Protocol of the Session on July 7, 2009

Herr Finanzminister Weimar.

Herr Abgeordneter, es gehört mindestens zu den sich über lange Zeit haltenden Vorurteilen in der Öffentlichkeit, die immer wieder transportiert worden sind, dass Bürgschaften und Garantien sozusagen ausschließlich den Großen zugute kämen. Wir können das in Hessen widerlegen. Die Zielgruppe des Sonderprogramms Betriebsmittelbürgschaften der Hessischen Landesregierung sind vorrangig kleine und mittlere Unternehmen, aber natürlich auch größere Unternehmen, soweit es im Einzelfall ansteht.

Die Anzahl der konkreten Anfragen von Unternehmen bezüglich Bürgschaften im Zeitraum vom 01.11.08 bis 04.06.09 beträgt 59. Wir hatten im vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres 29 konkrete Anfragen. Bei der Bürgschaftsbank Hessen beträgt die Anzahl in diesem Zeitraum 304. Das waren 187 im vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres. Sie sehen, die Zahl hat sich deutlich erhöht.

Der Anteil der kleinen und mittleren Unternehmen an den Bürgschaftsanfragen im genannten Zeitraum beträgt 100 % bei der Bürgschaftsbank und 81 % im Bereich der Landesbürgschaften. Das unterstreicht die Schwerpunktsetzung der hessischen Mittelstandsförderung auch im Rahmen der Bürgschaftsprogramme, wobei man deutlich sagen muss: Wir haben natürlich viel mehr Anfragen auf direktem Wege – Telefonate, Briefe –, die ebenfalls in die Beratungen mit aufgenommen werden, aber nicht in einen konkreten Antrag einmünden, weil möglicherweise unterschiedliche Voraussetzungen nicht gewährleistet sind.

Insofern ist das,was wir mit dankenswerter Unterstützung des Hessischen Landtags machen können, sehr stark auf mittelständische, kleine und mittlere Unternehmen ausgerichtet und daher ein Eckpfeiler in der Arbeit, zu vermeiden, dass wir in dieser jetzigen konjunkturellen Schwächephase mehr Substanz verlieren, als es tatsächlich sein wird.

Zusatzfrage, Herr Abg. Milde.

Herr Minister, vielen Dank. Könnten Sie auch etwas zu dem Volumen sagen? Es gab auch Veränderungen bei den Bürgschaftsgrenzen der Bürgschaftsbank von 1 Million auf 2 Millionen c.Kann man grundsätzlich sagen,dass die Volumina bei den kleinen und mittleren Betrieben, die nach Bürgschaften fragen, angestiegen sind – also die Höhe der Bürgschaftsanfragen?

Herr Staatsminister Weimar.

Die Anfragevolumina, die ich Ihnen beschrieben habe, haben wir einmal mit 350 Millionen c quantifiziert, Stand jetzt. Das ist eine sehr schwankende Zahl unter dem Gesichtspunkt, dass natürlich die reine Zahl der Anträge nicht umschreibt, wie tatsächlich die spätere Inanspruchnahme oder wie hoch schon die Antragstellung ist.

Wir haben sehr kleine Anträge – also „klein“ z. B. im Verhältnis zu Opel oder sonstigen Anträgen – im Bereich von wenigen Hunderttausend Euro. Die große Zahl bewegt sich im Bereich um 1 Million c. Es zeigt auch, wie wichtig dieses Programm unter dem Gesichtspunkt ist, dass hier etwas abgedeckt wird, wo ansonsten Firmen große Schwierigkeiten hätten, sich am Markt ohne diese Bürgschaften und Garantien zu refinanzieren.

Da ist die Ausfallquote nach wie vor sehr klein.Wir haben es mit Menschen zu tun, da es sehr häufig Personengesellschaften oder GmbHs sind, hinter denen im Grunde genommen Menschen stehen, die in eigener Verantwortung diese Firma nicht wie eine Kapitalgesellschaft betreiben, sondern sich wie eine Personengesellschaft sehen.

Da ist die Ausfallquote nach wie vor sehr gering, was ein Hinweis darauf ist, wie besonders wichtig diese Einstellung, diese Tugenden der Beteiligten sind. Das ist zwar kein Kriterium, Bürgschaften zu vergeben, aber gelegentlich doch ein Hinweis darauf, was für einen Schatz wir eigentlich an diesen mittelständischen und kleinen Betrieben haben und dass es richtig ist, die entsprechend zu fördern. Es war vom Hessischen Landtag richtig, sehr gemeinschaftlich das Volumen, das uns zur Verfügung steht, auszuweiten.

Zusatzfrage, Herr Abg. Milde.

Herr Minister, ich entnehme Ihrer Antwort aber auch, dass wir durch die Erhöhung des Bürgschaftsrahmens noch einen deutlichen Spielraum für die Gewährung von Bürgschaften haben,sodass für weitere Anfragen aus dem hessischen Mittelstand genügend Spielraum ist?

Herr Finanzminister.

Das ist so, natürlich. Ich möchte ausdrücklich betonen – das kann ich auch im Namen des Kollegen Posch sagen, weil wir uns gemeinschaftlich darum kümmern –, es wird nach wie vor dort nichts leichtfertig vergeben. Es finden schon Prüfungen statt, die qualitativ gut und übrigens auch für die Antragsteller häufig eine gute Hilfe sind, wenn sie auf Schwächepunkte bei Anträgen oder der Unternehmensstruktur hinweisen.

Die Fortführungsprognose ist ausgesprochen wichtig.Wir wissen, dass wir am langen Ende Geld der Steuerzahler verwalten und dass wir dort mit der gleichen Intensität wie in der Vergangenheit prüfen. Allerdings – wie ich gesagt habe – ist die Zahl der Fälle deutlich größer geworden. Möglicherweise ist die Schwelle, dass man ein bisschen Angst hat, sich auf so etwas einzulassen, durch die öffentliche Diskussion gesunken. Jetzt haben wir eine Situation, dass wir sehr viel stärker helfen können.

Ich bin übrigens sehr dankbar, dass häufig Abgeordnete aus ihren Wahlkreisen usw. Erstkontakte herstellen, ohne dass das etwas mit der Prüfung zu tun hat.Aber ich finde, es ist wichtig,dass allgemein die Kammern,diejenigen,die an der Front sind, mithelfen, dass uns Firmen nicht pleite

gehen, die hätten gerettet werden können. Es ist um jeden Arbeitsplatz und jede Investition, die getätigt worden ist, schade.

Frage 90, wir kommen zu den neuen Fragen. Herr Kollege Quanz.

Ich frage die Landesregierung:

Wie viele Newsletter des Hessischen Kultusministeriums wurden seit der Regierungsbildung im Februar 2009 per Mail an die Schulen verschickt?

Frau Kultusministerin Henzler.

Seit Februar 2009 wurde ein Schulleitungsinfo zu den Ergebnissen des 41. Mathematikwettbewerbs an die Schulen per Mail versandt. Am Dienstag, dem 7. Juli, wurde eine zweite zur Erläuterung des Zuweisungserlasses verschickt. Das Hessische Kultusministerium plant, ab dem kommenden Schuljahr die Schulleitungsinformation in Form eines umfassenden regelmäßigen Newsletters wieder aufzunehmen.

Zusatzfrage, Herr Abg. Quanz.

Darf ich aus Ihrer Antwort schließen, dass bisher der Newsletterversand sehr sparsam war und künftig regelmäßig eine solche Unterrichtung der Schulen stattfinden soll?

Frau Kultusministerin.

Herr Abgeordneter, das dürfen Sie daraus entnehmen.

Frage 91, Frau Abg. Hofmeyer.

Ich frage die Landesregierung:

Wie wurde sichergestellt, dass die Klassengröße in den Eingangsklassen der verschiedenen Schulformen die Klassenhöchstgrenze nicht mehr überschreitet?

Frau Kultusministerin Henzler.

Frau Abg. Hofmeyer, aufgrund der Mitteilung der Schulen sowie der Staatlichen Schulämter über die Schülerzahlen an allgemeinbildenden Schulen im Schuljahr 2009/10 wurden die Stundenkontingente für jede Schule ermittelt. Der zugrunde liegende Algorithmus berücksichtigt dabei die feststehenden Klassenobergrenzen, sodass hinsichtlich der Zuweisung der Stundenkontingente die Klassengröße der Eingangsklassen durchgängig beachtet wird.

Nächste Frage, Frage 92. Frau Abg. Habermann.

Ich frage die Landesregierung:

Wann und in welcher Form wurde den Gymnasien mitgeteilt, dass sie auch im kommenden Schuljahr 60.000 c zur Sicherstellung einer Betreuung erhalten?

Frau Kultusministerin Henzler.

Frau Abg. Habermann, den Schulträgern und den Staatlichen Schulämtern wurde mit Schreiben vom 29. Mai 2009 mitgeteilt, welche Ressourcen in ihrem jeweiligen Bereich für den Ausbau des Ganztagsprogramms zur Verfügung stehen. Darin sind Mittel und Stellen für eine pädagogische Mittagsbetreuung der bisher mit 60.000 c geförderten 66 Schulen mit gymnasialem Bildungsgang eingeschlossen. Die Schulträger wurden gebeten, dem Hessischen Kultusministerium bis zum 30. Juni 2009 mitzuteilen, welche Schulen mit welcher Ressourcenverteilung vorgesehen sind.

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen können auch Schulen zur Weiterentwicklung als offene Ganztagsschule, teilgebundene Ganztagsschule und gebundene Ganztagsschule vorgeschlagen werden. Deshalb wurde auch darum gebeten, die im Schreiben angeführten Unterlagen sowie ein pädagogisches Konzept für den Ganztagsbereich beizufügen.

Die Schulträger haben um Fristverlängerung bis zum 12.07.2009 gebeten, und diese Fristverlängerung ist ihnen gewährt worden.

Zusatzfrage, Frau Abg. Habermann.

Frau Ministerin,ich entnehme Ihrer Antwort,dass es noch nicht möglich ist, eine Aussage darüber zu treffen, wie viele zusätzliche neue Angebote oder Weiterentwicklungen es an den hessischen Schulen im kommenden Schul

jahr im Ganztagsschulbereich geben wird. Können Sie dazu eine Aussage machen oder das nachliefern?

Frau Kultusministerin.

Frau Abg. Habermann, da noch nicht alle Schulträger zurückgemeldet haben, welche Schulen sie mit welchen Ganztagsangeboten versehen wollen, ist die komplette Antwort zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Sobald alle Schulträger zurückgemeldet haben, ist sie möglich.

Frage 93, Frau Abg. Habermann.

Ich frage die Landesregierung:

Hält sie die Teilnahme an einer öffentlichen „Schnapsabstimmung“ – in Klammern: des bildungspolitischen Sprechers der FDP-Fraktion – zur Europawahl für geeignet, um die Aufgabe von Schule zu unterstützen, junge Menschen über die Gefahren von Drogen- und Alkoholmissbrauch aufzuklären?

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Gute Frage!)

Die beantwortet Herr Staatsminister Banzer.

Frau Abgeordnete, die Antwort lautet: Nein. Die Fairness gebietet es aber, einzuräumen, dass der Sprecher der Jungliberalen in einer Presseerklärung später diese Aktion – wie ich finde: ordnungsgemäß – kommentiert und entschuldigt hat.