Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Herren von der FDP, Herr Kollege Lenders, „Allmächt!“ kann man da nur sagen. So eine schwache Rede haben wir hier selten gehört. Sie hätten sich vielleicht doch etwas kundiger machen sollen.
Das gilt im Übrigen auch für Sie,Herr Kollege Dr.Arnold. Vielleicht bereitet man sich bei solchen Fragen doch etwas genauer vor, schaut auch einmal in die Beschlusstexte des Gerichts hinein und redet nicht nur darüber, was man meinte, verstanden zu haben.
Meine Damen und Herren, der Auftritt der Koalition und auch die beiden Reden haben gezeigt: Sie haben zurzeit eine schwierige Lage. Im Kelsterbacher Wald sind die Bäume gefallen. Darüber jubeln Sie. Sie jubeln über virtuelle Arbeitsplätze, die Sie sich erhoffen. Dass Fraport aber mittlerweile Kurzarbeit angekündigt hat, darüber reden Sie nicht.
Dass Sie vollendete Tatsachen schaffen wollen, obwohl gerichtlich noch nichts abschließend entschieden ist, auch darüber wollen Sie hinwegtäuschen.
Meine Damen und Herren, ich bin in den Fraport- und Flughafenausbauangelegenheiten schon viel kritisiert worden.
Deswegen will ich heute bei der Gelegenheit gar nicht so viel selbst reden, sondern andere sprechen lassen. Deswegen kommt eine Reihe von Zitaten.Erstens.Ich zitiere:
Deshalb hält die Mediationsgruppe ein Nachtflugverbot für unabdingbar. Sie empfiehlt, dieses Verbot auf den Zeitraum von 23 Uhr bis 5 Uhr zu erstrecken.
Der Hessische Landtag hält deshalb die Einführung eines Nachtflugverbots für unbedingt erforderlich.
Vielleicht erinnern sich manche daran: 18. Mai 2000, einstimmiger Beschluss des Hessischen Landtags.
Die von mir geführte Hessische Landesregierung hat wiederholt zum Ausdruck gebracht,dass das Ergebnis des Mediationsverfahrens die Grundlage all ihrer Überlegungen und Entscheidungen zum geplanten Ausbau des Frankfurter Flughafens darstellt und dieser nur bei gleichzeitiger Einführung eines Nachtflugverbots erweitert werden darf.
Meine Damen und Herren, der nächste Punkt ist kein Zitat, sondern ein Kurzbericht von mir, den Sie sicherlich nicht bestreiten werden: Der Planfeststellungsbeschluss enthält nicht das versprochene Nachtflugverbot, sondern er enthält eine dauerhafte Nachtflugerlaubnis von durchschnittlich 17 geplanten Flugbewegungen in der Zeit von 23 bis 5 Uhr sowie von insgesamt durchschnittlich 150 Flugbewegungen in der gesetzlichen Nacht. – Daran erinnern wir uns auch. Ich denke, das ist richtig wiedergegeben. Meine Damen und Herren, Sie werden sich auch noch daran erinnern, dass es damit begründet wurde, es sei rechtlich zwingend. Wir haben es eben gerade wieder gehört.
Nach alledem bestehen nach überschlägiger Prüfung erhebliche Gründe für die Annahme, dass die mit dem Planfeststellungsbeschluss getroffene Betriebsregelung für die Zulassung von 17 Flugbewegungen in der Mediationsnacht auf einer fehlerhaften Abwägung beruht,dass der Planfeststellungsbeschluss mithin insoweit rechtswidrig ist.
Meine Damen und Herren, das ist ein Zitat aus einem Gutachten, das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN noch im Dezember des Jahres 2007, nämlich unmittelbar nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses, in Auftrag gegeben hatte und das zu Beginn des Jahres 2008 präsentiert wurde.
Es ist vollkommen klar,dass es keine Teilaufhebung des Planfeststellungsbeschlusses geben kann, weil der Ausbaubeschluss untrennbar mit den Nachtflugbeschränkungen verbunden ist. Die Rechtsauffassung der GRÜNEN ist haltlos.
Dies ist ein Originalzitat des jetzigen Verkehrsministers Dieter Posch aus dem Frühsommer 2008 zu genau dieser Aussage des von uns präsentierten Gutachtens.Aus heutiger Sicht kann ich nur sagen: Herr Posch, ich komme noch darauf, wie man sich doch täuschen kann.
betrieblichen Regelungen im Planfeststellungsbeschluss einleiten, um die Umsetzung des Mediationsergebnisses bezüglich der Nachtflüge zu erreichen.
Das ist schon von einigen von Ihnen zitiert worden. Das Originalzitat stammt aus einem Vertrag zwischen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der ursprünglich zu einer Regierungsbildung führen sollte.
Das Schicksal kennen Sie, aber der Vertragstext bleibt trotzdem richtig, Herr Kollege Reißer. – Wir haben das damals der SPD als Verhandlungsergebnis abgerungen. Wir haben uns mittlerweile schon sehr gefreut, dass sie es sich sehr stark zu eigen gemacht hat.
Was ist denn daraufhin passiert? Ganz Hessen hat,von Ihnen initiiert, versucht, Skandal zu schreien. Wilhelm Bender hat eine Reise nach Südamerika abgebrochen und eilte hierher. Karlheinz Weimar hat den Aufsichtsrat von Fraport einberufen, und man hat blankes Entsetzen formuliert. Das war die Reaktion auf diese Vorgabe.
In der Zulassung von 17 planmäßigen Flügen in der Kernzeit der Nacht dürfte nach allem ein Abwägungsfehler liegen, der sich voraussichtlich auch als erheblich erweisen wird.
Dies ist keine Pressemitteilung, sondern das ist original die Begründung des Beschlusses des Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Januar 2009.
Was sagte der amtierende Verkehrsminister dazu? Wenn ich mich recht erinnere, sagte er, dass so etwas überhaupt nicht geht.
berührt nicht die Ausgewogenheit der Planung insgesamt, was sich auch hier schon allein daraus ergibt, dass die Beigeladene
die Planfeststellung auf der Grundlage eines Betriebskonzepts beantragt hat, das keine planmäßigen Flüge von 23 bis 5 Uhr vorsieht.
Bitte schön, Originalzitat des Verwaltungsgerichtshofs. – Ich darf fortsetzen. Auf Seite 89 der Entscheidungsbegründung vom 15. Januar steht:
Die Zulassung von 17 planmäßigen Flügen von 23 bis 5 Uhr genügt nach der im Eilverfahren alleine möglichen summarischen Prüfung nicht den besonderen Anforderungen an den Nachtlärmschutz, die sich aus § 29b Abs. 1 Satz 2 Luftverkehrsgesetz ergeben.
Sehen Sie, Herr Dr. Arnold, so ist es richtig. Das sagt der Verwaltungsgerichtshof in dem Verfahren.