Protocol of the Session on September 16, 2009

(Beifall bei der SPD und des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Meine Damen und Herren, damit ist die Aussprache beendet. Die erste Lesung wurde durchgeführt.

Wir haben folgende formale Beschlüsse zu fassen. Den Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2010 überweisen wir zur Vorbereitung der zweiten Lesung dem Haushaltsausschuss. Entsprechend verfahren wir auch mit dem Finanzplan des Landes Hessen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen.

(Zurufe)

Wir müssen darüber abstimmen, klar. Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen?

(Zurufe)

Wir überweisen.

(Günter Rudolph (SPD): Überweisen – da wird abgestimmt?)

Ich kann doch darüber abstimmen lassen, oder?

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das haben wir noch nie gemacht!)

Wir haben vieles noch nie gemacht. – Meine Damen und Herren, ich stelle also Konsens fest, dass an den Haushaltsausschuss überwiesen wird, mein Gott.

(Gottfried Milde (Griesheim) (CDU): Abstimmung wiederholen!)

Zweiter Punkt. Der Dringliche Antrag der SPD soll ebenfalls dem Haushaltsausschuss überwiesen werden. – Dem widerspricht niemand. Damit ist das so beschlossen.

Meine Damen und Herren, ich rufe Tagesordnungspunkt 26 auf:

Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betreffend grünes Licht für den Ausbau des Frankfurter Flughafens – grünes Licht für die Nachtruhe – Rückkehr zum Mediationsergebnis – Drucks. 18/993 –

mit Tagesordnungspunkt 27:

Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Nachtflugverbot durchsetzen statt Wortbruch fortsetzen – Drucks. 18/994 –

und Tagesordnungspunkt 39:

Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Hessens Wohlstand für die Zukunft sichern – Bestätigung des Ausbaus des Frankfurter Flughafens durch den Hessischen Verwaltungsgerichtshof – Drucks. 18/1067 –

Die vereinbarte Redezeit beträgt zehn Minuten pro Fraktion. Die Landesregierung hat sich zu Wort gemeldet. Ich erteile das Wort Herrn Wirtschaftsminister Posch.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren von der sozialdemokratischen Fraktion, ich weiß, dass es sich hier um einen Setzpunkt Ihrerseits handelt. Ich bitte um Verständnis,

(Günter Rudolph (SPD): Die Not ist groß! – Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bei einem Setzpunkt?)

dass ich für die Landesregierung versuche darzustellen, wie die Ausgangssituation nach der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zu beurteilen ist. Ich glaube, es ist notwendig, über Presseerklärungen hinaus deutlich die Position der Hessischen Landesregierung vor der Diskussion hier darzustellen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Die Urteile des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. August 2009 geben den Weg frei zur Fortsetzung des Flughafenausbaus in Frankfurt. Mehr als 4 Milliarden c privater Mittel können in den nächsten Jahren investiert werden. Für unser Land ist dies ein gutes und ein unglaublich wichtiges Signal in einer äußerst schwierigen Zeit.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

„Mit dem Ausbau wird der Luftverkehrsstandort Frankfurt als Drehkreuz des internationalen Luftverkehrs gesichert und gestärkt.“ – Meine Damen und Herren, hierbei handelt es sich um ein Zitat nicht irgendeines Politikers, sondern es handelt sich um einen schlichten, aber bedeutungsvollen Satz aus der kurzen mündlichen Begründung des Gerichts, die es im Rahmen der Urteilsverkündung abgegeben hat. Ich wiederhole: Der Hessische Verwaltungsgerichtshof stellt fest,mit dem Ausbau wird der Luftverkehrsstandort Frankfurt als Drehkreuz des internationalen Luftverkehrs gesichert und gestärkt. – So ist die eindeutige Aussage des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Ich begrüße diese so wichtige Entscheidung des Gerichts, auf die wir seit mehr als zehn Jahren hingearbeitet haben, außerordentlich. Mit der Inbetriebnahme der neuen Landebahn werden die dringend benötigten Kapazitäten am Flughafen in absehbarer Zeit zur Verfügung stehen.

Meine Damen und Herren, der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat den Mitarbeitern im Wirtschaftsministerium und allen Behördenvertretern in anderen Behörden mit seinen Urteilen vom 21.August ein hervorragendes Zeugnis ausgestellt.Dies ist ein weiterer Grund zur Freude und ein Grund, den verantwortlichen Mitarbeitern an dieser Stelle noch einmal besonders zu danken. Ich beziehe alle mit ein.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Zuruf der Abg. Petra Fuhrmann (SPD))

Nun zur Sachverhaltsfeststellung, weil gegenwärtig im Fokus der öffentlichen Auseinandersetzung immer nur ein Teil problematisiert wird. In drei der vier am 21. August ergangenen Urteile wurden die Klagen gegen den Plan

feststellungsbeschluss komplett abgewiesen. Ich wiederhole: In drei von vier ergangenen Urteilen wurden die Klagen komplett abgewiesen. Die Revision wurde in diesen Verfahren nicht zugelassen.

Im vierten Urteil wurden die Klagen, um es mit der Kostenentscheidung zu sagen, zu sieben Achtel, abgewiesen. In der öffentlichen Diskussion entsteht der Eindruck, als handele es sich um eine Niederlage. Das Gegenteil ist der Fall, wenn ich diese Entscheidung so kommentiere.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

In der Substanz hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof dieser Planfeststellungsbehörde recht gegeben. Das möchte ich in den Vordergrund stellen, weil es leider in der Diskussion etwas in Vergessenheit gerät. Meine Damen und Herren, die Würdigung der Bedeutung des Flughafens, die Prognose der Entwicklung des Luftverkehrs und die der Planfeststellungsentscheidung zugrunde liegende Abwägung zwischen öffentlichen Interessen und den Interessen der Flughafennutzern und Flughafenbeschäftigten auf der einen Seite und der insbesondere vom Fluglärm betroffenen Nachbarschaft auf der anderen Seite wurden vom Gericht für fehlerfrei erklärt.

Meine Damen und Herren, wir alle in diesem Raum erinnern uns, wie oft beispielsweise die Prognose bestritten worden ist. Man hat behauptet, man würde auf einer fehlerhaften Grundlage eine Entscheidung herbeiführen. Auch diese ist vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof ausdrücklich bestätigt worden.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Schadstoffbelastung, Absturz- und Störfallrisiken, Vogelschlaggefahren und die naturschutzrechtlichen Belange einschließlich der erheblichen Beeinträchtigung europäischer Schutzgebiete und des Artenschutzes seien – so der Hessische Verwaltungsgerichtshof – ordnungsgemäß ermittelt und planerisch bewältigt worden.

Meine Damen und Herren, auch daran erinnere ich: Wie viele Diskussionen haben wir hier gehabt, wo dies vonseiten der Opposition, insbesondere von den GRÜNEN, bestritten worden ist? Hier ist ausdrücklich festgestellt, Artenschutz, FFH, Schadstoffbelastung, Absturz- und Störfallrisiken sind eindeutig abgewogen und zu einer rechtmäßigen Entscheidung geführt worden.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Ich sage das deswegen, weil das häufig nicht nur Gegenstand politischer Diskussionen, sondern auch Gegenstand rechtlicher Diskussionen von den Fraktionen war, die sich hierhin gestellt und gesagt haben: Dieser Flughafen wird nie ausgebaut, und zwar aus Rechtsgründen. – Der VGH hat mit seiner Entscheidung genau das Gegenteil zum Ausdruck gebracht.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): Freude bei der SPD!)

Meine Damen und Herren, er hat auch festgestellt, dass die Lärmschutzbelange der Flughafenanrainer gewahrt sind. Allerdings – deswegen will ich mich genau mit diesem Punkt auseinandersetzen – wurden zwei dieser aus Lärmschutzgründen betroffenen Nachtflugbeschränkungen vom Gericht beanstandet, die 17 zugelassenen Flüge in der sogenannten Mediationsnacht und der Bezugszeitraum der für die Gesamtnacht im Planfeststellungsbeschluss verfügten Obergrenze. Diese beiden Punkte sind beanstandet worden. Das sei noch einmal rechnerisch darzustellen.

Bei diesem Aspekt handelt es sich um das achte Achtel im vierten Urteil, um noch einmal die Zahlenarithmetik der größten Entscheidung des Gerichts hier zu zitieren.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Also unwichtig? – Zurufe von der SPD)

Meine Damen und Herren, die beiden Anträge der Sozialdemokraten und der GRÜNEN beschäftigen sich genau und ausschließlich mit diesem Achtel der Gerichtsentscheidung, nämlich mit der Frage der 17 zugelassenen Ausnahmen und dem Bezugszeitraum der für die Gesamtnacht im Planfeststellungsbeschluss verfügten und festgestellten Obergrenze von 150 Flügen.

Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen, damit werden Sie weder der rechtlichen Reichweite noch der historischen Tragweite der Gesamtentscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs gerecht. Sie unterschlagen die herausragende Bedeutung dieser Entscheidung für die Zukunft dieses Landes.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Es gehört zur Redlichkeit im politischen Streit auch dazu, wenn man bestimmte Dinge politisch nicht gewollt hat, zu akzeptieren, wenn sie durch Gericht positiv entschieden sind. Das erwarte ich von jedem.