Protocol of the Session on June 22, 2010

Dieser strukturbezogene Ansatz deckt sich im Übrigen mit der aktuellen Empfehlung, die der Hessische Rechnungshof zur Struktur der hessischen Amtsgerichte und der hessischen Arbeitsgerichtsbarkeit abgegeben hat.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Bevor ich nun zu den Entscheidungen auf der Grundlage der Empfehlungen der Projektgruppe KuK komme, möchte ich mich bei allen Beteiligten recht herzlich bedanken. Mein Dank gilt natürlich insbesondere Staatssekretär Dr. Kriszeleit und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Justizministerium.

(Beifall bei der FDP)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es war sicherlich nicht in jeder Stufe der Verhandlungen eine vergnügungsteuerpflichtige Arbeit, derartige Maßnahmen strukturiert durchzuführen.

(Günter Rudolph (SPD): Jammern Sie hier nicht rum!)

Ich bedanke mich insbesondere bei den zahlreichen Vertretern aus den Leitungen, aber auch aus der Richterschaft, bei den Personal- und Richtervertretungen, deren Engagement in sehr überzeugender Art und Weise die Tätigkeit dieser Arbeitsgruppe bestimmt und letztlich auch in den meisten Bereichen zu einer einvernehmlichen Lösung für das Jahr 2011 und folgende geführt hat. Vielen herzlichen Dank für dieses offene Klima in der hessischen Justiz.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Bevor wir in die Zahlen hineingehen, lassen Sie mich feststellen: Im Justizressort müssen aufgrund des Erlasses des Kollegen Karlheinz Weimar für das Haushaltsjahr 2011 Einsparungen in Höhe von 23,6 Millionen c erbracht werden. Hinzu kommt spätestens ab dem Jahr 2012 ein weiterer Konsolidierungsbeitrag von mindestens 15 Millionen c pro Jahr.

Bei den Sach-, den Personal- und den Übertragungsausgaben werden die Ansätze im Ergebnis um rund 8,8 Millionen c und bei den Investitionen um rund 5 Millionen c reduziert. Zudem ist eine Erhöhung des Ansatzes für Einnahmen in Höhe von rund 5,7 Millionen c vorzunehmen.

Andererseits werden für neu hinzukommende Aufgaben zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt rund 4 Millionen c erforderlich. Diese Mittel sind schwerpunktmäßig für den Justizvollzug, insbesondere für die weiteren Tranchen der neuen hessischen Vollzugsgesetze – die der Hessische Landtag heute sicherlich in dritter Lesung beraten und beschließen wird –, bestimmt. Dies alles wird im Zuge der anstehenden Haushaltsberatungen natürlich auch Ihnen, dem Haushaltsgesetzgeber, detailliert und eindeutig dargestellt werden.

Die spätestens ab 2012 wirksam werdenden Konsolidierungsbeiträge ergeben sich vor allen Dingen aus folgenden strukturellen Maßnahmen in der hessischen Justiz:

In der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist es zu einer Vereinbarung zwischen dem Hessischen Ministerium der Justiz und der hessischen Verwaltungsgerichtsbarkeit insgesamt gekommen. Sie beinhaltet ein Versetzungs- und Abordnungskonzept, das bis Ende 2014 gelten soll. Es sieht vor, dass sich Verwaltungsrichterinnen und -richter freiwillig verpflichten, sich an andere Gerichtsbarkeiten sowie an Staatsanwaltschaften abordnen zu lassen. Damit soll die Anzahl der haushaltswirksamen Richterstellen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit dauerhaft um 40 reduziert werden.

Eine derartige konsensuelle Vereinbarung ist meiner Kenntnis nach deutschlandweit einmalig. Ihr Zustandekommen belegt eindrucksvoll das Verantwortungsgefühl der hessischen Richterinnen und Richter. Hierfür danke ich ihnen ausdrücklich, auch von diesem Pult aus.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Gemeinsam mit weiteren Maßnahmen – zum Beispiel im IT-Bereich, etwa durch Einrichtung von Tele- und Heim

arbeitsplätzen – ist ein potenzielles Einsparvolumen von insgesamt 3,7 Millionen c möglich. Die Schließung eines Verwaltungsgerichts – zur Diskussion stand ein Standort im Rhein-Main-Gebiet, wie Sie wissen – ist deshalb derzeit nicht notwendig.

Auch im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit ist es zu einem konsensuellen Ergebnis gekommen. Es ist deckungsgleich mit den Empfehlungen des Hessischen Rechnungshofs in seinen „Bemerkungen 2005 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Hessen“. In Anbetracht der kleinteiligen Struktur der Arbeitsgerichtsbarkeit hat der Hessische Rechnungshof angeregt, die Struktur der Arbeitsgerichte zu überdenken und die Zahl der Standorte von zwölf auf sieben zu reduzieren. Für dieses einvernehmliche Ergebnis danke ich der Arbeitsgruppe in der Arbeitsgerichtsbarkeit, bestehend aus dem ehemaligen und dem neuen Präsidenten des Landesarbeitsgerichts, dem Bezirksrichterrat und dem Bezirkspersonalrat bei dem Hessischen Landesarbeitsgericht, ebenfalls ausdrücklich.

Die hessische Arbeitsgerichtsbarkeit wird mit sieben Arbeitsgerichten eine effizientere Struktur erhalten. Künftig werden Arbeitsgerichte in Kassel, in Fulda, in Gießen, in Wiesbaden, in Frankfurt, in Offenbach und in Darmstadt bestehen bleiben. Das Arbeitsgericht Fulda sowie zu einem kleinen Anteil das Arbeitsgericht Kassel werden die Aufnahme des Personals sowie der Zuständigkeiten des Arbeitsgerichts Bad Hersfeld übernehmen. Für Mittelhessen wird mit dem Arbeitsgericht Gießen aufgrund der Zuführung des Personals und der Zuständigkeiten der Arbeitsgerichte Marburg und Wetzlar ein zukunftsfähiges und effektives Arbeitsgericht entstehen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Das Arbeitsgericht Wiesbaden wird das Personal und die Zuständigkeiten des Arbeitsgerichts Limburg aufnehmen. Eine größere zukunftsfähige Einheit entsteht darüber hinaus mit dem Arbeitsgericht Offenbach am Main unter Aufnahme des Personals sowie Überführung der Zuständigkeiten des Arbeitsgerichts Hanau.

Durch diese Standortzusammenführung können dauerhaft jedes Jahr Einsparungen in Höhe von mindestens 0,6 Millionen c generiert und darüber hinaus die Arbeitsgerichtsbarkeit langfristig zukunftsfähig aufgestellt werden.

Ich sage deshalb ganz herzlichen Dank an alle diejenigen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und an alle diejenigen in der Arbeitsgerichtsbarkeit, die diesen konsensuellen Prozess begleitet und dieses Ergebnis ermöglicht haben. Vielen Dank an die Richterinnen und Richter und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der hessischen Arbeits- und Verwaltungsgerichtsbarkeit.

(Beifall bei der CDU und der FDP sowie des Abg. Dr. Andreas Jürgens (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN))

Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit wurden alle amtsgerichtlichen Standorte einer erneuten Wirtschaftlichkeitsprüfung unterzogen. Grundlage sind auch hier Empfehlungen des Hessischen Rechnungshofs, die in einer Mitteilung an das Hessische Ministerium der Justiz vom 24. Juni 2003 enthalten sind. Zusammengefasst bestehen sie darin, dass Amtsgerichte, die über nicht mehr als vier Richterplanstellen verfügen und in örtlicher Nähe zu einem grö

ßeren Amtsgericht angesiedelt sind, aufgelöst werden können.

Im Rahmen der Prüfung wurden folgende grundlegende Kriterien angewandt: Größe des Gerichts und Zahl der Richterplanstellen, vorhandener Sanierungsbedarf der Gebäude, Übernahmemöglichkeit der Mitarbeiter bei anderen Gerichten ohne nennenswerte Mehrkosten sowie – ich sage bewusst „sowie“ – die künftige Verwertbarkeit von aufgegebenen Gerichtsgebäuden nach Beurteilung durch das Hessische Immobilienmanagement. Das Kriterium der Aufnahmefähigkeit bei anderen Gerichten hat die Prüfung auf Standorte mit nicht mehr als vier Richterstellen eingeschränkt.

Konkret sind folgende Strukturveränderungen vorgesehen:Von den insgesamt 46 hessischen Amtsgerichten werden fünf Amtsgerichte sowie zwei Zweigstellen von Amtsgerichten und die Außenstelle des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in Lauterbach aufgelöst.

Das Personal sowie die Zuständigkeiten des Amtsgerichts Alsfeld – Zweigstelle Lauterbach – werden zur Stärkung des Amtsgerichts Alsfeld in dessen verfügbare Raumkapazitäten überführt. Dorthin wird auch die in Lauterbach vorhandene Außenstelle des Oberlandesgerichts Frankfurt überführt.

Die Zweigstelle des Amtsgerichts Rüdesheim am Rhein in Eltville wird aufgelöst und in das Amtsgericht Rüdesheim am Rhein eingegliedert.

Das Personal sowie die Zuständigkeiten des Amtsgerichts Bad Arolsen werden zur Stärkung des Amtsgerichts Korbach unter Ausnutzung der dort verfügbaren räumlichen Kapazitäten überführt.

Das Amtsgericht Bad Hersfeld wird mit der Überführung des Personals sowie der Zuständigkeiten des Amtsgerichts Rotenburg an der Fulda gestärkt. Hierzu können die vorhandenen sowie die durch die Auflösung des Arbeitsgerichts Bad Hersfeld frei werdenden Raumkapazitäten genutzt werden.

(Beifall bei der FDP)

Auch das Amtsgericht Büdingen wird im Rahmen der getroffenen Entscheidungen langfristig zukunftsfähig aufgestellt. Das Personal und die Zuständigkeiten des Amtsgerichts Nidda werden überführt. Eine Nutzung der Raumkapazitäten am Amtsgericht Büdingen ist möglich.

Die Zuständigkeiten sowie das Personal des Amtsgerichts Schlüchtern werden zum Amtsgericht Gelnhausen überführt. In diesem Zusammenhang werden Personal, Teile der Aufgaben und Zuständigkeiten des Amtsgerichts Gelnhausen unter Nutzung der durch die Verlagerung des Arbeitsgerichts Hanau frei werdenden räumlichen Kapazitäten zum Amtsgericht Hanau überführt. Eine Stärkung sowohl des Amtsgerichts Gelnhausen als auch des Amtsgerichts Hanau wird hierdurch erreicht.

Personal sowie die Zuständigkeiten des Amtsgerichts Usingen werden an die Amtsgerichte Königstein im Taunus und Bad Homburg überführt.

(Beifall bei der FDP – Petra Fuhrmann (SPD): Wahnsinn!)

Mit diesen getroffenen Strukturentscheidungen werden die jährlichen Kosten in der ordentlichen Gerichtsbarkeit dauerhaft um knapp 2 Millionen c gesenkt sowie mehrere Millionen c an notwendigen Investitionen in die Bausubstanz eingespart.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU – Norbert Schmitt (SPD): 160 Millionen c Steuerermäßigung für Hoteliers in Hessen!)

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, Strukturveränderungen bei der Sozialgerichtsbarkeit haben wir,haben Sie,der Hessische Landtag,in den vergangenen Jahren bereits vorgenommen. Die Finanzgerichtsbarkeit ist an einem Standort in Kassel untergebracht. Die hessischen Staatsanwaltschaften sind gegenwärtig so hoch belastet, dass kein Einsparpotenzial ersichtlich ist.

Auch im Ministerium der Justiz, für Integration und Europa werden Sach- und Personalkosten bis 31. Dezember 2011 eingespart. Die Detailplanungen werden wir im Rahmen der Haushaltsberatungen zusammen mit Ihnen erörtern.

Herr Minister, ich weise Sie darauf hin, dass die mit den Fraktionen vereinbarte Redezeit abgelaufen ist.

(Beifall des Abg. Torsten Warnecke (SPD) – Zuruf der Abg. Petra Fuhrmann (SPD))

Vielen Dank.

(Petra Fuhrmann (SPD): Ich war das!)

Ich bin ein bisschen überrascht über den Beifall, weil ich dachte, dass, wenn man das Parlament informiert, das Parlament das auch hören möchte. Aber das gilt offensichtlich nicht für alle Kollegen.Das hat mich einfach nur überrascht.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Zuruf der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE))

Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen,zusammen mit weiteren Maßnahmen,die insbesondere in einer Reduzierung der Sachkosten bestehen, ergeben diese strukturellen Veränderungen einen jährlichen Konsolidierungsbeitrag von mindestens 15 Millionen c. Besonders hervorzuheben sind die Konzentration der Einziehung von Justizkosten bei der Justizkasse, die Einrichtung eines Forderungsmanagements mit einem Einsparbetrag von weiteren 3,5 Millionen c sowie die Optimierung des SAP-Buchungsgeschäfts mit einem Einsparbetrag von ungefähr 2 Millionen c. Auch die Ende 2009 erfolgte Schließung der JVA Kassel III ist noch einmal mit Einsparungen von rund 2 Millionen c zu veranschlagen, weil sie noch einmal angefallen wären.

Herr Präsident,meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle sagen: Zur Umsetzung der strukturellen Maßnahmen sind natürlich weitere Schritte, insbesondere die Änderung von Zuständigkeitsvorschriften, erforderlich. Sie sollen bis Ende 2011 abgeschlossen sein. Die entsprechenden Vorlagen für Gesetzesänderungen wird das hessische Justizministerium Ihnen rechtzeitig zuleiten.

Natürlich wird bei der Umsetzung der Strukturentscheidungen großer Wert auf eine sachgerechte Lösung im Einvernehmen mit den Betroffenen, im Einvernehmen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, gelegt. Das ist seit zwei Tagen bereits ein neuer Arbeitsauftrag und neues Arbeitsgebiet für Herrn Staatssekretär Dr. Krisze

leit, der nunmehr alle Gerichtsstandorte, von denen ich eben gesprochen habe,die zwölf zu schließenden,besucht. Er hat bereits entsprechende Gespräche vor Ort nicht nur mit den Richtern, sondern auch mit den Personal- und Richtervertretern in Usingen und in Nidda geführt.Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir nehmen es ernst, das Gespräch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu führen.