Dabei ist klar: Universitätsklinika haben zwei Aufträge. Sie dienen einerseits der Versorgung Kranker, wie jedes andere Krankenhaus auch. Andererseits sind sie in bedeutendem Maße Orte der Ausbildung,also Orte von Forschung und Lehre. Unterschiedliche Funktionen bedingen unterschiedliche Strukturen. Der Krankenhausbetrieb als solcher kann durchaus effizient und zum Besten aller Beteiligten von privater Seite betrieben werden. Der Betrieb eines Krankenhauses ist jedenfalls per se keine staatliche Aufgabe. Deshalb war die Privatisierung der Universitätskliniken Gießen und Marburg vom Grundsatz her richtig, ohne an dieser Stelle auf alle Details der Umsetzung eingehen zu wollen.
Forschung und Lehre hingegen werden an den medizinischen Fakultäten unserer Universitäten in öffentlichem Auftrag durchgeführt. Diese unterschiedliche Trägerschaft, die auch richtig ist, bedeutet nicht notwendig unterschiedliche Interessen. So ist eine hohe Qualität der Patientenversorgung wie der Ausbildung,beides,im Interesse beider Partner.
Im Einzelfall kann es aber durchaus – Herr Spies, an der Stelle will ich Ihnen ausnahmsweise recht geben – auch dazu kommen, dass Interessenkonflikte und -kollisionen auftreten. Das Universitätsklinikumsgesetz, das von der Landesregierung vorgelegt worden ist, setzt deshalb auch den Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen den Partnern, und es zeigt Wege auf, solche Konflikte zu lösen.
Dass dies in der Vergangenheit im Übrigen auch geglückt ist, wird deutlich, wenn man sich vor Augen führt, wie selten es zu keiner Verständigung zwischen der Universität und dem Klinikum und damit zur abschließenden Schlichtung durch das Ministerium kommen musste. Nur als Beleg dafür darf ich hier anführen, dass der Dekan des Fachbereichs Medizin der Goethe-Universität in Frankfurt in seiner Stellungnahme zum vorgelegten Entwurf des Gesetzes schreibt – Herr Präsident, ich zitiere mit Ihrer Genehmigung –:
Wir können deshalb festhalten: Das Modell des Betriebs eines Universitätsklinikums in Zusammenarbeit zwischen privatem Betreiber und öffentlicher Hochschule ist gelungen.
Im heutigen Gesetzentwurf geht es um kleinere Anpassungen. Wir führen redaktionelle Änderungen durch, erlauben aus Praktikabilitätsgründen eine einfachere Wiederbestellung von Mitgliedern des Vorstands, passen die Regelungen des Hochschulgesetzes im Hinblick auf die Ethikkommission des Fachbereichs Medizin europäischem Recht an und nehmen eine Änderung in Bezug auf die oben angesprochenen Verfahren bei Schlichtungen vor.
Bei dem letzten Punkt geht es im Übrigen darum, dass bei Konflikten zwischen Vorstand und Dekanat eine Entscheidung des Aufsichtsrats beantragt werden kann, wenn es darum geht, Einvernehmen mit dem Präsidium der Hochschule herzustellen. Hier wurde das Präsidium stärker betont, das die demokratisch legitimierte Vertretung der gesamten Hochschule darstellt. Somit folgt auch diese Änderung dem Gedanken der Stärkung der Hochschulautonomie.
Im Übrigen kann und sollte über alle Details – das sage ich hier ausdrücklich – auch zu diesem letzten Punkt im Rahmen der Ausschussberatung einschließlich der schon erwähnten Anhörung, die wir durchführen werden, diskutiert werden. In jedem Fall ist der vorliegende Entwurf eine gute Basis für diese Beratung und für die erfolgreiche weitere Entwicklung unserer hessischen Universitätskliniken. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Landtagspräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die momentane Diskussion in Schleswig-Holstein über den Fortbestand von Unikliniken im Norden Deutschlands macht deutlich, wie klug und vorausschauend die Entscheidung war, die Existenz der Unikliniken in Hessen langfristig zu sichern.
Herr Kollege Utter, der Kollege Dr. Spies möchte Ihnen eine Zwischenfrage stellen.Was halten Sie davon?
(Gottfried Milde (Griesheim) (CDU): Jetzt hat Herr Spies seine Frage vergessen! – Gegenruf des Abg. Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Keine Sorge, dem fällt eine neue ein!)
Herr Kollege Utter, das wesentliche Anliegen des Landes Schleswig-Holstein ist der Abbau von Medizinstudienplätzen in Lübeck.Halten Sie das angesichts der aktuellen Debatten über Ärztemangel tatsächlich für etwas, worauf man sich etwas einbilden soll, wenn Hessen daran schuld wäre?
Ich glaube, wir können daraus lernen, was es heißt, wenn ein Staat,ein Land in finanzielle Nöte kommt:dass sowohl die medizinische Versorgung als auch die Ausbildung durchaus in eine Krise geraten. Ich finde, wir in Hessen haben das exzellent gelöst,indem wir sichergestellt haben, dass im mittelhessischen Raum Forschung und Lehre qualitativ hochwertig erhalten bleiben. Deshalb finde ich, wir haben es richtig gemacht.
Wir haben nämlich nicht zu einem Zeitpunkt, als die Not besonders groß war, sondern schon vorausschauend eine Wende eingeleitet, die uns heute zugutekommt. Ich finde es bezeichnend, dass Herr Dr. Spies überhaupt nicht auf den Gesetzentwurf eingegangen ist, den die Ministerin vorgelegt hat,
sondern die ganze Zeit über das redet, was alles nicht im Gesetz steht. Da gibt es noch viel mehr zu finden.
Da war der Redebeitrag von Frau Sorge doch schon ein besserer. Denn sie ist wenigstens inhaltlich darauf eingegangen, was darin steht.
auch wenn man dann vielleicht zu unterschiedlichen Bewertungen kommt. Ich glaube, darüber sollten wir uns im Ausschuss unterhalten. Es geht dabei dann vor allem darum, dass Konflikte besser entschieden werden können.
Ich würde jetzt eher dem zuneigen,was Herr Büger gesagt hat.Aber diese Diskussion können wir führen.Es geht darum, Konflikte schneller zu entscheiden und zu einer besseren Lösung zu bringen.Vielleicht kommen wir sogar zu einem Konsens in der Diskussion.
Ich finde es auch richtig, dass wir die Diskussion umgestellt haben, dass wir uns zuerst mit dem Bericht des Wissenschaftsrats beschäftigen und dann den Gesetzentwurf verhandeln werden.
Das Gesetz an sich finde ich gut. Es ist eine Fortschreibung des gegangenen Weges. Aber wie es meistens so ist: In der Anhörung wird man noch klüger und erfährt noch mehr.Vielleicht nehmen wir dann noch Anpassungen vor. Ich freue mich auf die Diskussion, die hoffentlich auch so lebhaft ist wie diese.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn wir heute über die Novelle des hessischen Uniklinikgesetzes reden, dann müssen wir auch und vor allem über die fatalen Auswirkungen von Privatisierung reden.Dann müssen wir eben auch über das reden, was dieses Gesetz nicht mehr regelt. Auf der Homepage der Hessischen Staatskanzlei ist auch heute noch nachzulesen – Zitat –: „Jede staatliche Leistung soll auf ihre Notwendigkeit und ihre Privatisierungsfähigkeit hin überprüft werden.“
Meine Damen und Herren, anhand der hessischen Unikliniken lässt sich praktisch belegen, wie falsch dieser Ansatz ist. Die Frau Ministerin ist der Meinung, die Regelungen hätten sich bewährt.Aber Sie sind auch der Meinung, die Landesregierung hätte sich bewährt. Diese Regelungen haben sich nicht bewährt. Wir haben fatale Zustände am Uniklinikum. Auch darüber müssen wir in dieser Debatte reden.