Protocol of the Session on December 9, 2009

Wenn man allerdings, wie es die Landesregierung nun gemacht hat, mit den Spitzenverbänden bilaterale Gespräche geführt hat, so ist festzustellen: Es ist vom Landkreistag uneingeschränkte Zustimmung konstatiert worden; der Hessische Städtetag hat auf bestimmte personelle Defizite hingewiesen,was in der etwas höflichen Form lautet: Die Regelung wird als positiv, dennoch als unzureichend bewertet. – Eine höfliche Umschreibung, dass man in einigen Punkten durchaus noch Kritik hat.

Wenn man Art. 137 Abs. 6 der Hessischen Landesverfassung ernst nimmt, dann hätte man eine solche Evaluierung machen sollen und müssen.Weil das nicht erfolgt ist, werden wir Sozialdemokraten uns heute bei der Verabschiedung dieses Gesetzes der Stimme enthalten.– Danke schön.

(Beifall bei der SPD – Rafael Reißer (CDU): Das ist aber schade!)

Herr Dr. Blechschmidt für die FDP-Fraktion, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Das Gesetz wurde am 17. September ohne Aussprache eingebracht; wir haben heute eine Aussprache vorgesehen, wo jeder Redner fünf Minuten reden kann

(Axel Wintermeyer (CDU): Kann!)

kann, nicht muss. Zu der Einschätzung, die ich der Anhörung entnommen und die ich damals als Kommunalpolitiker gesehen habe,will ich nur den Präsidenten des Hessischen Landkreistages, Alfred Jakoubek, zitieren, der darin eine epochale Reform gesehen hat. Ich sage: Wir sind in der Realität angekommen. Die Praxis ist da. Das, was große Aufgeregtheit, Erwartung und vor fünf Jahren größeren Diskussionsbedarf ausgelöst hat, ist in der Normalität an einem Mittwochnachmittag angekommen.

So war auch die Beratung. Alles, was jetzt angeführt wird und zu einer größeren Evaluierung hätte führen können, haben wir erörtert. Ich sehe aus dem, was ich gelesen habe, keine Erkenntnisse, die eine solche große Evaluierung notwendig gemacht hätten. Ich sehe eine Abarbeitung, eine Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes, wie sie auch aus den Stellungnahmen selbst folgt.

Den Inhalt des Gesetzentwurfes möchte ich wie folgt zusammenfassen. Der Gesetzentwurf sieht eine Änderung des Gesetzes vor. Abgesehen von redaktionellen Änderungen schlägt die Landesregierung vor, die Bestimmungen über Umfang und Verfahren der Kostenerstattung sowie zum Außerkrafttreten des Gesetzes der Aktualität anzupassen.

Dem ist auch dadurch Rechnung getragen, dass wir als Redner heute alle maximal fünf Minuten Zeit haben.Wir sollten nicht das, was vor fünf Jahren als epochal angesehen wurde, über Gebühr problematisieren.Wir sind in der Normalität angekommen. Die FDP wird ebenso wie die CDU diesem Gesetzentwurf zustimmen. – Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat der Abg. Schaus, Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Vorredner haben auf die Vorgeschichte wie auch auf die Frage der finanziellen Mittel und der Aufteilung schon ausreichend hingewiesen. Dem will ich mich insofern nur anschließen.

Ich denke, die von den Oppositionsfraktionen geforderte Überprüfung wurde im Ausschuss deshalb mehrheitlich abgelehnt, weil sie natürlich zum Ergebnis gehabt hätte, dass den kommunalen Trägern ein Mehr an Kosten erstattet werden müsste. Das gibt auch der Gesetzentwurf selbst her, denn in seiner Begründung heißt es – ich zitiere –:

Was die Versorgungslasten anbelangt, steht es den Landkreisen frei, auf die Einstellung von Beamtinnen und Beamten zu verzichten, dafür Angestellte zu beschäftigen und so die Versorgungslasten zu reduzieren.

Damit wird offenbar zugegeben, dass die Versorgungslasten hier nicht oder nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt werden. Das ist in der Tat bedauerlich vor dem Hintergrund von Art. 137 Abs. 6 der Hessischen Verfassung, dem Konnexitätsprinzip – mein Vorredner hat bereits darauf hingewiesen. Nach unserer Meinung sollte und muss das dazu führen, dass die Kosten einer Aufgabenverlagerung vom Land auf die Kommunen auch für die Zukunft und für mögliche Versorgungslasten in vollem Umfang vom Land übernommen werden.

Vorgesehen ist hier eine Steigerung der bisherigen Kostenerstattung. Die ist nach fünf Jahren natürlich notwendig und sinnvoll, und das begrüßen wir durchaus. Allerdings teilen wir auch die Kritik des Hessischen Städtetags und werden uns deshalb der Stimme enthalten.

(Beifall bei der LINKEN – Rafael Reißer (CDU): Eieiei!)

Vielen Dank. – Das Wort hat jetzt Herr Minister Bouffier.

Meine Damen, meine Herren, sehr geehrter Herr Präsident! Zunächst einmal bedanke ich mich für das Lob der SPD-Fraktion, des Kollegen Franz. Das ist eine immense Leistung, jawohl.Vielen Dank dafür.

Ich glaube, wir können es kurz machen. Ich kann mich auf meine Äußerungen in der ersten Lesung beziehen. Nachdem nun die Fraktionen von SPD und LINKEN sich kraftvoll enthalten, sagen sie indirekt: Dieses Gesetz ist schon in Ordnung.

(Zuruf des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

Vielleicht dient es zur Unterrichtung der Öffentlichkeit: Es ist ein hochkomplexes Verfahren, quer durch die Verwaltung Zuständigkeiten und Personen, für die bisher das Land verantwortlich war, jetzt den Kreisen und den kreisfreien Städten zu übertragen.Worauf kommt es an?

Wird die Arbeit für den Bürger dort gut oder schlecht gemacht? – Sie wird gut gemacht.

Ist es für die Kreise und die kreisfreien Städte eine positive oder eine negative Entwicklung? – Sie haben von einer Überprüfung gesprochen; Sie kennen die entsprechenden Unterlagen, aber das Haus kennt sie nicht. Ich darf Ihnen die Stellungnahme des Hessischen Landkreistages auszugsweise vortragen – Herr Präsident –, es heißt dort wörtlich:

Der Hessische Landkreistag hat eingehend beraten.... Es herrschte hierbei übereinstimmender Konsens dahin gehend, dass sich das Gesetz und die durch seine Regelungen vollzogene Kommunalisierung der ehemaligen staatlichen Abteilungen hervorragend bewährt haben.

Vor diesem Hintergrund unterstützen wir ausdrücklich die Fortschreibung dieses inhaltlich unveränderten Gesetzes.

Meine Damen und Herren,wenn die Betroffenen dies der Landesregierung schreiben – wir haben das den Parlamentariern mitgeteilt –, dann gibt es aus der Sicht der Landesregierung keinen Anlass zur Überheblichkeit,aber schon zu Dank und Anerkennung – und schon gar keinen Anlass, dieses Gesetz zu ändern. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. – Damit ist die Aussprache zu Ende. Wir kommen zur Abstimmung in zweiter Lesung über den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben des Landrats sowie des Oberbürgermeisters als Behörden der Landesverwaltung, Drucks. 18/1605 zu Drucks. 18/1053.

Wer möchte diesem Gesetzentwurf zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Ich stelle fest, dass bei Zustimmung durch die Fraktionen von CDU und FDP und bei Enthaltung der übrigen Fraktionen des Hauses der Gesetzentwurf in zweiter Lesung beschlossen worden ist. Damit ist er zum Gesetz erhoben.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 16 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz über die Erstattung der Börsenaufsichtskosten und die Vollstreckung von Verfügungen der Börsenaufsichtsbehörde (BörsAKVG) – Drucks. 18/1607 zu Drucks. 18/1049 –

Es berichtet Herr Kollege Milde. Sie haben das Wort für das Fettgedruckte in der Beschlussempfehlung.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Gern lese ich nur das Fettgedruckte vor:

Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der LINKEN, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 18/1583 – und damit in der aus der Anlage der Drucksache ersichtlichen Fassung – in zweiter Lesung anzunehmen.

Ich kann dem nur zustimmen.

Ich erteile Ihnen das Wort zur Aussprache.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich habe eben schon vorgetragen:Wir haben es im Ausschuss mit großer Mehrheit, eigentlich einstimmig, behandelt. Es geht hier lediglich um die Erstattung der Börsenaufsichtskosten.

Es gab eine Stellungnahme der Deutschen Börse. Die haben wir durch einen Änderungsantrag aufgenommen.

Es gab noch eine Stellungnahme der Helaba, die hier ein Risiko bei der Zahlung von Börsenkosten gesehen hat. Am Ende waren wir einstimmig der Meinung, dass es diese Risikoverlagerung nicht gibt. Deswegen ist es auch nicht notwendig, eine entsprechende Änderung vorzunehmen.

Ich danke für die ausgesprochen gute Diskussion im Ausschuss und schlage vor, diesem Gesetzentwurf heute wieder einstimmig zuzustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Leif Blum (FDP))

Als Nächster spricht Herr Kollege Krüger für die Fraktion der FDP.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! In Anbetracht des Vorredners möchte ich Ihre Zeit nicht weiter in Anspruch nehmen. Ich fasse unsere Stellungnahmen in wenigen Sätzen fürs Protokoll zusammen.

Das Börsengesetz wurde durch das Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz neu gefasst.

Erstens. Aus diesem Grund muss das geltende hessische Börsenaufsichtskostengesetz an das neu gefasste Börsengesetz angepasst werden.

Zweitens. Das jetzige Gesetz ist bis zum 31. Dezember befristet.

Drittens. Das neue Börsengesetz sieht die Zuständigkeit der Börsenaufsichtsbehörde für börsenähnliche Einrichtungen nicht mehr vor.Die Aufsichtskompetenz ist auf die BaFin übergegangen. Deshalb müssen in diesem Zusammenhang die in dem geltenden Börsenaufsichtskostengesetz enthaltenen Kostentatbestände aufgehoben werden.

Des Weiteren wird noch eine Regelungslücke geschlossen.

Meine Damen und Herren, ich glaube, kürzer kann und soll man es nicht machen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Geduld.