Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich stimme dem Kollegen Rudolph, wie Sie wissen, nicht immer zu, aber in diesem Punkt sind wir uns zu 100 % einig. Herr Kollege Rudolph, es ist ein großer Fortschritt, den dieses Parlament bald beschließen wird.
Es ist auch deshalb ein guter Fortschritt, weil er in diesem Parlament vom Prinzip her bis in einige Detailfragen hinein nicht mehr streitig diskutiert worden ist. Das hätte man sich vor einigen Jahren noch nicht vorstellen können.
Deshalb bin ich auch ein bisschen traurig darüber, dass Sie, Frau Kollegin Hofmann, nun – ich sage es einmal etwas ungeschützt – noch irgendetwas gesucht haben, damit Sie auch noch wirklich gegen den Gesetzentwurf der Regierungskoalition ein Negativum einbringen können. Es kommt mir ein bisschen krampfhaft vor – der Kollege hat es auch schon vorgetragen –, wenn Sie jetzt auf einmal die Rückwirkung als zentralen Punkt nehmen.
Ich darf darauf hinweisen – Lektüre hilft manchmal weiter –, dass das bisher kein Thema gewesen ist, sondern erst in den letzten Wochen, vielleicht auch Monaten, in den Anhörungen zu einem Thema in der Auseinandersetzung geworden ist.
Das macht deutlich, dass Sie eigentlich mit dem zufrieden sind, was die Regierungsfraktionen unter Mitarbeit der Landesregierung vorgelegt haben, und dass Sie jetzt ein bisschen krampfhaft versuchen, noch etwas Negatives zu finden.
Herr Kollege Rudolph, ich werde das so weiter formulieren und werde es auch begründen. – Ihre Kollegin hat vorgetragen – vielleicht hat sie das in der Fraktion genauso vorgetragen –, dass es zwingend sei
dass diese Rückwirkung gemacht werden muss, weil es eine entsprechende EU-Richtlinie gibt. Frau Kollegin Hofmann, ich kenne Sie gut, und ich weiß auch, dass Sie eine gute Juristin sind.
(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU – Günter Rudolph (SPD): Das ist wie bei Pippi Langstrumpf: So einfach ist die Welt!)
Die EU-Richtlinie ist nicht damit zu verbinden, dass es eine entsprechende Pflicht gibt. Das wissen Sie auch. Deshalb ist es ein bisschen unfair,es hier so vorzutragen.Aber ich verstehe jetzt die Erregung des Kollegen Rudolph. Er ist offensichtlich aufgrund eines falschen rechtlichen Rates in der Fraktion von dieser Meinung ausgegangen. Ich wollte es einfach aufklären: Die gibt es nicht.
Darüber hinaus muss ich Ihnen sagen, dass es ein besonderes Recht des Parlaments ist, in Alimentationsfragen das Thema Zeitpunkt zu entscheiden.Hier sind wir im Bereich der Alimentation. Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen deutlich gemacht, dass es nicht einmal dann, wenn eine Verfassungswidrigkeit durch den Ersten oder Zweiten Senat von Karlsruhe bestätigt worden ist, eine Verpflichtung des Staates gibt, rückwirkend Gesetze entsprechend zu ändern.Das hat etwas mit dem System der Entlohnung, der Alimentation von Beamten zu tun.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, deshalb sind Sie, der Hessische Landtag, die erste Gewalt, frei, welches Datum Sie setzen. Es ist eine politische Entscheidung. Es ist auf alle Fälle keine rechtlich zwingende Entscheidung, so wie Sie es eben gerade vorgetragen haben.
Ich bin sehr dankbar dafür, dass sich das Parlament auf unseren Vorschlag hin nicht in die Satzungsautonomie der Versorgungswerke einmischt. Die Versorgungswerke sind genauso wie der Landtag an Recht und Gesetz gebunden. Eine Reihe von Versorgungswerken hat in den letzten Wochen und Monaten gezeigt, dass sie ihre Grundlagen geändert haben. Ingenieurkammer, Architekten- und Stadtplanerkammer sind schon so weit. Andere wie die Heilberufe sind bei Hinterbliebenen derzeit noch in der Diskussion. To whom it may concern: Warum eigentlich trauen wir den Kammern nicht zu – sie sind immerhin öffentlich-rechtlich organisiert –, dass sie Recht und Gesetz genauso umsetzen wie wir, wie Sie als Parlament?
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zum Abschluss sagen – ich bin vom amtierenden Präsidium gebeten worden, intensivst auf die Uhr zu schauen –: Es ist ein guter Tag für Hessen. Wir haben nunmehr eine Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften mit den Ehegemeinschaften. Das sieht unsere Verfassung so vor, das sieht unsere Verfassungsgerichtsrechtspre
Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Blum hat mir angezeigt, dass er sich gern zur Geschäftsordnung melden möchte.
Eigentlich jetzt noch nicht, Frau Präsidentin, weil ich dachte, dass wir zunächst über die Gesetzentwürfe der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD abstimmen würden.Dann würde ich mich noch einmal zur Geschäftsordnung melden, bevor wir in die Abstimmung über die Drucks. 18/2047 zu Drucks. 18/1405 eintreten.
Mein Sprechzettel sieht anders aus, aber wir können es auch gerne so herum machen, wenn es Ihnen lieber ist.
Dann lasse ich zunächst über Tagesordnungspunkt 4 abstimmen:Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften im hessischen Landesrecht, Drucks. 18/2045 zu Drucks. 18/949. Wer diesem Gesetzentwurf die Zustimmung geben möchte, denjenigen oder diejenige bitte ich nun um das Handzeichen. – Das sind SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion DIE LINKE. Gegenstimmen? – CDU und FDP. Damit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt.
Ich komme nun zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 5: Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Antidiskriminierung und zur Anerkennung eingetragener Lebenspartnerschaften im hessischen Landesrecht, Drucks. 18/2046 zu Drucks. 18/1048. Wer diesem Gesetzentwurf die Zustimmung geben möchte, den bitte ich nun um das Handzeichen. – Das sind SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion DIE LINKE. Gegenstimmen? – CDU und FDP. Damit ist dieser Gesetzentwurf ebenfalls abgelehnt.
Frau Präsidentin, ich beantrage für den Gesetzentwurf von CDU und FDP, Drucks. 18/2047 zu Drucks. 18/1405, mit den entsprechenden Änderungsanträgen eine dritte Lesung und beantrage gleichermaßen, dass wir ohne Ausschussüberweisung unmittelbar nach Abstimmung in zweiter Lesung in die dritte Lesung ohne Aussprache eintreten.
Ich gehe davon aus, dass wir die Änderungsanträge in der zweiten Lesung abstimmen und dann in die dritte Lesung einsteigen.
Zunächst aber wurde von der FDP-Fraktion eine dritte Lesung nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 der Geschäftsordnung des Hessischen Landtags beantragt, die ohne Ausschussüberweisung stattfinden soll. Normalerweise ist nach § 17 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Hessischen Landtags ein Gesetzentwurf, der in drei Lesungen zu beraten ist, einem Ausschuss zur Vorbereitung der dritten Lesung zu überweisen.
Da dies so ist, lasse ich zunächst über die Abweichung von der Geschäftsordnung nach § 115 der Geschäftsordnung des Hessischen Landtags abstimmen. Wer für diese Abweichung von der Geschäftsordnung ist, denjenigen bitte ich nun um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Haus. Dann haben wir das so beschlossen.
Nun kommen wir zur Abstimmung in zweiter Lesung. Nach § 16 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Hessischen Landtags ist am Schluss der zweiten Lesung zunächst über die vorliegenden Änderungsanträge abzustimmen. Sodann wird über den Gesetzentwurf im Ganzen, gegebenenfalls mit den im Verlauf der zweiten Lesung beschlossenen Änderungen, abgestimmt.
Wir stimmen also nun über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, Drucks. 18/2048, ab. Wer diesem Änderungsantrag die Zustimmung geben möchte, den bitte ich nun um das Handzeichen. – Das sind SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.
Nun stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 18/2134, ab. Wer diesem die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Haus. Damit ist dieser angenommen.
Nunmehr kommen wir zur Schlussabstimmung in zweiter Lesung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs in der oben genannten Fassung mit den im Verlauf der zweiten Lesung beschlossenen Änderungen ist, denjenigen oder diejenige bitte ich nun um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Haus. Herzlichen Dank.
Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Anpassung der Rechtsstellung von Lebenspartnerschaften in der Fassung der zweiten Lesung – Drucks. 18/2047 zu Drucks. 18/1405 –
Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, dass die dritte Lesung ohne Aussprache stattfinden soll.
Deshalb kommen wir nun zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben vom Landtag in zweiter Lesung beschlossenen Fassung ist, den bitte ich nun um das Handzeichen.– Das ist das gesamte Haus.Damit ist dieser Gesetzentwurf in dritter Lesung angenommen und wird zum Gesetz erhoben. Herzlichen Dank.
Damit sind wir am Ende der Tagesordnungspunkte vor der Mittagspause angelangt. Ich läute die Mittagspause ein.Wir unterbrechen die Sitzung bis 14:15 Uhr.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Sie bitten, die Plätze einzunehmen. Dann führen wir die unterbrochene Sitzung fort.