Protocol of the Session on July 9, 2009

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Innenminister, jetzt kommen Sie zum Zuge.

Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Die Aufgabe der Polizei ist es, Kriminalität erfolgreich zu bekämpfen, Gefahren rechtzeitig zu erkennen und sie nach Möglichkeit zu beseitigen. Die Aufgabe des Gesetzgebers ist es, dafür einen Rechtsrahmen zu schaffen.

Das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist das Grundgesetz der polizeilichen Arbeit. Ich bin der Auffassung, dass die Abwägung zwischen Sicherheit und Freiheit sowie Freiheit und Sicherheit in diesem Gesetzentwurf sehr gut gelungen ist.

Man spürt hier richtig diesen Wettlauf:Wer ist der größte Bürgerrechtskämpfer?

(Hans-Christian Mick (FDP): Die FDP, wer sonst!)

Ich empfehle uns allen, uns Zurückhaltung aufzuerlegen. Es ist ziemlich unerheblich, ob es das liberalste, das christdemokratischste, das sozialdemokratischste oder das grünste Sicherheitsgesetz ist. Entscheidend ist allein, dass dieses Gesetz in der Abwägung zwischen Sicherheit und Freiheit sowie Freiheit und Sicherheit die Polizei ihre Auf

gaben erfüllen lässt und dass wir uns im Rahmen dessen halten, was die Verfassung vorgibt. Dabei sind alle gefordert. Ich bin dankbar für jeden Hinweis.

Aber wenn man sich das mit so kleiner Münze heimzahlt – gerade zwischen FDP und GRÜNEN –, wird man der Sache nicht gerecht. Ich finde die Bürgerrechtsdiskussion hoch spannend. Aber sie wird hier völlig verkürzt dargestellt.Warum?

Hier werden Schlachten aus der Sicherheitspolitik der Siebziger- und Achtzigerjahre geschlagen. Ich finde, wir sollten uns gemeinsam weiterentwickeln. Unsere Bevölkerung wird nicht dadurch entscheidend bedroht,dass der Staat sie ununterbrochen überwacht und sie in ihrem Freiheitsstreben oder Freiheitsdrang einengt. Die Hauptgefahr für die Bürgerinnen und Bürger geht von denen aus, die die Rechte der anderen Menschen nicht achten: von den Kriminellen.

(Beifall bei der CDU)

Deswegen besteht eine richtig verstandene Bürgerrechtspolitik darin, dass wir begreifen und es immer wieder sagen: Die Freiheit des Einzelnen endet bei der Freiheit des anderen.

Wenn der Staat seine Schutzgewährungspflicht nicht einhält, verfehlt er seinen Grundauftrag. Unser Grundauftrag ist, die Menschen davor zu schützen, dass sie erpresst, geschlagen, entführt oder Opfer von Bedrohungen werden.

Das setzt voraus,dass eine Polizei handlungsfähig ist.Deshalb ist dies einseitig und zu kurz gesprungen. Der Staat garantiert die Bürgerrechte nur dann,wenn er seinen Bürgerinnen und Bürgern sagen kann:Wir garantieren dir mit allem, was wir können, dass du von Kriminellen befreit wirst und dass wir die Kriminalität erfolgreich bekämpfen. – Das ist der entscheidende Punkt.

(Beifall bei der CDU)

Deshalb sage ich euch: Kommt von dieser uralten Diskussion herunter, die völlig verkürzt ist.

Nächster Punkt. Es ist mehrfach gesagt worden, das Bundesverfassungsgericht hat hohe Hürden gesetzt. Ja, das ist auch in Ordnung.Aber das enthebt uns doch nicht einer Antwort auf die Frage, wie wir mit Herausforderungen umgehen, die vor 20 oder 30 Jahren noch gar nicht bestanden.

Man kann alle möglichen Kritikaster aufrufen. Das nützt uns aber nichts.Wir müssen nach Lösungen suchen. Selbst wenn wir heute ein Instrument haben: Der Kollege Greilich hat ganz zu Beginn seines Redebeitrags darauf hingewiesen, wir haben heute sich in unglaublicher Geschwindigkeit vollziehende technische Entwicklungen, Möglichkeiten, die auch und gerade von Kriminellen aller Art genutzt werden.Wir müssen eine Antwort auf die Frage geben, wie wir damit umgehen.

Wer sich z. B. hierhin stellt und erklärt, er halte die Quellen-TKÜ für unverträglich,muss den Bürgern auch sagen, dass sie aufpassen sollen.Wenn wir nicht mehr in der Lage sind, die Internettelefonie zu überwachen, muss ich der Bevölkerung sagen: Schon heute hat, gemessen an der gesamten Kommunikation, das Telefonieren über das Internet einen beachtlichen Anteil. Diejenigen, die uns besondere Sorge machen, nämlich die organisierte Kriminalität und all diejenigen, die in extremistischen und terroristischen Gruppen unterwegs sind, nutzen nahezu ausschließlich das Medium Internet.

Wenn ich nicht rechtzeitig erfahre,was dort kommuniziert wird,genügt es nicht,dass ich mich hierhin stelle und sage: „Ich habe Sorgen“, sondern dann muss ich auch eine Antwort geben. Dieser Gesetzentwurf gibt die Antwort, dass wir unter strengsten rechtlichen Voraussetzungen in der Lage sind, die Internettelefonie zu überwachen, so, wie wir das seit 70 oder 80 Jahren mit den normalen Telefonverbindungen unter richterlicher Anordnung tun.

Wer hier den Antrag stellt, dass das gestrichen werden soll, der muss der Bevölkerung auch sagen:Wir sind dann in weiten Teilen nicht mehr in der Lage, Gefahren zu erkennen.

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): So ist es!)

Und wer keine Gefahren erkennen kann, der kann auch nicht erfolgreich Gefahren abwehren. Ich bin jedenfalls nicht bereit,den Bürger schutzlos zu lassen.Der Staat darf sich nicht künstlich dumm stellen. Das ist ein Fehler.

(Beifall bei der CDU)

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass auch Kollegen der Sozialdemokratie – jedenfalls soweit ich das verfolgt habe – nicht so genau gesagt haben, wie es da weitergehen soll. Man muss kein großer Experte sein, um zu erkennen, dass in wenigen Jahren diese Telefonie und alles,was daran hängt,noch stärker unser Leben betreffen wird.Dann müssen Sie immer wieder eine Antwort darauf geben, wie Sie eine Schutzgewährung für den Bürger entsprechend garantieren können.

Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir diese Bemerkung. Es kann doch nicht sein, dass immer nur dann, wenn etwas passiert, etwas getan wird. Es kann nicht sein, dass alle betroffen dastehen und die Opfer beklagen und dass wir dann nach drei Wochen wie immer weiterdiskutieren. Ich finde, wir sind aufgerufen, neben dem üblichen Pingpongspiel eine klare Antwort zu geben. Soweit ich überhaupt auf die LINKEN eingehen will, will ich Folgendes sagen: Wenn ich in dem Änderungsantrag lese, dass die verdeckte Wohnraumüberwachung komplett gestrichen werden soll,

(Zuruf von der CDU: Stasifraktion!)

dann möchte ich Ihnen einmal vorlesen, was in dem Gesetzentwurf steht. Da steht drin, dass es nur gelten soll, wenn es zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person unerlässlich ist, es also keine andere Möglichkeit gibt. Wenn dort jemand eine Waffe an den Kopf gehalten bekommt,

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Richtig!)

wenn ein Kind entführt wurde, wenn jemand in Todesangst ist und wir helfen könnten,bin ich nicht bereit,zu sagen: Aus allgemeinen Erwägungen hatten wir nicht den Mut, eine klare rechtliche Regelung zu schaffen. – Meine Damen und Herren, das ist notwendig.

(Beifall bei der CDU)

Wer diese Ansicht vertritt, den halte ich für verantwortungslos. Ich sage das auch so deutlich. Ich halte das für verantwortungslos.

(Günter Rudolph (SPD): Ganz langsam!)

Da ich nun lange genug in diesem Amt bin – die einen mögen das begrüßen, die anderen bedauern –, habe ich viel Erfahrung. Wir reden hier nicht von Theorie. Es ist die Aufgabe eines Gesetzgebers, nicht darauf zu bauen, dass der Polizeibeamte vor Ort in der konkreten Situation, in

der ruck, zuck entschieden werden muss, dann handelt, und zu hoffen, dass er für uns alle handelt. Das ist Feigheit. Das ist auch juristisch nicht in Ordnung. Deshalb braucht es eine saubere Grundlage. Genau deshalb – und dafür bedanke ich mich bei den Fraktionen von CDU und FDP – ist das hier gesetzlich geregelt.Ich halte das für notwendig.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Zum Thema Kennzeichenlesegerät. Ich denke, man muss vielleicht auch ein paar Bemerkungen zum Kennzeichenlesegerät machen. Was passiert da eigentlich? Wenn man die Debatte hier verfolgt hat, hat man zum Teil den Eindruck, dass da etwas ganz Dolles passiert – im negativen Sinne. Die erste Feststellung, die wir treffen müssen, ist folgende: Das Bundesverfassungsgericht hat nicht erklärt, dass der Einsatz von Kennzeichenlesegeräten verfassungswidrig wäre.

(Günter Rudolph (SPD): Sie sind mit Ihrem Gesetz gescheitert! – Weitere Zurufe von der SPD)

Das ist ein grober Fehler.

(Zurufe von der SPD)

Ja, ich habe dazu auch eine persönliche Meinung. – Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Einsatz möglich ist, aber dass wir die Voraussetzungen im Gesetz näher konkretisieren müssen.

(Günter Rudolph (SPD): Ihr Gesetz war verfassungswidrig!)

Das haben wir getan. – Herr Kollege Rudolph, beruhigen Sie sich. – Wollen Sie denn allen Ernstes der Bevölkerung Folgendes vortragen? Unser Auftrag ist es, gestohlene Autos zu suchen und sie nach Möglichkeit zu finden. Unser Auftrag ist es, gestohlene und gefälschte Kennzeichen zu suchen und nach Möglichkeit zu finden. Damit Sie eine Vorstellung von der Größenordnung bekommen: Das sind zurzeit ungefähr 3 Millionen, hinter denen wir her sind. Wenn ich das jetzt tue, gnädige Frau, und 100 Polizeibeamte mit einem Blöckchen auf die Straße stelle, die alle gucken, dann ist das völlig unbeachtlich. Dann ist das in Ordnung.Wenn ich aber sage, wir benutzen die Technik dafür, dann wird plötzlich ein Szenario aufgemacht, das ich beim besten Willen nicht nachvollziehen kann.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Wir nehmen das Kennzeichen auf. Herr Kollege Greilich hat gesagt,dass es ausschließlich deshalb ein Kennzeichen gibt, damit man eine Feststellung treffen kann, auf wen das Fahrzeug zugelassen ist. Das wird wohl niemand ernsthaft bestreiten. Kennzeichenlesegeräte funktionieren folgendermaßen: Die Kennzeichen, die im Fahndungsbestand im Computer sind – das sind die, die wir suchen sollen –, werden gescannt. Ist ein solches Kennzeichen da erfasst, dann ist das ein sogenannter Trefferfall. Dieser Trefferfall setzt dann die Polizei in den Stand, das Auto anzuhalten oder zu verfolgen. Ist dieses Kennzeichen nicht im Fahndungscomputer, wird diese Erfassung unverzüglich automatisch gelöscht.

Ich darf einmal darauf hinweisen: In den damaligen Beratungen des Innenausschusses hat der damalige und heutige Hessische Datenschutzbeauftragte, Prof. Ronellenfitsch, erklärt, er könne nicht erkennen, dass das überhaupt ein Grundrechtseingriff sei. Ich teile diese Meinung.Aber darüber will ich nicht streiten. Ich halte es für zwingend geboten, dass wir das tun.

Herr Minister, ich weise Sie nur darauf hin, dass die Fraktionsredezeit weit überschritten ist.

Herr Präsident,ich versuche das in aller gebotenen Kürze. Aber Sie werden verstehen,dass das Thema viele Facetten hat. Ich will wenigstens noch zwei kurze Gedanken anfügen.

Herr Kollege Frömmrich – ich glaube wenigstens, dass er es war – hat darauf hingewiesen, dass fraglich sei, ob das Land überhaupt eine Gesetzgebungskompetenz für diesen Gefahrenabwehrbereich habe. – Ja, nach meiner festen Überzeugung ist das so. Gefahrenabwehr und Polizei sind ausschließlich Ländersache – mit einer einzigen Ausnahme im Gesetz über das Bundeskriminalamt. Ansonsten sind nach der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland Polizei und Gefahrenabwehr Ländersache. Deshalb glaube ich, dass wir diese Kompetenz haben. Ich will das an einem Beispiel demonstrieren. Das Beispiel hat Herr Kollege Bellino schon aufgegriffen.

Wenn wir z.B.wissen,dass Schläger zu einem Fußballspiel unterwegs sind, dass Skinheads zu irgendeiner Veranstaltung unterwegs sind, ist es denn nicht sinnvoll, dass wir vorher schauen, wer dort kommt? Ist es nicht sinnvoll, ein Gefahrenabwehrinstrument zu haben, wenn wir wissen, welche Fahrzeuge sie haben? Ist es nicht sinnvoll, dass wir vorher diese Fahrzeuge feststellen und dann in der Lage sind, diese Gefahr zu erkennen und sie vorher zu beseitigen, statt nachher den Krawall zu beklagen?

Meine Damen und Herren, moderne Polizeiarbeit und moderne Rechtspolitik bedeuten doch, dass man im Vorfeld in rechtlich geordneter Weise die Polizei möglichst in den Stand versetzt, Gefahren erst gar nicht eintreten zu lassen. Das ist ein klassisches Beispiel dafür.