Ich möchte allerdings nicht den Eindruck entstehen lassen, als hätten wir in der Vergangenheit nichts getan. Das Gegenteil ist der Fall. Ich sage das für alle Landesregierungen der Vergangenheit, weil ich glaube, dass die Bekämpfung der Korruption in der öffentlichen Verwaltung ein Kernanliegen jeder Landesregierung sein muss.
In Hessen besteht für den Bereich des öffentlichen Auftragswesens ein bis dato sehr wirkungsvolles System. Es gibt die Verwaltungsvorschriften über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit infrage stellen, und – das ist nicht ganz richtig, wie Sie es in dem Gesetzentwurf dargestellt haben – es gibt die Melde- und Informationsstelle bei der OFD. Diese wird auch gefürchtet; denn sie hat natürlich die Ihnen bekannten Konsequenzen. Die Frage, die wir
Von Herrn Schork, Herrn Dr. Blechschmidt und auch von Ihnen,Frau Faeser,ist bereits darauf hingewiesen worden, dass wir keine bundesgesetzliche Regelung haben. Diese bundesgesetzliche Regelung wäre wünschenswert. Es ist eben schon dargestellt worden, aus welchen Gründen sie nicht zustande gekommen ist.Wir werden in dieser Frage initiativ werden, um zu sehen, ob es eine Regelung gibt.
Warum sage ich, dass bundesgesetzliche Regelungen vorzuziehen sind, schon neben den genannten Argumenten? – Wir leben in den Zeiten europaweiter Ausschreibungen. Ab Mai 2011 werden die Arbeitnehmerbeschränkungen für die neuen Mitgliedstaaten aufgehoben. Dann dürfte klar sein, dass Insellösungen in einem einzelnen Bundesland höchst problematisch sind.
Jetzt lassen Sie mich noch ein paar Punkte ansprechen, weil ich eben gesagt habe, wir müssen uns über die Frage unterhalten, unter welchen Vorraussetzungen jemand in dieses Register aufgenommen wird. Unsere Verwaltungsvorschrift geht davon aus – Frau Faeser, ich meine, das sollte Gemeingut sein –, dass die Sperre von öffentlichen Aufträgen dem Grunde nach ohne ein vorausgegangenes abgeschlossenes rechtstaatliches Verfahren nicht zulässig sein sollte.
Es ist schon darauf hingewiesen worden. Deswegen will ich auch noch einmal § 4 Abs. 2 Nr. 9 aus Ihrem Gesetzentwurf hier zitieren. Sie sagen:
Der für die Eintragung erforderliche hinreichende Nachweis des jeweiligen Rechtsverstoßes gilt als ausreichend erbracht... durch geeignete Feststellungen von Rechnungsprüfungsbehörden, einer Innenrevision,
Meine Damen und Herren, ich halte es nicht für vertretbar, dass Gutachten ausreichend sind – es sei denn, Sie haben sich missverständlich ausgedrückt; dann kann man das klarstellen –, um diesen Automatismus auszulösen. Was sollten denn Feststellungen von geeigneten Gutachten sein? – Ich halte das für problematisch. Deswegen müssen wir darüber sehr genau diskutieren – ebenso wie über die Frage, ob es Sinn macht, eine Insellösung herbeizuführen.
Lassen Sie mich zum Thema Bundesrecht auch noch etwas anderes sagen. Es werden bestimmte Dinge in Ihrem Gesetzentwurf genannt, die einer solchen Regelung möglicherweise nicht zugänglich sind. Herr Dr. Blechschmidt hat darauf hingewiesen, dass eine Umkehr der Unschuldsvermutung rechtsstaatlich äußerst problematisch ist. Ich glaube, auch dann, wenn Korruption mit diesen Folgen bewertet wird, wie wir das vornehmen, gilt die Unschuldsvermutung generell, und eine Umkehr der Unschuldsvermutung, wenn man sie denn gesetzlich kodifizieren will, muss sehr genau bedacht werden.
Frau Faeser, Ihr Gesetzentwurf richtet sich neben der öffentlichen Hand auch an deren privatrechtlich verfasste Unternehmen. Wenn Sie also eine privatrechtliche Organisationsform haben, soll dies auch gelten. Hier stellt sich
sehr wohl die Frage, ob der Landesgesetzgeber in die im Gesellschaftsrecht verfasste Geschäftsführungsbefugnis eingreifen oder dies nur der Bundesgesetzgeber tun kann und nur der Bundesgesetzgeber regelungsbefugt ist.
Ich will es bei diesen wenigen Hinweisen bewenden lassen, die sicherlich den Schluss zulassen: Selbst dann, wenn man eine Insellösung befürworten würde, was ich nicht tue, sind hier einige Vorschriften enthalten, die unter verfassungsrechtlichen Aspekten genauer beobachtet und beurteilt werden müssen. Das werden wir im zuständigen Ausschuss tun und dann die einzelnen Bestimmungen noch einmal durchleuchten bzw. überprüfen.
Ich möchte nur noch einmal zum Abschluss sagen,weil ich es auch am Anfang gesagt habe: Ich habe Verständnis dafür, wenn Zahlen genannt werden, welche Schäden dadurch eintreten. Ich möchte gleichwohl darauf hinweisen, dass die Verwaltungsvorschriften, die wir bei uns angewandt haben, alles in allem erfolgreich waren und es nicht so ist, dass die Landesregierung auf diesem Gebiet nichts getan hat. Diesem Eindruck möchte ich nachhaltig widersprechen. Die Praxis belegt das. Gleichwohl verkennen wir nicht, dass hier Regelungsbedarf – aber in erster Linie auf bundesgesetzlicher Ebene – gegeben ist. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Posch. – Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende der ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Hessisches Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Korruptionsregisters.
Wie verabredet, erhält die Federführung der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr, unter Mitwirkung des Innenausschusses.Der Gesetzentwurf wird an beide Ausschüsse zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen.
Meine Damen und Herren, bevor ich Tagesordnungspunkt 4 aufrufe, darf ich Sie über eine Einigung zwischen den Fraktionen der CDU und der SPD informieren. Auf Vorschlag der CDU unter Zustimmung der SPD gibt es einen Tausch bei den Setzpunkten am Donnerstagmorgen zwischen CDU und SPD. Auf diese Art und Weise kann Ministerpräsident Bouffier die Euro Finance Week eröffnen und anschließend auch an der Sitzung zum SPD-Antrag teilnehmen.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Stärkung der hessischen Kommunen und der Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene – Drucks. 18/3006 –
Frau Kollegin Faeser, Sie bringen auch diesen Gesetzentwurf für die SPD-Fraktion ein, wie ich wahrnehme.
Meine Damen und Herren! Wir wollen die Möglichkeiten der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an politischen Entscheidungsprozessen umfassend stärken. Die aktuellen Diskussionen – Sie kennen sie alle und können sie täglich der Zeitung entnehmen – zu Stuttgart 21 und zum Castor-Transport zeigen, dass Bürgerinnen und Bürger an Politik teilhaben wollen und dass wir als Politiker mit den Bürgerinnen und Bürgern in den Dialog treten müssen.Wenn wir das Anliegen der Bürger ignorieren,gefährden wir auch ein Stück weit unsere Demokratie.
Dazu gehört aber nicht nur, dass man die Meinung der Bürgerinnen und Bürger anhört und ernst nimmt, sondern auch, dass man deren Beteiligungsrechte stärkt.Deshalb beschäftigt sich der Hessische Landtag derzeit mit der Absenkung von Quoren bei Volksentscheiden und Volksbegehren. Aber dieser Wunsch nach mehr Beteiligung kann sich nicht auf die Landesebene beschränken. Bürgerinnen und Bürger wollen transparente, nachvollziehbare Entscheidungen, mitreden und gestalten. Das gilt aber vor allem dort, wo die Bürgerinnen und Bürger sehr nah an der politischen Entscheidungsebene dran sind, nämlich auf der kommunalen Ebene. Deshalb wollen wir auch dort die Beteiligungsrechte für die Bürgerinnen und Bürger stärken, und das nicht nur auf unserer Ebene hier im Land.Das soll gerade auch dort geschehen, wo die Bürgerinnen und Bürger sehr nah dran sind, nämlich in den Gemeinden.
In Städten und Gemeinden geht es häufig um die Fragen der Ausweisung eines neuen Baugebietes oder eines neuen Gewerbegebietes oder um Infrastrukturmaßnahmen. Das wissen Sie alle, die im Parlament sitzen. Es wird darüber diskutiert, ob man in diesen finanziell knappen Zeiten noch ein neues Schwimmbad bauen soll. Was ist mit den Betriebskosten, die jährlich wiederkehren? – All das sind Dinge, die die Bürgerinnen und Bürger sehr beschäftigen und bei denen sie mitreden sollen.
Auf die Kleine Anfrage des Kollegen Michael Siebel hat die Landesregierung im Februar geantwortet, dass seit Einführung des § 8b der HGO – dieser regelt die Bürgerbegehren und Bürgerentscheide – im Jahr 2003 ca. 101 Bürgerentscheide stattgefunden haben. Inzwischen sind es vielleicht etwas mehr. Wenn man sich dies aber betrachtet, so fällt auf, dass in kleineren Städten die notwendigen Unterschriften für ein Bürgerbegehren durchaus zu sammeln sind und erreicht werden können, nicht aber in den großen Städten. Die Wahlbeteiligungen – auch das wissen Sie sehr gut – nehmen ab, je größer die Gemeinde oder die Stadt ist. Das heißt, wir sehen dort weniger Beteiligung. Insofern müssen wir uns darauf konzentrieren, dass wir gerade diese Beteiligung mehr einfordern und ihnen auch die entsprechenden Rechte geben.
Deshalb möchten wir mit unserem vorgelegten Gesetzentwurf gerade in größeren Städten die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vereinfachen. So kann es unseres Erachtens gelingen, die Bürgerinnen und Bürger für Politik mehr zu interessieren und sie auch in politische Entscheidungsprozesse zu involvieren. Wir schlagen Ihnen deshalb folgende Regelungen vor – mit einer Staffelung nach Größe der Kommunen –: Bei Bürgerbegehren war es bislang so, dass ein Bürgerbegehren von 10 % der Wahlberechtigten zu unterzeichnen war – egal, wie groß die Stadt ist.Wir wollen dies bei Gemeinden bis zu 50.000 Einwohnern auch so belassen, weil wir es für sehr gut
handhabbar halten und es dort auch realistisch ist. Aber wir wollen bei Gemeinden bis zu 100.000 Einwohnern diese Quote auf 5 % senken.Bei Gemeinden über 100.000 Einwohnern soll die Unterzeichnungsquote unseres Erachtens auf 3 % gesenkt werden. Ich glaube, gerade angesichts der Diskussion in Stuttgart,einer großen Stadt,wird deutlich, dass solche Beteiligungsmöglichkeiten dringend eingeräumt werden sollten.
Die Bürgerinnen und Bürger wollen sich einmischen.Wir sollten nicht so tun, als ob sie nur Partikularinteressen verfolgen wollten. Bei einem Bürgerentscheid liegt die Zustimmungsquote derzeit bei 25 %. Das heißt, 25 % der Wahlberechtigten müssen bei einem Bürgerentscheid für das Anliegen stimmen. Ansonsten ist der Entscheid nicht erfolgreich, selbst dann, wenn es eine Mehrheit gibt. Das war häufig der Grund dafür, weshalb Bürgerentscheide in Hessen gescheitert sind. Deshalb wollen wir die HGO dazu wie folgt ändert: Bei Gemeinden bis zu 50.000 Einwohnern wollen wir das Zustimmungserfordernis auf 20 % senken. Das erscheint uns eine realistische Größe. Bei Gemeinden bis zu 100.000 Einwohnern wollen wir es auf 15 % senken, und bei Gemeinden über 100.000 Einwohner wollen wir es auf 10 % senken. Wir glauben, dass wir damit die Bürgerinnen und Bürger wirksam an politischen Meinungsprozessen beteiligen können. Es ist unseres Erachtens nach wie vor ein angemessenes Verhältnis und kann dazu führen, dass Bürgerinnen und Bürger sich mehr in den Gemeinden engagieren.
In folgendem Punkt sollten wir als Politiker vorsichtig sein. Wir neigen gern dazu, Bürger dann auch zu beschimpfen, wenn sie Anliegen in Form von Bürgerbegehren haben. Den Bürgern geht es darum, wie es in ihrer Stadt weitergeht.
Nein. Aber das kann ich Ihnen anhand eines Beispiels von Ihnen zeigen. Ich will Ihnen hier nicht meine Heimatgemeinde vorstellen. Aber in Schwalbach war das so. Die CDU hat sogar eine Kampagne mit Plakaten gegen einen Bürgerentscheid gemacht. Das hat natürlich etwas damit zu tun, dass Politik Bürger beschimpft. Wenn Sie schon fragen, Herr Rentsch, dann bekommen Sie auch eine Antwort: Dieses Beispiel gibt es. – Wenn Sie das hier kritisch anmerken, dann gibt es eben eine Antwort.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Florian Rentsch (FDP))
Deshalb sollten wir dieses ernsthafte Anliegen der Bürgerinnen und Bürger beachten und die Bevölkerung mitreden lassen. Herr Kollege Reißer, ich glaube, es wäre gut, die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Darmstadt bei den anstehenden schwierigen Infrastrukturprojekten mitreden zu lassen.
Nicht ohne Grund kandidieren in vielen Städten und Gemeinden auch Unabhängige auf den Listen der Parteien. Auch das ist ein Zeichen dafür, dass sich die Bürgerinnen und Bürger einmischen wollen. Das zeigt, dass ein Bedarf vorhanden ist. Deshalb wollen wir die Quoren senken.
Wir hoffen, dass Sie unser Anliegen teilen und unseren Gesetzentwurf unterstützen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Faeser. – Ich darf Frau Enslin für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort erteilen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Kollegin Faeser hat gerade sehr eindrucksvoll die Defizite aufgezeigt, die wir in Hessen bei der Bürgerbeteiligung haben. Es ist eben nicht so,dass die Bürgerinnen und Bürger nur zu den Wahlterminen gefragt werden wollen. Sie wollen mehr Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen, auch außerhalb der Wahltermine. Hier die Beteiligungsmöglichkeiten zu erweitern ist dringend notwendig, um die Distanz zwischen den politischen Entscheidungsträgern und der Bevölkerung wieder zu verringern,
Zwar haben wir auf Landes- und Kommunalebene die Möglichkeit, Bürgerentscheide herbeizuführen, aber in Hessen werden die Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger an sehr hohe Bedingungen geknüpft. Dies ist auf Landesebene wie auf kommunaler Ebene der Fall. Aus diesem Grunde haben wir GRÜNEN schon vor der Anhörung einen Vorschlag betreffend Volksbegehren auf Landesebene gemacht. Hessen hat hier im Vergleich aller Bundesländer mit die höchsten Hürden. Meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen, das wollen wir ändern, und das ist dringend notwendig.
Auf kommunaler Ebene sieht es diesbezüglich zwar etwas besser aus, aber im Vergleich zu anderen Bundesländern – z. B. zu Berlin, Bayern oder Hamburg – ist Hessen alles andere als ein Vorreiter. Da geht wirklich noch mehr. Ich möchte Ihnen das gerne an einem Vergleich verdeutlichen. Während es in Bayern 1.759 Bürgerbegehren gab, waren es in Hessen 323. Während es in Bayern 995 Bürgerentscheide gab, waren es in Hessen 108 – so die aktuellen Daten. Gerade in größeren Städten sind die geltenden Kriterien der HGO schwer zu erfüllen, und viele Bürgerbegehren scheitern schon im Vorfeld daran, die notwendigen Unterschriftenlisten zu erbringen. Deshalb haben wir GRÜNEN im Jahre 2007 einen entsprechenden Gesetzentwurf mit gestaffelten Größen eingebracht, der sich an der bayerischen Gemeindeordnung orientierte. Deshalb wird es Sie nicht verwundern, dass wir den SPD-Vorschlag begrüßen; denn er übernimmt genau diese Größenklassen.