Protocol of the Session on September 7, 2010

Beabsichtigt die Landesregierung, diese Daten vorzulegen, und hat die Landesregierung beim Sprecher der hessischen Videothekare nachgefragt, der für die Vorgabe, dass dort zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden, maßgeblich verantwortlich zeichnet?

Herr Staatsminister Grüttner.

Herr Abgeordneter, selbstverständlich hat die Landesregierung Recherchen angestellt, mit welchen Entwicklungen zu rechnen ist. Die Ergebnisse differieren, was die Fachkräfte anbelangt, je nach Zahl und Größe der Videotheken. Auch diese Frage ist also nicht einheitlich zu beantworten.

Ich gehe aber fest davon aus, dass nach der Wartefrist, nachdem die Beschäftigungsdaten vorliegen, das Parlament die Landesregierung mit einer entsprechenden Frage konfrontieren wird. Dann wird die nach den Angaben in der Beschäftigungsstatistik mögliche Auskunft gegeben werden können.

Frage 320, Herr Abg. Merz.

Ich frage die Landesregierung:

Warum sieht die amtliche Statistik der Kinder- und Jugendhilfe die Erhebung der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in Kindertagespflege nicht mehr vor?

Herr Staatsminister Grüttner.

Herr Abgeordneter, die Erhebung der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in Kindertagespflege in der Kinder- und Jugendhilfestatistik erfolgt auf der Grundlage des § 98 Abs. 1 Nr. 3 des SGB VIII – alte Fassung –, der vorsah,dass Plätze in Kinderbetreuungseinrichtungen und Kindertagspflege für Kinder unter drei Jahren für die Dauer des Übergangszeitraums nach § 24a der Bundesstatistik zu erheben sind. Diese Regelung wurde mit dem Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege, das am 10. Dezember 2008 in Kraft trat, gestrichen. Das hat der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestags, auf dessen Beschlussempfehlung die Streichung zurückgeht, wie folgt begründet.

Mit der bislang... vorgesehenen Erhebung können keine verwertbaren und belastbaren Daten zum Stand des Ausbaus der Betreuungsangebote ge

wonnen werden. Die Erhebungsmerkmale sind zu unkonkret und lassen daher beliebige Angaben zu. Die mit der Erhebung nach § 98 Abs. 1 Nr. 3 alter Fassung intendierten Erkenntnisse über den Ausbaustand können problemlos... [auch auf anderem Wege] gewonnen werden.

Als Folgeänderung wurde dann auch die entsprechende Regelung zur Erhebung der Merkmale in der alten Fassung verändert. Da diese Statistik eine des Bundes ist, die Erhebung aber von den Statistischen Landesämtern durchgeführt wird, ist das für uns bindend. Deswegen finden sich diese Angaben nicht mehr in der entsprechenden Statistik.

(Zuruf:Am besten noch einmal wiederholen!)

Herr Merz stellt eine Zusatzfrage.

Herr Staatsminister, halten Sie diese Situation vor dem Hintergrund, dass die Tagespflege der Kinder in der Strategie der Landesregierung beim Ausbau des Angebotes für Kinder unter drei Jahren eine bedeutsame Rolle spielt, für zufriedenstellend?

Herr Minister.

Herr Abgeordneter, dazu muss ich sagen, dass wir uns erst einmal an die vorgegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen halten müssen. Das ist das Erste.

Das Zweite ist Folgendes. Um den Versorgungsgrad zu steigern und entsprechend darzustellen, ist die Kenntnis solcher Daten sehr wünschenswert. Wir befinden uns da im Gespräch.

Wie Sie allerdings wissen, wird die Erlaubnis zum Betrieb einer Tagespflege von den Jugendämtern ausgesprochen, da es sich um eine Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung handelt. Wir stehen mit den Jugendämtern der Kommunen und mit den in der kommunalen Jugendarbeit tätigen Verbänden in einem permanenten Kontakt, auch um zu wissen, wie die entsprechenden Tagespflegeplätze aussehen. Dabei konzentriert man sich aber nicht nur auf die Kinder unter drei Jahren. Denn häufig werden die Genehmigungen für die Tagespflege altersübergreifend ausgesprochen. Gleichzeitig ist auch nicht jeder Platz, für den es eine Genehmigung gegeben hat, tatsächlich besetzt.

Insofern geht das nur mit Kommunikation und im Dialog mit den Jugendämtern vor Ort.In diesem befindet sich die Landesregierung.

Wir kommen damit zu Frage 321 des Herrn Abg. Gremmels.

Ich frage die Landesregierung:

Wie weit sind innerhalb der Landesregierung die Überlegungen fortgeschritten,die Schulbaupauschale auszusetzen bzw. abzuschaffen, wie es anlässlich der Kommunalkonferenz im Rahmen des diesjährigen Hessentages vom damaligen Ministerpräsidenten Koch angedeutet wurde?

(Günter Rudolph (SPD): Das gilt heute nicht mehr!)

Herr Finanzminister Dr. Schäfer.

Herr Präsident! Herr Abg. Gremmels, es ist nicht beabsichtigt, die Schulbaupauschale auszusetzen bzw. abzuschaffen. Das Gegenteil ist der Fall. Der Entwurf des Landeshaushaltsplans sieht für das Jahr 2011 wiederum 120 Millionen c als Zuschuss und weitere 41 Millionen c als Darlehen des Hessischen Investitionsfonds vor. Das entspricht der Höhe des laufenden Jahres.

Herr Abg. Gremmels stellt eine Zusatzfrage.

Gilt das auch für die Zeit nach der Kommunalwahl, also für das Haushaltsjahr 2012?

Herr Staatsminister Dr. Schäfer.

Herr Abgeordneter, die Entwürfe der Haushaltspläne werden jährlich verabschiedet. Sie können aber davon ausgehen, dass unsere Planungen für die Entwürfe der Haushaltspläne für das Jahr 2012 und die folgenden Jahre an dieser Stelle eine unveränderte Prioritätensetzung vorsehen.

Herr Abg. Gremmels stelle eine weitere Zusatzfrage. – Das hat sich erledigt.

Ich rufe jetzt Frage 322 des Herrn Abg. Honka auf.

Ich frage die Landesregierung:

Wie beurteilt sie die Verunglimpfung einer hessischen Staatsanwältin durch den Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz nach einer offenbar missliebigen Aussage der Staatsanwältin im Nürburgring-Untersuchungsausschuss des Landtags Rheinland-Pfalz?

Herr Staatssekretär, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Abg. Honka, der Landtag RheinlandPfalz hat am 3. September 2009 die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses mit dem Titel „Nürburgring GmbH“ in Zusammenhang mit den Vorgängen um das Projekt Nürburgring 2009, der Finanzierung dieses Projektes und der Wirtschaftlichkeit dieses Projektes sowie der politischen Verantwortung der Landesregierung dafür beschlossen. Rund zwei Monate zuvor hatte der rheinland-pfälzische Finanzminister Ingolf Deubel die politische Verantwortung für die letztlich gescheiterte private Finanzierung des Großprojektes übernommen und seinen Rücktritt erklärt.

Presseberichten zufolge hatte sich eine Staatsanwältin der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt im Ausschuss darüber gewundert, dass die Betrugsermittlungen der Staatsanwaltschaft Koblenz nicht schon vor dem Platzen der privaten Finanzierung des Ausbaus des Nürburgrings im Juli 2009 begonnen hätten. Denn der Verdacht gegen mehrere eingebundene Geschäftsmänner sei damals, also im Juni 2009, bereits mit Händen zu greifen gewesen.

Nach einem Bericht der Zeitung „Mannheimer Morgen“ vom 22. Juni 2009 sprach der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck bei der Vorstellung eines Buches mit Blick auf die Frankfurter Staatsanwältin von einer – ich zitiere – „jungen, unerfahrenen Staatsanwältin, die halt auch mal die Chance hatte, was zu sagen“. In einem Brief des Chefs der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei wurde diese Äußerung des rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten bestätigt.

Diese Äußerung ist sowohl inhaltlich als auch in ihrer Form zurückzuweisen. Die betroffene Staatsanwältin weist mehr als zwölf Jahre Berufserfahrung auf und hat unterschiedliche Dezernate bei verschiedenen hessischen Staatsanwaltschaften erfolgreich geführt.

Die vom rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten vorgenommene pauschale Herabwürdigung verbietet sich auch vor dem Hintergrund des notwendigen Respekts gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justiz angesichts ihrer besonderen Rolle und Verantwortung als Teil der dritten Gewalt.

(Beifall des Abg.Wolfgang Greilich (FDP))

Schon allein aufgrund der bislang bekannt gewordenen Dimension der Vorgänge mag es durchaus nachvollziehbar sein, dass bei der rheinland-pfälzischen Landesregierung beim Thema „Nürburgring GmbH“ Nervosität herrscht. Eine sachfremde Herabwürdigung von Personen, die unliebsame Vorgänge schildern, ist hierdurch jedoch keinesfalls gerechtfertigt.Die Verantwortung gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der hessischen Justiz gebietet es, derartigen Äußerungen entschieden und deutlich entgegenzutreten.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Mir liegt die Wortmeldung zu einer Zusatzfrage vor. Als Nächste spricht Frau Kollegin Hofmann. Bitte schön.

Wie bewertet die Landesregierung die Aussage, die der Leitende Oberstaatsanwalt Hund zu der Aussage der Zeugin Posner im Untersuchungsausschuss getroffen hat? Das ist die besagte Staatsanwältin. Mit Erlaubnis des Präsidenten darf ich zitieren.

Ich kann die der Zeugin Posner in den Medien zugeschriebenen kritischen Äußerungen nicht nachvollziehen. Ihre Sachverhaltskenntnis ist – jedenfalls durch Akten dokumentiert – allenfalls oberflächlich und lückenhaft. Über unsere Prüfungen und den Einleitungszeitpunkt hat sie gar keine Kenntnisse. Ihre rechtlichen Bewertungen sind widersprüchlich und zudem in keiner Weise mit Tatsachen belegt.

Sollte die Kritik in der berichteten Form stattgefunden haben, halte ich das Verhalten der Zeugin für unvereinbar mit den professionellen Standards des Staatsanwaltberufes.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Gute Frage!)

Herr Staatssekretär.

Sehr geehrte Frau Abg. Hofmann, die Äußerung des Leitenden Oberstaatsanwaltes ist bekannt.Nach den mir vorliegenden Informationen trifft sie den Sachverhalt nicht.

(Zuruf:Gedächtnislücke oder was? – Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD)