Protocol of the Session on May 23, 2013

(Heiterkeit)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Präsident! Es ist in der Tat erfreulich, dass wir uns hier anscheinend parteiübergreifend verständigen konnten und das in einen einstimmigen Beschluss münden wird. Wir stimmen dem Gesetz zu. Wir freuen uns darüber, dass wir gleich entsprechende Initiativen in die Wege leiten konnten, nachdem sich der Bund der Steuerzahler geäußert hatte. Ich denke, auch dort wir man einigermaßen zufrieden sein.

Zufrieden und angemessen behandelt sollten sich auch unsere neuen Kollegen fühlen; denn einerseits haben sie die Möglichkeit, sich hier vernünftig einzuarbeiten, indem sie an den entsprechenden Sitzungen teilnehmen, auf der anderen Seite kommt es nicht zu einem übermäßig langen Zeitraum, in dem diese sogenannte Doppelalimentierung, die in Wirklichkeit keine sein sollte, stattfindet. Insofern schließen wir uns diesem Gesetzentwurf in zweiter Lesung an. – Besten Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Bellino. – Das Wort hat der Abg. Dr. Blechschmidt, FDP-Fraktion.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Ich bin gespannt, beim Umfang dieses Manuskripts!)

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Konsens ist Konsens, das ist zu begrüßen. Wahrheit ist Wahrheit, und zur Wahrheit gehört auch, dass zwischen dem 23. Juli und dem 7. November subjektiv etwas liegt, wodurch die Fraktion der GRÜNEN auch den Vorschlag, den die Koalitionsfraktionen gemacht haben, für gut befunden hat. Das ist vergessen worden, sollte an diesem Tag aber noch erwähnt werden: Ab dem 7. November waren SPD und GRÜNE der Auffassung, dass im November gewählt werden soll, wir wählen aber am 22. September. Ich freue mich darauf, wir haben eine gute Lösung für die „Doppelalimentierung“ gefunden. – Danke schön.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Vielen Dank. – Herr Kollege Schaus, DIE LINKE.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist alles gesagt, wir stimmen dem Gesetzentwurf ebenfalls zu. – Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Kollege Schaus. – Dann kommen wir zur Abstimmung.

Wer dem Dringlichen Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE für ein Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Hessischen Landtags in zweiter Lesung seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das scheint einstimmig zu sein. Gegenstimmen? – Keine. Enthaltung? – Keine. Dann ist dieser Gesetzentwurf einstimmig beschlossen und zum Gesetz erhoben. Vielen Dank.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 56 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes – Drucks. 18/ 7384 zu Drucks. 18/6896 –

Berichterstatter ist Abg. Klein (Freigericht), CDU-Fraktion.

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Beschlussempfehlung des Kulturpolitischen Ausschusses:

Der Kulturpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und LINKEN bei Stimmenthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der Fraktionen der CDU und FDP, Drucks. 18/7178, in zweiter Lesung anzunehmen.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP)

Vielen Dank, Herr Berichterstatter. – Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege Irmer, CDU-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Alle Studien, die wir deutschlandweit und weltweit kennen, sagen eines: Wir brauchen im Bereich der Lehrerausbildung mehr Praxisbezug. Genau diesem Ziel dient der Gesetzentwurf, den wir heute in zweiter Lesung beraten. Die Anhörung hat ebenfalls einiges ergeben. Es hat eine Reihe von Anregungen sowie Kritik gegeben. Es gab wichtige Anregungen, die wir sicherlich in der nächsten Zeit umsetzen werden; von daher war die Anhörung gut. Vor allem aber hat sie eines ergeben: Wir brauchen vor allem das, was wir vorschlagen, nämlich deutlich mehr Praxisbezug. Das erreichen wir in Form des Praxissemesters. Deshalb sind wir hier auf einem guten Wege.

Wenn wir das umgesetzt haben, wird es eine anschließende Evaluation und Anregungen geben. Wir gehen ergebnisoffen an das Ganze heran. Aber unterm Strich sind wir, pädagogisch gesehen, absolut auf der Höhe der Zeit, weil das, was wir vorgeschlagen haben, in der Tat das wiedergibt, was beispielsweise die große Hattie-Studie sagt, in der 800 Metastudien ausgewertet worden sind. Das Ergebnis lautet ganz klar, dass die Persönlichkeit des Lehrers entscheidend für den schulischen Erfolg eines Kindes ist. Dazu brauchen wir Pädagogen, die möglichst zeitnah und früh erste Erfahrungen in der Schule machen können. Deshalb sind wir mit diesem Gesetzentwurf auf einem guten Weg. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Irmer. – Das Wort hat Frau Abg. Cárdenas, DIE LINKE.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir werden diesen Gesetzentwurf und auch den Änderungsantrag ablehnen. Ich habe meine Rede bereits heute Nachmittag abgegeben. Dem habe ich nichts mehr hinzuzufügen.

(Zuruf: Das freut uns!)

Wir haben heute Abend nämlich noch etwas zu feiern. Wir sind nicht erfreut über den Gesetzentwurf, aber die Rede ist bereits abgegeben.

(siehe Anlage 3 – Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Cárdenas. – Das Wort hat der Abg. Wagner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Meine Fraktion ist der Meinung, dass Praxissemester ein sehr wertvoller Beitrag in der Lehrerausbildung sein können, um angehende Lehrerinnen und Lehrer frühzeitig auf ihre anspruchsvollen Aufgaben vorzubereiten.

Wir haben in der Anhörung sehr genau zugehört, und uns sind sehr große Zweifel erwachsen, ob der von der Landesregierung und den sie tragenden Fraktionen vorgeschlagene Gesetzentwurf tatsächlich praxistauglich ist.

Deshalb ändert sich nicht unsere Position, dass wir Praxissemester für richtig halten. Wir haben aber große Zweifel, ob die Umsetzung der Praxissemester richtig ist. Deshalb werden wir uns bei diesem Gesetzentwurf enthalten. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Wagner. – Das Wort hat Frau Abg. Habermann, SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es gab eine Einigkeit unter den Experten während der Anhörung und, ich glaube, auch hier im Hause, dass eine Ausweitung und Ausdehnung der Praxisphase während des Studiums per se positiv ist. Ob das Praxissemester, wie es mit diesem Gesetzentwurf hier vorgelegt worden ist, und seine Umsetzung dazu beitragen, die Qualität der Lehrerausbildung zu verbessern, dazu gab es allerdings in der Anhörung sehr große Zweifel der Experten.

Ich will nur auf drei Punkte hinweisen. Es wurde bezweifelt, dass der Beginn des dritten Semesters ein sinnvoller Zeitpunkt ist, um das frühe Praxissemester durchzuführen. Es wurde vor allem beanstandet – das halte ich auch für einen Kritikpunkt, über den die Regierungsfraktionen noch einmal nachdenken sollten –, dass die Studienseminare in der ersten Phase nicht in die Gestaltung des Praxissemesters einbezogen sind. Das ist nicht nur ein Mittel, um eine bessere Verzahnung zwischen erster und zweiter Ausbildungsphase herzustellen; es ist auch eine Möglichkeit, über die Qualität der Studienseminare mehr Qualität in die Praxisphase hineinzubringen. Ich bedauere es sehr, dass diese Anregungen nicht aufgegriffen wurden.

Die SPD-Fraktion hat ein Motto in ihrem Bildungsprogramm, das heißt: mehr Zeit zum Lernen. Wir wollen Ihnen diese Zeit zugestehen und beantragen deshalb die dritte Lesung. Wir können dann vielleicht in der nächsten Runde noch einmal darüber diskutieren, ob es möglich ist, hier eine sinnvollere Lösung zu finden.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Habermann. – Das Wort hat Herr Abg. Döweling, FDP.

Herr Präsident! Ich muss sagen, Frau Kollegin Habermann, ich finde es zunächst einmal recht ungewöhnlich, dass Sie jetzt die dritte Lesung fordern. Wir haben grundsätzlich kein Problem damit. Allerdings war im Ausschuss noch signalisiert worden, dass dies nicht nötig sei. Es hätte mich durchaus interessiert, was Sie zu diesen Erkenntnissen bewogen hat.

In der Tat kann ich das, was die vielen Vorredner schon gesagt haben, nur unterstützen. Es gab eine große Einigkeit bei allen Anzuhörenden, dass ein stärkerer Praxisbezug im Lehramtsstudium notwendig, richtig und auch erstrebenswert ist, allerdings durchaus auch früher, als es jetzt häufig passiert. Den wirklichen Praxisbezug gibt es jetzt für viele junge Lehrkräfte erst mit dem Eintritt in das Referendariat, weil das System der jetzigen Praktika – das muss man ganz klar sagen – nicht an jedem Standort optimal funktioniert.

Deswegen haben sich CDU und FDP zu dieser Lösung entschlossen. Die GRÜNEN sind uns gewissermaßen irgendwo auf dem Weg von Bord gegangen.

Es gab in der Tat eine ganze Menge bedenkenswerter Anregungen. Aber ich sage auch ganz klar: Wenn wir überzeugt wären, dass das, was wir jetzt vorschlagen, der absolute und alleinige Stein der Weisen in der Lehrerbildung ist, und wenn wir überzeugt wären, dass wir das sofort 1 : 1 in ganz Hessen umsetzen könnten, was schwierig ist, weil in Hessen in der Tat zum einen die Bevölkerung und damit auch Schulstandorte und zum anderen die Universitätsstandorte unterschiedlich verteilt sind, dann hätten wir das entsprechend vorgeschlagen.

So schlagen wir deshalb diese Form der Erprobung und der Evaluation vor. Das ist ein richtiger und vernünftiger Weg, was auch von vielen Fachleuten in der Anhörung gesagt wurde.

Ich glaube auch: Wenn man grundlegend an Dinge herangehen möchte, beispielsweise die Studienseminare noch stärker einbeziehen möchte, rüttelt man ein Stück weit an den Grundfesten der Lehrerausbildung. Das ist eine Sache, die man sicherlich nicht so mir nichts, dir nichts entscheiden sollte. Es gibt Bestrebungen in Ländern wie BadenWürttemberg, die gänzlich andere Systeme fahren wollen, was wir nicht gutheißen. Das werden wir intensiv beobachten.

Ich sage noch einmal klar, auch für das Protokoll: Es wird mit uns keine weitere Verkürzung der zweiten Phase geben. Das wurde in der Anhörung von einigen Verbänden befürchtet, obwohl es nie jemand gesagt hat und obwohl das überhaupt nicht unsere Intention ist.

Wenn die Erprobungsphase angelaufen ist und die Evaluation vorliegt, sollten wir versuchen, uns parteiübergreifend in einem großen Konsens Gedanken zu machen, wie wir die Lehrerbildung in Hessen zukunftsfähig aufstellen. Möglicherweise sollten wir eine Art Kommission einberufen. Das ist eine Aufgabe für die nächste Legislaturperiode; denn erst dann werden diese Evaluationsergebnisse vorliegen. Mir wäre sehr daran gelegen, einen solchen Weg zu versuchen. Denn das Thema ist in der Tat zu wich

tig, und die Meinungen, was dort zu tun ist, gehen zu weit auseinander, um das hier im parteipolitischen Klein-Klein zu machen.

Ich muss sagen, mir gefällt die sachliche Debatte, die wir dazu hier in aller Kürze geführt haben. Ich führe sie gern auch in der dritten Lesung weiter. Das ist mein Vorschlag, wie wir dort weiter verfahren sollen. Wir bitten aber um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf, weil wir glauben, es ist der erste Schritt in eine richtige Richtung.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Vielen Dank. – Das Wort hat die Kultusministerin, Frau Staatsministerin Beer.