Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Kollege Wagner, ich möchte Ihren eingangs zitierten Satz von den Fleißigen abends aufgreifen. Ich will es anders interpretieren. Wer tagsüber fleißig ist und ordentlich seine Arbeit macht, der kann abends die Erfolge einfahren. Das tun wir mit diesem Ersatzschulfinanzierungsgesetz.
(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU – Zuruf des Abg. Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
Mit der vorliegenden Novellierung des Ersatzschulfinanzierungsgesetzes hat die CDU/FDP-Koalition ein gerechtes und transparentes Modell zur Finanzierung der hessischen Ersatzschulen auf den Weg gebracht. Wir sorgen dafür, dass sich Ersatzschulen in Hessen darauf verlassen können, eine langfristige und ausreichende Finanzierung zu erhalten.
Wir sehen Privatschulen nicht als Konkurrenz zu den öffentlichen Schulen, wie das die LINKEN tun. Für uns sind Schulen in freier Trägerschaft eine wichtige Bereicherung des Bildungsangebots und innovativer Bestandteil einer vielfältigen hessischen Bildungslandschaft.
Meine Damen und Herren, der Trend hin zu Privatschulen ist ungebrochen. Eltern wollen selbst entscheiden, welche Form der Bildung für ihre Kinder richtig ist, ob in öffentlichen Schulen oder in Privatschulen.
Für uns ist die Qualität beider Schulformen sehr wichtig. Deshalb haben wir im vergangenen Jahr auch erheblich in die Qualität der öffentlichen Schulen investiert. Die 105prozentige Lehrerversorgung wurde schon angesprochen; wir haben in diesem Jahr einen Bildungsetat, der in der Geschichte Hessens noch nie so hoch war.
Die beste Maßnahme, um das Sonderungsverbot einzuhalten, ist eine auskömmliche Finanzierung der Privatschulen. Das geschieht mit dem vorliegenden Entwurf des Ersatzschulfinanzierungsgesetzes. Gemeinsam mit der CDU lösen wir das Wahlversprechen ein, den Ersatzschulen dauerhaft eine zukunftsorientierte Perspektive zu geben. Diese Novellierung ist eine grundsätzliche Reform mit weitgehenden Veränderungen. Deswegen war die zeitliche Achse auch so lange; es hat gedauert, um hier wirklich zu einem soliden Ergebnis zu kommen.
Es mussten vielfältige Anforderungen und Interessen berücksichtigt werden, deshalb hat der Prozess eben so viel Zeit in Anspruch genommen. Wir haben uns diese Zeit gelassen, um einen soliden und für alle Akteure akzeptablen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen. Dieses Gesetz wird, wie vorgesehen, rückwirkend zum 01.01.2013 in Kraft treten.
Auf der Grundlage von Daten aus dem SAP-System des Landes Hessen wurde ein differenziertes und sehr detailliertes Berechnungssystem auf Vollkostenbasis entwickelt, das zum ersten Mal mit hoher Genauigkeit die Schülerkosten pro Schulform an öffentlichen Schulen erfasst. Das ist ein komplexer Vorgang gewesen und war nur deshalb möglich, weil im SAP-System so ausreichende Datenbasen vorhanden sind.
Der runde Tisch war von Anfang an beteiligt. Das war wichtig, um eine breite Zustimmung der Verbände und der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Schulen in Hessen zu erhalten. Es hat sich gezeigt, dass es richtig war, diese frühzeitig einzubeziehen.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf vom Mai 2012 wurde noch einmal modifiziert und zwischen den Ersatzschulverbänden und dem Ministerium abgestimmt. Mit dem überarbeiteten Gesetzentwurf erhalten die Ersatzschulen eine strukturell nochmals verbesserte Finanzierung. Der neu entwickelte Stufenplan bis 2022 gewährleistet sowohl für die Ersatzschulen als auch für das Land eine hohe Planungssicherheit und verhindert, dass einzelne Schulformen weniger erhalten als nach dem alten Modell. Damit wird es keine Benachteiligung einzelner Schulformen geben.
Ich möchte jetzt nur kurz auf die wesentlichen Verbesserungen des vorliegenden Gesetzentwurfs eingehen. Wir
verwenden als Basis die Daten aus dem Jahr 2011. Kein Schülersatz wird künftig unter dem Schülersatz von 2012 liegen. Es gilt das Prinzip der Besitzstandswahrung. Wir berücksichtigen einen jährlichen Zuwachs an Schülern von 2,2 % im Privatschulbereich.
Ein wichtiger Punkt in diesem Gesetz ist der Inflationsausgleich. Das heißt, wir gewähren anhand der Besoldungssteigerung von A-13-Beamten einen Inflationsausgleich für den Schülersatz. Bisher gab es vom Land nur Zuschüsse für Investitionen. Jetzt beteiligt sich das Land auch an den Sachkosten und entlastet damit die Kommunen.
Neu ist, und das war eine Forderung der Ersatzschulverbände: Außerhessische Schüler werden jetzt vom Land in Höhe des Gastschulbeitrags bezuschusst. Auch das ist eine Entlastung, die für die Ersatzschulen wichtig ist.
Kernstück des Gesetzes ist die Korridorregelung, die sich im ersten Augenblick recht kompliziert anhört. Über einen zehnjährigen Stufenplan wird die Erstattung für alle Schulen unter Besitzstandswahrung auf 85 % für allgemeinbildende Schulen und 90 bzw. 100 % für Förderschulen angehoben. Die Korridorregelung sieht z. B. bei den Förderschulen vor: die Schülersätze ab 2013 plus 10 % bis maximal 46 % im Jahre 2022. Das ist für jede Schulform individuell ausgewiesen, sodass am Ende alle Schulen 85 bzw. 90 oder 100 % erhalten.
Die große Zustimmung der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Schulen in Hessen für diesen Stufenplan und die Korridorregelung zeigt, dass wir richtig, ordentlich und solide gearbeitet haben, auch wenn die GRÜNEN hier kritisieren, dass die Finanzierung in die Zukunft geschoben werde. Alles, was zukunftsorientiert ist, hat auch in Zukunft Auswirkungen. Wir haben gemeinsam mit der CDU seit 1999 den Etat für die Privatschulen von 118 Millionen € auf jetzt ca. 260 Millionen € gebracht. Wir werden bis Ende 2022 fast 400 Millionen € für die Privatschulen bereitstellen, sodass die Ersatzschulen damit in Zukunft auskömmlich finanziert sind
Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss, auf die Anhörung und die Beratungen des Gesetzentwurfs. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Reuscher. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Ende der ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz über die Finanzierung von Ersatzschulen, Drucks. 18/7238, angelangt. Zur Vorbereitung der zweiten Lesung überweisen wir ihn an den Kulturpolitischen Ausschuss.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes – Drucks. 18/7245 –
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Einbringung eines neuerlichen Gesetzentwurfs ist erforderlich geworden, da wir an unserem eigenen Gesetzentwurf zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes, der bereits Anfang des Jahres eingebracht worden ist, selbst erhebliche Änderungen vornehmen wollten. Da wir über diese Änderungen keine Einigkeit erzielen konnten, möchten wir unseren Gesetzentwurf gern in der geänderten Form beraten wissen. Das werden wir im Ausschuss sicherlich tun und werden hier dann die abschließende Würdigung der unterschiedlichen Positionen in Ruhe wahrnehmen können. Deshalb erscheint uns eine inhaltliche Auseinandersetzung an dieser Stelle nicht zwingend erforderlich. Ich wollte aber doch erklären, warum es diesen Gesetzentwurf noch einmal gibt. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Spies, für die Einbringung des Gesetzentwurfs. – Dazu gibt es keine Aussprache.
Wir überweisen den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung direkt an den Sozialpolitischen Ausschuss.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Hessisches Gesetz zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern – Drucks. 18/7246 –
Eingebracht wird der Gesetzentwurf von Frau Kollegin Lisa Gnadl von der SPD-Fraktion. Bitte schön, Frau Kollegin, Sie haben das Wort. Die vereinbarte Redezeit beträgt 7,5 Minuten.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Egal, wo wir hinschauen, überall dort, wo CDU und FDP regieren, ob im Bund oder auf Landesebene, ist eine tatsächliche Gleichberechtigung von Frau und Mann nicht gewollt.
Sie verweisen immer wieder ganz gern auf die im Grundgesetz verankerte Gleichberechtigung von Frau und Mann. Aber die gesellschaftliche Realität ist Ihnen am Ende egal. Wenn es hart auf hart kommt und gesetzliche Regelungen notwendig werden, kneifen Sie von CDU und FDP.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das haben wir letzte Woche bei der Quotendebatte im Bundestag wieder eindrucksvoll vorgeführt bekommen, als es um die Einführung einer Frauenquote für Aufsichtsräte und Vorstände in der Privatwirtschaft ging.
Meine Damen und Herren der CDU, Sie hätten dort beweisen können, dass die CDU es mit der Einführung einer gesetzlichen Frauenquote für Aufsichtsräte und Vorstände ernst meint. Stattdessen haben sich die Arbeits- und die Familienministerin darüber gestritten, was nun der richtige Weg ist. Am Ende hat die CDU eine vage Ankündigung der Einführung einer Quote im Jahr 2020 für das Wahlprogramm gemacht, um die eigenen Abweichlerinnen zu beruhigen.
Die SPD hat Ihnen mit den Gesetzentwürfen in Bundestag und Bundesrat letzte Woche viele Möglichkeiten geboten, Ihre vagen Ankündigungen konkret werden zu lassen.