Es ändert auch nichts an dem Kern der Aussage. Was ich für einen interessanten Punkt halte – auch darüber sollten wir diskutieren, man muss es sich anschauen, weil es viele verschiedene Facetten hat, ob es gut oder schlecht ist –, ist die Einführung einer Pflicht des Gemeindevorstandes, die Bürgerinnen und Bürger bereits bei der Einleitung über die zu beachtenden Rechtsvorschriften und die Rechtslage zu informieren. Das ist etwas, was man sich durchaus anschauen kann. Auch hierzu kann man zweigeteilter Meinung sein. Ich bin nicht endgültig entschieden, welcher Meinung ich bin.
Es läuft die Evaluierung der Hessischen Gemeindeordnung. Ich bin auf die Ausschussberatungen sehr gespannt, die wir zu dem ganzen großen Komplex haben werden. Wir kommen am Donnerstag zu dem,was die LINKE vorgeschlagen hat.Auch das gehört zu dem großen Komplex des Gemeinderechts. Ich bin auch auf die Ausschussberatungen zu diesem Thema gespannt. Natürlich werden in diesem Bereich die Stellungnahmen der beiden gemeindlichen Spitzenverbände, die wir uns sehr genau anschauen und sehr genau auswerten werden, einen großen Ausschlag geben.
Ich schließe mich den beiden Sprechern von CDU und FDP an; das gilt auch für die Landesregierung.Wir sind in
der Frage offen, wie wir mit den Themen und mit diesem Thema umgehen. Wir sollten uns schon Zeit nehmen, das in aller Ruhe zu beraten. Das ist nichts, was man jetzt übers Knie brechen muss. Die Ausschussberatungen werden zeigen, wohin der Weg führt. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit, herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Staatsminister Rhein. – Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Stärkung der hessischen Kommunen und der Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene.
Er soll zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Innenausschuss überwiesen werden. – So beschlossen.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung der Hessischen Bauordnung und des Hessischen Energiegesetzes – Drucks. 18/3078 zu Drucks. 18/2523 –
Die Berichterstattung hat Herr Kollege Warnecke. Herr Kollege Warnecke, ich darf Sie um die Berichterstattung bitten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, GRÜNEN und LINKEN,den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 18/3015 in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr in der 48. Plenarsitzung am 22. Juni 2010 überwiesen worden.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat am 26.August 2010 eine öffentliche mündliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat sich zuletzt in seiner Sitzung am 4. November 2010 mit dem Gesetzentwurf befasst und ist zu dem genannten Votum gelangt.
Zuvor waren der Änderungsantrag Drucks. 18/2804 und Nr. 2 bis 10 des Änderungsantrags Drucks. 18/2850 – Nr. 1 war von den Antragstellern zurückgezogen worden – mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, GRÜNEN und LINKEN abgelehnt worden.
Der Änderungsantrag Drucks. 18/3015 war mit den Stimmen von CDU und FDP bei Enthaltung von SPD, GRÜNEN und LINKEN angenommen worden.
Ich verzichte selbstverständlich darauf, den Gesetzentwurf und die Änderungen vorzulesen. Vielen Dank für das Zuhören. Herr Vorsitzender, ich hoffe, ich habe das gut gemacht.
Wir hatten uns geeinigt, dass wir eigentlich nur die Beschlussempfehlung unter A der Drucksache vorlesen. Aber es ist gut.
Deshalb habe ich Ihnen selbstverständlich ermöglicht, einen längeren Bericht abzugeben. Vielen Dank dafür. – Wir kommen damit zur Aussprache. Als Erste hat sich Frau Kollegin Hammann von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Wort gemeldet.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bestrebungen der Landesregierung zeigen deutlich, was sie von kommunaler Verantwortung für den Klimaschutz hält – man kann ganz klar sagen: nichts. Das ist leider eine traurige Tatsache. Wer sich ansieht, was die Landesregierung mit ihrem Gesetzentwurf regeln möchte,der sieht eindeutig, dass dies zu Beschneidungen des kommunalen Satzungsrechts führen wird. Das heißt, die Kommunen können vor Ort weniger an Klimaschutz umsetzen. Das ist im Hinblick auf diese Diskussion um den Klimawandel absolut zu verurteilen.
Wir stellen fest, dass die Kommunen eine große Bereitwilligkeit haben, Klimaschutzmaßnahmen vor Ort umzusetzen. Die von Ihnen angestrebte Änderung zeigt, dass Sie versuchen, den Kommunen einen Riegel in ihrem Bemühen vorzuschieben, Klimaschutzmaßnahmen vor Ort umzusetzen.
Gerade dieser § 81 Abs. 2 der Bauordnung – das hatten wir schon in der ersten Lesung bemängelt – gibt den Kommunen ein Satzungsrecht;sie können die Verwendung von bestimmten Brennstoffen oder bestimmten Heizungsarten aus Gründen des Klimaschutzes vorschreiben. Wenn Sie diesen Paragrafen ändern, wenn Sie diese Satzungsermächtigung herausnehmen, dann haben die Kommunen diese Chance nicht mehr.
Das passt nicht zur Nachhaltigkeitsstrategie der Landesregierung. Sie verlieren, wenn Sie dies so durchziehen wollen, einen weiteren wichtigen Bereich Ihrer Glaubwürdigkeit; denn Sie fordern doch die Kommunen auf, CO2-neutrale Verwaltungen vorzuweisen. Sie fordern die Kommunen auf, klimaaktiv zu werden. Ich erinnere nur an das Nachhaltigkeitsprojekt dieser Landesregierung „100 Kommunen für den Klimaschutz“. Diese Kommunen haben sich bereit erklärt, in diesem Bereich etwas umzusetzen. Sie wollen andere Energieformen vorschreiben. Sie wollen mehr für den Klimaschutz tun. Sie wollen Treibhausgase aktiv einsparen.
Aber CDU und FDP schieben dem Ganzen einen Riegel vor. Das können nämlich die Kommunen in dieser Weise nicht mehr tun. Die Kommunen haben eine Nachhaltigkeitserklärung unterschrieben, die sie am Ende nicht er
Ich frage Sie daher erneut:Wissen Sie wirklich, was Sie da tun? – Es darf doch nicht Ihr Ernst sein,dass Sie aus kleinmütigem Rachegedanken heraus eine der wichtigsten Möglichkeiten für die Kommunen aus der Hessischen Bauordnung streichen wollen. Ich erinnere an die Marburger Solarsatzung. Das ist dieser kleinmütige Rachegedanke, der Sie offensichtlich bei Ihrer Gesetzesänderung trägt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ärgert Sie, dass es offensichtlich der Stadt Marburg gelungen ist, die sogenannte Marburger Solarsatzung rechtssicher zu gestalten. Es ist von Anfang an klar gewesen: Es war und ist Ihnen ein Dorn im Auge, dass die Kommune hier etwas tut. – Sie haben ungerechtfertigte Vorwürfe gegen die Marburger Solarsatzung gemacht. Das ist unvernünftig, das ist kurzsichtig, und das ist kleinkariert.
Im Rahmen ihrer satzungsrechtlichen Gestaltungsbefugnis kann eine Kommune, gestützt auf § 81 Abs. 2 HBO, auch grundsätzlich regeln, in ihrem gesamten Gemeindegebiet Umweltbelastungen zu vermeiden...
Meine sehr geehrten Damen und Herren, hier hat die Stadt Marburg etwas ganz Tolles gemacht. Sie hat sich überlegt: Was können wir als Kommune tatsächlich zum Klimaschutz beitragen?
Viele Kommunen wollen auch in diese Fußstapfen treten. Deshalb frage ich Sie an dieser Stelle: Haben Sie einmal mit Frau Oberbürgermeisterin Roth von der Stadt Frankfurt darüber gesprochen, was sie von den Änderungen hält, die Sie in Ihrem Gesetzentwurf formuliert haben? Meine Damen und Herren, Frau Roth ist nämlich ganz anderer Meinung als Sie.
sondern auch 49 andere Bürgermeister und Bürgermeisterinnen haben eine Erklärung verfasst und eine Forderung erhoben, die ich Ihnen ebenfalls zitieren kann. Dort heißt es:
Ich unterstütze Ihre Initiative zum Erhalt des § 81 Abs. 2 HBO. Diese Ermächtigung für kommunale Energiesatzungen sollte erhalten bleiben. Darüber hinausgehend sollten die Satzungsrechte der Kommunen auch mit dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, der Daseinsvorsorge einschließlich des Klimaschutzes und Ressourcenschutzes begründet werden können.
Aber nicht nur die Stadt Frankfurt und die 49 Bürgermeister und Bürgermeisterinnen haben sich pro Erhalt dieser Regelung ausgesprochen, sondern auch der Hessische Städtetag, der Verband kommunaler Unternehmen sowie die Umweltverbände haben sich für den Erhalt von § 81 Abs. 2 HBO ausgesprochen.
Doch kommen wir noch einmal auf die Stadt Frankfurt zurück. Diese Stadt ist ebenfalls Mitglied im Nachhaltigkeitsprojekt der Hessischen Landesregierung „100 Kommunen für den Klimaschutz“.