Protocol of the Session on May 22, 2013

Insofern sehe ich in dem Gesetzentwurf der GRÜNEN nichts Falsches. Aber er wird nur zu einer Debatte darüber führen, ob die Einkommensverhältnisse in unserem Land noch angemessen sind. Es gibt auf diese Frage noch keine entschiedene Antwort.

Vielleicht sollten wir uns aber an eine Initiative in der Schweiz erinnern. Dort wird jetzt auf die Orientierung 1 : 12 Wert gelegt. Die Initiative „1 : 12“ besagt, dass der Manager – –

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das beschließt die Hauptversammlung, nicht das Parlament!)

Die Schweiz ist ein Beispiel, wie man im Grunde genommen mit dieser Frage umgehen kann.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Darüber beschließen die Unternehmen, nicht das Parlament!)

In der Schweiz wird gesagt, dass das unterste Einkommen in einem Betrieb für das Gehalt der Manager nur um zwölf erhöht werden darf. Wenn diese Gesetzesinitiative in der Schweiz durchkäme, wäre das sicherlich ein Beispiel für Europa. Wir sollten uns daran ein Beispiel nehmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Herr Kollege van Ooyen, vielen Dank. – Als nächster Redner hat sich Herr Kollege Dr. Blechschmidt für die FDPFraktion zu Wort gemeldet. Herr Kollege, bitte schön, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Wir reden heute über die Transparenz in öffentlichen Unternehmen. Das ist gut so. Ich sage klipp und klar: Transparenz ist dort dringend geboten.

Gleichwohl – das machte eigentlich der erste Redebeitrag deutlich – wurde auch schon auf die Bedenken hingewiesen, die im Jahr 2009 bei der Anhörung in NordrheinWestfalen geäußert wurden. Deshalb freue ich mich auf die Anhörung und will schauen, was dazu im Jahr 2009 in Nordrhein-Westfalen diskutiert wurde. Das haben wir nachlesen können. Ich will aber auch wissen, wie das in Hessen gesehen wird. Ich werde auch mit großem Interesse zur Kenntnis nehmen, was in den Jahren 2009 bis 2013 in Nordrhein-Westfalen geschehen ist.

Gleichwohl möchte ich einmal ein Lob an Herrn Frömmrich aussprechen. Es ist das bittere Los der Opposition, abzuschreiben. Die SPD schreibt immer ihre eigenen Ideen ab. Ich finde es gut, dass von einer schwarz-gelben Initiative aus Nordrhein-Westfalen abgeschrieben wurde. Gleichwohl sage ich als Liberaler: Wir müssen schauen, ob das, was da vorgetragen wird – Ihr Gesetzentwurf beinhaltet leichte Modifikationen –, für Hessen sinnvoll oder nicht sinnvoll ist.

Der Kollege der CDU ist schon auf die Anhörung eingegangen. Er hat die Bedenken erwähnt, die von den Vertretern der kommunalen Ebene, aber auch von denen der Sparkassen geäußert wurden. Sie haben darauf hingewiesen, dass das Sparkassengesetz in der letzten Legislaturperiode entsprechend modifiziert wurde. Auf diese Bedenken hinzuweisen, das wird Gegenstand der Anhörung des Ausschusses sein.

Ich persönlich vertrete und meine Fraktion vertritt die Auffassung, dass man sehr genau hinschauen muss, ob man mit einem solchen Gesetz zur Transparenz das erreichen würde, was man erreichen will, oder ob in der Tat das, was viele meiner Vorredner schon erwähnt haben und was auch in der Vorberichterstattung wieder eingebracht wurde und schon Gegenstand der Vorberichterstattung war, richtig ist, nämlich einen freiwilligen Kodex einzuführen. Ich glaube, dass wir damit in Hessen besser fahren würden.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der CDU)

Wir könnten das besser gestalten. Bei aller Notwendigkeit zur Transparenz und angesichts all der Wenn und Aber, die wir noch einmal in der Anhörung vertiefen werden, wird deutlich werden, dass ein Gesetz der falsche Weg ist. Das

wird nicht nur von der FDP und mir persönlich so gesehen. Vielmehr hat auch schon der eine oder andere solche Statements gemacht. In Darmstadt wollen die Wirtschaftsunternehmen der Stadt, die für 2,5 Milliarden € Umsatz verantwortlich zeichnen, den Weg mit einem Public Corporate Governance Kodex gehen. Das geschieht mit voller Unterstützung des dortigen Oberbürgermeisters, der gefragt hat: Wozu brauchen wir da ein Gesetz? Das können wir mit einem Kodex viel besser machen.

Ich schließe mich dieser Auffassung an. Da hat der grüne Oberbürgermeister recht. Wir schauen einmal, was die Anhörung bringt. Ich glaube, dass wir mit einem Kodex besser fahren werden. Ich freue mich auf eine interessante Anhörung. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Herr Kollege Dr. Blechschmidt, vielen Dank. – Als nächster Redner spricht Herr Kollege Weiß für die SPD-Fraktion. Herr Kollege Weiß, bitte schön, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal will ich die einhellige Begrüßung von Transparenz in diesem Hause für einen Moment genießen. Eben habe ich Herrn Landau gehört: „recht und billig“, Herrn Blechschmidt: „Transparenz ist dringend geboten und notwendig“. Ich hoffe, das gilt auch für die anderen Initiativen der Oppositionsfraktionen, und man begreift Transparenz im Sinne einer echten Informationsfreiheit.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich bin sehr gespannt. Herr Blechschmidt, Herr Landau, den einen oder anderen Debattenbeitrag werde ich mir hinsichtlich des noch im Geschäftsgang befindlichen Entwurfs eines Transparenzgesetzes der SPD-Fraktion nochmals sehr genau durchlesen.

(Dr. Frank Blechschmidt (FDP): Ich habe nur gesagt, wo kein Gesetz notwendig ist, da ist keines notwendig! Das gilt hier auch!)

Herr Blechschmidt, als Zweites muss ich zwei Sätze zum Vorwurf des Abschreibens sagen. Zum einen hat es Herr Frömmrich erwähnt: Das hier ist der Text eines Gesetzes aus NRW aus dem Jahr 2009. Da hat dort noch SchwarzGelb regiert.

(Zuruf des Abg. Dr. Frank Blechschmidt (FDP))

Ich gehe davon aus, dass Schwarz-Gelb auch in diesem Hause daran interessiert ist, dass schwarz-gelbe Regierungs- bzw. Fraktionsentwürfe möglichst breit gestreut werden.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wenn sie schon etwas Vernünftiges enthalten!)

Herr Kollege Blechschmidt, zum Zweiten ist auch Kopieren eine Leistung. Sie sind nicht einmal dazu fähig, sondern lassen sich Ihre Entwürfe gleich direkt von der Landesregierung schreiben. So gesehen, ist mir Kopieren doch wesentlich lieber.

(Beifall bei der SPD)

Der Gesetzentwurf, den die GRÜNEN hier vorgelegt haben, geht jedenfalls in die richtige Richtung.

(Zuruf des Abg. Dr. Frank Blechschmidt (FDP) – Unruhe – Glockenzeichen der Präsidentin)

Wir brauchen mehr Transparenz bei den Managergehältern in öffentlichen Unternehmen. Daher ist es richtig, alle öffentlich-rechtlichen Organisationsformen – wie Anstalten des öffentlichen Rechts oder auch Landesbetriebe, die unternehmerisch tätig sind – gesetzlich zu verpflichten, die Bezüge von Geschäftsführern und Aufsichtsräten zu veröffentlichen.

Es geht darum, dass die Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch darauf haben, zu erfahren, welche Vergütungen Vorstände und Geschäftsführer sowie Mitglieder von Aufsichtsgremien in öffentlichen Unternehmen erhalten.

Bei öffentlich-rechtlichen Organisationsformen hat das Land grundsätzlich die Gesetzgebungskompetenz, eine solche Veröffentlichung anzuweisen. Bei privatrechtlichen Organisationsformen muss das Land seine Gesetzgebungskompetenz bezüglich der hinter dem Unternehmen stehenden Gesellschafter nutzen: Diese müssen verpflichtet werden, auf eine Veröffentlichung der Bezüge hinzuwirken.

Insoweit ist das hier ein guter Gesetzentwurf, den die GRÜNEN vorgelegt haben.

Neben dem bereits angesprochenen NRW ist auch Hamburg bei der Transparenz von Managergehältern einen Schritt weiter als Hessen. Dort wurden in diesem Jahr erstmals die Jahresgehälter von 50 Geschäftsführern öffentlicher Unternehmen veröffentlicht.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr gut!)

Wir Hessen sollten uns daran ein Beispiel nehmen und unseres Erachtens sogar noch einen Schritt darüber hinausgehen. Denn Transparenz alleine genügt hier nicht. Managergehälter sollten leistungs- und marktgerecht sein und kurzfristige und risikoreiche Entscheidungen finanziell unattraktiv machen. Sie sollten zu einer nachhaltigen Unternehmensführung motivieren, für die Beschäftigten tragbar sein und vom Steuerzahler nicht unbegrenzt mitfinanziert werden.

Aus diesen Gründen trat im Jahr 2009 auf Bundesebene das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütungen in Kraft, und aus diesen Gründen sollten wir auch bei den Managergehältern öffentlicher Unternehmen nicht nur über Transparenz, sondern auch über deren Angemessenheit reden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die SPD-Fraktion ist der Ansicht, dass auch Managergehälter in öffentlichen Unternehmen nicht ausufern dürfen, sondern begrenzt werden sollten. Dazu jedoch, lieber Kollege Frömmrich, sagt der Gesetzentwurf der GRÜNEN leider nichts.

(Zuruf des Abg. Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Unser zweiter Kritikpunkt ist, dass es hier nicht allein um die Bezahlung, sondern auch um die Qualität der Besetzung der Gremien gehen muss, sowohl im Vorstand als auch im Aufsichtsrat. Deshalb fordern wir für Hessen einen – der Name ist eben schon gefallen – Public Corporate Governance Kodex, wie es ihn im Bund bereits gibt. Mit einem solchen Kodex soll sichergestellt werden, dass

bestimmte Verhaltens- und Besetzungsregeln eingehalten werden und dass auch Aus- und Fortbildung für die Mitglieder angeboten werden. Vorstände und Aufsichtsräte müssen nämlich die Zeit und die Befähigung haben, um in öffentlichen Unternehmen ihrer großen Verantwortung gerecht zu werden. Das gilt auch für grüne Aufsichtsratsmitglieder, lieber Kollege Frömmrich. Daher sollten auch die Antragsteller ein Interesse daran haben, dass diesbezüglich eine weiterführende Regelung geschaffen wird, als Sie das mit Ihrem Gesetzentwurf erreichen.

(Zuruf des Abg. Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Ich muss schon sagen: Wenn jetzt die Regierungsfraktionen oder die Staatssekretärin Hölscher als Reaktion auf diesen Gesetzentwurf in einer Pressemitteilung sagen, das Finanzministerium erarbeitet bereits einen solchen Public Corporate Governance Kodex, dann ist dies wieder einmal ein Beispiel dafür, dass die Faulen am Abend fleißig werden. Was haben Sie denn während der letzten 14 Jahre getan? Seit wann hat der Bund einen solchen Kodex? Seit fünf Jahren. Frankfurt hat einen solchen Kodex seit dem Jahr 2010, Darmstadt – das haben wir eben gehört – hat einen solchen Kodex sogar schon etwas länger. Und jetzt, nach 14 Jahren, hat sich die Hessische Landesregierung „bereits auf den Weg gemacht“. So steht es in dieser Pressemitteilung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bis jetzt hat diese Landesregierung im Bereich der Transparenz von Managergehältern, der Begrenzung solcher Gehälter und im Bereich Public Corporate Governance nichts vorzuweisen. Die GRÜNEN haben mit ihrem Gesetzentwurf eine richtige Debatte angestoßen, die jedoch in ihren geforderten Konsequenzen längst nicht ausreichend ist. Die SPD-Fraktion wird diese Beratung im Haushaltsausschuss aufmerksam und konstruktiv begleiten und ihre weiter gehenden Vorstellungen einbringen. Ich bin gespannt, ob wir auch zu einem Ergebnis kommen können. Ich bin immer optimistisch, wenn auch in diesem Fall verhalten. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Vielen Dank, Herr Kollege Weiß. – Für die Landesregierung spricht Staatsminister Dr. Schäfer. Bitte schön.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In der Tat sind wir in der Sacheinschätzung zur Notwendigkeit weiterer Transparenz bei öffentlichen Unternehmen nicht weit auseinander. Es geht um die Frage: Bedarf es eines Gesetzes, oder steht eine gesetzliche Regelung, deren Änderungsperspektive natürlich immer mit einem längeren zeitlichen Korridor verbunden ist als eine untergesetzliche Regelung, möglicherweise unserem Ziel mehr im Wege, als wenn wir uns auf den Weg begeben, den schon viele andere gegangen sind, das durch einen Kodex zu regeln?

Der Entwurf eines solchen Kodex liegt in einer sehr weitgehenden Fassung vor und befindet sich in der Endabstimmung, sodass ich davon ausgehe, dass es gelingt, ihn nach der Beteiligung der landesinternen Stellen relativ zügig der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, wodurch dann mög

licherweise ein Großteil der Diskussion – ich will nicht sagen: sich erledigt – jedenfalls noch einen zusätzlichen Hinweis erhält, wie eine Alternative zu einem Gesetz konkret aussehen könnte, um dieses Problem gemeinschaftlich zu lösen.