Das Wort hat der Kollege Frömmrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Du bist der Nächste. – Wenn du nicht willst, dann lassen wir es.
Herr Präsident, ich war so erschrocken von der großzügigen Einsparungsorgie, die der Kollege Rudolph gemacht hat, was die Frage der Redezeit angeht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beschäftigen uns mit der dritten Lesung. Ich glaube, dass die Grundargumente alle untereinander ausgetauscht worden sind. Es geht jetzt darum, den einen oder anderen Knackpunkt zu benennen. Ich will das für meine Fraktion gerne tun.
Nach langer Debatte und einer interessanten Anhörung mit vielerlei Facetten, die da vorgetragen worden sind, finde ich die Schlussfolgerung, die Kollege Rudolph daraus gezogen hat, die richtige, einige Punkte noch einmal aufzugreifen und sie auch anzunehmen. Das Verfahren in der Anhörung ist deutlich kritisiert worden. Ich finde auch, dass sich die Regierungsfraktionen einmal überlegen sollten, ob das ein vernünftiger Umgang mit denen ist, die qua Gesetz angehört werden müssen, und zwar bei der Erstellung von solchen Gesetzentwürfen.
Es gab nämlich im Prinzip eine sehr breite Kritik von allen, dass sie vorher nicht in dieses Gesetzgebungsverfahren eingebunden worden waren. Diese Kritik teilen wir. Es muss einem ja nicht passen, was die Verbände vortragen. Aber zum demokratischen Verfahren gehört es auch, dass man diese Verbände wenigstens anhört und dass sie Vorschläge machen können.
Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, das hat mit anständigem Regieren, wie wir es verstehen, wenig zu tun.
Zweiter Punkt. Es gibt viele Punkte, denen auch wir zustimmen. Das haben wir immer wieder betont. Vieles von dem, was Sie ins Gesetz geschrieben haben, sind aufgegriffene Vorschläge aus der Mediatorengruppe, die durchaus gut und sinnvoll sind. Es gibt einige Punkte, von denen ich meine, da hätte man sich noch mehr ins Zeug legen kön
nen, insbesondere in der Frage, wie wir in Zukunft den Wettbewerb um die schlausten Köpfe gewinnen können, was die Modernisierung dieses Dienstrechts angeht.
Es gab einen Vorschlag, den habe ich auch schon einmal in der Debatte genannt, den ich in der Frage der Gestaltung der Eingangsgehälter sehr gut finde, insbesondere bei denen, die bei uns als Beamtinnen und Beamte anfangen. Wir müssen demnächst mit den Privaten konkurrieren. Wir müssen da deutlich besser werden. Die Mediatoren hatten vorgeschlagen, dass man es dann auf der Zeitschiene abschmilzt, damit das kostenneutral wird. Ich glaube, dass das ein sehr guter Vorschlag gewesen ist.
Wo Sie sich einfach nicht bewegen, ist die Frage der Arbeitszeit. Wir unterstützen ausdrücklich den Vorschlag, den die Kollegen von der SPD gerade hier vorgelegt haben, nämlich einen Einstieg in den Ausstieg aus der 42Stunden-Woche.
Da ist Folgendes richtig – das haben auch wir immer gesagt –: Wir wollen das schrittweise machen. Wir wollen es bei denen machen, die am belastetsten sind. Das sind die Menschen, die in Schicht- und Wechseldienst arbeiten. Ich sage ausdrücklich, dass wir da die Kollegen der SPD unterstützen.
Das mit der Dienstbefreiung hat Herr Kollege Rudolph erwähnt. Das mit den Kindererziehungszeiten ist, so glaube ich, eine Selbstverständlichkeit. Alle reden von der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dann sollte man das auch endlich wertschätzen und in das Gesetz hineinschreiben.
Ich komme zum letzten Thema, auf das ich eingehen will, das durchaus interessant ist. Ich finde es eigentlich schade, dass der Minister die Versprechungen, die er im Plenum macht, nicht einhält. Wenn man anbietet, Hilfestellung bei der Formulierung solcher Gesetzestexte zu geben, dann sollte man das auch einhalten. Der Regelungskomplex, der die Teilzeitarbeit hauptamtlicher Wahlbeamter betrifft, ist in der Tat ein schwieriger Komplex. Es ist nicht so, dass man das nicht regeln könnte. Aber es ist schwierig zu regeln.
Ein Knackpunkt besteht in der Frage, wie man dann das Abstimmungsverhalten im jeweiligen Beschlussorgan, also dem Magistrat, dem Kreisausschuss oder anderen Organen, aufteilt. Wie bekomme ich das hin? Wenn er oder sie in Teilzeit arbeitet, hat er oder sie dann nur eine halbe Stimme? Habe ich zwei halbe Stimmen? Das ist eine kommunalverfassungsrechtlich sehr schwierige Frage. Das ist durchaus schwierig zu lösen. Da hätte ich mir gewünscht, dass der Innenminister sein Angebot wahr gemacht hätte.
Aber wir erleben das sehr oft, was den Innenminister betrifft. Es gibt viele Ankündigungen und sehr wenig, was dann hinten dabei herauskommt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben Ihnen das schon gesagt: Wir werden den Vorschlägen, die die SPD-Fraktion vorgelegt hat, zustimmen. Wenn diese Vorschläge eine Mehrheit finden, glauben wir, dass man dem Gesetzentwurf insgesamt zustimmen kann. Wenn Sie sie ablehnen, dann müssen Sie leider auf unsere Zustimmung verzichten. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Was lange währt, wird heute gut. Das Gesetzgebungsverfahren zum Zweiten Dienstrechtsmodernisierungsgesetz findet heute mit der dritten Lesung im Landtag ein gutes Ende. Der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP, den wir heute abschließend zum dritten Mal beraten und den wir gründlich beraten haben, wird zu einer guten Weiterentwicklung des Dienstrechts in Hessen führen. Das ist gut für die Beamten, und das ist gut für das Land Hessen.
Wir haben viele Monate gemeinsam gründlich gearbeitet. Wir hatten nach der ersten Lesung eine umfangreiche Anhörung. Sie dauerte über vier Stunden. Wir haben aus der Anhörung zahlreiche Aspekte aufgegriffen und in das Verfahren eingebracht.
Nach der zweiten Lesung haben wir heute, vier Wochen später, die dritte Lesung. Denn wir wollten allen die Möglichkeit geben, noch weitere Aspekte und weiteren Änderungsbedarf aufzugreifen. Das haben wir getan. Wir, die Fraktionen der CDU und der FDP, haben rechtzeitig vor der dritten Lesung einen weiteren Änderungsantrag vorgelegt.
Wir haben vieles aufgegriffen, was in unseren am Anfang schon guten Gesetzentwurf eingearbeitet werden konnte, damit der gute Gesetzentwurf noch besser wurde.
Das wurde schon angesprochen: Wir haben die Vorschriften zur Dienstbefreiung konkretisiert, ergänzt und klargestellt, dass sie für die Beschäftigten unmittelbar gelten. Das war, rechtlich gesehen, nicht unbedingt notwendig. Aber das war der Wunsch aller Gewerkschaften. Sie haben das vorgetragen. Wir greifen das gerne auf, obwohl es in den Tarifverträgen in der Regel die gleichen oder noch günstigere Regelungen schon gibt. Wir haben das aber gerne aufgegriffen.
Herr Rudolph hat es vorgetragen: Auf den allerletzten Drücker hat auch die Fraktion der SPD noch einen Änderungsantrag eingereicht.
Die sofortige Senkung der Lebensarbeitszeit ist ein hohles Wahlversprechen. Das ist so durchsichtig wie ein Stück blank geputzte Fensterscheibe.
Das Gleiche gilt im Übrigen für Ihre Forderung nach der Erhöhung der Erschwerniszulage, die Sie in dieser Woche vorgetragen haben. Wenn man über die Landesgrenzen schaut, dann sieht man – –
Bei uns gilt das, was wir vor der Wahl sagen, auch nach der Wahl. Wie das bei Ihnen ist, da braucht man nur über die Landesgrenzen zu schauen.
Ich kann jeder Beamtin und jedem Beamten in Hessen nur sagen: Schauen Sie nach Nordrhein-Westfalen und nach Baden-Württemberg. Rot und Grün versprechen vor der Wahl. Die Rechnung kommt nach der Wahl. Dort bekommen Sie also die Rechnung nach der Wahl präsentiert. Wir sagen vor der Wahl, was nach der Wahl gilt.
Ich komme auf einen weiteren Aspekt zu sprechen. Wir wollen die Frage der Arbeitszeit in der neuen Wahlperiode in aller Ruhe und seriös neu betrachten und Lösungen im Sinne der Beamten und des Landes finden. Aber für rein wahltaktisch motivierte Schnellschüsse sind wir ganz sicherlich nicht zu haben.
Auf den wirklich allerletzten Drücker, sensationellerweise zehn Stunden vor der dritten Lesung, also heute Morgen, erhielten wir dann noch den weiteren Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu den Teilzeitstadträten. Wir können über vieles gern miteinander reden und sachlich diskutieren. Ich muss dann aber schon darum bitten, dass das in einem geordneten Verfahren und nicht zehn Stunden vor dem Abschluss eines Gesetzgebungsverfahrens geschieht.
Auf Ihre Aussage komme ich noch zu sprechen. – Der Landtag hat sich im Jahr 2011 mit der kleinen Novelle der Hessischen Gemeindeordnung befasst. Wir diskutieren seit Monaten über die Dienstrechtsreform. Heute Morgen, zehn Stunden vor der dritten Lesung, kommt dann noch ein Änderungsantrag. Das ist keine seriöse parlamentarische Arbeit.
Mit der Legendenbildung sollten Sie vorsichtig sein. Der Innenminister hat das dankenswerterweise im Innenausschuss sehr dezidiert vorgetragen.
Die Frage des Status eines Teilzeitstadtrats ist seit der Ära des Innenministers Bökel rechtlich umstritten. Das wurde geprüft. Das wurde damals von einem Innenminister der SPD verworfen.
Eine weitere Problematik wurde hier angerissen. Dabei geht es um die Altersteilzeit der Wahlbeamten. Auch darüber können wir in Ruhe sprechen. Herr Kollege Rudolph, sich aber einen Tag nach dem Urteil eines Gerichtes in erster Instanz eine abschließende Meinung gebildet zu haben, ist keine seriöse gesetzgeberische Arbeit.