Protocol of the Session on October 6, 2009

(Günter Rudolph (SPD): Kein Makel! Um Gottes willen!)

Kein Mangel.Herzlichen Dank,da habe ich noch einmal Glück gehabt. – Jedoch spricht meines Erachtens viel dafür, dass der Bundesgesetzgeber eine einheitliche Regelung trifft. Das kann ich hier mit oder ohne Juraexamen sehr wohl sagen. Warum? Der Bund hat die Kompetenz, eine Änderung der Baunutzungsverordnung dahin gehend vorzunehmen, dass auch in reinen Wohngebieten Kindertageseinrichtungen generell zuzulassen sind. Die – wünschenswerte – Folge wäre eine erhöhte Duldungspflicht der Nachbarn in reinen Wohngebieten.

Der Bundesgesetzgeber hat auch die Kompetenz, das Baugesetzbuch zu ergänzen, z. B. um die Pflicht, bei der Bauleitplanung Spielflächen stärker zu berücksichtigen. So könnten bereits präventiv nachbarschaftsrechtliche Konflikte vermieden werden.

Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch sind ebenfalls dem Bundesgesetzgeber vorbehalten. Letztlich finden nachbarschaftsrechtliche Klagen wegen Kinderlärm ihre Grundlage in diesem Gesetzestext.Alle diese Regelungen müssen aufeinander abgestimmt werden, damit wir mehr Toleranz gegenüber Kinderlärm erreichen.

Noch etwas: Kinderlärm macht an Ländergrenzen nicht halt. Auch aus diesem Grund ist eine bundeseinheitliche Regelung sinnvoll.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Aber, meine Damen und Herren, seien wir doch bitte ehrlich miteinander: Kinderfreundlichkeit im Herzen erzielt man nicht allein auf dem Verordnungsweg. Sie entsteht vor allem durch Umsicht und Rücksichtnahme. Es wird auf die vorausschauende Behutsamkeit ankommen, mit der die Beteiligten vor Ort – Gemeinden,Träger, Einrichtungen und Erziehungspersonen – konkrete Vorkehrungen treffen, damit Konflikte gar nicht erst auftreten oder dort, wo sie auftreten, gütlich gelöst werden.

Die Auswahl geeigneter Grundstücke und ihre sorgfältige Abgrenzung gehören ebenso dazu wie die Verabredung sinnvoller Ruhezeiten im Tagesverlauf und eine Begrenzung der Nutzung der Einrichtungen in den Abendstunden und am Wochenende. Auch gezielte bauliche Lärmschutzmaßnahmen, die es in der Regel nicht zum Nulltarif gibt, können helfen.

Der Gesetzgeber kann und soll Möglichkeiten eröffnen. Wir wollen das. Aber die Beteiligten vor Ort sind in der besonderen Verantwortung, damit situationsgerecht umzugehen. Schließlich geht es um das fröhliche Aufwachsen unserer Kinder und um ein fröhliches nachbarschaftliches Miteinander in unseren Wohnvierteln. In einem gewissen Maß bedingen sich diese beiden Punkte.

Wir begrüßen daher auch, dass die GRÜNEN in dem vorgelegten Gesetzentwurf in den Bestimmungen von § 3 „Grundsätze“ und § 4 „Maßnahmen zum Lärmschutz“ darauf hinwirken, dass Erziehungspersonen sowie Träger und Betreiber das Ihre tun, um Konflikten vorzubeugen. Aber auch hier trifft wieder einmal zu: Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht. Die im Entwurf genannten Inhalte führen entgegen Ihren Behauptungen nicht zu nennenswerten Verbesserungen.

Um einige Beispiele zu nennen: Nach § 3 Abs. 4 des Entwurfs sollen Anlagen in Zukunft so errichtet und betrieben werden, „dass nach dem Stand der Technik zur Lärmminderung unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkun

gen durch Geräusche auf ein Mindestmaß beschränkt werden“. Diese Materie wird bereits in § 23 des BundesImmissionsschutzgesetzes geregelt, der auch bei Kindertagesstätten Anwendung findet.

Auch die in § 4 genannten Maßnahmen zum Lärmschutz – beispielsweise die Nutzungszeiten der Außenflächen von Kindertagesstätten oder Altersbeschränkungen bei Spielplätzen – können bereits jetzt nach § 24 des BundesImmissionsschutzgesetzes angeordnet werden. Das ist bereits Praxis.

Meine sehr verehrten Damen und Herren insbesondere von den GRÜNEN, manchmal geht medienwirksamer Populismus ein bisschen an der Sache vorbei. Überdies habe ich kein Verständnis für Stimmungsmache im konkreten Fall vor Ort.

Ich möchte in diesem Zusammenhang einige wenige Worte über die Auseinandersetzung im Frankfurter Nordend verlieren, die vielleicht ein Auslöser der Initiative war. Nur so viel: Ich kann den Fall beurteilen, weil ich vor Monaten die Beteiligten an einen Tisch gebracht habe.

Frau Wiesmann, wir müssen Ihr Versprechen ernst nehmen, nur wenige Worte zu machen. Ihre Redezeit ist abgelaufen.

Es wurde ein Kompromiss abgesprochen, der durchaus zur Grundlage einer gütlichen Einigung werden könnte. Jetzt, da das Verfahren ruht, kommt es in besonderer Weise darauf an,dass alle Seiten der Einigung,die in greifbare Nähe gerückt ist, eine faire Chance geben.

Noch einmal in aller Klarheit:Die CDU-Fraktion begrüßt die vorliegende Initiative, weil sie selbst seit Langem eine solche betreibt. Über den richtigen Weg darf gestritten werden. Im Ziel sind wir einig. Wir wissen aber auch und weisen darauf hin, dass Kinderfreundlichkeit im Herzen entsteht, nicht nur per Verordnung.

Wo größere Freiheit gewährt wird, muss auch mehr Verantwortung übernommen werden. Der Nachbarschaftsfrieden muss gewahrt werden. Dann sind Kinderlärm wie Kinderlachen tatsächlich richtige Musik.

Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Frau Wiesmann, danke. – Zu einer Kurzintervention erteile ich Herrn Al-Wazir das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin Wiesmann, ich bin ein bisschen darüber enttäuscht, dass Sie sich von dem haben beeindrucken lassen, was die Juristen der Landesregierung so aufgeschrieben haben. Ich glaube, Sie haben zu Recht gesagt, dass es ganz gut ist, wenn man kein Jurist oder keine Juristin ist. Denn dann überlegt man manchmal einfach, was man erreichen will.

Hinsichtlich all dem, was Sie zu der Aufgabenverteilung zwischen Bund und Land gesagt haben, dürfen Sie eines nicht vergessen. Mit der Föderalismusreform I haben wir die Zuständigkeit für den verhaltensbezogenen Lärm, den sogenannten Freizeitlärm, vom Bund auf die Länder übertragen. Das heißt, wir können das jetzt regeln. Das heißt, man muss sich jetzt einfach überlegen, was man will. Dann muss man gar nicht so sehr nach dem Motto gehen:Könnte irgendwer anderes noch etwas tun? – Die spannende Frage ist doch, ob man die Kompetenz dafür hat.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich weiß, dass es im Zweifel immer einfacher ist, wenn man, wie es im Jahr 2003 der Fall war, die absolute Mehrheit hat, kraftvoll eine Bundesratsinitiative gegen die rotgrüne Bundesregierung zu starten, die nach meiner Erinnerung noch nicht einmal im Bundesrat eine Mehrheit gefunden hat.

Jetzt könnte man das Problem aber einfach lösen. Ich finde, die Tatsache, dass eigentlich die Rednerinnen und Redner aller Fraktionen geäußert haben, dass man das Ziel erreichen will, sollte uns dazu bringen, die Kompetenzen, die wir nach der Föderalismusreform I unstreitig haben, auch zu nutzen. Wir sollten da nicht nur über das Immissionsschutzgesetz gehen. Denn im Zweifel sind davon nur die neuen Anlagen betroffen. Vielmehr sollten wir jetzt grundsätzlich sagen: Es gibt eine Privilegierung – ich nenne das jetzt einmal so – des Freizeitlärms, des verhaltenbezogenen Lärmes, wenn er von Kindertageseinrichtungen oder Kinderspielplätzen ausgeht. So schwer ist das doch nicht.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Al-Wazir, vielen Dank. – Frau Schott hat sich für die Fraktion DIE LINKE zu Wort gemeldet. Bitte.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Eigentlich bin ich noch nicht dran.

(Zuruf der Abg. Petra Fuhrmann (SPD))

Ich glaube aber, wir schaffen das auch in anderer Reihenfolge.

Ich bin selten der Meinung einer Abgeordneten der CDU. Aber in diesem Fall muss ich sagen, das stimmt: Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht.

Die Frage ist doch: Was will die Fraktion der GRÜNEN mit diesem Gesetzentwurf erreichen? Da es heißt, es solle Rechtssicherheit für die Kindertagesstätten, für die Kinderspielplätze und für andere Jugendeinrichtungen geschaffen werden, frage ich: Wo steht das denn im Gesetzentwurf? Ich kann das nicht finden.

Ich habe das nachgelesen. In dem Gesetzentwurf steht:

… Kinderspielplätze... sind möglichst wohnortnah einzurichten.

Jeder Jurist wird mir dazu doch sagen: Damit würde man Tür und Tor für jeden Rechtsstreit aufmachen.– Denn das ist doch so weich wie Wackelpudding. Man würde also auch weiterhin wunderbar klagen können. Dadurch würde es nicht eine einzige Klage weniger geben. Das Gegenteil wäre sogar der Fall. Es würde dann noch ein

weiteres Gesetz geben, auf das sich die Klagen deutlich beziehen könnten.

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie haben es nicht verstanden!)

Es mag sein, dass Sie glauben, dass ich das nicht verstanden habe. – Weiterhin haben Sie in Ihren Gesetzentwurf hineingeschrieben:

Erziehung zur Rücksichtnahme auf Nachbarn ist Bestandteil des pädagogischen Auftrags der Kindertageseinrichtungen …

Das können wir gern in ein pädagogisches Konzept schreiben. Aber hier wird über Bebauung und Lärm gesprochen. Dazu denke ich: Pädagogische Aufträge gehören in pädagogische Konzepte und nicht in Regelungen, die sich mit der Frage beschäftigen, wie wir mit Geräuschen umgehen.

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Kollegin, was ist Ihr Vorschlag?)

Herr Wagner, hören Sie doch einfach zu. Dann werden Sie es vielleicht erfassen. Vielleicht verstehen Sie mich einfach nicht.

Weiterhin steht da:

Anlagen nach § 1 sind so zu errichten und zu betreiben,dass nach dem Stand der Technik zur Lärmminderung unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche auf ein Mindestmaß beschränkt werden.

Wunderbar, damit würden wir die Rechtsgrundlage für die Schallschutzmauer festschreiben. Das steht doch eindeutig in dem Gesetzentwurf.

Wir könnten ab sofort nur noch Sandkästen aufbauen. Denn das Rieseln des Sandes macht tatsächlich wenig Geräusche. Alles andere, was auch nur ein bisschen Krach macht, müsste man bei einer solchen Regelung abbauen, spätestens dann, wenn es durch die Schaufel zu Quietschgeräuschen kommt.

(Marcus Bocklet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hallo, da steht: „nach dem Stand der Technik“!)

Ja,„nach dem Stand der Technik“ kommt es auch bei der Benutzung von Schaufeln manchmal zum Quietschen. – Dann steht da noch:

… sollen Spielplätze und Spielgeräte möglichst emissionsarm ausgerüstet werden, …