Protocol of the Session on September 29, 2010

Eines ist mir generell aufgefallen. Der erste Entwurf, der veröffentlicht worden ist, war deutlich – in Anführungszeichen – schärfer. Er hat gezeigt, dass in den Staatskanzleien offensichtlich immer noch das alte Rundfunkdenken vorherrscht. Da gibt es also eine – in Anführungszeichen – Sendeanstalt, und die macht ein Programm. Die ist gleichzeitig diejenige, die die Antennen betreibt, über die das Programm ausgesendet wird. Der Unterschied zw. dem Anbieter von Speicherplatz, zwi. dem Anbieter von

Inhalt, zw. dem Anbieter von den Wegen dazu war offensichtlich noch gar nicht richtig wahrgenommen worden. Das sieht man immer noch daran, dass man ernsthaft beim Internet von Sendezeiten ausgeht, wo man weiß, dass der Tag 24 Stunden hat und es immer irgendwo auf der Erde gerade eine Stunde ist. „24 Stunden“ macht völlig klar, dass noch sehr altes Denken vorherrscht.

(Vizepräsidentin Sarah Sorge übernimmt den Vor- sitz.)

Deswegen glaube ich, dass dieser Staatsvertrag in der Fassung,wie er jetzt vorliegt,nicht zu der Befürchtung Anlass gibt, dass in Zukunft die Zensur herrscht.Aber er gaukelt etwas vor, was er nicht wird einlösen können. Das ist das Problem des Staatsvertrages, der uns vorliegt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich will Ihnen noch ein Beispiel nennen. Die beiden Hauptpunkte, die darin sind, sind einerseits Alterskennzeichnungen und andererseits Jugendschutzprogramme. Die erste Frage der Alterskennzeichnungen im Netz hat ein Problem. Das funktioniert nur dann, wenn es Eltern gibt, die im Zweifel Jugendschutzprogramme auf ihre Computer oder die Computer ihrer Kinder aufspielen.

Es gibt ein Beispiel aus der Musik. Ich weiß nicht, ob Sie die Ehefrau von Al Gore kennen, Tipper Gore. Tipper Gore hat vor 20 Jahren für ihre Nichte ein Album von Prince gekauft und ist dort auf einen ihrer Meinung nach anstößigen Inhalt gestoßen. Sie hat eine Bewegung in Gang gesetzt, die dazu geführt hat, dass auf vielen CDs inzwischen ein Stempel aufgebracht ist: „Parental Advisory – Explicit Lyrics“. Ein Hinweis an die Eltern, deutliche Sprache, um es einmal vorsichtig auszudrücken.

Bis heute ist es immer noch so, dass die meisten Eltern diesen Stempel überhaupt nicht als solchen erkennen, aber die Jugendlichen inzwischen, wenn dieser Stempel nicht auf der CD steht, sagen: Das kaufe ich nicht, das ist mir nicht hart genug. – Wenn am Ende einer solchen Kennzeichnung genau das steht, dann hätten wir das Gegenteil von dem erreicht, was eigentlich die Initiatoren eines solchen Jugendmedienschutz-Staatsvertrages erreichen wollten. Deswegen sage ich: Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich bin der Fraktion der Sozialdemokraten für den Vorschlag ausdrücklich dankbar, eine Anhörung zu machen, die sich weniger mit diesem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, sondern mit den eigentlichen Problemen beschäftigt.Es gab in den Achtzigerjahren zwei sehr populäre Bücher von Neil Postman. Das Erste ist „Wir amüsieren uns zu Tode“, und das Zweite ist „Das Verschwinden der Kindheit“. Ich denke mir manchmal, was eigentlich passieren würde, wenn Neil Postman das nicht über das Fernsehen, wie in den Achtzigerjahren, schreiben würde, sondern über das Internet im Jahre 2010. Er ist vor sieben Jahren gestorben.

Herr Kollege Al-Wazir, ich darf Sie bitten, zum Schluss zu kommen.

Er kann es nicht mehr machen.Wir sollten uns aber generell einmal die Frage stellen, wie wir Sachen nicht nur gut

meinen können, sondern auch gut machen. Am Ende bleibt der Schlüssel einzig und allein die Medienkompetenz. Als Land haben wir dabei eigene Kompetenzen, die wir nutzen müssen. – Vielen herzlichen Dank, Frau Präsidentin.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herzlichen Dank auch an Sie, Herr Al-Wazir. – Nächster Redner, Herr Kollege Rentsch für die FDP-Fraktion.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist nicht das erste Mal hier auf der Tagesordnung. Es ist insofern ein Novum, dass sich dieser Landtag in einer Ausführlichkeit mit einem Staatsvertrag beschäftigt hat, wie er es selten zuvor getan hat. Es ist auch gut so, dass er es tut. Ohne den Kollegen der Landesregierung und Exekutive zu nahe zu treten: Aber das, was der Landtag beschließen soll, sollte er vorher auch diskutieren und kennen. Deshalb ist es richtig, dass wir uns so intensiv mit dem Thema auseinandersetzen.

Bei diesem Thema stoßen wir auf eine Grundsatzfrage. Kollegin Wolff und Kollege Siebel haben das genauso angesprochen. Es besteht zunächst Einigkeit, über die Frage zu diskutieren, welche Chancen und Risiken das Internet bietet und wie die öffentliche Hand, der Staat, versuchen kann, sinnvoll einzugreifen, um die Jugend vor jugendgefährdenden Inhalten zu schützen, ohne auf der anderen Seite in die Freiheit des Internets einzugreifen.

(Beifall bei der FDP und der Abg. Judith Lannert (CDU))

Das ist das Spannungsverhältnis, um das es geht. Herr Kollege Siebel, deshalb hat der FDP-Bundesparteitag beschlossen, dass die Landtagsfraktionen dem Ursprungsrundfunkstaatsvertrag in dieser Frage nicht zustimmen sollten. Sie sehen mit den Bemühungen, die wir in den letzten Monaten in diesem Bereich auf allen Ebenen losgetreten haben, dass wir versucht haben, noch eine Änderung hineinzubekommen. Das ist im kleinen Umfang gelungen. Ich will nicht bestreiten, dass der Umfang nicht riesig ist.Aber der Antrag,den wir und den auch Sie heute stellen, geht genauso in diese Richtung, dieses Verfahren weiterhin zu begleiten.

Ich lege den Antrag des FDP-Bundesparteitages so aus, dass wir ihn erfüllt haben und insofern jetzt hier mitmachen können; alles andere wäre parteitagswidrig.

(Günter Rudolph (SPD): Parteitagswidrig!)

Kollege Wagner,ich halte das ähnlich wie die GRÜNEN in einigen Kreisverbänden. Ich höre nicht nur auf das, was meine Partei sagt, finde es aber auch nicht völlig unwichtig.

(Günter Rudolph (SPD): Das kann Herr Westerwelle bestätigen!)

In Wiesbaden ist es im Kreisverband der GRÜNEN so, dass sich die Stadtverordneten vorher eine Freigabe durch die Kreisvorsitzende holen müssen. So hart ist es bei uns nicht. Das ist nur bei den GRÜNEN der Fall. Das ist bei den GRÜNEN gut organisiert – Respekt, muss ich dazu sagen.

(Beifall bei der FDP und des Abg. Helmut Peuser (CDU))

Zurück zum Thema. Genau um dieses Spannungsverhältnis,auf der einen Seite die Freiheit des Internets nutzen zu können, auf der anderen Seite Regeln zu finden, wie man jugendgefährdende Inhalte ausspart, geht es. Das ist auch der Grund – wir sind darin nicht weit auseinander –, warum eine Partei wie die Piratenpartei einen solchen Zulauf hat. Viele junge Menschen, die im Internet zu Hause sind und sich in den verschiedenen Medien, die das Internet bietet, zurechtfinden und die auch nutzen, von Facebook angefangen über andere soziale Netzwerke, Blogs usw., sagen: Wir wollen uns diese Heimat nicht durch staatliche Regulierung nehmen lassen. – Man kann bei diesem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag schon an der einen oder anderen Stelle das Gefühl haben,dass versucht wird, mit antiquierten Methoden des Problems von jugendgefährdenden Inhalten im Internet Herr zu werden. Das ist teilweise der Versuch – keine Frage.

(Beifall bei der FDP)

Aber ich sage – das geht auch an diese Gruppe,die bei uns Liberalen eine starke Stimme hat –: Wir müssen auf der anderen Seite das, was hier gerade angesprochen worden ist, überprüfen, kontrollieren und dort, wo junge Menschen in ihrer Entwicklung gefährdet werden, das so kontrolliert abstellen, wie wir das können. Dass das sehr schwierig ist, dazu komme ich gleich noch mit den technischen Möglichkeiten. Aber hier muss zunächst einmal eine Übereinstimmung bestehen.Das,was wir gemeinsam nicht zulassen können, ist, dass es solche Seiten gibt. Herr Kollege Al-Wazir hat letztens eine genannt, die ich nicht wiederhole,weil wir für solche Sachen keine Werbung machen wollen. Fakt ist: Welche Möglichkeiten haben wir, darauf Einfluss zu nehmen, weil das, was an Inhalten angeboten wird, auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen Einfluss hat?

Die Veranstaltung ist halt – Herr Kollege Wilken hat das gesagt – nicht so einfach,dass man den Fernsehschrank an dieser Stelle abschließt oder wie früher einen Code in den Fernseher eingeben könnte, sondern die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich ein Kind in dem Haushalt mit dem Computer besser auskennt als jeder Erwachsene, der in dem Haushalt lebt. Das ist das Problem. Die wahre Kompetenz liegt bei den jungen Menschen, meistens nicht bei den Eltern. Das ist ein wenig altersabhängig. Aber damit müssen wir umgehen.

Deshalb ist es nicht falsch, darüber zu diskutieren, wie man es schaffen kann, dass es in diesem Bereich Regeln gibt, womit wir es ermöglichen, dass diese Kinder genauso unbeschwert aufwachsen können wie wir und nicht mit Sachen in Kontakt treten, die ihre Entwicklung behindern. Dieses Anliegen muss berechtigt sein und von der Gesellschaft getragen werden. Und die wird von großen Gruppen getragen. Dass das nicht alle so sehen wie wir, akzeptiere ich. Die müssen aber auch sehen, dass es große Mehrheiten in diesem Land gibt, die sich diesem Problem auf jeden Fall stellen wollen.

Deshalb haben die Länder versucht, mit diesem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag einen Kompromiss zu finden, wie man das angehen kann. Ich glaube, dass dieser Kompromiss nicht so schlimm ist, wie er teilweise geredet worden ist. Ich sage auch: Er ist ein Versuch, dieses Problems Herr zu werden. Ob er es schafft, weiß ich nicht. Ich glaube, keiner von uns kann die Gewissheit haben, ob er

mit einem solchen Regularium genau das schafft, was wir erreichen wollen.

Herr Kollege Rentsch, ich darf Sie bitten, zum Schluss Ihrer Rede zu kommen.

Das ging ja schneller, als ich dachte. Ich bin ja erst auf Seite 2 meines Manuskripts. Da muss ich etwas abgeändert haben. Das tut mir leid.

(Beifall bei der FDP und der CDU – Heiterkeit)

Frau Präsidentin, ich will Ihren Worten folgen und zum Abschluss sagen: Ich glaube, dass das, was wir – –

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hätten Sie mal nicht so viel über Frau Hinninger geredet!)

Herr Kollege Wagner, ich habe den Namen nicht erwähnt. Jetzt bitte ich Sie, beim Thema zu bleiben.

(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir wollen hier keine Werbung für jugendgefährdende Seiten machen, auch nicht für jugendgefährdende Personen. Ich glaube, da sollten wir uns einig sein.

(Heiterkeit)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, der Antrag, den die Sozialdemokraten hier vorgelegt haben, ist aus meiner Sicht in fast allen Punkten zustimmungsfähig. Auch beim Kollegen Al-Wazir hatte ich das Gefühl, er sei der Meinung, wir können es schaffen, bei diesem Thema einen gemeinsamen Antrag herzustellen. Bei diesem Thema würde sich das aus meiner Sicht wirklich lohnen. Wir als Parlament sollten an dieser Stelle sagen, dass wir uns darin einigermaßen einig sind, die Jugend vor jugendgefährdenden Inhalten zu schützen, ohne die Freiheit des Internets zu gefährden. Wenn wir diesen Spagat gemeinsam schaffen, hätten wir viel erreicht. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Rentsch. – Nun hat für die Landesregierung Herr Minister Wintermeyer das Wort.

(Günter Rudolph (SPD): Noch einmal? Der hat es doch eingebracht! – Minister Axel Wintermeyer: Ich wiederhole das gern!)

Das steht hier. – Ach so. Er hat es eingebracht? – Entschuldigung, das war mein Versehen.

Dann sind wir am Ende der Aussprache. Die erste Lesung hat stattgefunden.

Hier steht jetzt,dass der Gesetzentwurf – logischerweise – dem Hauptausschuss überwiesen wird, ebenso der Antrag der SPD, Drucks. 18/2693. – Die beiden anderen Anträge werden wohl auch überwiesen? Oder wollen wir die sofort abstimmen?

(Günter Rudolph (SPD):Auch überweisen!)

Gut. Dann überweisen wir auch die beiden anderen Anträge dem Hauptausschuss.

Damit sind wir mit diesem Tagesordnungspunkt fertig und kommen zu Tagesordnungspunkt 5: