Protocol of the Session on September 29, 2010

Zum Thema Inklusion. Ich denke, dieses Thema sollte man sehr, sehr sensibel und zurückhaltend diskutieren. Dieses Thema dient überhaupt nicht zu irgendeiner politischen Profilierung und auch nicht dazu,zu beweisen,wer den Eltern am meisten bieten kann. Das Thema Inklusion ist uns von der UN-Menschenrechtskonvention auferlegt worden.Wir müssen da etwas tun. Inklusion ist in meinen Augen ein Generationenprojekt. Um das in irgendeiner Form umsetzen zu können, werden wir 10 bis 15 Jahre brauchen.

(Heike Habermann (SPD): Einverstanden!)

Sie haben auf die Integration in den Kindertagesstätten hingewiesen. Damals hat mich der heutige Behindertenbeauftragte der Landesregierung, Friedel Rinn, gewarnt und hat gesagt: Seid vorsichtig, dass es nicht zu einer grauen Integration kommt. Es nützt nichts, wenn die Kinder im Kindergarten dabei sind, aber nicht wirklich gefördert werden, so, wie sie es brauchen.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU – Heike Habermann (SPD): Richtig!)

Es nützt auch nichts, wenn ein behindertes Kind in einer Klasse ist, vielleicht an der Hand seiner Betreuerin sitzt, aber im Grunde genommen nicht dabei ist und nicht wirklich mitmachen kann.

(Zuruf des Abg. Gerhard Merz (SPD) – Barbara Cárdenas (DIE LINKE): Umso mehr muss man tun!)

Deshalb muss dieses Thema ganz, ganz vorsichtig und langsam angegangen werden. So haben wir das in unserem Schulgesetzentwurf auch angelegt. Es nützt Ihnen nichts, wenn Sie behinderte Kinder in einer Klasse haben und die Lehrerin, die diese Klasse unterrichtet, darauf nicht vorbereitet ist und das letztendlich ablehnt.

(Barbara Cárdenas (DIE LINKE): Genau! – Gerhard Merz (SPD):Wem sagen Sie das?)

Dann hat das Kind gar nichts davon. Das heißt, Sie müssen erst einmal fast eine Generation Lehrerinnen und Lehrer weiterbilden oder schulen, damit sie mit diesem Thema auch wirklich aktiv zum Wohle des Kindes umgehen können.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Als letzten Punkt will ich noch auf § 6 eingehen.Sie setzen in § 6 Ethik mit dem Religionsunterricht gleich: „Religion/Ethik“. Das ist nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und nach der Verfassung des Landes Hessen nicht möglich. In beiden ist garantiert, dass Religion ein ordentliches Lehrfach ist. Dann kann ich es nicht einfach mit Ethik gleichsetzen.

Ich habe Ihnen jetzt ein paar Punkte genannt, die wir bei diesem Schulgesetz überhaupt nicht mittragen können.

Selbstverständlich werden wir im Ausschuss darüber diskutieren. Die Landesregierung hat im Kabinett einen Schulgesetzentwurf vorgelegt, der modern, rechtlich abgesichert und praktikabel ist.

Herr Wagner, Sie wissen ganz genau, dass Gesetze der Landesregierung einem anderen Gesetzgebungsverfahren unterliegen. Sie müssen erst im Kabinett beschlossen werden. Dann muss es eine Anhörung mit einer Frist von acht Wochen geben. Dann gibt es einen zweiten Kabinettsbeschluss. Erst dann kommt der Gesetzentwurf der Landesregierung in den Landtag. Deshalb ist dieser Verfahrensgang etwas länger, als wenn eine Fraktion einen Gesetzentwurf einbringt.

(Beifall bei der FDP – Dr. Ulrich Wilken (DIE LINKE): Dann müssen Sie früher anfangen! – Gerhard Merz (SPD): Schneller arbeiten geht auch!)

Frau Ministerin, gestatten Sie mir den Hinweis darauf, dass die für die Fraktionen vereinbarte Redezeit schon abgelaufen ist.

Wir haben einen guten Gesetzentwurf vorgelegt. Wir blicken damit in die Zukunft. Debatten um Schulstrukturen sind rückwärtsgewandt. Mit unserem Schulgesetzentwurf erreichen wir die bestmögliche Förderung aller Kinder. Daran werden wir weiterarbeiten.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Zuruf des Abg. Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD))

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Mir liegen nun keine weiteren Wortmeldungen vor.

Damit hat die erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz für Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit in Hessen (Hessisches Schulge- setz), Drucks. 18/2864, stattgefunden. Der Gesetzentwurf wird zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Kulturpolitischen Ausschuss überwiesen.

Nun kommen wir noch zu dem Tagesordnungspunkt 3:

Nachwahlen

a) Nachwahl eines stellvertretenden Mitglieds im Hauptausschuss

Nach § 6 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Hessischen Landtags wählte der Hessische Landtag in seiner konstituierenden Sitzung am 5. Februar 2009 die 15 ordentlichen, die 15 stellvertretenden und die 15 weiteren stellvertretenden Mitglieder des Hauptausschusses. Mit Schreiben vom 21. September 2010 teilt die Fraktion der CDU mit, dass Herr Abg.Wintermeyer als stellvertretendes Mitglied aus dem Hauptausschuss ausscheidet.

Mit der Ihnen vorliegenden Drucks. 18/2878 schlägt die Fraktion der CDU den Abg. Karlheinz Weimar als stellvertretendes Mitglied im Hauptausschuss vor. Wird der Wahl durch Handzeichen widersprochen? – Das ist nicht der Fall.

Dann lasse ich über den Wahlvorschlag abstimmen. Wer die Zustimmung erteilt, den bitte ich um das Handzei

chen. – Das ist das gesamte Haus. Damit ist der Abg. Karlheinz Weimar als stellvertretendes Mitglied in den Hauptausschuss gewählt. Herzlichen Glückwunsch.

b) Nachwahl eines Mitglieds und eines nachrückenden Mitglieds des Wahlprüfungsgerichts

Gemäß Art. 78 Abs. 3 der Hessischen Verfassung besteht das Wahlprüfungsgericht aus den beiden höchsten Richtern des Landes und drei vom Landtag gewählten Abgeordneten. Mit Schreiben vom 21. September 2010 teilt die Fraktion der CDU mit, dass Herr Abg. Wintermeyer als ordentliches Mitglied aus dem Wahlprüfungsgericht ausscheidet. Der auf der Liste nachfolgende Abgeordnete verzichtete mit Schreiben vom 22. September 2010 auf sein Amt. Dadurch ist die Liste erschöpft und eine Nachwahl erforderlich.

Mit der Ihnen vorliegenden Drucks. 18/2879 schlägt die Fraktion der CDU Abg. Holger Bellino als Mitglied sowie Abg. Hartmut Honka als nachrückendes Mitglied des Wahlprüfungsgerichts vor. Wird hier der Wahl durch Handzeichen widersprochen? – Das ist nicht der Fall.

Wer dem Wahlvorschlag Drucks. 18/2879 zustimmt, den bitte ich nun um das Handzeichen. – Das sind CDU, SPD, FDP und GRÜNE. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Herr Holger Bellino ist damit bei Enthaltung der LINKEN zum Mitglied sowie Herr Hartmut Honka zum nachrückenden Mitglied des Wahlprüfungsgerichts gewählt.Auch hier herzlichen Glückwunsch.

c) Nachwahl eines nachrückenden Mitglieds im Wahlausschuss zur Wahl der richterlichen Mitglieder des Staatsgerichtshofs

Nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof wird die Wahl der richterlichen Mitglieder durch einen aus seiner Mitte gewählten Wahlausschuss vollzogen.Dieser besteht aus acht Abgeordneten, die aufgrund von Vorschlagslisten entsprechend dem in § 10 Abs. 3 des Landtagswahlgesetzes beschriebenen Verfahren (Hare-Nie- meyer) ermittelt werden – § 5 Abs. 4 des Staatsgerichtshofsgesetzes.

Diese Liste kann nach § 5 Abs. 3 des Staatsgerichtshofsgesetzes dem Landtag nur von seinen Fraktionen vorgelegt werden. Sind mehrere Personen zu wählen, legen die Fraktionen Listen vor, die mindestens die doppelte Anzahl der zu Wählenden enthalten sollen.Listenverbindungen sind hier zulässig, nach § 9 Abs. 3 Satz 1 und 2 der Geschäftsordnung des Hessischen Landtags.

Mit Schreiben vom 21. September 2010 teilt die Fraktion der CDU mit, dass Herr Abg. Axel Wintermeyer auf sein Amt als Mitglied im Wahlausschuss zur Wahl der richterlichen Mitglieder des Staatsgerichtshofs verzichtet. Nach § 5 Abs. 6 des Staatsgerichtshofsgesetzes rückt Herr Abg. Aloys Lenz an seine Stelle.

(Günter Rudolph (SPD): Hat der Posten gehabt, der junge Mann!)

Die Fraktion der CDU schlägt mit der Drucks. 18/2880 Herrn Abg. Christian Heinz als nachrückendes Mitglied vor. Werden hier weitere Vorschläge gemacht? – Das ist nicht der Fall. Wird hier der Wahl durch Handzeichen widersprochen? – Auch das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Wahlvorschlag Drucks. 18/2880 zustimmt, den bitte ich nun um das Handzeichen.– Das sind CDU,SPD,FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Ich stelle fest, dass Herr Abg. Christian Heinz bei Enthal

tung der LINKEN und Zustimmung ansonsten zum nachrückenden Mitglied des Wahlausschusses zur Wahl der richterlichen Mitglieder des Staatsgerichtshofs gewählt wurde.Auch hier herzlichen Glückwunsch.

d) Nachwahl eines nachrückenden Mitglieds im Richterwahlausschuss

(Günter Rudolph (SPD): Können wir nur die Drucksachennummern aufrufen?)

Nach § 9 Abs. 1 des Hessischen Richtergesetzes besteht der Richterwahlausschuss aus sieben vom Landtag berufenen Mitgliedern, die zu Beginn jeder Wahlperiode nach § 10 Abs. 1 des Hessischen Richtergesetzes nach den Regeln der Verhältniswahl gewählt werden. Zum Mitglied kann berufen werden, wer zum Landtag wählbar ist. Die Mitglieder sollen im Rechtsleben erfahren sein – § 10 Abs. 2 Hessisches Richtergesetz.Aus der Summe der für jeden Vorschlag abgegebenen Stimmen wird nach dem Höchstzahlverfahren (d’Hondt) die Zahl der auf jeden Vorschlag gewählten Mitglieder errechnet – § 10 Abs. 3 des Hessischen Richtergesetzes. Sind mehrere Personen zu wählen, legen die Fraktionen Listen vor, die mindestens die doppelte Anzahl der zu Wählenden enthalten sollen. Listenverbindungen sind zulässig, auch hier § 9 Abs. 3 Satz 1 und 2 der Geschäftsordnung des Hessischen Landtags.

Mit Schreiben vom 28. September 2010 hat Herr Abg. Axel Wintermeyer gegenüber dem Hessischen Ministerpräsidenten

(Zurufe von der SPD: Eieiei!)

nach § 15a Abs. 1 des Hessischen Richtergesetzes angezeigt, dass er auf sein Amt als nachrückendes Mitglied im Richterwahlausschuss verzichtet.

Der Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, Drucks. 18/2881, liegt Ihnen vor.Weitere Vorschläge werden nicht gemacht? – Wird hier der Wahl durch Handzeichen widersprochen? – Das ist nicht der Fall.

Dann lasse ich abstimmen. Wer dem Wahlvorschlag Drucks. 18/2881 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, SPD, FDP und GRÜNE. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Die Fraktion DIE LINKE. Damit stelle ich fest, dass Herr Abg. Christian Heinz als nachrückendes Mitglied in den Richterwahlausschuss gewählt wurde.

(Wortmeldung des Abg. Günter Rudolph (SPD))

Zur Geschäftsordnung, Herr Kollege Rudolph.

Frau Präsidentin, vielleicht können wir uns auf das Verfahren verständigen, dass Sie die Drucksachennummern aufrufen? Ich glaube, damit ersparen wir uns dann den ganzen anderen Teil. Wir haben sie vorliegen, und deswegen sollten wir, wenn rechtlich nichts dagegen spricht, was ich nicht sehe, so verfahren.

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Ich stimme ausnahmsweise zu!)