Nach § 49 des Hessischen Privatrundfunkgesetzes gehören der Versammlung der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk fünf Abgeordnete des Hessischen Landtages an, die nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu wählen sind. Gewählt wird nach dem System Hare-Niemeyer.
Mit der Ihnen vorliegenden Drucks. 18/119 schlagen die Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Abg. Karin Wolff sowie die Her
ren Abg. Wilhelm Dietzel, Uwe Frankenberger, Florian Rentsch und Jürgen Frömmrich vor.Werden weitere Vorschläge gemacht? – Das ist nicht der Fall.
Wird der Wahl durch Handzeichen widersprochen? – Das ist auch nicht der Fall. Dann werden wir abstimmen lassen.
Wer dem Wahlvorschlag Drucks. 18/119 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Dann ist diese Liste beschlossen mit 100 Jastimmen bei sechs Enthaltungen. Die Kolleginnen und Kollegen sind gewählt.
Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Neubenennung des hessischen Mitglieds im „Ausschuss der Regionen“ (AdR) – Drucks. 18/105 –
Hier wird begehrt, der Landtag solle beschließen, Staatssekretärin Nicola Beer als Mitglied für das Land Hessen in den Ausschuss der Regionen zu entsenden. Meine Damen und Herren, werden weitere Vorschläge gemacht? – Das ist nicht der Fall.
Dann bitte ich diejenigen, die diesem Vorschlag zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Dann ist bei 110 Ja- und sechs Neinstimmen Frau Staatssekretärin Nicola Beer als Mitglied für das Land Hessen in den Ausschuss der Regionen entsandt worden.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Anpassung des Beamtenrechts in Hessen an das Beamtenstatusgesetz (Hessisches Beamten- rechtsanpassungsgesetz – HBRAnpG) – Drucks. 18/65 zu Drucks. 18/26 –
Dazu gibt es einen Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucks. 18/99, sowie den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/134.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unter Berücksichtigung des Änderungsantrages Drucks. 18/51.
Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss in der 2. Plenarsitzung am 18. Februar 2009 und der Änderungsantrag am selben Tag vom Präsidenten überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat sich in seiner Sitzung am 18. Februar 2009 mit dem Gesetzentwurf befasst und einstimmig bei Enthaltung der LINKEN die genannte Beschlussempfehlung gefasst.
Zuvor war der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/51, einstimmig angenommen worden.
Vielen Dank, Herr Abg. Frömmrich. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Abg. Bellino für die Fraktion der CDU.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie bereits in der ersten Lesung und auch im Innenausschuss ausgeführt, ist es notwendig, das Beamtenrecht zu ändern, anzupassen. Dazu zwingen uns die Föderalismusreform I und das Bundesverfassungsgericht gleichermaßen.
In der zwischenzeitlich stattgefundenen Behandlung des Gesetzentwurfs wurde deutlich, dass eine redaktionelle Änderung notwendig ist, um beispielsweise Regelungslücken vorzubeugen oder Leerverweise zu vermeiden.
Der Ihnen jetzt vorliegende Änderungsantrag sieht vor, Art. 6a zu streichen, da sonst die bereits angesprochenen Regelungslücken, hier konkret bezüglich des freiwilligen Polizeidienstes, entstünden.
Die bisherige Fassung des angesprochenen Art. 6a sah eine Änderung von § 7 des Hessischen Freiwilligen-Polizeidienst-Gesetzes vor; dort aber werden mithilfe von Verweisungen auf Vorschriften des Hessischen Beamtengesetzes die Rechte und Pflichten des freiwilligen Polizeidienstes geregelt. Konkret geht es beispielsweise um die Regelungen des Schadenersatzes, wenn ein Einsatzgerät oder Kleidung unbrauchbar werden. Bei der ursprünglich vorgesehenen Formulierung würden hier Regelungslücken entstehen, und dies wäre nicht im Sinne des Gesetzgebers, da dadurch die Beschäftigten benachteiligt würden. Das aber war und ist nicht geplant.
In Summe ist der vorliegende Gesetzentwurf mit den angesprochenen Änderungen – auch mit dem, was wir bereits im Innenausschuss diskutiert haben – unkritisch, da für die betroffenen Männer und Frauen keinerlei Nachteile entstehen.
Dem uns ebenfalls vorliegenden Antrag der LINKEN werden wir nicht zustimmen, denn wir halten es für sinnvoll, den Ausgleichszeitraum von drei Monaten auf ein Jahr zu verlängern – das betrifft den Ausgleich der Mehrarbeit.
Wir sind der Überzeugung, dies dient der Flexibilität sowohl des Arbeitgebers als auch der Arbeitnehmer.Wir erlauben uns auch den Hinweis, dass diese Regelung, wie sie in diesem Gesetzentwurf vorgesehen ist, identisch mit dem ist, was im Bund und in anderen Bundesländern praktiziert wird.
Dem in dem Änderungsantrag der LINKEN ebenfalls vorgeschlagenen Antragsverfahren – wenn es darum geht, über die von Ihnen gewünschten drei Monate hinauszugehen – wollen wir ebenfalls nicht folgen. Unseres Erachtens hat dies keine Vorteile, sondern ist allenfalls mit Mehrarbeit für die Verwaltung verbunden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Präsident, wir bitten um Zustimmung zu dem Ihnen vorliegenden
Gesetzentwurf in der vom Innenausschuss vorgelegten Fassung sowie um Zustimmung zu dem Änderungsantrag von der CDU- und der FDP-Fraktion. – Besten Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Kollege Bellino hat im Großen und Ganzen schon das Wichtige vorgetragen. Wir befassen uns mit dem Beamtenrechtsanpassungsgesetz als Ausfluss der Föderalismusreform I, in der die Kompetenzen zwischen Bund und Ländern neu geregelt wurden. In Zukunft ist der Bund für Statusrechte und -pflichten zuständig, das Land für die Besoldung und die Versorgung.
Im Einzelnen schlägt die Landesregierung vor: Die Beförderung während der Probezeit wird ermöglicht, und Führungsfunktionen werden auf Probe vergeben. Das wiederum ist Ausfluss eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Beamtenrechtsanpassungsgesetz in Nordrhein-Westfalen.
Gleichzeitig wird für demnächst eine große Dienstrechtsnovelle angekündigt. Darauf sollten wir das Augenmerk legen,
denn dort werden dann grundsätzliche Strukturen des Beamtenrechts neu geregelt. Hier geht es im Grundsatz um die Umsetzung von Regelungen auf Bundesebene. Daher werden wir den Änderungen zustimmen, die hier vorgeschlagen worden sind.
Lassen Sie mich jedoch einige kurze Anmerkungen zum Verfahren machen. Bereits in der ersten Lesung habe ich gesagt,dieses Verfahren ist ein Schnelldurchlauf und kann nicht als geordnetes und ordentliches Verfahren bezeichnet werden.
Normalerweise bietet es sich bei solchen Gesetzen an – und dafür zeige ich gleich ein Beispiel –, bei solchen Gesetzentwürfen die Interessengruppen in einem ordentlichen Verfahren anzuhören und daraus Konsequenzen für das Gesetzgebungsverfahren zu ziehen.
Hier handelt es sich um eine schwierige Rechtsmaterie. Das sieht man daran, dass CDU und FDP in der ersten Lesung durch einen Änderungsantrag Art.6a zusätzlich in den Gesetzentwurf aufnehmen lassen wollten, in dem es um eine Änderung beim freiwilligen Polizeidienst geht.
Jetzt wiederum legen Sie zur heutigen Sitzung einen Änderungsantrag vor, bei dem Sie genau diesen Artikel, den Sie beim letzten Mal beantragt haben, wieder streichen wollen.
An diesem Punkt sieht man, dass es sich doch um eine relativ komplexe Materie handelt und dass bei solchen Gesetzgebungsverfahren Ordnung und vielleicht auch Ruhe und Zeit vor Geschwindigkeit gehen.Gleichwohl sage ich: Die gesetzlichen Regelungen, die getroffen worden sind, sind richtig. Sie versetzen uns in die Lage, dass wir dieses
Gesetz zum 1. April in Kraft setzen müssen, damit keine Regelungslücken entstehen. Daher werden wir den Änderungsanträgen zustimmen.
Ich glaube auch, dass man dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zustimmen kann. Das ist eine Regelung,die die Beamtinnen und Beamten sozusagen in die Lage versetzt, selbst zu beantragen, wann sie ihre Überstunden abbauen. Ich denke, man vergibt sich in diesem Zusammenhang nichts, dem Antrag der Fraktion DIE LINKE zuzustimmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sollten diesem Gesetzentwurf die Zustimmung geben, damit wir am 1. April an den Start gehen können und damit wir keine Regelungslücken haben. – Herzlichen Dank.