Protocol of the Session on June 23, 2010

Herr Präsident, danke. Ich werde gleich mit meiner Rede enden.

In den letzten Wochen waren wieder Schüler und Studenten in über 80 Städten auf der Straße. Nehmen Sie doch endlich zur Kenntnis,dass Ihre sogenannten Reformen einen permanenten Abbau bei der Bildung in unseren Land bedeuten.

Was die Anhörung angeht, bin ich nicht gelassen. Ich bin ziemlich gespannt darauf.

(Beifall bei der LINKEN)

Frau Kollegin Schott, vielen Dank. – Das Wort hat Herr Abg. Reißer für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir beschäftigen uns heute mit dem Gesetzentwurf in erster Lesung. Das existierende Gesetz ist vergleichsweise kleinteilig und lässt im Hinblick auf die Ausgestaltung der Praxisphase wenig Spielraum. Bislang wurde die staatliche Anerkennung der Berufe im Sozialwesen in Hessen durch das entsprechende Gesetz aus dem Jahr 1990 geregelt.Mit verschiedenen Verordnungen wurde die Ausführung ebenfalls verändert.

Die fachlichen Rahmenbedingungen wurden inzwischen in verschiedener Hinsicht modifiziert. Die Rahmenbedingungen haben sich also seit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erheblich verändert.

Zum einen gibt es das Hessische Hochschulgesetz aus dem Jahr 2009, das die Zuständigkeiten und auch die Handlungsspielräume neu geregelt hat. Durch die Einführung des gestuften Abschlusses,also des Bachelors und des Masters, ist der Praxis- und Berufsbezug dieser Studiengänge erheblich gesteigert worden. Zusätzlich werden flächendeckende Akkreditierungen vorgenommen. Das hat die fortlaufende Überprüfung der fachlichen Standards der Studiengänge zur Folge.

Ich halte eine staatliche Anerkennung der Sozialberufe auch in Zukunft für notwendig. Die geschilderte Entwicklung macht aber eine grundlegende Überarbeitung der staatlichen Anerkennung notwendig.

Vor dem Hintergrund, dass die hessischen Hochschulen heute über Autonomie verfügen, sollte die konkrete Ausgestaltung für dieses Verfahren konsequenterweise in Zukunft auch von den Hochschulen übernommen werden.

Künftig müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen keine Vorgaben mehr hinsichtlich der Gliederung und des Ablaufs des Anerkennungsverfahrens sowie der Ausgestaltung der Prüfungen enthalten.Das halte ich für richtig. Das halten auch wir, die Mitglieder der Fraktionen der CDU und der FDP, für richtig.

Darüber hinaus soll die Möglichkeit bestehen, berufsintegrierende oder nachlaufende Berufspraktika zu absolvieren. Auch da wird eine gewisse Flexibilität zu erkennen sein. Das ist richtig.

Der Fachbereichstag und die Fachministerkonferenz haben eindeutige Mindestvorgaben vorgegeben. Darüber haben wir hier eben gesprochen. Da stimmt das, was Frau Kollegin Sarah Sorge eben gesagt hat. Darunter kann es nicht gehen. Das ist eine Mindestanforderung. Die Hochschule kann gegebenenfalls ein Mehr daraufsetzen.

(Norbert Schmitt (SPD): Es könnte schon ein bisschen mehr sein!)

Das wird möglich sein. Ich halte das für richtig. Man muss sich das aber genau anschauen. Denn es gibt Vielfältigkeiten und Besonderheiten. Das sollte man sich in der Anhörung noch einmal darlegen lassen.

Ich sehe da auch positive Möglichkeiten. Eine verkürzte Praxiszeit kann für denjenigen,der das macht,etwa bei familiären Verpflichtungen auch hilfreich sein.

Ich denke, die Dinge, die die Frau Kollegin hier vorgetragen hat, um ein dunkles Bild zu zeigen, sollten wir nicht annehmen.Vielmehr sollten wir positiv in die Zukunft sehen.Ich habe z.B.ganz persönliche Erfahrungen in Darmstadt mit dem Projekt Soziale Stadt gemacht. Das hat sehr viele Veränderungen bewirkt. In den letzten zehn Jahren, in denen ich das auch als Stadtverordneter begleitet habe, hat es solche Veränderungen gegeben.

Man sollte dort flexibel reagieren können. Die Leute, die dort eingesetzt wurden, haben das mit hohem Engagement gemacht.Sie haben auch in der Situation vor Ort immer wieder etwas Neues hinzugelernt. Ich glaube, das ist ein wichtiger Beitrag, den wir nicht aus den Augen verlieren sollten.

Ich glaube an die neue gute Gelassenheit bei der Anhörung. Ich schließe mich dieser Gelassenheit an. Wir werden das im Ausschuss bzw. auch während der Anhörung besprechen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Herr Kollege Reißer, vielen Dank. – Damit ist die Aussprache beendet.

Es ist vorgeschlagen,den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung dem Fachausschuss zu überweisen.

(Günter Rudolph (SPD): So machen wir das!)

Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann wird das so gemacht.

Meine Damen und Herren, ich bedanke mich bei Ihnen und unterbreche die Sitzung bis 14:15 Uhr.

(Unterbrechung von 13:06 bis 14:18 Uhr)

Ich begrüße die anwesenden Kolleginnen und Kollegen herzlich, auch auf der Zuschauertribüne die Gäste, herzlich willkommen.

Meine Damen und Herren, es müsste Ihnen ein Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP vorliegen, betreffend „Kinderlachen ist Zukunftsmusik“ – gesellschaftliche Akzeptanz für Kinder erhöhen und rechtssichere Lösung für den Betrieb von Kinder- und Jugendeinrichtungen herbeiführen, Drucks. 18/2579. Ich gehe davon aus, dass die Dringlichkeit bejaht wird. – Kein Widerspruch. Dann ist das so. Dann wird dieser Dringliche Antrag Tagesordnungspunkt 70 und könnte mit Tagesordnungspunkt 15 aufgerufen werden. – So entschieden.

Ich wurde gebeten, darauf hinzuweisen, dass wir heute Abend zwei fußballerische Höhepunkte – offensichtlich zwei Leckerbissen – haben. Die Landtagsmannschaft spielt hier in Wiesbaden gegen die Unfallkasse. Ich wünsche allen viel Erfolg, viel Spaß.

(Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD))

Herr Rudolph, wo findet das Spiel statt?

(Günter Rudolph (SPD): In Idstein!)

Also entgeht Wiesbaden ein sportlicher Höhepunkt. Es findet in Idstein statt. Ich wünsche allen viel Erfolg, viel

Freude, und letztlich ist es auch diesmal wieder für einen guten Zweck.

Wir kommen zum Setzpunkt der LINKEN, und zwar Tagesordnungspunkt 46:

Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend Verarmungsprogramm der Bundesregierung spaltet die Gesellschaft – Drucks. 18/2533 –

Dieser Antrag wird gemeinsam mit dem Tagesordnungspunkt 62 aufgerufen:

Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betreffend weitere Spaltung der Gesellschaft verhindern – „Sparpaket“ darf nicht umgesetzt werden – Drucks. 18/2571 –

Vereinbarte Redezeit: zehn Minuten. Frau Kollegin Schott beginnt für die Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist so gekommen, wie es vorherzusehen war. Drastische Kürzungen bei den Ärmsten der Armen, vage Ankündigungen über Belastungen von Banken und der Wirtschaft – das ist das Ergebnis der Sparklausur von Schwarz-Gelb. Wer je das Märchen geglaubt haben sollte, Merkel vertrete sozialdemokratische Ansichten, der sieht sich nach dem nun vorgestellten Sparpaket eines Besseren belehrt.

Hartz IV wird verschärft, das Fördern vollends abgeschafft,Altersarmut für Arbeitslose vorprogrammiert, die Streichung des Elterngelds für Hartz-IV-Empfänger kann man nur noch als sozialpolitische Geburtenkontrolle bezeichnen. Dabei ist bereits der Ausdruck „Sparen“ eine Frechheit. Sparen bedeutet im Allgemeinen, von den gegebenen Einkünften einen Teil nicht auszugeben, sondern auf die Seite zu legen, um damit in Zukunft größere Anschaffungen tätigen zu können, um über Mittel zu verfügen, mit denen man auf Unabwägbarkeiten vorbereitet ist.

Die erneuten sozialen Kürzungen erreichen genau das Gegenteil: Chancenlosigkeit und Perspektivlosigkeit und – meine Damen und Herren – auch Einschränkung von Freiheit, denn Armut bedeutet Reduktion der Handlungsmöglichkeiten.

Das Kürzungspaket mit einem Volumen von 11,1 Milliarden c im Jahre 2011 und von insgesamt über 80 Milliarden c in den Folgejahren beinhalte eine „Beteiligung der Wirtschaft als auch eine Beteiligung der Sozialgesetze“,so stellte die Kanzlerin den fairen Ausgleich zwischen Sozialkürzungen und Belastungen der Wirtschaft dar. Schon diese Gegenüberstellung von Sozialbereich und Wirtschaft ist abstrus. Wenn überhaupt, müsste es um einen fairen Ausgleich zwischen Arm und Reich gehen,also zwischen denjenigen, die unter der Finanz- und Wirtschaftskrise am meisten zu leisten haben, und den Krisengewinnlern.

Doch selbst die Beteiligung der Wirtschaft ist eher eine Luftbuchung oder genauer: ein Lügengebäude. Künftig sollen also die Energiekonzerne jährlich 2,3 Milliarden c als Brennelementesteuer zahlen. Damit dürften nicht einmal die Sanierungskosten für die Endlager Asse und Morsleben hereinkommen, von den Kosten für den Rückbau alter Atomkraftwerke erst gar nicht zu reden.

(Beifall bei der LINKEN und des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

Der Abbau von Steuervergünstigungen für energieintensive Betriebe in Höhe von 1 bis 1,5 Milliarden c ist, gemessen am Volumen der Steuersubventionen von derzeit 8 bis 9 Milliarden c, geradezu lächerlich. Es ist ohnehin absurd, dass energieintensive Betriebe gefördert, während arbeitsintensive Betriebe belastet wurden.

Die vage Angabe über die Besteuerung der Banken in Höhe von 2 Milliarden c jährlich ab 2010 ist ein leeres Versprechen. Erstens ist unklar, ob sie als Bankenabgabe oder als Finanzmarkttransaktionssteuer erhoben werden soll.Zweitens soll sie nur eingeführt werden,wenn die Bemühungen der Bundesregierung erfolgreich sind, auf internationaler Ebene oder zumindest europaweit eine Verständigung zu erzielen.

Selbst wenn dieser unwahrscheinliche Fall einträte, wäre das nur ein lächerlich kleiner Beitrag der Banken zur Finanzierung der Bankenkrise.

Aber bei diesem Posten handelt es sich eher um eine Irreführung der Öffentlichkeit, denn zu einer solchen Verständigung auf übernationaler Ebene wird es wahrscheinlich nie kommen. Und selbst wenn: Eine Finanztransaktionssteuer, die nur 2 Milliarden c jährlich brächte, hätte diesen Namen nicht verdient.

Die Einführung einer Luftverkehrsabgabe für Passagiere, die von einem deutschen Flughafen starten, die jährlich 1 Milliarde c erbringen soll, ist angesichts der Steuerbefreiung von Flugbenzin und gemessen an der Besteuerung des Straßen- und Bahnverkehrs weder ein Beitrag zu einem fairen Wettbewerb, geschweige denn einer zu mehr Kostenwahrheit. Von einem fairen Ausgleich zwischen Spitzenverdienern und den Armen in unserer Gesellschaft kann auch hier keine Rede sein.

(Beifall bei der LINKEN)