Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dieses Gesetzeswerk regelt die Grundlagen des öffentlichen Dienstrechts in Hessen.
Herr Schaus, das muss gesagt werden: Da steht nichts Nebulöses drin. Darin stehen klare Regelungen. Die mögen Ihnen an der einen oder anderen Stelle passen oder nicht. Manches mögen Sie anders sehen.
Meine Damen und Herren, trotz des Schlagabtauschs, den ich gerade erlebt habe, bin ich erfreut, dass dieser Gesetzentwurf in vielen Einzelpunkten einvernehmlich vorangebracht wurde. Von Anfang an bestand über die Wichtigkeit und Bedeutung dieses Thema Einigkeit in den Fraktionen, bei den Kommunalen Spitzenverbänden, bei den Gewerkschaften, aber auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. In der Anhörung wurde keineswegs alles verworfen.
Manche Punkte wurden nochmals aufgenommen und geprüft. Es gab erwägenswerte Änderungsvorschläge. Die Anträge haben die Vorredner – Herr Dr. Blechschmidt und Herr Heinz – bereits erläutert. Ich will nur noch auf zwei, drei Dinge eingehen.
Wenn es darum geht, den Einstieg – wie das Herr Rudolph beschrieben hat – in den Ausstieg aus der 42-Stunden-Woche beim Schicht- und Wechseldienst zu schaffen, dann möchte ich diese Debatte mit meinen Bemerkungen jetzt nicht zusätzlich anheizen; aber ich möchte schon bemerken, dass es einen Ausgleich beim Schicht- und Wechseldienst gibt, nämlich mit der vorgezogenen Altersgrenze. Das muss berücksichtigt werden. Wenn es gerecht zugehen soll, muss man die gesamte Thematik in einem breiteren Vorgang, bei allen anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, diskutieren, nicht aber in einem Einzelsegment – das dürfte schiefgehen.
Sie haben das Thema Hilfspolizei bezüglich der Altersgrenze angesprochen. Das schließt sich demzufolge an. Hierzu habe ich die Wahrnehmung und die Einschätzung,
dass es darum geht, zu schauen, was man miteinander vergleicht. Die Aufgaben, die dort wahrgenommen werden, entsprechen nicht denen, die beim Polizeidienst, im Justizvollzug und bei der Berufsfeuerwehr wahrgenommen werden. Im Übrigen sind nicht alle Hilfspolizisten Beamte. Die Dienste sind eben nicht vergleichbar, was Anforderungen, Aufgaben und Belastungen anbelangt.
Wenn man das weiterspinnen würde, dann wäre es auch so, dass Ärzte, Krankenhauspersonal ebenfalls früher in Rente oder in den Ruhestand gehen können müssten. Deswegen denke ich: Man sollte das Ganze im Auge behalten, aber jetzt nicht versuchen, mit Schnellschüssen Regulierungen zu erzielen.
Herr Rudolph, ich will auf die familienpolitische Komponente hinweisen. Es ist richtig, die Anrechnungszeiten werden bedacht, und zwar im Rahmen des Dienstrechtsverhältnisses zum Land Hessen.
Wenn Sie es so darstellen wollen, als würde da gar nichts oder wenig getan, kann ich nur sagen: Wir haben mittlerweile in vielen Behörden des öffentlichen Dienstes im Land Hessen Auditierungen und Rezertifizierungen „Beruf und Familie“ bekommen. Wir sind weiter auf einem guten Weg. Insbesondere die Mitarbeiterinnen erkennen das an, was für Beruf und Familie geleistet wird. Meistens sind es nicht die gesetzlichen Regelungen, sondern die Regelungen, die einvernehmlich unterhalb der Wahrnehmungsschwelle von Richtlinien und Sonstigem vereinbart werden.
Dann möchte ich noch kurz auf das Thema Teilzeitbeschäftigung im Rahmen der HGO eingehen. Ich war in der Sitzung des Innenausschusses nicht dabei. Mir ist berichtet worden, auch jetzt noch vor Kurzem, dass der Innenminister das keineswegs flapsig oder lapidar abgetan hat. Er hat das Thema mit Ihnen erörtert, welche rechtlichen Probleme und welche verfassungsrechtlichen Probleme zu lösen sind. Nach dem, was Herr Frömmrich angesprochen hat, haben Sie aus dieser Diskussion im Innenausschuss nachhaltig Einzelheiten mitgenommen.
Das ist ein Thema, das mit Sicherheit weiter auf der Tagesordnung steht. Herr Dr. Blechschmidt hat es ganz deutlich gesagt, das kann man nicht innerhalb von zehn Stunden lösen. Das sind Dinge, die weiter diskutiert werden müssen, die vernünftig gelöst werden müssen und die so gelöst werden müssen, dass sie rechtlich Bestand haben.
Das mache ich sehr gerne. – Der Gesetzentwurf ist der richtige Weg. Wir werden ein modernes Dienstrecht haben. Dies gewährleistet einen modernen und zukunftsfähigen öffentlichen Dienst im Land Hessen. Damit können sowohl das Land Hessen als Dienstherr als auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gut leben.
Zu den Dingen, die noch zu regeln sind: Ich habe vorhin gesagt, ich bin 30 Jahre im öffentlichen Dienst. In den letzten 30 Jahren ist im Dienstrecht viel verändert worden. Die Zukunft wird auf das noch verbleibende eine oder andere Erfordernis eingehen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär Koch. – Meine Damen und Herren, es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Wir sind am Ende der Debatte.
Wir kommen zu den Abstimmungen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften im hessischen Landesrecht. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die SPD und DIE LINKE. Wer ist dagegen? – CDU, FDP und der Kollege Paulus. Damit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt.
Dann rufe ich die Änderungsanträge auf. Ich lasse über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD abstimmen, Drucks. 18/7337. Wer seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE. Dagegen? – CDU und FDP und der Kollege Paulus. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.
Ich lasse über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/7366, abstimmen. Wer ist dafür? – CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und Kollege Paulus. Wer ist dagegen? – SPD. Dann ist dieser Änderungsantrag mit Mehrheit angenommen.
Ich lasse über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks. 18/7417, abstimmen. Wer gibt seine Zustimmung? – SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer ist dagegen? – CDU, FDP und der Kollege Paulus. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.
Dann lasse ich über den Gesetzentwurf zur Dienstrechtsreform in der jetzt gültigen Form abstimmen. Wer ist dafür?
CDU, FDP und Kollege Paulus. Wer ist dagegen? – SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Damit ist dieser Gesetzentwurf in dritter Lesung beschlossen und zum Gesetz erhoben.
Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches und zur Änderung und Aufhebung anderer Rechtsvorschriften – Hessisches Kinderförderungsgesetz (Hess- KiföG) – Drucks. 18/7350 zu Drucks. 18/7231 zu Drucks. 18/6733 –
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, den Gesetzentwurf in dritter Lesung anzunehmen.
Vielen Dank, Frau Berichterstatterin. – Frau Kollegin Wiesmann, wenn Sie möchten, könnten Sie gleich für die Fraktion sprechen.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben das Kinderförderungsgesetz nach allen parlamentarischen Regeln und Gepflogenheiten beraten und wollen es heute in dritter Lesung verabschieden, nachdem in zweiter Lesung ein Änderungsantrag von CDU und FDP auf Befürchtungen der Fachwelt und der Eltern reagiert hat. In dieser Form, die heute zur endgültigen Abstimmung ansteht, ist das KiföG ein großer Gewinn. Deswegen empfehle ich uns allen die Zustimmung.
Ein großer Gewinn, aber für wen und inwiefern? – Erstens ein Gewinn für die Kinder. Das Kinderförderungsgesetz behandelt künftig alle Kinder Hessens nach den Förderkriterien und den Qualitätsmindeststandards des Gesetzes in gleicher Weise. Das ist ein Zuwachs an Gerechtigkeit.
Zweitens ein Gewinn für die Eltern. Der Ausbau der Kinderbetreuung an Plätzen und Qualität wird erleichtert. Es kommen 20 % mehr Finanzmittel als Beitrag des Landes ins System – und eine klar definierte Qualitätsunterkante, die dank der Förderung leichter als bisher erreicht, gehalten oder überschritten werden kann. Dies ergibt mehr frühkindliche Bildung.
Drittens ein Gewinn für Erzieherinnen und Erzieher. Das Gesetz schreibt gegenüber der MVO eine bessere Betreuungsrelation im U-3-Bereich vor: 2,3 statt bisher 2,0 Fach
kräfte für die Gruppen mit zehn einjährigen Krippenkindern, 2,76 statt bisher 2,0 Fachkräfte für die Gruppen, die aus Ein- bis Zweijährigen bestehen. Auch die hohen Betreuungsmittelwerte für Kinder mit normalen und extra langen Ganztagsverträgen wirken in diese Richtung. Mehr Zeit für das einzelne Kind im Rahmen der verbindlichen Mindeststandards bedeutet mehr Qualität in der Betreuung und mehr Qualität des Arbeitsplatzes Kita.
Viertens ein Gewinn für die Träger insgesamt. Die über Jahre gewachsene Vielzahl von Fördertöpfen und -programmen wird in einem kohärenten Fördersystem gebündelt und leichter handhabbar. Die richtigerweise großen gestalterischen Handlungsspielräume hinsichtlich der Öffnungszeiten und der Verteilung der Personalstunden bleiben hingegen unangetastet. Das heißt mehr Transparenz und weniger Bürokratie.
Fünftens ein Gewinn für die Kommunen. Die getroffene Gruppengrößenregelung erhöht die Atmungsfähigkeit des Systems, jedoch ohne dass an der Personalintensität Abstriche gemacht werden.
Im U-3-Bereich ist das glatte Gegenteil der Fall. Ich habe es gerade gesagt. Lediglich im Kindergarten kann es dazu kommen, dass halb volle Gruppen nicht mehr automatisch mit der vollen Personalausstattung bedacht werden müssen. Sie können es aber weiter werden, denn der Beitrag des Landes steigt deutlich an. Das muss wie überall sonst vor Ort entschieden werden.
Sechstens ein Gewinn für die kirchlichen und frei-gemeinnützigen Träger. Es bleibt auch auf dem höheren neuen Niveau bei den höheren Pauschalen für nicht staatliche Träger. Trägervielfalt ist uns außerordentlich wichtig. Wir wollen die Freiheit und Vielfalt der Familien und ihrer Lebensformen erhalten. Auch hierfür ist das KiföG ein Gewinn.
Siebtens ein Gewinn für die Internationalität und kulturelle Vielfalt in Hessen. Die Ausnahmen ermöglichende Regelung zur Mittagessenversorgung im KiföG hat ihren Sinn, die Regel selbst auch. Wir wollen, dass mehr als halbtags geöffnete Einrichtungen ihren Kindern im Regelfall ein Mittagessen anbieten.
Zur Frage der Ausnahmen. Kollege Bocklet hat am Dienstag gesagt – ich zitiere aus dem vorläufigen Bericht –: