Protocol of the Session on March 25, 2010

(Beifall bei der FDP und der CDU – Zurufe von der LINKEN)

Meine Damen und Herren, was sind die Tatsachen, die jeder kennt, die schon in jeder hessischen Zeitung standen und die nach Ihrem Willen nun auch noch ein Untersuchungsausschuss in aller epischen Breite dokumentieren soll?

Nach Auswertung des VGH-Urteils durch die Fachabteilung stand fest, dass es faktisch unmöglich war, den Anforderungen des Gerichts im begonnenen Auswahlverfahren gerecht zu werden, weil sich von zehn nachträglich heranzuziehenden Beurteilern bereits sieben im Ruhestand befanden.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Das stand ausdrücklich im Urteil drin!)

Deshalb wurde im Ministerium entschieden, ein neues Auswahlverfahren ohne Ausschreibung durchzuführen. Es führte zu der gleichen Personalauswahl wie das erste Verfahren. So wurde der neue Präsident der hessischen Bereitschaftspolizei im Juli des vergangenen Jahres, also vor rund einem Dreivierteljahr, ernannt und später in Anwesenheit vieler Persönlichkeiten des öffentlichen Le

bens und insbesondere auch hochrangiger Oppositionsvertreter wie auch der Medien in sein Amt eingeführt, das er seither beanstandungsfrei führt.

(Manfred Görig (SPD): Ist das dadurch legitimiert?)

Wichtig für die Bewertung dieses Auswahlverfahrens in rechtlicher Hinsicht ist, dass der nicht berücksichtigte Bewerber am 19. Mai 2009 durch Staatssekretär Boris Rhein erfuhr, dass er es nicht wird,

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Irrelevant!)

dass der Bewerber seinen Anwalt über dieses Gespräch informierte und sieben Wochen Zeit hatte, Rechtsmittel einzulegen,

(Günter Rudolph (SPD): Das ist falsch, was Sie da sagen! Da gab es doch noch gar keine Entscheidung!)

während allgemein üblich und verbindlich lediglich eine Frist von zwei Wochen einzuhalten ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Fakten mögen Sie anders bewerten als ich. Darüber können wir gerne weiter streiten. Was Sie aber nicht infrage stellen können, das sind die zu beurteilenden Fakten selbst. Das wissen Sie auch.Aber ich verstehe es, dass Sie sich die Gelegenheit nicht entgehen lassen wollen, mit Ihrer Inszenierung von der erfolgreichen Arbeit der Regierungskoalition in Hessen abzulenken.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Schade für Sie, dass Sie mangels eigener inhaltlicher Initiativen zu diesen Mitteln greifen müssen. Aber bei allem Verständnis für die Oppositionsarbeit sollten Sie gewisse, durch den menschlichen Anstand gebotene Grenzen einhalten.

Weil ich vor wenigen Tagen erleben musste, wie der parlamentarische Geschäftsführer einer der größeren Oppositionsfraktionen einen Artikel einer hessischen Zeitung über unterschiedliche Wahrnehmungen über die Arbeit der Polizeiführung, der seit Langem bekannte Behauptungen von drei unzufriedenen Polizeibeamten wieder aufkocht,zum Anlass nimmt,bedenkenlos die Präsidentin des hessischen LKA ins Zwielicht ziehen zu wollen,

(Axel Wintermeyer (CDU): Schäbig!)

so kann ich dem nur zurufen: Nicht jedes Mittel wird vom Zweck geheiligt.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Lassen Sie bei Ihren Bemühungen, den Minister zu attackieren und der Regierung zu schaden, die Menschen aus dem Spiel, die sich jeden Tag für die Sicherheit von uns Hessen einsetzen und mit Ihren Ränkespielen wahrhaftig nichts zu tun haben.

(Beifall bei der FDP und der CDU – Günter Ru- dolph (SPD): Was wir aufklären wollen, entscheiden wir selbst, nicht Herr Greilich!)

Frau Faeser, von dieser Kritik ausdrücklich ausnehmen muss und will ich gerade Sie, meine Kollegin als innenpolitische Sprecherin. Frau Faeser, Sie haben den Brief der Polizeibeamten vom 19. Januar zur Kenntnis genommen und in sachgerechter Art und Weise dafür gesorgt, dass sich der Innenausschuss mit diesem Brief und seinem Inhalt auseinandersetzen konnte. Das hat er auch getan,

(Günter Rudolph (SPD): Das ist falsch!)

und zwar schon in seiner Sitzung am 11. Februar. Herr Kollege Rudolph, an dieser Sitzung haben im Übrigen auch Sie teilgenommen

(Günter Rudolph (SPD): Ich war am Schluss nicht mehr da!)

und meinen dennoch, sich jetzt öffentlich empören zu müssen.

Herr Kollege, Ihre Redezeit ist zu Ende.

Ich komme zum Schluss. – Frau Kollegin Faeser, Ihre Art des Umgangs mit diesem Schreiben und seinem Inhalt nenne ich verantwortungsbewusst, und dafür danke ich Ihnen.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich fasse zusammen. Nach unserem Eindruck liegen bereits alle Tatsachen auf dem Tisch. Dass es unterschiedliche Bewertungen der bekannten Tatsachen gibt, steht fest.Wenn die Opposition meint, ihre andere Beurteilung dieser Tatsachen nur in einem Untersuchungsausschuss dokumentieren zu können, werden wir dem natürlich nicht entgegenstehen. Einen Erkenntnisgewinn verspreche ich mir von diesem Untersuchungsausschuss nicht.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Das Wort hat Herr Innenminister Bouffier.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Die Vorwürfe der Opposition sind unbegründet. Sie sind ehrenrührig. Ich weise sie, auch im Namen von Staatssekretär Rhein, mit Entschiedenheit zurück.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Staatssekretär Rhein und ich haben im Innenausschuss in öffentlicher Sitzung ausführlich Stellung genommen. Sie haben die Angaben bezweifelt und um Einsicht gebeten. Diese Einsicht haben Sie erhalten. Alle Fakten sind bekannt.

Der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ist gerade nicht missachtet worden. Im Gegenteil, Sie konnten nachlesen, dass eine ausführliche Befassung erfolgte und die Fachabteilung zu dem Ergebnis gelangte, dass in diesem Fall die vom VGH geforderte rückwirkende Schließung der Beurteilungslücken aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht möglich war.

(Günter Rudolph (SPD): Herr Minister, die Fachabteilung wollte ausschreiben!)

Demzufolge war dieses Verfahren zu beenden und ein neues zu beginnen. Deshalb – und auch das konnten Sie nachlesen – fügte die Fachabteilung ihrem Votum und ihren Ausführungen einen Vorschlag einer neuen Ausschreibung bei.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN):Wo?)

Zuvor hatte die gleiche Abteilung jedoch auch darauf hingewiesen, dass eine solche Ausschreibung ein erneutes langwieriges Verfahren in Gang setzt

(Günter Rudolph (SPD): Aber rechtsstaatlich gewesen wäre!)

und die gleichen Probleme der rückwirkenden Beurteilungslücken blieben.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Die hätten Sie schließen können!)

Nachdem bereits über ein Jahr vergangen war und für die Bereitschaftspolizei Handlungsbedarf bestand, musste die Spitze dieser Behörde möglichst bald besetzt werden.

(Lachen bei der Opposition)

Deshalb haben wir uns mit dem Justiziar der Polizeiabteilung, Präsident Hefner, beraten und uns dann entschieden, im neuen Verfahren auf eine Ausschreibung zu verzichten. Nach § 8 Abs. 2 Hessisches Beamtengesetz ist das zulässig

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN):Wo haben Sie das verfügt?)

und wird seit vielen Jahren völlig unbeanstandet in diesem Ministerium so durchgeführt.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN):Wo haben Sie das in der Akte verfügt?)

Alle beurteilungsrelevanten Umstände für die Bewerber lagen vor. Neue verwertbare Fakten waren nicht ersichtlich.

(Günter Rudolph (SPD): Legendenbildung!)