Protocol of the Session on June 27, 2013

(Beifall der Abg. Marjana Schott (DIE LINKE))

Wir fordern eine Waldpolitik, die wirtschaftliche Interessen nicht vor ökologische Interessen stellt. Wir wollen, dass auf Kahlschläge im Wald tatsächlich verzichtet wird. Wir wollen keinen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Wald, und wir wollen dort, bitte schön, auch keine Gentechnik haben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir wollen endlich wieder einen echten Bannwald haben, der unantastbar ist, damit Bannwald nicht noch einmal für ein sinnloses Vorhaben – wie den Bau der Nordwestlandebahn – vernichtet werden kann.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der LINKEN – Zurufe von der CDU)

Wir haben einen entsprechenden Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf vorgelegt, der von der Regierungskoalition leider abgelehnt worden ist. Seit 2002, das habe ich einmal im Rahmen einer Kleinen Anfrage abgefragt, sind in Hessen 413 ha Bannwald gerodet worden. Das sind 413 ha zu viel. Das ist ein Grund dafür, warum wir diesen Gesetzentwurf ablehnen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Pe- ter Stephan (CDU): Und wie viel Wald ist als Ausgleich wieder aufgeforstet worden?)

Wir wollen, dass die Rodung von Bannwald beendet wird. Wir wollen nicht, dass der Begriff Nachhaltigkeit weiterhin sinnentleert verwendet wird. Wir wollen eine Umweltministerin haben, die ihre Aufgabe, die Interessen des Naturschutzes zu vertreten, auch wirklich in die Tat umsetzt.

(Peter Stephan (CDU): Wir haben eine, die macht das hervorragend!)

Herr Stephan, das leistet die Ministerin nicht. Ständig hören wir Lippenbekenntnisse, es kommen Nachhaltigkeitsberichte und was noch alles, aber nichts wird in die Tat umgesetzt, auch nicht beim Waldgesetz, wie wir es jetzt wieder sehen. Die Formulierungen sind wachsweich; die Interessen der Natur kommen viel zu kurz. Deshalb muss am 22. September mit dieser Umweltpolitik endlich Schluss gemacht werden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN – Zurufe von der CDU)

Das Wort hat Herr Abg. Sürmann für die Fraktion der FDP.

Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sind jetzt in der dritten Lesung und haben von der Opposition nichts Neues gehört. Es gibt keine neuen Argumente.

Dieser Gesetzentwurf ist in großer Übereinstimmung mit den Verbänden erarbeitet worden, insbesondere was das Betretungsrecht angeht. Es gibt daher keinen Grund, unsere Auffassung zu ändern, dass wir den besten Gesetzentwurf zum Thema Wald vorgelegt haben, der in größter Übereinstimmung zu der Meinung aller Beteiligten und der im Wald Verantwortlichen steht.

Herr Lotz, ich habe es schon einmal gesagt: Ein Wald, der nicht mehr genutzt wird, braucht auch keine Förster. Machen Sie es den Förstern nicht so schwer. Das, was Sie an zusätzlicher Waldstilllegung haben wollen, schießt einfach übers Ziel hinaus.

Wir wollen wieder Selbstversorger mit Holz werden, das wir in unseren Wäldern produzieren. Wir wollen unseren Markt bedienen können. Das hat nämlich die Dimension, dass Holz auch ein Baustoff ist – insbesondere Bauholz. Wir brauchen daher den Nadelwald, ob wir das wollen oder nicht. Wenn wir Nadelholz aus dem Ausland bezögen, dann würden wir dem Ausland die Probleme aufbürden, die wir vermeiden wollen. Das wäre unfair.

Wir haben im Großen und Ganzen etwas wirklich Tolles hinbekommen, das die Interessen der Natur und der Wirt

schaft ausgeglichen berücksichtigt. Deswegen bleiben wir bei unserer Auffassung, dass der Gesetzentwurf gut ist. Wir werden ihm zustimmen.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Frau Ministerin Puttrich hat das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin schon verwundert, dass der Abg. Lotz von der SPD-Fraktion hier bemängelt, dass das Waldgesetz betriebswirtschaftlich angelegt sei. Wenn Sie sich den Gesetzentwurf richtig zu Gemüte geführt haben, sehen Sie, dass wir einen idealen Ausgleich zwischen wirtschaftlichen Interessen und dem Naturschutz gefunden haben, weil wir mehrere Dinge berücksichtigt haben. Wir sehen den Wald als Naturraum, als Erholungsraum, aber selbstverständlich auch als Wirtschaftsraum – als Wirtschaftsraum insbesondere dann, wenn wir über erneuerbare Energien sprechen, wenn wir über Bauholz reden, wenn wir über heimische Hölzer reden, damit wir keine fremden Hölzer importieren müssen. Der Wald ist also auch Wirtschaftsraum, nicht nur Naturraum. Deshalb ist der Gesetzentwurf auf diesen Ausgleich ausgerichtet.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Frau Feldmayer, wenn die eine oder andere Phrase ständig wiederholt wird, bedeutet das nicht, dass es auch in der Realität so ist. Sie müssten mir einmal an auch nur einer Stelle zeigen, wo Gentechnik im Wald eingesetzt wird, wenn Sie inzwischen einen „gentechnikfreien Wald“ fordern. Das ist mir in dieser Form nicht bekannt. Nicht überall passt also jede Parole.

Des Weiteren will ich insbesondere die Nachhaltigkeit ansprechen. Dieser Gesetzentwurf ist von dem Gedanken der Nachhaltigkeit durchzogen. Die Nachhaltigkeit ist in § 1 des Gesetzentwurfs als Ziel definiert, und es sind mehrere Pflichten in mehreren Paragrafen festgehalten, sei es bei der Bewirtschaftung, sei es beim Holzeinschlag, sei es bei der fachkundigen Forstwirtschaft. Der Begriff Nachhaltigkeit durchzieht diesen Gesetzentwurf wie ein roter Faden. Sie sehen auch, dass die Forstbehörden angewiesen werden können, entsprechend zu handeln, wenn Nachhaltigkeitskriterien nicht erfüllt werden, und ein Zuwiderhandeln bedeutet eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbußen bestraft werden kann. Die Nachhaltigkeit ist in diesem Entwurf also nicht nur ein Wort, sondern es sind auch entsprechende Taten verankert.

Frau Feldmayer, lassen Sie mich den Bannwald ansprechen, weil Sie schon mehrmals darauf eingegangen sind. Sie stellen es schlicht und einfach falsch dar, wenn Sie so tun, als würde Bannwald nur abgeholzt und keine Wiederaufforstung erfolgen. Bannwald bedeutet, dass im gleichen Maße, wie abgeholzt wird, selbstverständlich wieder aufgeforstet wird. Gerade bei großen Projekten, z. B. beim Flughafen, ist es sogar so, dass mehr als im Verhältnis 1 : 1 wieder aufgeforstet wurde.

Bann- und Schutzwälder sind ein sehr, sehr hohes Gut und dürfen nur angetastet werden, wenn öffentliche Interessen

dafür sprechen. Das muss in einer Gesellschaft aber möglich sein. Erforderlich ist eine sehr sensible und verantwortungsvolle Abwägung, ob man Schutz- und Bannwald tatsächlich entsprechend nutzen kann. Deshalb sind die Kriterien der Inanspruchnahme extrem hoch.

Ich darf aber auch daran erinnern, dass gerade beim Ausbau von Windkraft im Wald an der einen oder anderen Stelle der Wunsch geäußert wird, Bannwald für Windräder in Anspruch zu nehmen, was durchaus sinnvoll sein kann. An der Stelle muss man also schon sagen: Ein absoluter Schutz des Bannwaldes dürfte den Interessen auch der GRÜNEN eigentlich nicht entsprechen, auch wenn er in ihre Flughafendiskussion zu passen scheint.

Der letzte Punkt, den ich ansprechen möchte, ist der Naturschutz im Wald. Sie wissen, dass wir eine Richtlinie für die Bewirtschaftung des Waldes und eine Naturschutzleitlinie des Landesbetriebes haben, die gewährleisten, dass wir den Wald nachhaltig und naturnah bewirtschaften. Hierbei werden mehrere Kriterien zugrunde gelegt. Wir legen den Naturschutzkodex von Hessen-Forst, das Habitatbaumkonzept, das Kernflächenkonzept, d. h. den Verzicht auf Holznutzung, und die Arten- und Habitatpatenschaften der Forstämter zugrunde. Wenn man sich mit diesen Dingen beschäftigt, dann weiß man, dass wir den Wald in großem Umfang durch aktive Maßnahmen schützen, Kriterien des Naturschutzes berücksichtigen und dass es nicht darum gehen kann, Flächen stillzulegen, sondern in erster Linie darum, Flächen entsprechend aufzuwerten und durch sinnvolle, intelligente Maßnahmen die Biodiversität zu unterstützen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Unter dem Strich kann man sagen: Wir haben einen sehr modernen Gesetzentwurf zum Wald vorgelegt. Wir haben einen fortschrittlichen Gesetzentwurf, der in der Tat alle Interessen gegeneinander abwägt. Wir haben eine nachhaltige und multifunktionale Forstwirtschaft als Zielbestimmung dieses Waldgesetzentwurfs. Wir kommen mit diesem Gesetzentwurf den aktuellen, gesellschaftlichen, durchaus unterschiedlichen Ansprüchen entgegen, und es ist gewährleistet, dass der Wald seine unterschiedlichen Funktionen erfüllen kann: als Erholungsraum und zum Schutz der Artenvielfalt und des Klimas. Insofern glaube ich, dass wir mit diesem Gesetzentwurf sehr gut aufgestellt sind und das Gesetz noch sehr lange Bestand haben wird.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Vielen Dank.

Meine Damen und Herren, wir können zur Abstimmung kommen. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Waldes und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften in dritter Lesung gemäß der Vorlage zustimmen kann, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen der CDU und der FDP bei Gegenstimmen der Fraktionen der SPD, der GRÜNEN und der LINKEN angenommen und damit zum Gesetz erhoben worden ist.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Nunmehr rufe ich Tagesordnungspunkt 12 auf:

Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Anpassung des Kommunalen Finanzausgleichs an die Herausforderungen des demografischen Wandels und zur Stärkung des ländlichen Raums – Drucks. 18/7489 zu Drucks. 18/7382 zu Drucks. 18/6887 –

Berichterstatter ist Herr Kollege Kaufmann. Wir bitten um die Berichterstattung.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich trage Ihnen die Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem gerade aufgerufenen Gesetzentwurf vor: Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD bei Stimmenthaltung des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN, den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung zur zweiten Lesung in dritter Lesung unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/7485 anzunehmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Herzlichen Dank, Herr Kollege Kaufmann. – Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Herr Abg. Decker für die Fraktion der SPD.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Guter Mann!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist auch aus unserer Sicht unstrittig, dass nicht nur der Länderfinanzausgleich, sondern auch der Kommunale Finanzausgleich neu geregelt werden muss. Selbstverständlich muss ein neuer oder ein geänderter Kommunaler Finanzausgleich die demografische Entwicklung berücksichtigen. Das sehen wir genauso. Aber eine solche Neuregelung des Finanzausgleichs kann man nicht ins Blaue hinein machen.

Eine Änderung des KFA setzt voraus, dass man ihre fiskalischen Auswirkungen sauber analysiert. Weiterhin setzt eine Änderung eine transparente Berechnung der Gewinner und Verlierer voraus. Es geht schlicht darum, die Auswirkungen offen und ehrlich darzulegen, anstatt sie zu verschleiern.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Stadt Offenbach z. B. wird eine klare Verliererin sein; das wissen wir jetzt schon. Wir warten mit ganz großer Spannung auf die Klage. Ich glaube, die Landesregierung weiß, dass eine Klage auf sie zukommt. Nach dem Urteil des Staatsgerichtshofs kann man eine Änderung des Kommunalen Finanzausgleichs nicht vornehmen, ohne zuvor mit den Vertretern der Kommunen eine klare und schlüssige Bedarfsermittlung durchgeführt zu haben. Das ist eine zwingende Voraussetzung für uns.

(Beifall bei der SPD)

Das fordert nicht nur meine Fraktion von der Landesregierung, sondern das fordern seit vielen Monaten – völlig zu Recht – auch die Kommunalen Spitzenverbände.

(Beifall bei der SPD)

Es ist im Übrigen ausgesprochen komisch, dass Sie von CDU und FDP, aber auch Sie von der Landesregierung beim Länderfinanzausgleich immer die ganz große Transparenz fordern. Fangen Sie damit erst einmal in Hessen an. Ich glaube, dann sind wir schon ein erhebliches Stück weiter.

(Beifall bei der SPD)