Schwarz-Gelb setzt auf eine Erhöhung der privaten Bildungsausgaben, um den prozentualen Anteil der Bildungsausgaben am Bruttoinlandsprodukt zu erhöhen. Aber wenn man auf die Erhöhung privater Bildungsausgaben setzt, dann heißt das immer, dass es eine soziale Selektion im Bildungssystem gibt. Hochschulfinanzierung ist eine staatliche Aufgabe. Wenn die nicht erfüllt wird, dann kann die mangelhafte Finanzierung nicht auf die Studierenden abgewälzt werden.
Bund und Länder haben sich jetzt auf eine Fortführung des Hochschulpakts 2020 verständigt, der eine Steigerung der Studierendenzahl um 275.000 vorsieht. Das ist richtig, das ist gut, aber das ist im Vergleich zu dem Durchschnittsniveau der OECD-Länder ein viel zu niedriger Anspruch.Zudem gibt es bei der Finanzierung keine Fortschritte. Der Hochschulpakt ist weiterhin unterfinanziert, er schreibt die miserablen Betreuungsverhältnisse an den Hochschulen fest. Wir haben Studiengänge, da kommen 80 bis 140 Studierende auf einen Dozenten. So kann man die Qualität von Forschung und Lehre natürlich nicht verbessern.
Herr Reißer, die strukturelle Unterfinanzierung kann nicht durch forschungsorientierte Drittmittelzuflüsse ausgeglichen werden. Erstens halte ich es politisch nicht für richtig, und zweitens kann es nicht sein, dass man die Verantwortung jetzt auf die Hochschulen abschiebt und sie unter dem Deckmantel der Autonomie in die Selbstständigkeit des Bankrotts entlässt, dass sie also ihre zu geringen Mittel selbst einteilen müssen. Das kann nicht Sinn und Zweck sein.
Es wird ein Sonderprogramm nach dem anderen aufgelegt; darin gebe ich Ihnen Recht. Aber die Hochschulen brauchen keine zeitlich befristeten Sonderprogramme, sondern eine höhere Grundfinanzierung, auf die sie sich verlassen können. Viele Sonderprogramme führen dazu, dass kurzfristig Mittel fließen, die immer nur in Beton investiert werden, aber nicht in mehr Beschäftigung an den Hochschulen.
Natürlich, Herr Reißer. In den letzten 15 Jahren sind in Deutschland 1.500 Professorenstellen abgebaut worden. Sie brauchen nicht den Kopf zu schütteln; das ist so. Die Hochschulen sind unterfinanziert und können nicht in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse investieren. Das kann man nicht durch Sonderprogramme, sondern nur durch ein höheres Grundbudget erreichen.
Deswegen fordert die LINKE eine am wachsenden Bedarf ausgerichtete Grundfinanzierung von Hochschule und Forschung, statt eine Differenzierung in Elite- und Massenhochschulen voranzutreiben. Dass das geschieht, sehen wir bei der Förderung privater Hochschulen wie der EBS. Das sehen wir aber auch daran, dass Sie, z. B.
durch die Exzellenzinitiative, die Starken immer noch stärker machen wollen, statt eine ausgewogene staatliche Finanzierung in der Fläche zu gewährleisten. Das ist eine unserer Forderungen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen, ich sage Ihnen: Da sind Sie leider auf keinem guten Weg. Der Weg, den Sie gehen, hat sehr viele Schlaglöcher.Wohin er genau führt, wissen wir auch noch nicht.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Antwort auf die Große Anfrage der SPD-Fraktion bietet Gelegenheit, einmal etwas ausführlicher jene Philosophie darzustellen, die hinter der Einführung einer leistungsorientierten Budgetierung steht.
An dieser Stelle möchte ich auch ganz ausdrücklich meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ministerium danken, die dies ausgearbeitet haben. Es ist nämlich ein umfangreiches Werk geworden, das ca. 100 Seiten umfasst. 25 Seiten sind Text, und der Rest entfällt auf Anlagen, in denen viele verschiedene Erhebungen aufgeführt sind.
Sie merken, dass ich in der heutigen Debatte relativ wenig bzw. nur in Ansätzen über die Inhalte dieses Papiers gehört habe. Herr Spies, Sie haben das zum Teil gemacht, die anderen Kollegen eher weniger. Es hätte auch ein Satz gereicht, um über die allgemeine Hochschulfinanzierung zu diskutieren. Ich finde es schade, wenn man nicht auf die Details eingeht, die in diesem 100-seitigen Papier enthalten sind.
Ich will aber auch sagen: Im Rahmen der Großen Anfrage wurden einige Fragen gestellt, bei denen man sich fragen muss, was man mit solchen Informationen anfängt. Exemplarisch nenne ich die Fragen 5 bis 7 zur Zahl der Studierenden im Alter von über 25 Jahren, wobei die Angaben fachlich differenziert aufgegliedert werden sollen. Dieser Teil umfasst insgesamt sieben Seiten.
Das gilt ebenso für die Fragen 47 bis 56 zur Gebäudebewirtschaftung. Da kann ich ebenfalls teilweise nicht erkennen, zu welchem Erkenntnisgewinn das führen soll. In Frage 51 wird Auskunft zur Höhe der Bauerhaltungsmittel begehrt, errechnet über die Friedensneubauwerte. Das hört sich zunächst einmal professionell an, entspringt jedoch noch der Gedankenwelt, wie sie vor der Einführung der leistungsorientierten Budgetierung herrschte.
Das Konzept der leistungsorientierten Budgetierung entstand im Kontext der Diskussion über die neue Verwaltungssteuerung, die sich an dem Ziel orientierte, die Leistungsfähigkeit öffentlicher Einrichtungen durch die Stärkung der Handlungsfähigkeit der operativen Ebene zu verbessern.
Nein. – Dazu gehört ganz wesentlich die Dezentralisierung von Budget- und Kostenverwaltung. Verantwortung muss in zumindest funktionaler Autonomie wahrgenommen werden und setzt selbst getroffene Entscheidungen voraus.
Hinzu kommt, dass, die gesamte Budgetierung und die einzelnen Aspekte umfassend, ein System bestand, bei dem es um den Hochschulpakt ging, der bis 2010 gültig ist. Das hat Frau Sorge richtig gesagt. All die Kriterien, die dort eine Rolle gespielt haben, kommen selbstverständlich auf den Prüfstand,wenn es in die Verhandlungen über einen neuen Hochschulpakt geht. Dann muss man über die Kriterien diskutieren. Bis dahin gelten die Verteilungssysteme, die vereinbart worden sind. Genau darin besteht nämlich die Planungssicherheit, die die Hochschulen gewünscht haben.
Deswegen wird es darauf ankommen, mit den Vertretern der Hochschulen einen neuen Hochschulpakt auszuhandeln,wenn der alte ausgelaufen ist.Es ist das Ziel der Landesregierung, das hinzubekommen. An diesem Projekt wird gearbeitet. – Vielen Dank.
Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE betreffend die aktuell zunehmende sowie zukünftig zu erwartende Entgeltlichkeit des hessischen Schulsystems – Drucks. 18/979 zu Drucks. 18/210 –
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sprechen jetzt über unsere Große Anfrage zur zunehmenden Entgeltlichkeit des hessischen Schulsystems. Lassen Sie mich einleitend kurz festhalten, warum uns diese Anfrage dringend geboten erschien.
Die Hessische Verfassung in Art. 59, das Hessische Schulgesetz in § 3, das Berufsbildungsgesetz in § 14 sowie der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in Art. 13 – sie alle schreiben die allgemeine Lernmittelfreiheit sowie die Unentgeltlichkeit des Unterrichts für Schülerinnen und Schüler vor. Nach Aussagen von Vertretern der betroffenen Verbände, wie sie beispielsweise in der öffentlichen Generalanhörung durch den Kulturpolitischen Ausschuss am 16. Juni 2008 getätigt wurden, werden diese Bestimmungen in Hessen zunehmend unterminiert.
Beispielsweise erheben Schulen für unterrichtsnotwendige Kopien sogenannte Kopierpauschalen. Die Lösungswege und die Übungsaufgaben für das Landesabitur sind nur noch gegen Geld zu haben.Wie der Landeselternbeirat in einer Pressemitteilung vom 07.10. mitteilte, werden
die Schüler im G 8 dergestalt diskriminiert, dass die Beförderungskosten nur noch bis zum Abschluss der Klasse 9 erstattet werden.
Das sind nur einige von vielen Beispielen, die belegen, dass die Eltern immer mehr zur Kasse gebeten werden und dass ihren Kindern dort,wo sie das nicht mehr zu leisten vermögen, der Bildungserwerb immer schwerer gemacht wird
Herr Irmer, das Wort von der sozialen Selektivität des Schulsystems ist Ihnen hinlänglich bekannt. Wir stellen fest,diese wird von der Hessischen Landesregierung deutlich verstärkt und zementiert.
Um hier zu einer verbindlichen Datenlage zu gelangen, haben wir uns mit einer Großen Anfrage, die weit über 100 Fragen enthält, an die Landesregierung gewandt. Bei der Formulierung der Fragen, wobei die Anregungen von vielen Seiten an uns herangetragen worden sind, waren auch wir überrascht, wie viele Sachverhalte geklärt werden müssen, um zu einem realistischen und abgeschlossenen Bild zu kommen. Aus der ursprünglich Kleinen Anfrage wurde eine Große Anfrage, sogar eine sehr große.
Die Antwort auf die Große Anfrage liegt nun vor. Sie ist aber eher als „Nichtantwort“ zu bezeichnen. Man könnte auch sagen: Der Berg kreißte und gebar eine Maus.
Daten zur „Lernmittelfreiheit“, die auf einkommensschwache Familien bzw. bedürftige Schüler Bezug nehmen, liegen dem Hessischen Kultusministerium nicht vor.
Wir fragen nach den sogenannten Kopierpauschalen, die unseres Wissens von immer mehr Schulen erhoben werden. Die Regierung antwortet nur:
Wir fragen nach den Kosten, die Schülerinnen und Schülern durch die Anschaffung notwendiger Arbeitsbücher, durch Bücher für den Fremdsprachenunterricht bzw. durch ergänzende Übungshefte, Atlanten usw. entstehen. Die Regierung antwortet:
Wir fragen nach nutzungsabhängigen Kostenbeiträgen für Computernutzungen an den Schulen. Die Regierung antwortet:
Zu „Ob“ und „Wie“ der Erhebung von Kostenbeiträgen für die Nutzung von EDV-Medien liegen der Hessischen Landesregierung keine Daten vor.
Aussagen zu Essenspreisen in Schulmensen bzw. Kostenentwicklung seit 2000 sind der Hessischen Landesregierung nicht möglich.
(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Haben Sie schon einmal etwas von der Eigenverantwortung der Schule gehört?)