Sie haben behauptet, die Erinnerungsvermerke des Staatssekretärs und des leitenden Polizeibeamten Hefner seien falsch. Das ist nicht nur unzutreffend, sondern auch ehrenrührig.
Ich möchte jetzt zum Verfahren und zum Ablauf etwas sagen. Im Innenausschuss wurde vom Minister und vom Staatssekretär ausführlich berichtet, wie es zu der Auswahlentscheidung kam, welche Vorstellungsrunden, Beurteilungsverfahren und Gesprächsrunden stattgefunden haben. Dies wurde nicht nur von der Hausleitung gemacht, sondern auch – das ist ganz wichtig – von erfahrenen Mitarbeitern des Ministeriums und des Landespolizeipräsidiums.
Herr Rudolph, dies reichte Ihnen wohl nicht, obwohl Sie im Innenausschuss ausreichend Gelegenheit gehabt hätten, weitere Fragen zu stellen. Sie hatten sogar angekündigt, noch zu fragen.
Wir haben extra noch eine halbe Stunde diskutiert,um Ihnen die Möglichkeit zu geben, Fragen zu stellen. Außer heißer Luft kam aber nichts mehr.
Sie wollten dann eine Akteneinsichtnahme haben. Diese wurde Ihnen auch gewährt. Bei der von Ihnen gewünschten Akteneinsicht konnte sich dann jeder, der lesen kann, von der ordnungsgemäßen und intensiven Bearbeitung der Angelegenheit überzeugen. Wer aber mit pauschalen Vorverurteilungen in die Akteneinsicht hineingeht, wird nichts Entlastendes finden.
Herr Frömmrich, ich erinnere mich noch an die letzte Sitzung des Innenausschusses. Sie sagten da schon: Da ist etwas nicht richtig gelaufen, das ist nicht ordnungsgemäß. – Als wir dann nachfragten, warum das denn so sei, erhielten wir die platte Antwort: Das sage ich einmal so.
und nicht einmal in der Lage ist, angeblich noch vorhandene Fragen zu stellen, beweist damit, dass es ihm nicht um die Sache, sondern um Populismus geht.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP – Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Herr Bellino, was Sie hier vortragen, glaubt Ihnen nicht einmal Ihre eigene Truppe!)
Das Ministerium hat nicht nur schnell und angemessen auf die Fragen und die Kritik im Innenausschuss, während der Akteneinsicht und bei dem Schriftverkehr zwischen verschiedenen Abgeordneten und dem Haus reagiert, sondern auch bewusst die Öffentlichkeit hergestellt.Denn die Regierung hat nichts zu verbergen. Wer behauptet, es gebe keine Belege, die das zweite Verfahren dokumentieren, sagt die Unwahrheit. Das sogenannte erste Verfahren wurde abgeschlossen.
Ein zweites Verfahren wurde eröffnet und gemäß § 8 Abs. 2 Hessisches Beamtengesetz durchgeführt. Es ist eindeutig nachvollziehbar, dass der zweite Bewerber – ursprünglich waren es sogar drei – spätestens im Mai 2009 wusste, dass er es nicht wird.
(Günter Rudolph (SPD): Mein Gott, das spielt dabei doch gar keine Rolle! Das ist ungetrübt von Sachverstand!)
Das belegen der Vermerk, aber auch ein Dankschreiben des Rechtsanwalts gleichermaßen. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Der Rechtsanwalt hat sich – ich denke, im Namen seines Mandanten – ausdrücklich für die angenehme Atmosphäre bedankt. Er hat dann noch darauf hingewiesen, dass man dafür dankbar sei, dass nach Alternativen gesucht werde.Das zeigt doch sehr eindrucksvoll, dass man wusste, dass man diese Stelle nicht bekommt.
Es hat ein zweites Verfahren gegeben. Ich nenne hierzu den Vermerk vom 19. Januar 2009. Beim Landespolizeipräsidium gibt es einen vom 28. Januar 2009. Es gibt interne Stellungnahmen, in denen man sich noch einmal darüber ausgetauscht hat, ob man noch einmal ausschreiben muss oder nicht.
Es gibt ein Schreiben an die Frauenbeauftragte, in dem darüber informiert wird. Es gibt Erinnerungsvermerke, die schon genannt wurden.
Das alles ist ordnungsgemäß gelaufen. Beide Verfahren haben stattgefunden. Es wurde eindeutig geklärt, dass das angesprochene Ausschreibungsverfahren in diesem Fall nicht notwendig war.
Zusammenfassend stellen wir fest: Schon die Akteneinsicht hat uns gezeigt, dass ein ordnungsgemäßes Verfahren im Sinne der Bestenauslese stattgefunden hat und dass der zweite Bewerber – der ursprüngliche Bewerber – sehr wohl informiert war.
Das auch heute gezeigte Verhalten der Opposition zeigt, dass bei Ihnen der Populismus ganz vorne steht. Leider geht das aber auch auf Kosten der Polizei.
Wir wissen, dass Deutschlands erfolgreichster und dienstältester Innenminister durch solchen Populismus nicht ins Wanken gerät. Wir wissen, dass die innere Sicherheit, die polizeiliche und nicht polizeiliche Gefahrenabwehr und die Belange des Sports bei Volker Bouffier und Boris Rhein gut aufgehoben sind. Das bleibt auch so.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach der Affäre um die hessischen Steuerfahnder, nach der Affäre Wolski und der um Mobbing in der hessischen Polizei beschäftigt uns heute die sogenannte Polizeichefaffäre. Man kann sagen: Das System Koch hält uns schwer auf Trab.
Es geht heute um nicht mehr als den Verdacht, dass der hessische Innenminister Volker Bouffier und sein Staatssekretär Boris Rhein Gerichtsbeschlüsse, mit denen ohnehin grob rechtswidriges Verhalten festgestellt wurde, nochmals umgangen haben,um einen Parteifreund in eine zentrale Position des Polizeidienstes zu hieven. Der Verdacht, dass der Innenminister einem CDU-Parteifreund unter Verletzung formaler Regeln ein hohes Amt bei der hessischen Polizei zugeschanzt hat, ist schon schlimm genug. Das ist aber im System Koch offenbar nicht so außergewöhnlich.
Sollte sich aber auch noch bestätigen, dass der Innenminister dabei eine rechtskräftige Entscheidung des höchsten hessischen Verwaltungsgerichts bewusst missachtet und umgangen hat, dann wäre das offener Verfassungsbruch im Berlusconi-Stil. Herr Bellino, das ist keine populistische Angelegenheit, sondern das ist eine Angelegenheit mit Verfassungsbedeutung.
Wir Obleute der Fraktionen im Innenausschuss konnten uns hierüber bereits ein Bild machen. Zwei schmale Ordner mit Unterlagen, die als Beweis für ein zweites Auswahlverfahren dienen sollen, wurden uns für zwei Stunden zur Einsicht zugänglich gemacht.
und zwar sowohl die Zeit als auch das, was ich darin an Inhalten gefunden bzw. nicht gefunden habe. Ich komme gleich darauf.
Ich habe diese zwei Stunden anders als Sie genutzt und bin die Akten von Anfang bis Ende durchgegangen. Ich habe darin keinen einzigen Beleg für ein ordentliches zweites Auswahlverfahren gefunden – keinen einzigen Beleg.
(Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der CDU mit Hinweisen auf die Lautstärke)
Herr Bellino, wer das anders darstellt, der muss der Öffentlichkeit beweisen, wann das erste Verfahren abgeschlossen wurde, wann ein zweites Verfahren eröffnet wurde, wer die Mitglieder Auswahlkommission waren und wann sie getagt hat, wann die drei Bewerber über ein zweites Auswahlverfahren schriftlich informiert wurden, auf welchen nachvollziehbaren objektiven Kriterien der Personalentscheidung für den Parteifreund von Herrn Bouffier getroffen wurde, wie die unterlegenen Bewerber schriftlich informiert wurden und warum das Rechtsschutzinteresse der unterlegenen Bewerber nicht gewahrt wurde.
Herr Bellino, es geht nicht darum, sozusagen Vorwürfe zu belegen. Es geht darum, Belege vorzulegen, damit die Vorwürfe entkräftet werden, und das wird Aufgabe des Untersuchungsausschusses.