Der erste Punkt wird sein – ich habe das in der ersten Lesung thematisiert, ich habe das auch im Rahmen der Anhörung mit Betroffenen erörtern können –: Sie wollen die Dienstbefreiung in § 69 neu regeln. Wir weisen darauf hin, dass die bisherige Rechtskonstruktion – dass das, was für die Dienstbefreiung von Beamten gilt, auch für Tarifbeschäftigte gilt – damit entfallen ist. Herr Abg. Heinz, Sie haben gesagt, Sie wollen nichts ändern. Dann müssen Sie es klarstellen. Wir werden jedenfalls fordern, dass Dienstbefreiungsmöglichkeiten für ehrenamtlich Tätige, die als Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst arbeiten, auch weiterhin nutzbar sind. Wenn Sie das genauso sehen, können Sie unserem Änderungsantrag zustimmen, oder es muss eine Klarstellung erfolgen. Es geht um kommunalpolitisch tätige Ehrenamtliche, es geht um Leute, die im Sport, in Gewerkschaften oder in anderen Organisationen tätig sind.
Zweiter Punkt. Wir sehen kritisch, dass Sie die Abordnungsfrist auf fünf Jahre verlängern. Das steht zwar im Beamtenstatusrecht; trotzdem sind fünf Jahre Abordnung eines Beamten ohne Anhörungsrecht beispielsweise des Personalrats ein starker Eingriff. Das sehen wir mehr als kritisch.
In der Anhörung wurde deutlich, dass Verbesserungen vorgenommen werden, wenn es darum geht, familienrechtliche Komponenten einzuführen, Stichwort: Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Hier wollen wir die gleichen Regelungen wie auf Bundesebene.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Alexander Bauer (CDU): Wir sind familienfreundlicher, wir sind besser als der Bund!)
Herr Bauer, ich weiß nicht, ob Sie den Gesetzentwurf gelesen haben. Ich empfehle Ihnen, sich auch die Anhörungsunterlagen dazu anzuschauen. Vertreter etwa des Beamtenbundes haben darauf hingewiesen; das ist durchaus ein sachdienlicher Hinweis. – Wir werden das thematisieren. Sie können es ja ablehnen, wenn Sie anderer Meinung sind.
In § 80 Abs. 5 wollen Sie die Landesregierung per Rechtsverordnung ermächtigen, im Beihilferecht tätig zu werden, ohne dass das Parlament beteiligt wird. Das sehen wir sehr kritisch. Sie sind schon zweimal gescheitert mit der Reform der Beihilfeverordnung. Hier wollen wir aufpassen, dass es keine Einschränkungen zulasten der Mitarbeiter gibt, die wir nicht vertreten können.
Wir wollen eine Gleichbehandlung der Hilfspolizeibeamten ermöglichen. Denn auch die leisten im Schichtdienst viel, und deswegen muss nach unserer Auffassung auch die Altersgrenze gelten, die für die Polizei, für die Feuerwehrleute und für die Vollzugsbediensteten gilt. Für sie muss also ebenfalls die besondere Altersgrenze möglich sein. Das werden wir ebenfalls thematisieren.
Einen weiteren Punkt, der in der Anhörung deutlich wurde, müssen wir gemeinsam erörtern, denn das betrifft nicht eine Partei, sondern alle: Stichwort Teilzeitbeschäftigung von hauptamtlichen Wahlbeamten. Es gibt einen solchen Antrag aus der Stadt Marburg, aber das kann auch andere Städte und Kommunen betreffen. Es geht dabei um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Als Gesetzgeber sollten wir die Möglichkeit schaffen, dass auch hauptamtliche Wahlbeamte teilzeitbeschäftigt sind. Dafür müssen wir die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen. Auch das ist ein Vorschlag aus der Anhörung. Das werden jetzt nicht massenhaft – –
Wie bitte? – Das war ein unsachlicher Zwischenruf. Sie haben recht: Wenn sie weniger arbeiten, gibt es auch weniger Geld. Herr Kollege Bauer, das kann man regeln und anpassen. Das ist die logische Konsequenz.
Wer keine 40 Stunden pro Woche arbeitet, kann auch keine Vergütung für 40 Stunden bekommen. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Das haben wir auch gar nicht gefordert. Aber wenn wir über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf reden – wahrscheinlich sind auch Sie dafür –, dann sollten wir auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für hauptamtliche kommunale Wahlbeamte ermöglichen.
Schließlich geht es um die 42-Stunden-Woche, das ist bundesweit die längste Beschäftigungsdauer für Beamte. Hier wollen wir einen Einstieg in den Ausstieg. Wir wollen eine Reduzierung der 42-Stunden-Woche bei den Beschäftigten im Vollzugsdienst, der Polizei und der Feuerwehr. Denn dieser Dienst ist besonders belastend, und dem müssen wir Rechnung tragen. Auch das werden wir im Rahmen unserer Änderungsanträge nochmals sehr deutlich machen.
Sie sehen, wir haben uns mit der Anhörung intensiv auseinandergesetzt. Im Rahmen der Auswertung dieser Anhörung werden wir sehen, ob Ihr Angebot steht, diese Dienstrechtsreform gemeinsam auf den Weg zu bringen. Die ist
ja nicht nur für eine Wahlperiode gedacht, sondern sie betrifft auch alle Landesregierungen danach. Deswegen steht unser Angebot, das im Konsens zu erörtern.
Dann freuen wir uns auf die Auswertung dieser Anhörung und unserer Änderungsanträge. Danach entscheiden wir, ob wir diesem Gesetzentwurf zustimmen können. Wir sind bereit, eine gemeinsame Lösung zu tragen, die auch praktikabel ist. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist richtig: Wir befinden uns in einem aufwendigen Gesetzgebungsverfahren. Wer das ganze Papier durchgearbeitet hat, wird gesehen haben, dass das ein ungewöhnlich umfänglicher Gesetzentwurf ist. Wir wollen hier auch alle gemeinsam einen großen Aufschlag machen und die zweite Stufe der Dienstrechtsmodernisierung gemeinsam angehen.
Wir befinden uns mitten in diesem Gesetzgebungsverfahren. Kollege Rudolph hat es schon gesagt: Wir werden noch eine dritte Lesung haben und noch eine weitere gründliche Beratungsrunde im Ausschuss. Wir werden uns erst innerhalb der Fraktionen und dann gemeinsam allen Aspekten, die jetzt angesprochen wurden, und noch vielen weiteren widmen.
Ich stelle fest: Hinter uns liegt eine sehr umfängliche und sehr sachliche Anhörung. Sie hat mehr als vier Stunden gedauert. Dabei gab es sehr viel Lob für den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen.
Diese zweite Stufe der Dienstrechtsmodernisierung, die uns vorliegt, ist ausgewogen. Sie berücksichtigt die Interessen der Beamtinnen und Beamten auf der einen Seite, aber selbstverständlich auch die Interessen des Landes Hessen auf der anderen Seite.
Ganz grundsätzlich konnten wir gemeinsam feststellen: Die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums werden bewahrt und dort, wo es angezeigt ist, behutsam fortentwickelt. Das wurde von den Vertretern der Beamten ausdrücklich gelobt. Für die CDU-Fraktion stelle ich fest: Wir wollen ausdrücklich nicht den Tarifbeamten, also die Weiterentwicklung des Berufsbeamten zu einem Tarifbeschäftigten, sondern wir wollen am Beamten der herkömmlichen Art mit all seinen Rechten und Pflichten festhalten.
Kollege Rudolph, Sie haben es eben gestreift: Dazu gehört selbstverständlich, dass die Beamten in Hessen weiterhin einen Beihilfeanspruch haben. In Hessen haben wir ein hervorragendes Beihilferecht.
Zur Wahrheit gehört, dass Rot-Rot-Grün mit der Zwangseinheitsversicherung, die Sie bundesweit und auch im Landeswahlprogramm fordern, dieses bewährte System beenden wollen. Auch das gehört zur Wahrheit dazu.
Die Zwangseinheitsversicherung – oder vornehmer: die Bürgerversicherung, wie Sie das so schön nennen – wäre zwangsläufig das Ende des Beihilferechts. Das verschweigen Sie gerne.
Zu dem Gesetzentwurf der GRÜNEN zur Gleichstellung der Lebenspartnerinnen und -partner: Unser Vorschlag, den wir mit der Dienstrechtsmodernisierung umsetzen wollen, wurde von den Anzuhörenden, von den interessierten Verbänden, als besser und weiter gehend bewertet als der Vorschlag der GRÜNEN. Das hätte der eine oder andere hier im Raum nicht für möglich gehalten, aber es ist so. Deswegen werden wir auch weiterhin den GRÜNEN-Entwurf ablehnen und unserem zustimmen.
Es wurden Bedenken vorgetragen – nicht nur von Ihnen, sondern auch in der Anhörung –, was die Regelungen zur Dienstbefreiung für die Tarifbeschäftigten angeht. Das werden wir uns als Fraktion noch sehr gewissenhaft und sehr gründlich anschauen. Um eventuelle Bedenken auszuschließen: Wir denken sehr ernsthaft darüber nach, einen diesbezüglichen Änderungsantrag zu stellen, und werden ihn dann entsprechend einbringen.
in sehr vielen Fällen. Wir können nicht nur die RudolphPlatte des „Nein, nein, nein“, sondern wir arbeiten differenziert.
Und ein weiterer ganz richtiger und wichtiger Punkt: Das Land Hessen ist ein ausgesprochen familienfreundlicher Arbeitgeber.
Deswegen sind wir bis heute sehr attraktiv für Bewerber und insbesondere für Bewerberinnen. Wir gewähren kinderreichen Familien Leistungen, die in ganz Deutschland einmalig sind.
Das haben wir dem langjährigen Innenminister Bouffier und auch dem heutigen Innenminister Boris Rhein zu verdanken. Diese Vergünstigungen gibt es in keinem anderen Land. Das will ich hier festhalten.
Auch das gehört zu diesem Gesetzentwurf: Wir werden die Möglichkeiten der Teilzeitarbeit noch erweitern. Erstmals ermöglichen wir sogar, die Anwärterzeit in Teilzeit zu absolvieren. Damit geben wir ganz bewusst den noch jungen Interessentinnen und Interessenten im öffentlichen Dienst eine Chance, beim Land eine qualifizierte Ausbildung zu absolvieren, die sie in der privaten Wirtschaft in dieser Form vielleicht gar nicht hätten.