Vielen Dank. – Bevor Herr Staatsminister Posch das Wort erhält, darf ich unseren ehemaligen Kollegen Turgut Yük
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will die Diskussion aus der ersten und zweiten Lesung nicht wiederholen. Ich will nur drei Feststellungen treffen und die beiden letzten Feststellungen noch einmal kurz auf der Grundlage der Diskussion erläutern, die während der zweiten Lesung stattgefunden hat.
Erstens. Es handelt sich bei dieser Novelle der Hessischen Bauordnung um einen weiteren Meilenstein der Entbürokratisierung eines wichtigen Bereichs. Auch wenn Sie es nicht hören können, werde ich es trotzdem noch einmal wiederholen. Das Ausmaß des genehmigungsfreien Bauens wird in Hessen zunehmen. Es wird ein erleichtertes Genehmigungsverfahren geben. Das wird ein wichtiger Schritt sein, sowohl hinsichtlich des Abbaus der Personalkosten als auch hinsichtlich der Kosten bei den Gebühren insgesamt.
Ich möchte noch einmal auf die Stellplatzsatzung eingehen. Es erscheint mir sinnvoll, das auf der Grundlage der Diskussion der zweiten Lesung zu machen.
Das wurde bereits gesagt: Eine Stellplatzsatzung bleibt insoweit möglich, als Stellplatzablöse verlangt werden kann. Es soll den Gemeinden aber nicht mehr möglich sein, für Stellplätze Ablösebeiträge zu fordern, deren Herstellung an und für sich möglich wäre, deren Herstellung aber untersagt wird.
Ich will noch einmal in Erinnerung rufen, was das eigentlich bedeutet. Die Kommune untersagt etwas, was eigentlich möglich ist, um sich damit eine Einnahmequelle in Form der Ablöse zu verschaffen. Das ist ein unerträglicher Zustand, den wir jetzt auf diese Art und Weise abschaffen werden.
Das Argument der Opposition, die wirtschaftshemmende Wirkung der Zwangsablöse sei nicht belegt, will ich mit einem Beispiel hinterfragen. Dabei will ich etwas verdeutlichen.
Es soll eine Nutzungsänderung einer Fabrikationshalle in ein Autohaus mit Ausstellungsflächen, Gastronomie, einer Versammlungsstätte, zehn Kleinwerkstätten, vier Läden für Autozubehör, 137 Oldtimereinstellboxen, Lagerflächen für Zubehör und 22 Büroeinheiten geben. Die Anzahl der Stellplätze, für die eine finanzielle Ablöse erfolgen kann, beträgt 22. Der Preis pro abzulösenden Stellplatz beträgt 7.500 €. Die Stellplatzablöse aufgrund der Stellplatzeinschränkungssatzung beträgt 165.000 €.
Wohlgemerkt, diese Kosten entstehen aufgrund des Verbots der Herstellung der Stellplätze. Diese Einnahme verschafft sich die Kommune durch eine Satzung und schädigt damit Mittelständler, die eigentlich investieren wollen.
Der Frankfurter Mittelstand wird jährlich mit 3 Millionen € bis 4 Millionen € durch diese Regelung belastet. Die Hälfte dieses Betrags entfällt auf kleinere Betriebe und Handwerker.
Auch ich möchte noch einige Sätze zu dem vorgesehenen Wegfall des § 81 Abs. 2 Hessische Bauordnung sagen. Das wurde eben noch einmal dargestellt. Ich will das sehr deutlich sagen. Die vorgesehene Änderung räumt der Freiheit der Bürgerinnen und Bürger höhere Bedeutung als dem kommunalen Satzungsrecht ein. Das ist richtig. Die Freiheit der Bürger ist in diesem Fall höher als das kommunale Satzungsrecht zu bewerten.
Ich will in diesem Zusammenhang, weil man sich für kleinteilige Klimaziele in der HBO einsetzt, noch etwas zitieren.
Ja, die kleinteiligen Ziele. – Ich will aus dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20. Juni 2008 über die Solarsatzung in Marburg zitieren: Der Beschluss konnte nicht umgesetzt werden. Nach über zwei Jahren öffentlicher und juristischer Debatte über die Solarsatzung sind ihre Ziele inzwischen Teil der Rechtsordnung geworden. Der Bund hat im Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz Pflichten für den Einsatz erneuerbarer Energien in Neubauten eingeführt.
Das europäische Recht verlangt von den Mitgliedstaaten, solche Regelungen in Bauvorschriften zu verankern und den Gebäudebestand im Falle von Renovierungen einzuführen – Richtlinie 2009/28 EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen.
Meine Damen und Herren, ich frage – hören Sie doch bitte erst einmal zu –, warum Marburg in Erwartung dieser globalen Regelung nicht stillgehalten hat. Das, was dort veranstaltet worden ist, ist nichts anderes als politische Show und Klamauk. Das ist kleinteilige Klimapolitik. Das brauchen wir nicht.
Denn derzeit wird auf Bundesebene die Umsetzung des Art. 13 Abs. 4 der EU-Richtlinie zu erneuerbaren Energien beraten. Im Zuge dieser Beratung wird geprüft werden, ob Anforderungen auch an den Gebäudebestand sinnvoll und möglich sind. Das, was hier vorbereitet wird, ist eine Regelung, die dann generell gilt. Dann geht es nicht darum, kleinteilig im Vorgriff für einen Bereich etwas zu sanktionieren bzw. durchführen zu wollen.
Wir warten ab, was in diesem Bereich auf Bundesebene gemacht wird. Dann haben wir eine Regelung, die generelle Gültigkeit hat. – Herzlichen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung der Hessischen Bauordnung und des Hessischen Energiegesetzes in dritter Lesung seine Zustimmung gibt, den bitte
ich um das Handzeichen. – CDU und FDP. Gegenstimmen? – SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, LINKE. Damit ist dieser Gesetzentwurf beschlossen und zum Gesetz erhoben.
Beschlussempfehlung und Bericht des Rechts- und Integrationsausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD betreffend Schutz der Bevölkerung durch Neuordnung der Sicherungsverwahrung – Drucks. 18/3023 zu Drucks. 18/2763 –
Wer der Beschlussempfehlung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, FDP und LINKE. Dagegen? – SPD. Enthaltung? – GRÜNE. Damit ist die Beschlussempfehlung beschlossen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Gewährleistung des vielfältigen Beratungsangebots in der Schwangerschaftskonfliktberatung in Hessen – Drucks. 18/3103 zu Drucks. 18/2807 –
Wer für diese Beschlussempfehlung ist, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU und FDP. Dagegen? – SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Enthaltung? – DIE LINKE. Damit so beschlossen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Angebote zur Schwangerschaftskonfliktberatung – Drucks. 18/3104 zu Drucks. 18/3013 –
Wir stimmen über die Ziffer 1 ab. Wer hierzu seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Dagegen? – Enthaltungen? – DIE LINKE. Damit beschlossen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses zu dem Dringlichen Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend Neuberechnung der Hartz-IVRegelsätze ist verfassungswidrig und verhöhnt die Betroffenen – Drucks. 18/3107 zu Drucks. 18/2926 –
Wer stimmt zu? – CDU und FDP. Wer ist dagegen? – DIE LINKE. Wer enthält sich? – SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit beschlossen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses zu dem Dringlichen Antrag der Fraktion der SPD bereffend Teilhabe sichern – Bundesverfassungsgerichtsurteil umsetzen – Drucks. 18/3108 zu Drucks. 18/2927 –