Es ist der Antrag gestellt, eine dritte Lesung durchzuführen. Damit überweisen wir die Gesetzentwürfe nach der zweiten Lesung zur Vorbereitung der dritten Lesung an den Innenausschuss. – Dem widerspricht keiner. Dann ist das so beschlossen.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Verlagerung der Zuständigkeit nach dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz auf die Hessische Eichdirektion – Drucks. 18/7237 zu Drucks. 18/7121 –
Es ist vereinbart, dass wir die Lesung ohne Aussprache durchführen. Herr Wiegel, Sie haben das Wort zur Berichterstattung.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der LINKEN, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.
Deswegen lasse ich abstimmen. Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Lesung seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Ist jemand dagegen? – Enthält sich jemand der Stimme? – Bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE und Zustimmung der anderen Fraktionen ist das Gesetz in zweiter Lesung angenommen worden und wird jetzt zum Gesetz erhoben.
Meine Damen und Herren, mir liegt keine Konkretisierung dessen vor, was wir machen wollen. – Herr Kollege Rudolph.
Vom Grundsatz her bleibt alles drauf. Ich bitte aber, den Tagesordnungspunkt 18, unsere Große Anfrage betreffend Situation des Zeitungsmarktes in Hessen, abschließend dem Hauptausschuss zu überweisen.
Herr Präsident, unser Dringlicher Antrag betreffend Schutz vor Fluglärm unter Tagesordnungspunkt 68 soll abschließend an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr überwiesen werden.
Große Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Situation des Zeitungsmarktes in Hessen – Drucks. 18/6758 zu Drucks. 18/5670 –
abschließend an den Hauptausschuss zu überweisen und dort zu behandeln. – Dem widerspricht keiner. Dann ist das so beschlossen.
Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE betreffend Schutz vor Fluglärm im Gesetz verbessern – Landesregierung muss Täuschungsmanöver beenden und ihre Bundesratsanträge zurückziehen – Drucks. 18/7310 –
abschließend an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr zu überweisen. – Dem wird auch nicht widersprochen.
Dann stelle ich weiterhin fest, dass alle anderen Punkte im nächsten Plenum aufgerufen bzw. auf die Tagesordnung gesetzt werden.