Protocol of the Session on December 10, 2009

Drittens sieht unser Änderungsantrag vor, diese ergriffenen Maßnahmen regelmäßig zu evaluieren, also daraufhin zu untersuchen, ob sie geeignet sind, den Zielen, die in der UN-Konvention sowie in der Hessischen Verfassung formuliert sind, zu entsprechen, und auf der Basis dieser Untersuchungsergebnisse Verbesserungsvorschläge zu machen.

Man kann diese drei Punkte auf einen Nenner bringen:einen Prozess in Gang setzen, der Integration und umfassende Teilhabe ermöglicht und Tendenzen der Ausschließung reduziert.

(Beifall bei der LINKEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, darauf hat auch Frau Müller eben hingewiesen: Heute vor genau 61 Jahren, am 10. Dezember 1948, hat die Generalversammlung der UN die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte angenommen und damit das Recht auf Arbeit anerkannt.Wem die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte formulierten Ziele Richtschnur und Orientierung im politischen Handeln sind, der kann unserem Änderungsantrag nur zustimmen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank,Frau Kollegin Cárdenas.– Jetzt hat Herr Utter für die CDU-Fraktion das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Was in den Äußerungen bisher ein bisschen zu kurz gekommen ist,ist die Tatsache,dass ein gemeinsamer Antrag von CDU, FDP und den GRÜNEN im Ausschuss eine Mehrheit gefunden hat. Man sieht also die saarländische Jamaika-Sonne aufgehen.

(Lachen bei der LINKEN – Dr. Thomas Spies (SPD): Keine Drohung, bitte!)

Das, was wir in diesem Antrag festgestellt haben, kommt jetzt ein bisschen zu kurz. Denn wir haben in diesem Antrag ausdrücklich festgestellt, dass aus der UN-Konvention für uns als Land noch erheblicher Handlungsbedarf erwächst. Das haben wir darin ausdrücklich bekundet. Deshalb bin ich jetzt ein bisschen verwundert, wenn allseits immer wieder gesagt wird, dass schon bei dem Behinderten-Gleichstellungsgesetz oder, wie wir es jetzt nennen, dem Gesetz für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen auf die UN-Konvention stärker Bezug genommen werden sollte.

Ausdrücklich: Dieses Gesetz muss erneuert werden, damit es am 31. Dezember nicht außer Kraft tritt. Deshalb war es richtig, die Veränderungen vorzunehmen, wie wir sie im Ausschuss beschlossen haben und hier vorstellen. Das heißt aber nicht, dass wir, um das Bild von Herrn Dr. Jürgens weiter zu benutzen, mit unserem Lauf schon am Ende sind. Wir brechen den Lauf für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen an dieser Stelle nicht ab.

Ich sage es noch einmal: Die UN-Konvention und das Grundgesetz gelten für alle Kommunen in Hessen. Davon ist keine einzige ausgenommen.

(Zuruf des Abg.Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Das brauchen wir nicht hineinzuschreiben. Ich brauche nicht hineinzuschreiben, dass das Grundgesetz und die UN-Konvention gelten, weil genau dies der Fall ist.

(Zuruf des Abg.Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Unser Gesetz wird eine Anregung für die Kommunen sein, dass sie ihrer Verpflichtung nun auch nachkommen, ohne uns dabei allerdings erst noch leichtfertig mit einem Verfahren über die Konnexität auseinandersetzen zu müssen. Deshalb finde ich, dass unser Gesetz ein gutes Etappenziel auf dem Weg ist, Behinderten in Hessen gleiche Chancen einzuräumen.

Zum Abschluss. Ich fand das, was Herr Mick über den Hessischen Rundfunk gesagt hat, sehr vornehm und zurückhaltend ausgedrückt. Ich bin mir sicher, dass das eine Passage ist, die niemals im Hessischen Rundfunk gesendet wird.Das wird nie passieren.Der hr ist ein Schlusslicht und macht dem Land keine Ehre, was Untertitelungen und damit Hilfen für Menschen mit Behinderungen angeht.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP sowie der Abg. Petra Fuhrmann (SPD))

Vorhin haben viele gesagt, wie stolz sie darauf sind, im Rundfunkrat zu sein. Dann habe ich die herzliche Bitte: Tut doch einmal etwas, damit der hr nicht ständig Briefe schreibt und dann mit Sendungen angibt, die er nicht einmal selbst produziert hat.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Herr Utter, vielen Dank. – Für die Landesregierung hat sich Herr Staatsminister Banzer zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, dass das Recht für Menschen mit Behinderungen in den letzten Jahren sehr kontinuierlich weiterentwickelt wurde.Wenn man sich anschaut, wie hoch die finanziellen Aufwendungen für Menschen mit Behinderungen sind, auch verglichen mit den zahlenmäßigen Entwicklungen, so ist das ein Punkt, auf den ein Sozialstaat auch stolz sein kann, ohne dass er das Thema damit abhaken kann, sondern er weiß: Da gibt es noch einiges zu tun.

Es gelingt, weitere Schritte weg vom Gesichtspunkt der Fürsorge und hin zum Aspekt der Teilhabe zu gehen. Das ist ein Prozess, der noch Zeit brauchen wird. Wir müssen aber schauen, dass wir die Richtung nicht aus den Augen verlieren.

Die UN-Konvention ist ein wichtiger Orientierungspunkt. Aber es wäre unehrlich, zu sagen, dass die UNKonvention in irgendeinem Staat dieser Erde – also auch nicht in Deutschland – 1 :1 umgesetzt ist,sondern es ist ein Auftrag. Dieser Auftrag muss in den nächsten Jahren Schritt für Schritt weiter verfolgt werden. Das wird in vielen gesetzlichen Fragestellungen, das wird immer wieder aber auch in Förderfragen eine wesentliche Rolle spielen. Ich glaube, dass es deswegen richtig ist, dies nicht als Anspruchsgrundlage in das Gesetz zu schreiben, sondern als Positionierung des Hessischen Landtags in einer Resolution festzuschreiben, wie es geschehen ist.

Wir müssen uns darüber klar werden, dass wir, weil wir aus edlem Motiv im Interesse des Schutzes unserer Kommunen das Prinzip: „Wer bestellt, muss bezahlen“, in die Hessische Verfassung geschrieben haben, wenn es um Standards geht, im Dialog mit den Kommunen immer wieder Probleme haben. Das sehen wir auch an dieser Stelle. Natürlich würden wir sehr gerne den Standard, der für die Landesregierung gilt, auch den Kommunen vorschreiben. Aber so lange bin ich noch nicht weg aus meiner kommunalen Verantwortung, als dass ich nicht verstehen würde, dass jeder Kommunale sagt: Wie kommen die eigentlich dazu, unsere Aufgaben und unsere Pflichten zu bestimmen, ohne uns zu sagen, woher das Geld kommen soll?

(Dr. Thomas Spies (SPD): Wir sind der Gesetzgeber!)

Das ist das Problem.Die Kommunen werden sagen:Wenn ihr das per Gesetz vorschreibt, müsst ihr uns dafür bitte auch das Geld geben; für jede Behindertenrampe, für jede Treppe, für jeden Zugang muss dann die entsprechende Möglichkeit geschaffen werden. – Das können wir nicht. Deswegen glaube ich, dass es richtig ist, auch im Sinne einer ehrlicheren und auf Dauer nachhaltigeren Diskussion mit den Kommunen, das Thema über Berichterstattung und Planung anzugehen und mit den Kommunen in einen Prozess einzutreten, dass diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Teilhabe für Menschen mit Behinderungen überall zu ermöglichen, auch zu einer kommunalen Aufgabenstellung gemacht wird.

Ich bedanke mich sehr für die Form und Art, wie dieser Gesetzentwurf diskutiert wurde, und bin sehr froh, dass wir heute einen guten Schritt vorwärtskommen.

Herr Staatsminister, gestatten Sie noch eine Zwischenfrage von Herrn Kollegen Dr. Jürgens?

(Minister Jürgen Banzer: Ja!)

Herr Minister, Sie haben gesagt, wir können den Kommunen nicht etwas abverlangen, was dann von Ihnen finanziert werden muss. Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie meinen, sowohl die UN-Konvention als auch das Grundgesetz stehen, was die Umsetzung der Rechte von behinderten Menschen anbelangt, unter einem Finanzierungsvorbehalt? Den habe ich bisher nicht finden können.

Nein. Es ist von jedem Redner richtigerweise gesagt worden, dass das Grundgesetz und die UN-Konvention einen Auftrag enthalten, der für alle gilt.Trotzdem ist eine konkrete Umsetzung,eine konkrete Vorgabe,wie sie in einem Gesetz vorgesehen ist, eine Frage, die uns dann von den Kommunen mit der Gegenfrage beantwortet werden wird:Wer soll das bitte bezahlen?

Ich halte es von der Aufgaben- und Verantwortlichkeitsverteilung her für fair und richtig, wenn man nicht die Finanzierung mitbringt, auch den Kommunen die Möglichkeit zu überlassen, selbst zu entscheiden, wann sie diese Aufgabe angehen und in welcher Form sie sie finanzieren.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP)

Vielen Dank, Herr Staatsminister Banzer. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir sind am Ende der zweiten Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Behinderten- Gleichstellungsgesetzes. Ich komme zur Abstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Lesung in der Fassung der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU und FDP. Wer ist dagegen? – SPD und DIE LINKE. Enthaltungen? – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Somit ist der Gesetzentwurf in zweiter Lesung mit den Stimmen von CDU und FDP angenommen und wird zum Gesetz.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 96 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Feiertagsgesetzes und des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes – Drucks. 18/1698 zu Drucks. 18/1063 –

Ich darf Herrn Kollegen Greilich um Berichterstattung bitten.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich berichte wie folgt: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit sechs Stimmen der CDU und drei Stimmen der FDP gegen vier Stimmen der SPD, drei Stimmen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und einer Stimme der LINKEN bei Nichtbeteiligung einer Stimme der CDU, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung anzunehmen.

Danke sehr, Herr Greilich. – Ich darf die Aussprache eröffnen.Als Erster hat sich Herr Kollege Rudolph von der SPD-Fraktion zu Wort gemeldet. Herr Kollege, Sie haben fünf Minuten Redezeit.

(Axel Wintermeyer (CDU): Höchstens! Feiertag – Feierabend! Darüber müssen Sie nachdenken!)

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! – Ich schaffe das auch kürzer, wie Sie wissen, Herr Wintermeyer. Entweder rede ich schneller, oder es ist bei diesem Gesetzentwurf nicht nötig.

Die Anhörung im Innenausschuss war eindrucksvoll. Herr Kollege Greilich, der Gesetzentwurf, der der FDP geschuldet ist, ist ein klassischer Ansatz von Klientelpolitik. In der Anhörung wurde insbesondere von den Kirchenvertretern, aber auch von Gewerkschaftsvertretern deutlich gemacht: Den Gesetzentwurf, um an Sonntagen ab 13 Uhr das Ausleihen von Videofilmen zu ermöglichen oder – noch bedeutender – am Sonntag Autowaschanlagen zu benutzen, braucht eigentlich kein Mensch.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Natürlich haben die Lobbyisten wie der Videothekenverband gesagt, das sei notwendig. Ich habe neulich ein schö

nes Zitat von Ihnen, Herr Greilich, gelesen. Da haben Sie gesagt, es sei ein besonderer Kulturgenuss, dass man sich dann Filme ausleihen könnte. Ich habe mir jetzt nicht die Mühe gemacht, im Internet ein paar Filmtitel wie „Das Monster von sowieso“ oder Ähnliches herauszusuchen. Das sind bedeutende kunsthistorische Dinge.

(Heiterkeit bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn etwas Sinn macht, dann, dass Buchhandlungen am Sonntag geöffnet haben können. Da wäre ich dafür. Da kann man in aller Regel etwas Vernünftiges machen,nämlich ein gutes Buch kaufen. Das wäre ein Ansatz, der richtig ist.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Minister Volker Bouffier: Ich emp- fehle „Der Hund von Baskervilles“!)

Der Innenminister empfiehlt den Hund von Baskervilles. Es gibt viel schönere Titel, Herr Innenminister. Dagegen ist „Der Hund von Baskervilles“ schon fast ein Kulttitel.

Zum Ernst der Sache. Wir streiten darum, ob die Sonnund Feiertagsruhe weiter ausgehöhlt werden soll. Ich verweise dazu auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von vor wenigen Tagen zu dem Urteil des Berliner Senats. Der Hinweis,dass das ein rot-roter Senat ist,macht dessen falsche Entscheidungen nicht besser. Das möchte ich an dieser Stelle gleich abräumen.