Nein. Wir wollen ja zu Potte kommen. Außerdem habe ich das Gefühl, wir wollen im Ausschuss auch etwas miteinander zu bereden haben.
Es wird Sie nicht überraschen, dass meine Fraktion diesem Thema nicht besonders geneigt gegenübersteht. Sie haben im Frühjahr quasi einen wortgleichen Änderungsantrag zu unserem Gesetzentwurf vorgelegt. Damals haben wir ihn abgelehnt. Jetzt überlegen Sie sich ein halbes Jahr später, einen Gesetzentwurf einzubringen, obwohl sich nichts am Sachverhalt geändert hat.
Da sich am Sachverhalt nichts geändert hat, hat sich auch an unserer Position nichts geändert. Von daher freue ich mich schon sehr auf die Beratungen im Ausschuss. Sie können dann die Frage stellen, die Sie jetzt noch hatten. Im Ausschuss können wir das ganz in Ruhe ausdiskutieren. Dann können wir auch noch einmal darüber reden, was mit dem Datum 1. August 2001 ist, denn dieses Datum taucht bisher nicht auf. Vielleicht kommt es dann auch noch einmal zur Sprache. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich stimme Frau Hofmann ausdrücklich zu: Es ist schon etwas merkwürdig, dass wir heute wieder hier stehen und dieses Thema erneut beraten. Gegenüber der Sitzung vom 25. März 2010, dessen Protokoll ich hier liegen habe, gibt es keinerlei neue Argumente und keinerlei neue rechtliche Erwägungen in irgendeiner Art. Wir haben damals die Argumente intensiv ausgetauscht.
Es gibt ein neues Urteil eines Verwaltungsgerichts, in dem allerdings keine neuen Argumentationsstränge aufgebaut werden, sondern, im Gegenteil, auf die Rechtsprechung anderer Gerichte Bezug genommen wird. Genauso gibt es, wie Herr Honka eben schon dargestellt hat, andere Rechtsprechungen, die in eine andere Richtung weisen. Insofern gibt es keinerlei neue Argumente, die dazu führen sollten, könnten, müssten, hier eine andere Entscheidung zu treffen.
Wenn wir jetzt anfangen, nach jeder Entscheidung eines Gerichts, egal, wie lange wir hier davor diskutiert haben, erneut irgendein Gesetzgebungsverfahren in die Wege zu leiten, dann wird es sehr schwierig, mit drei Sitzungstagen in einem Vierwochenturnus hinzukommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Argumente sind alle vorgetragen. Ich verweise ausdrücklich auf das Protokoll der 40. Sitzung des Hessischen Landtags vom 25. März 2010. Auf Seite 2800 ist mein Redebeitrag von damals enthalten. Da stehen alle Punkte, die es zu diesem Thema zu sagen gibt. Dabei will ich es aufgrund der fortgeschrittenen Zeit heute belassen. Denn es gibt keine neuen Argumente, über die man hier diskutieren könnte. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Müller, solange Sie uneinsichtig sind, müssen wir es immer wieder diskutieren. Das Gesetz, das mit Ihrer Mehrheit hier verabschiedet worden ist, verweigert den Betroffenen ihre Rechte.
Ich habe Herrn Honka sehr genau zugehört. Herr Honka hat gerade implizit gesagt: Na ja, eigentlich streiten wir uns nur noch über den Zeitpunkt, ab wann die Rückwirkung gelten muss. – Das ist schon eine neue Erkenntnis, die ich in diesem Hause bei den vorherigen Beratungen nicht gehört habe.
Wir halten also fest: Die jetzige Fassung des rechtskräftigen Gleichstellungsgesetzes verweigert Rechte. Dazu gibt es mittlerweile einschlägige, noch nicht rechtskräftige Urteile. Vielleicht sollten Sie die Gelegenheit nutzen, noch einmal nachzudenken, ob wir in den damaligen Verfahren mit unseren Änderungsanträgen, eine Rückwirkung aufzunehmen, nicht doch recht hatten. Die Rückwirkung steht nicht im Gesetz. Deswegen muss sie eingeklagt werden. Das ist ein hoffnungslos unbefriedigender Zustand für alle Seiten. Das hilft niemandem, weder den Gerichten noch den Betroffenen, noch Ihrem Ansehen, da Sie hier ein schlechtes Gesetz verabschiedet haben. Also kommen Sie zur Einsicht, und verändern Sie das Gesetz; denn, wie wir beim vorherigen Tagesordnungspunkt von Herrn Beuth hören durften, kommen aus Ihrer Fraktion sonst nie unrechtmäßige Gesetze. – Ich bedanke mich.
Schönen Dank, Herr Wilken. – Für die Landesregierung hat Herr Staatssekretär Kriszeleit das Wort. Bitte sehr.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die wesentlichen Punkte aus Sicht der Landesregierung sind in dieser Debatte schon genannt worden. Die Geschichte des Gesetzes ist völlig zutreffend von Herrn Dr. Jürgens dargestellt worden. Ich möchte für die Landesregierung noch einmal bruchstückhaft die Argumente erwähnen, die seinerzeit genannt worden sind und die zu dem dann verabschiedeten Gesetz geführt haben.
Nach unserer Ansicht ist aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Rückwirkung im Bereich des Alimentationsprinzips nicht notwendig. Selbst wenn man, woran ich größte Zweifel habe, Herrn Abg. Honka so verstünde, wie Sie, Herr Abg. Wilken, ihn verstanden haben wollen, kann man allenfalls mit der Argumentation der Bundesregierung auf das Jahr 2009 schauen, aber auf gar keinen Fall, wie in dem Gesetzentwurf vorgestellt, auf den Zeitpunkt 3. Dezember 2003.
Über die Bedeutung von hessischen Verwaltungsgerichts urteilen ist auch schon gesprochen worden. Selbstverständlich sind Urteile des Verwaltungsgerichts Wiesbaden für uns außerordentlich wichtige Erkenntnisquellen, sobald sie rechtskräftig sind. Solange sie nicht rechtskräftig sind, ist es richtig, darauf zu warten, bis sie in Rechtskraft erwachsen. Dann sollte man aber auch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Oktober 2010 heranziehen, in dem ebenfalls, wenn überhaupt, auf einen Zeitpunkt im Juli 2009 für eine mögliche Rückwirkung hingewiesen wurde.
Aus all diesen Gründen ist ersichtlich, dass für die Hessische Landesregierung eine Änderung des im April beschlossenen Gesetzes nicht in Betracht kommt. Alles Weitere – da haben mir die fünf Vorredner schon eindringlich ins Gewissen geredet – sollte man im Hinblick auf die fortgeschrittene Zeit im Ausschuss beraten und dort dann
Schönen Dank, Herr Staatssekretär. – Damit sind wir am Ende der ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften im hessischen Landesrecht, Drucks. 18/3124.
Es ist Überweisung an den Rechts- und Integrationsausschuss vorgesehen. – Dem wird nicht widersprochen. Dann geschieht dies so.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Fünftes Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften – Drucks. 18/2913 zu Drucks. 18/2524 –
Hierzu ist keine Aussprache vorgesehen. Berichterstatter ist Herr Abg. Klein. Ich bitte um Berichterstattung.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Beschlussempfehlung und Bericht des Rechts- und Integrationsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Fünftes Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften, Drucks. 18/2524; hierzu: Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 18/2711, und Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/2887:
Der Rechts- und Integrationsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von SPD und der LINKEN, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unter Berücksichtigung der Änderungsanträge Drucks. 18/2711 und Drucks. 18/2887 anzunehmen.
Wer dem vorgelegten Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Zustimmung von CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Gegenstimmen von SPD und LINKEN ist dieses Gesetz beschlossen.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Aufhebung des Hessischen Gesetzes zur Anpassung des Landesrechts an das Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB) und das Zweite Gesetz zur Reform des Strafrechts (2. StrRG) und zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz, für Integration und Europa – Drucks. 18/3022 zu Drucks. 18/2675 –
Auch hierzu ist keine Aussprache vorgesehen. Berichterstatter ist Herr Kollege Tipi. Herr Kollege Tipi, ich bitte Sie um Berichterstattung.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bitte um Entschuldigung, dass ich das Papier nicht gleich zur Hand hatte. Beschlussempfehlung und Bericht des Rechts- und Integrationsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Aufhebung des Hessischen Gesetzes zur Anpassung des Landesrechts an das Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB) und das Zweite Gesetz zur Reform des Strafrechts (2. StrRG) und zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz, für Integration und Europa, Drucksache 18/2675:
Der Rechts- und Integrationsausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, den Gesetzentwurf unverändert in zweiter Lesung anzunehmen.
Ich lasse jetzt über den Gesetzentwurf abstimmen. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen will, bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das gesamte Haus hat zugestimmt. Herzlichen Dank. Damit ist dieses Gesetz beschlossen.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Hessisches Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz (HAGFlurbG) – Drucks. 18/3079 zu Drucks. 18/2730 –
Es ist keine Aussprache vorgesehen. Berichterstatter ist Herr Kollege Wiegel. Dieser steht startklar bereit. – Bitte schön, Herr Kollege Wiegel.
Herr Präsident, ich komme zur Beschlussempfehlung. Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP bei Enthaltung von GRÜNEN und LINKEN, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung anzunehmen. – Danke.