Protocol of the Session on December 14, 2010

Vielen Dank, Herr Kollege Kaufmann. – Das Wort hat Herr Wirtschaftsminister Posch.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Waschke, ich habe zugehört, und wenn ich es richtig verstanden habe, müssen sich der hessische und auch der deutsche Mittelstand insgesamt in einem furchtbaren Zustand befinden; denn ansonsten wäre Ihre Gesetzesinitiative überhaupt nicht nachvollziehbar.

Nun will ich Ihnen Folgendes sagen. Sie mögen vielleicht keine Definition vom Mittelstand haben. Ich nehme einmal die Definition der Europäischen Union. Demnach sind 99 % unserer hessischen Unternehmen kleine und mittlere Betriebe, und die produzieren ein Bruttoinlandsprodukt mit einer Wachstumsrate von 3,5 %. Schlecht kann es also um den Mittelstand beim besten Willen nicht bestellt sein.

(Beifall bei der FDP)

Es gilt doch der Grundsatz: Wer ein Gesetz zur Förderung und Stärkung kleinster und kleiner, mittlerer Unternehmen machen will – das ist nicht definiert, das habe ich schon gesagt –, sollte sich zunächst einmal fragen, ob tatsächlich für alle dort angesprochenen Sachverhalte ein Regelungsbedarf besteht. Eine Doppelung gesetzlicher Vorschriften führt nämlich zu Unübersichtlichkeit und zu mehr Bürokratie. Ich glaube aber, ich habe das, was wir gesagt haben, richtig verstanden: Wir wollen nicht mehr Bürokratie, sondern weniger Bürokratie. Aber genau das, nämlich mehr Bürokratie, werden Sie mit diesem Gesetz erreichen.

(Beifall bei der FDP)

Verehrte Damen und Herren von den Sozialdemokraten, ich gehe Ihren Gesetzentwurf daraufhin durch, ob da wirklich eine Notwendigkeit besteht. § 9 ist schon genannt

worden: einheitliche Ansprechpartner für Unternehmenshilfe und Beschäftigungssicherung. Unter der Leitung des Ministeriums – also meines Ministeriums – wird ein Ansprechpartner für Unternehmenshilfe und Beschäftigungssicherung eingerichtet. Er steht den Unternehmen und Arbeitnehmervertretungen in Fragen von Liquiditätsengpässen, bei konjunkturell bedingten Problemen, bei der Bürgschaftsgewährung, bei Kreditvergabehilfsmaßnahmen usw. zur Verfügung.

Meine Damen und Herren, haben wir nicht vor einiger Zeit einen Beschluss über die WI-Bank gefasst – sogar mit Ihrem positiven Votum? Ich habe kein negatives Votum zur WI-Bank gehört. Dieser Ansprechpartner ist in Form der Wirtschafts- und Infrastrukturbank bereits vorhanden. Die WI-Bank hilft nicht nur dann, wenn es konjunkturelle Schwierigkeiten gibt, sondern auch bei strukturellen Problemen in unseren Unternehmen. Es gibt keinen Regelungsbedarf an diesem Punkt.

Ich gehe den Gesetzentwurf weiter durch. Finanzierung der Förderung, Förderschwerpunkt, Finanzhilfen, Rückbürgschaften, Beteiligungskapital, Risikokapitalfonds – all das gibt es.

Eine Aussage dieser neuen Landesregierung war: Wir wollen die monetäre Wirtschaftsförderung in einem Institut bündeln. Die Beratung hinsichtlich der Wirtschaftsförderung haben wir aus der Hessen-Agentur herausgenommen und sie der WI-Bank zugeordnet. Es gibt also diesen einzigen Ansprechpartner, den Sie haben wollen.

Sie sprechen die Finanzhilfen, die Rückbürgschaften und das Beteiligungskapital an. Diese Förderschwerpunkte befinden sich in sämtlichen Programmen, die die Landesregierung über die WI-Bank anbietet. Es besteht nicht der geringste Regelungsbedarf mit einem solchen Gesetz.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Herr Gremmels, ich sage das, weil ich Sie gerade sehe. Wir hatten am vergangenen Freitag eine Veranstaltung in Nordhessen. Da waren Sie zugegen. Da war auch ein Geschäftsführer der WI-Bank. Er hat genau diese Maßnahmen dort dargestellt. Erwecken Sie doch nicht den Eindruck, hier bestünde ein Regelungsbedarf. Wir haben mit diesen Institutionen eine blendend aufgestellte Wirtschaftsförderung. Sie versuchen, einen Eindruck zu erwecken, der mit der Realität überhaupt nichts zu tun hat.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Sie haben auch noch andere Punkte. Wissen Sie, das ist ein Sammelsurium von allen möglichen Wünschen, mit dem Sie jedem, der daherkommt und sagt: „Da könnte man etwas machen“, Rechnung tragen wollen, ohne dabei zu überlegen, ob es das nicht bereits gibt.

Sie wollen die Option für eine Ausbildungsplatzabgabe erhalten. Sie umschreiben das vornehm so, dass das Land einen Ausgleich zwischen den ausbildenden und den nicht ausbildenden Betrieben gewährleisten können sollte.

(Demonstrativer Beifall der Abg. Sabine Waschke und Timon Gremmels (SPD))

Sie wissen, dass wir hinsichtlich dieser Frage unterschiedliche Positionen haben. Sie müssen aber auch zur Kenntnis nehmen, dass es gegenwärtig überhaupt nicht um die Ausbildungsplatzabgabe geht, sondern dass es darum geht, überhaupt ausreichend Bewerber für die Ausbildungsplätze zu finden.

(Zuruf: Das stimmt nicht!)

Mit dieser Regelung sind Sie beim besten Willen nicht in der richtigen Spur.

Lassen Sie mich noch einen anderen Punkt ansprechen. Denn es ärgert mich einfach, dass hier der Eindruck erweckt wird, hier bestünde ein Regelungsbedarf.

Sie sprechen von einer Selbstverpflichtung der Landesregierung für eine bessere Ausstattung der Genehmigungsbehörden des Landes. Das Problem bei den Geneh migungsverfahren ist nicht die personelle Ausstattung. Vielmehr besteht das Problem bei den Genehmigungsverfahren in der Regelungsdichte, also in der Tatsache, dass wir zu viele Regelungen haben. Das hat also nichts damit zu tun, dass wir zusätzliches Personal bräuchten. Auch in diesem Punkt ist das also ein völlig falscher Lösungsansatz.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Ich habe das eben bereits gesagt. Hier hat sich eine Fraktion der Mühe unterzogen, einen Gesetzentwurf zu formulieren. Sie hat dabei noch nicht einmal definiert, für wen dieses Gesetz Gültigkeit haben sollte. Ich stelle deshalb fest: Es hat Ihnen an der Ernsthaftigkeit bei der Formulierung dieses Gesetzentwurfs gemangelt.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP – Günter Rudolph (SPD): Das ist eine Unverschämtheit!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren der Sozialdemokraten, mich ärgert das, weil ich sehr wohl weiß, dass Sie sich immer in einem sehr konstruktiven und aktiven Dialog mit dem Mittelstand, dem Handel und dem Handwerk befinden. Wir haben da viele Initiativen gemeinsam diskutiert.

Hier aber wird der Eindruck erweckt, wir hätten keine Regelungen. Das ist schlicht und ergreifend an der Sache vorbei und keine faire Diskussion.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Herr Kollege Kaufmann hat zu Recht darauf hingewiesen, dass auch an anderer Stelle zwei Dinge miteinander vermengt werden, die nichts miteinander zu tun haben. Wenn ich über das Thema Förderung des Mittelstandes diskutieren will, dann muss ich in der Tat sagen, wer das ist.

Ich bin der Meinung, wenn ich Vergaberegelungen haben will, dann können sich diese nicht ausschließlich auf den Mittelstand beziehen. Denn das Verfahren einer rechtmäßigen Vergabe ist unabhängig von der Größe eines Unternehmens zu definieren. Ich halte es deshalb sachlich für nicht gerechtfertigt, das in einem Aufwasch zu machen.

Das will ich vorweg sagen: Ja, die Landesregierung wird das Vergaberecht diskutieren. Der Ministerpräsident hat entsprechende Gespräche mit dem Deutschen Ge werkschaftsbund geführt. Wir werden diese Frage diskutieren.

Eines sage ich Ihnen aber gleich: Die Landesregierung wird sich nicht dafür hergeben, einen Gesetzentwurf zu formulieren, in dem Forderungen stehen, die in ihrem materiellen Gehalt nichts wert sind. Wer meint, in einem Landesgesetz einen Mindestlohn definieren zu können, dem muss gesagt werden, dass das aufgrund eines Landesgesetzes nicht justiziabel ist. Wer meint, in einem Landesgesetz einen Mindestlohn definieren zu können, der

erweckt einen Eindruck, der in Wahrheit nicht zu erfüllen ist. Das lehnen wir ab.

Wir werden jeden Einzelfall diskutieren und die Frage stellen, ob bei den Arbeitnehmerschutzgesetzen Sanktionsmöglichkeiten bestehen und ob sie, wenn sie bestehen, tatsächlich genutzt werden. Aber auch da müssen wir unterscheiden, was wir als Landesgesetzgeber überhaupt regeln können und was wir nicht regeln können.

Meine Damen und Herren, tun Sie doch nicht so. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hat uns enge Grenzen gesetzt. Lediglich die Wiederholung eines Rechtszustandes aufgrund von Richtern gesprochenen Rechts ist nicht unbedingt ausreichend, um ein Gesetz auf den Weg zu bringen.

Herr Minister, ich möchte Sie kurz und freundlich darauf hinweisen, dass die für die Fraktionen vereinbarte Redezeit bereits abgelaufen ist.

Einige wenige Sätze möchte ich noch sagen. – Meine Damen und Herren, Sie berufen sich auf die Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes. Das ist doch selbstverständlich. Wenn diese gesetzlichen Vorschriften nicht eingehalten werden, dann werden wir darüber diskutieren müssen, wie das mit den Sanktionsmöglichkeiten sichergestellt wird. Es ist nicht sinnvoll, ein Sammelsurium an Vorschriften in einem Vergabegesetz unsystematisch zusammenfügen zu wollen und zu meinen, damit habe man etwas Positives erreicht. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wie vorgeschlagen, überweisen wir diesen Gesetzentwurf nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr. Ebenso verfahren wir mit dem Antrag der LINKEN.

Wir kommen damit zu Tagesordnungspunkt 67:

Erste Lesung des Dringlichen Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Denkmalschutzgesetzes – Drucks. 18/3479 –

Hierzu ist keine Aussprache vorgesehen. Allerdings übernimmt die Einbringung Frau Kollegin Wolff. Frau Wolff, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP, der in der letzten Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst behandelt wurde, war, wenn Sie es so nennen wollen, vom Inhalt her ein Artikelgesetz mit unterschiedlichen Sachbereichen zugeordneten Themen.

Ein Thema war unter anderem der Denkmalschutz und hier speziell das Schatzregal.

Die Beratungen des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst haben ergeben, dass dies auch wegen der rechtlichen Bedeutung mit Blick auf die Eigentumsverhältnisse in einem separaten Gesetz behandelt werden sollte. Möglicherweise soll es dann auch einer schriftlichen Anhörung zugeführt werden.

Deswegen gibt es nun diesen Dringlichen Gesetzentwurf, der hiermit heute eingebracht wurde. Er ersetzt Teile des Änderungsantrags, der zur Vorbereitung der zweiten Lesung vorgelegt wurde. Das soll einem eigenen Gesetzgebungsverfahren zugeordnet werden. Der Dringliche Gesetzentwurf ist hiermit eingebracht und kann gleich dem Ausschuss überwiesen und damit einer Anhörung zugeführt werden. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Frau Wolff, vielen Dank für die Einbringung.

Wie vorgesehen, überweisen wir diesen Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst.