Protocol of the Session on January 26, 2010

Wir kommen dann zu Tagesordnungspunkt 3:

Wahlen

a) Nachwahl eines Mitglieds und zweier stellvertretender Mitglieder der Landespersonalkommission

Ich darf kurz den rechtlichen Hintergrund verlesen:

Nach § 113 des Hessischen Beamtengesetzes wählt der Hessische Landtag sieben Mitglieder und sieben stellvertretende Mitglieder für die Landespersonalkommission nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.

Nach § 113 Abs. 2 des Hessischen Beamtengesetzes tritt der gewählte Stellvertreter für den Rest der Amtszeit an die Stelle des Mitglieds, sobald ein Mitglied vor Ablauf der Amtszeit aus der Landespersonalkommission ausscheidet.

Mit Schreiben vom 18. Januar 2010 teilt der Abg. Wolfgang Decker mit, dass er auf sein Amt als Mitglied verzichtet. Ebenfalls verzichtet das stellvertretende Mitglied Frau Abg. Heike Habermann auf ihr Amt. Ferner teilt der Abg. Dieter Franz mit Schreiben vom 18. Januar 2010 mit, dass er auf sein Amt als stellvertretendes Mitglied für das Mitglied Frau Abg. Faeser verzichtet.

Nunmehr liegt Ihnen der Wahlvorschlag der SPD-Fraktion, Drucks. 18/1784, vor.

Werden weitere Vorschläge gemacht? – Das ist nicht der Fall.Wird der Wahl durch Handzeichen widersprochen? – Ebenfalls nicht der Fall.

Dann darf ich zur Abstimmung kommen.Wer dem Wahlvorschlag Drucks. 18/1784 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Offensichtlich das ganze Haus.

(Günter Rudolph (SPD): Nein, nicht das ganze Haus!)

Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE so angenommen.

(Leif Blum (FDP): Einzelner!)

Ich stelle damit fest, dass der Abg. Norbert Schmitt als Mitglied und der Abg. Ernst-Ewald Roth als dessen stellvertretendes Mitglied sowie der Abg. Marius Weiß als stellvertretendes Mitglied für das Mitglied Frau Nancy Faeser in die Landespersonalkommission gewählt wurden, und darf ihnen dazu die Glückwünsche des Hauses aussprechen.

b) Nachwahl eines ordentlichen Mitglieds und eines weiteren stellvertretenden Mitglieds im Hauptausschuss

Nach § 6 Abs. 2 der Geschäftsordnung wählte der Hessische Landtag in seiner konstituierenden Sitzung am 5. Februar 2009 die 15 ordentlichen, die 15 stellvertretenden sowie die 15 weiteren stellvertretenden Mitglieder des Hauptausschusses.

Mit Schreiben vom 11. Januar 2010 teilt die Abg. Heike Hofmann mit, dass sie auf ihr Amt als ordentliches Mitglied im Hauptausschuss verzichtet. Ferner verzichtet Frau Kollegin Petra Fuhrmann mit Schreiben vom 12. Januar 2010 auf ihr Amt als weiteres stellvertretendes Mitglied.

Mit der Ihnen vorliegenden Drucks. 18/1785 schlägt die Fraktion der SPD Frau Kollegin Petra Fuhrmann als ordentliches Mitglied sowie Herrn Kollegen Uwe Frankenberger als weiteres stellvertretendes Mitglied im Hauptausschuss vor.

Wird der Wahl durch Handzeichen widersprochen? – Das ist nicht der Fall.

Dann darf ich um Abstimmung bitten.Wer dem Wahlvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann einstimmig so angenommen.

Frau Abg. Petra Fuhrmann als ordentliches Mitglied und Herr Abg. Uwe Frankenberger als weiteres stellvertretendes Mitglied im Hauptausschuss sind damit gewählt. Herzlichen Glückwunsch.

(Beifall des Abg.Torsten Warnecke (SPD))

Ich komme zum nächsten Tagesordnungspunkt, das ist Punkt 4:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Hessisches Bibliotheksgesetz – Drucks. 18/1728 –

Zur Einbringung des Gesetzentwurfs hat sich Herr Kollege Lenz zu Wort gemeldet. Fünf Minuten Redezeit sind verabredet, Herr Kollege.

(Günter Rudolph (SPD): Wo ist denn die Ministerin?)

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren!

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wo ist denn die Ministerin? – Gegenruf des Abg. Hans-Jürgen Irmer (CDU): Das ist doch ein Fraktionsentwurf! – Günter Rudolph (SPD): Macht Ihre Fraktion eine Krisensitzung?)

Ich darf Herrn Kollegen Lenz bitten, fortzufahren. Im Moment laufen Bemühungen, dass auch Ministerin Kühne-Hörmann gleich kommen wird.

Die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP legen Ihnen heute den Entwurf eines Hessischen Bibliotheksgesetzes vor.

Dies ist der dritte Versuch in der über 60-jährigen Geschichte unseres Landes, eine kluge, moderate und doch umfassende Regelung der sehr differenzierten hessischen Bibliothekslandschaft vorzunehmen. Im Jahr 1969 scheiterte eine Gesetzesinitiative der SPD in den eigenen Reihen. 1981 kam die damalige Oppositionsfraktion der CDU mit einer eigenen Initiative ebenfalls nicht zum Zuge. Für den heutigen dritten Anlauf bin ich ein wenig hoffnungsvoller.

(Günter Rudolph (SPD): Ach, die Ministerin ist da!)

Seit Jahrzehnten versuchen die hessischen Bibliotheken, zumal über ihre Verbände, eine verbindliche Regelung der Rechtsverhältnisse der unterschiedlichen Formen unseres Büchereiwesens zu erreichen.

Mit diesem Gesetz sollen die Rahmenbedingungen der Finanzierung, der Nutzung und Förderung der Univer

sitäts-, Landes- und Hochschulbibliotheken wie auch der öffentlichen Büchereien geschaffen und rechtlich abgesichert

(Unruhe – Glockenzeichen des Präsidenten)

sowie ihre Kooperationsformen, ihr Status und ihre Aufgabenverteilung verbindlich festgeschrieben werden.

Der letzte Vorstoß für die Verabschiedung von Bibliotheksgesetzen erfolgte durch die Enquetekommission des Deutschen Bundestages „Kultur in Deutschland“. Sie empfahl, eine rechtliche Normierung öffentlicher Bibliotheken auf Landesebene vorzunehmen. Fraktionsübergreifend appellierten die Kommissionsmitglieder in ihrem Abschlussbericht im September 2007 an die bundesdeutschen Länderparlamente, jeweils ein eigenes Gesetz zur Regelung ihrer Aufgaben und ihrer Finanzierung zu erlassen.

Der zweite wichtige Impuls zur Schaffung rechtlicher Normen für die Bibliotheken kam fast zum gleichen Zeitpunkt durch die überaus eindrucksvolle Rede von Bundespräsident Köhler bei der Wiedereröffnung der Anna-Amalia-Bibliothek in Weimar. Ich zitiere:

Bibliotheken fördern die Kompetenz, sich selbstständig den Zugang zu Informationen in allen medialen Formen zu beschaffen....Trotz des wichtigen Beitrags der Bibliotheken für die Bildung und das selbstständige Lernen fehlt in Deutschland – im Gegensatz zu den erfolgreichen PISA-Ländern – die strategische Verankerung der Bibliotheken als Teil unserer Bildungsinfrastruktur.

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Richtig!)

Meine Meinung ist: Bibliotheken gehören deshalb in Deutschland auf die politische Tagesordnung.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Dieser Aufforderung sind die Koalitionsfraktionen mit diesem Gesetzentwurf nachgekommen. Mit der vorliegenden Initiative könnte Hessen mit dem zweiten Bibliotheksgesetz in Deutschland – nach dem in Thüringen – eine bundesweite Vorreiterrolle spielen.

Seit Jahrzehnten haben Bibliotheken den Status von Buchausleihstationen verloren, wie er leider noch immer im Bewusstsein vieler umherspukt.Von ihrem Medienbestand von derzeit 40 Millionen Einheiten in Hessen sind etwa 30 % sogenannte Non-Books. In fast allen hauptamtlich geleiteten hessischen Bibliotheken stehen selbstverständlich Internetarbeitsplätze zur Verfügung. Bibliotheken erfüllen wie keine andere Institution das verfassungsrechtlich garantierte demokratische Gebot des ungehinderten Zugangs zu Informationen. Sie sind zentrale Bildungs- und Kultureinrichtungen.Wer könnte besser als sie mit ihrem umfassenden Medienangebot der Aus- und Weiterbildung und der aktuellen Forderung nach lebensbegleitendem Lernen gerecht werden? Mit ihrer landesbibliothekarischen Aufgabenstellung bewahren sie das kulturelle Erbe unseres Landes.

Bibliotheken werden immer stärker zu einem zentralen Lernort außerhalb der Schule. Sie gewährleisten Zugang zu Wissen, Lernen und Forschen. Sie organisieren Kulturund Bildungsveranstaltungen, und in vielen Stadtteilen und Kommunen sind sie bereits zu einem unerlässlichen Sozial- und Kulturzentrum geworden – als Bildungspartner vielfältiger anderer Kultur- und Bildungsinstitutionen, von der Volkshochschule über Geschichtsvereine bis hin zu Seniorentreffs.

Bibliotheken sind für die Zukunft unserer Gesellschaft unerlässlich.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Sie entwickeln und stärken die Medien- und Sprachkompetenz der Kinder und Jugendlichen.Spätestens seit PISA hat man erkannt, welch unwahrscheinlich großen Beitrag sie zu Lese- und Lesefrühförderung leisten, die schon seit Langem vom Elternhaus bedauerlicherweise kaum noch wahrgenommen werden.

Auch eine andere, zunehmend wichtige Leistung der Bibliotheken wird viel zu wenig beachtet. Ich meine ihre Integrationsbereitschaft und -fähigkeit, gerade in Städten mit hohem Migrationsanteil.

Herr Kollege, Sie müssen zum Schluss kommen.