Eine weitere Problematik wurde hier angerissen. Dabei geht es um die Altersteilzeit der Wahlbeamten. Auch darüber können wir in Ruhe sprechen. Herr Kollege Rudolph, sich aber einen Tag nach dem Urteil eines Gerichtes in erster Instanz eine abschließende Meinung gebildet zu haben, ist keine seriöse gesetzgeberische Arbeit.
Im Übrigen war es noch nicht einmal ein Urteil, sondern es ist eine einstweilige Verfügung. Herr Rudolph, wenn Sie da nur einigermaßen bewandert wären, wüssten Sie, dass das von der rechtlichen Qualität her relativ schwach ist. Wir sollten uns das in Ruhe anschauen. Wir diskutieren gerne über alles, aber nicht innerhalb von 24 Stunden.
Wir stehen für ein verlässliches Dienstrecht, für eine verlässliche Beihilfe der Beamten und zur linearen Besoldungserhöhung. Wir haben gut und gründlich gearbeitet. Wir wollen dieses Gesetzgebungsverfahren heute zu einem guten Ergebnis bringen. Wir haben die Interessen der Beamten und des Landes sorgsam abgewogen. Herausgekommen ist ein gutes Gesetzgebungspaket, dem wir heute zustimmen werden. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten nunmehr in dritter Lesung zu relativ später Stunde den Gesetzentwurf zur Dienstrechtsmodernisierung. Ich bedauere das, weil dieser Gesetzentwurf mehr verdient hätte. Ich glaube, das habe ich auch schon bei der ersten und der zweiten Lesung gesagt. Es hätte am Dienstag oder am Mittwoch und nicht Donnerstag am späten Abend zur Diskussion kommen sollen.
Herr Frömmrich hat das auch noch einmal getan, indem er zurückgeblickt hat. Ich erinnere daran, dass wir mit dem Mediatorenbericht mit dem Dienstrecht zu tun hatten. Ich habe seit Beginn der Legislaturperiode mit dem Dienstrecht zu tun.
Ich sage es einmal so. Das ist wirklich ein Werk, das Aufmerksamkeit verdient. Da wird für die Beamten in dieser Legislaturperiode einiges modern außerhalb des Wahlkampfs geregelt. Das ist relativ gelungen. Heute habe ich ein wenig Bedenken, ob es uns richtig gelungen ist. Es kommt jetzt aber zur Verabschiedung.
Wir werden ein modernes, zukunftsorientiertes und familienfreundliches Dienstrecht bekommen. Drei Stichpunkte will ich nennen. Es wird eine laufbahnbezogene Besoldungsstruktur geben. Dann geht es um den Wechsel aus anderen Ländern, aber auch aus der Privatwirtschaft und in Umkehr von der Verwaltung in die Privatwirtschaft. Diese Dinge aus dem Mediatorenbericht wurden umgesetzt.
Wir haben den einen oder anderen Aspekt inhaltlich aufgegriffen und konkretisiert. Das war Gegenstand der zweiten Beratung. Wenn wir das heute verabschieden werden, werden wir danach in Hessen über ein modernes Dienstrecht verfügen.
Ich möchte doch noch einmal auf die Sitzungen des Innenausschusses zu sprechen kommen. Mein Kollege hat dies bereits getan. Herr Rudolph, ich finde es schon ein bisschen unredlich, in Abwesenheit des Ministers über den Umgang – –
Hier wurden in Abwesenheit des Ministers Geschichten aus den Ausschusssitzungen erzählt, die einfach nicht zutreffen.
(Günter Rudolph (SPD): Er hat Hilfe angeboten! Dann hat er gesagt, er macht es nur, wenn es ihm passt!)
Es ist richtig, dass sich der Minister geäußert hat. Es ist richtig, dass das Herr Staatsminister Rhein in einem gewissen Umfang getan hat. Er ist explizit auf Ihren Änderungsantrag eingegangen, bei dem es um die Teilzeitstellen bei den Beigeordneten geht, die vielleicht mit Teilzeitstimmen einhergehen. Wir haben groß und breit all das diskutiert, was uns vom Minister präsentiert wurde. Der Kollege hat es schon aufgenommen. Es muss auch mit der Legendenbildung aufhören, dass das ein neues Thema war. Das ist mit dem Namen Bökel verbunden. Damit wurde aufgezeigt, dass das schon lange diskutiert wurde.
Was Sie zu erwähnen vergessen – und das finde ich unredlich –: Wir haben Einvernehmen erzielt, eine HGO-Novelle anzugehen und diese Punkte in Ruhe einer Lösung zuzuführen,
Nein, hat er nicht. Er hat Ihnen explizit dargestellt, dass er sich mit dieser Thematik beschäftigt hat. Er hat dazu Angebote unterbreitet.
Ich empfinde das als hochgradig unredlich. Ich finde es bedauerlich, dass heute die Dienstrechtsreform verabschiedet wird und dabei mit diesem Aufschlag aus dem Innenausschuss eine Legendenbildung erfährt, die ihresgleichen sucht. – Im Übrigen verweise ich auf das, was die Vorredner gesagt haben.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz wurde lange beraten, das ist richtig. Endlich kommt die Beratung zum Ende. Wenn man es genau betrachtet, hätte das schon um Jahre früher kommen können und vielleicht auch müssen, denn es geht auf die Föderalismusreform von 2006 zurück. Seit dieser Zeit war es möglich, hier tätig zu werden.
Dass es so spät kommt, liegt auch daran, dass in diesem Gesetzentwurf vieles unklar war und einiges auch unklar geblieben ist.
Als LINKER mag ich an dieser Stelle – wenn wir diesen Gesetzentwurf heute verabschieden – aber auch darauf hinweisen, dass es mir schwerfällt,
einfach über die Tatsache hinwegzugehen, dass wir durch die Föderalismusreform jetzt unterschiedliche länderbeamtengesetzliche Regelungen haben, die beispielsweise zu unterschiedlichen Besoldungen bei gleicher Tätigkeit führen, aber auch zu unterschiedlichen Arbeitsbedingungen. Denn das ist der Punkt.
Herr Frömmrich, wenn der Hinweis auf die Tarifgebiete fällt, dann betrifft das nur Hessen. Denn Hessen ist das einzige Land, das nicht der Tarifgemeinschaft angehört. Ansonsten haben wir bundesweit einheitliche Regelungen.
Ich will mich hier auf die vorgelegten Gesetzentwürfe und Änderungsanträge beziehen und in aller Kürze nochmals unsere Position deutlich machen.
Wir nehmen zur Kenntnis und unterstützen die Initiative, die in dem SPD-Antrag zum Ausdruck kommt, mit der Gleichstellung der Hilfspolizei, der Berufsfeuerwehr oder der im Justizvollzug Tätigen bei den besonderen Altersgrenzen. Das ist ein Fortschritt. Das ist, ebenso wie die Regelung der Dienstbefreiung, also hinsichtlich § 16 der Hessischen Urlaubsverordnung, ein wichtiger Schritt nach vorn, ebenso die Klarstellung bei den Regelungen zur Beförderung. Das will ich ausdrücklich erwähnen.
Was Herr Heinz zur Arbeitszeitfrage jetzt gesagt hat, finde ich spannend. In ihrem Änderungsantrag hat die SPD vorgeschlagen, die Arbeitszeitverkürzung auf die 40-StundenWoche zumindest im Schicht- und Wechseldienst bei der Polizei und beim Justizvollzug vorzunehmen. Das ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Den wollen wir durchaus anerkennen, und deshalb unterstützen wir diesen SPD-Änderungsantrag.
An dieser Stelle will ich aber nochmals eindeutig sagen: Ich habe kein Verständnis dafür und kann es auch nicht nachvollziehen, wenn Sie, Herr Heinz, jetzt hier erklären, nach den Wahlen könne man erneut über das Thema Wochenarbeitszeit reden. Dieses Thema liegt seit Jahren auf dem Tisch, und jetzt soll es hinter die Wahl geschoben werden.
Dass Sie diese Erklärung hier abgeben, kann ich nur so verstehen, dass Sie kurz vor den Wahlen an dieser Stelle politisch unter Druck sind und sich das offenhalten wollen. Das ist eine interessante Aussage – zwar am Rande, aber nicht unwesentlich.
Fakt ist aber: In Ihrem Gesetzentwurf steht nach wie vor die 42-Stunden-Woche, also die höchste Wochenarbeitszeit aller Länder. Das ist für uns nicht akzeptabel – wie es für uns auch nicht akzeptabel ist, dass es bei der Pensionsgrenze nach wie vor eine Festlegung auf das 67. Lebensjahr gibt.
Deswegen werden wir den Gesetzentwurf von CDU und FDP ablehnen. Er hat noch weitere Mängel. Ich will mich an dieser Stelle aber darauf beschränken.
Was den Gesetzentwurf der GRÜNEN zu den Lebenspartnerschaften angeht, so finden wir den ebenso unterstützenswert – und werden ihm auch zustimmen – wie den Änderungsantrag der SPD, der jetzt noch kurzfristig eingereicht wurde und der sich auf die Teilzeitregelung bei kommunalen Wahlbeamtinnen und -beamten bezieht. Wir finden, hier muss im Beamtenrecht ein Schritt nach vorne getan werden, und das muss natürlich im Kommunalrecht Folgen haben. Das ist völlig klar. Insoweit machen wir dieses Fass hier auf.
Wir unterstützen also den Änderungsantrag der SPD, ebenso den Änderungs-Änderungsantrag der SPD, so will ich es einmal sagen, und den Gesetzentwurf der GRÜNEN. Wir unterstützen auch den zweiten Änderungsantrag von CDU und FDP, auch das will ich an dieser Stelle sagen. Denn er hat im Kern die Forderung aufgenommen, die im Hinblick auf die Dienstbefreiungsregeln umstritten war. Das wollen wir durchaus anerkennen und werden das entsprechend goutieren.
Es bleibt aber dabei: Das Grundgesetz, das sehr umfangreich ist, werden wir ablehnen. – Vielen Dank.
Gut, dann sind wir uns wieder einig. Mir war schon klar, was ihr denkt. – Der Staatssekretär Koch hat das Wort. Bitte sehr.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dieses Gesetzeswerk regelt die Grundlagen des öffentlichen Dienstrechts in Hessen.