Wir bringen heute einen Dringlichen Gesetzentwurf ein, der der Situation der gewählten Bewerberinnen und Bewerber Rechnung trägt. Es geht nicht um eine Doppelalimentierung, wie auch ich es am Anfang fälschlicherweise
ausgedrückt habe, sondern um die parallele Entschädigung der neu gewählten Abgeordneten und der alten Abgeordneten. Es wird so geregelt, dass frühestens sechs Wochen vor dem Ende der Legislaturperiode ein Zeitraum und die entsprechenden finanziellen Vorgaben festgelegt werden, was dem Umstand Rechnung trägt, dass der 22. September unter Kostengesichtspunkten als ein guter Termin angesehen werden soll.
Wir regeln die Rechte der neu gewählten Bewerber in den §§ 5, 6, 7 und 16. Wir müssen aber auch Regelungen für die Besonderheit finden – das war ebenfalls etwas, worüber in den Fraktionen einvernehmlich diskutiert wurde und wozu es letztlich einen breiten Konsens gab –, dass Beamte als Kandidaten zur Verfügung stehen. Der § 30 sieht eine Regelung vor, die auch dem Recht der Beamten Rechnung trägt. Sie müssen als gewählte Bewerber in dieser Zeit entsprechend aufgefangen werden, damit die beamtenrechtlichen Gesichtspunkte nicht zum Nachteil der Beamten verwandt werden.
Gleichwohl – daran haben alle Fraktionen mitgearbeitet – trägt der Gesetzentwurf dem Umstand Rechnung, dass auch ein Nichtbeamter, der gewählt worden ist, in einem Mandatsvorbereitungsurlaub alle Möglichkeiten haben muss, um sich darauf einzustellen. Er muss dem Beamten gleichgestellt werden. Gleichwohl wird dem Rechnung getragen, was wir alle wollen: dass wir, wenn wir schon am 22. September wählen, die Kosten durch parallele Belastungen so gering wie möglich halten.
Ich freue mich – das ist ein guter Tag für den Landtag –, dass alle Fraktionen dem zustimmen werden. Ich freue mich auch auf die Aussprache, in der vielleicht noch Akzente aufgezeigt werden. – Danke.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist erfreulich, dass wir es durch eine, wie ich meine, vernünftige Platzierung des Termins für die Landtagswahl erreichen konnten, dass zum einen, wie ich vermute, die Wahlbeteiligung steigen wird und dass zum anderen, wie sich heute schon rechnerisch darlegen lässt, Kosten eingespart werden. Man geht davon aus, dass Steuergelder in Höhe von 1,3 Millionen € eingespart werden können.
Erfreulich ist aus meiner Sicht auch, dass wir uns auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf aller Fraktionen haben einigen können, der vorsieht, dass keine zusätzlichen Kosten durch eine – wie ich es einmal sagen möchte – zu lange Alimentierung der neu gewählten Kolleginnen und Kollegen entstehen. Die CDU hat, wie Sie sich sicherlich erinnern können, direkt nach der Stellungnahme des Bundes der Steuerzahler signalisiert, dass sie über eine Begrenzung der Alimentierung der neu gewählten Abgeordneten nachdenken will. Wir haben damals aber auch deutlich gemacht, dass eine vorgezogene Alimentierung von Grundsatz her sinnvoll und notwendig ist, da sich die neuen Kollegen einarbeiten und an vorbereiteten Sitzungen teilnehmen müssen.
Aber wegen der außergewöhnlich langen Zeitspanne zwischen der Wahl am 22. September und dem Zusammentreten des Landtags drei bis vier Monate später haben wir das als unverhältnismäßig angesehen und deshalb gemeinsam mit den anderen Fraktionen, aber auch mit Fachleuten von der rechtlichen Seite, nach Möglichkeiten gesucht, wie wir das Ganze so organisieren können, dass es Bestand hat. Insbesondere galt es, sicherzustellen, dass einzelne Bevölkerungsgruppen, beispielsweise Beamte, durch das, was wir hier vorgesehen haben, nicht schlechter gestellt werden.
Ich denke, wir haben durch diesen Gesetzentwurf, den wir jetzt eingebracht haben, über die Fraktionsgrenzen hinweg einen Vorschlag erarbeitet, der dem gerecht wird. Er spart auf der einen Seite Kosten. Er nutzt andererseits die Chancen, die mit dem früheren Wahltermin verbunden sind, und er ist von der verfassungsrechtlichen Frage her durchgeprüft.
Konkret: Wir werden am 22.09. wählen. Wir werden mit dem Beginn der Alimentierung ab sechs Wochen vor dem Zusammentreten des Hessischen Landtags Kosten sparen können. Aber die sechs Wochen, die sich als ein Kompromiss darstellen zwischen dem, was gefordert wurde, und dem, was wir jetzt machen, halten wir nicht nur für vertretbar, sondern aus den angesprochenen Gründen der Einarbeitung auch für sinnvoll. Insofern können wir auf der einen Seite Kosten sparen, auf der anderen Seite geben wir den neuen Kollegen ausreichend Zeit, sich entsprechend vorzubereiten.
Wir sind der Meinung, dass es sich hier um einen guten Entwurf handelt, und freuen uns auf die weitere Diskussion, aber auch auf das Feedback, welches aus der schriftlichen Anhörung kommen wird; denn ich gehe davon aus, dass der Ältestenrat diese Anhörung heute Abend beschließen wird. – Herr Präsident, meine Damen und Herren, besten Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir lösen jetzt ein Problem, das durch die Festlegung des Wahltermins durch die Landesregierung auf den 22. September entstanden ist. Sie haben gesagt, Sie wollen Kosten sparen. Das ist ein Argument, das begierig aufgenommen wird und nicht falsch sein muss. Sie haben dann in das Abgeordnetengesetz geschaut. Da stand drin, dass mit Feststellung des Ergebnisses durch den Landeswahlleiter Abgeordnete gewählt sind, noch nicht mit den vollen Rechten, aber mit den Rechten der Alimentierung, sprich: auch der Diäten. Das passte nicht mehr ganz zu der avisierten Einsparung in Höhe von 1,2 Millionen €. Deswegen lösen wir ein Problem, das Sie mit der Festlegung des Wahltermins geschaffen haben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind an der Stelle gern hilfsbereit.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Man- fred Pentz (CDU))
Wir sind bei dem Thema auch ganz entspannt. Denn weder Sie noch ich wissen, wie die Wahl ausgehen wird.
(Clemens Reif (CDU): Endlich einmal ein wahres Wort! Gestern haben Sie hier noch eine andere Auffassung vertreten!)
Jetzt ist es so. Herr Kollege Reif, da Sie ein dankbarer Stichwortgeber sind: Ich freue mich insbesondere, dass auch die von Ihnen als Sozialisten und Kommunisten titulierten Kollegen der LINKEN aus diesem Hause bei dem Gesetzentwurf dabei sind. Es geht also. Man kann auch gemeinsame Gesetzentwürfe einbringen. Das muss kein Mangel sein.
(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Zurufe der Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE) und Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
Das kann sein. Da ist er schmerzfrei. – Meine Damen und Herren, im Kern geht es darum, dass wir die Ansprüche aus dem neuen Rechtsverhältnis auf sechs Wochen vor der Wahl begrenzen wollen. Das ist sachlich geboten. Das ist eine adäquate Einarbeitungszeit für neue Kolleginnen und Kollegen. Es gibt Schätzungen, die besagen, dass wir zwischen 25 und 30 neue Kolleginnen und Kollegen im Landtag haben werden. Das spart dann in der Tat auch Geld. Das ist nachvollziehbar und vernünftig.
Wir haben in dem Gesetzentwurf weiter die Befreiung, die Möglichkeit, Sonderurlaub unter Fortfall der Vergütung in Anspruch zu nehmen, geregelt, und zwar sowohl für Bedienstete im öffentlichen Dienst als auch für Leute außerhalb des öffentlichen Dienstes. Auch das ist sinnvoll und richtig, dass wir das in dem Gesetz rechtssicher gestalten.
Deswegen, glaube ich, ist es gut, dass wir den Gesetzentwurf heute einbringen, zeitig vor dem 22. September. Wir haben uns darauf verständigt, zu dem Thema eine schriftliche Anhörung durchzuführen. Wir haben im Landtag nichts zu verbergen, obwohl das der eine oder andere gern behauptet. Wir sind gespannt, ob es zu dem Gesetzentwurf auch Stellungnahmen gibt, die dem kritisch gegenüberstehen. Ich sehe keine Argumente, die gegen diesen Gesetzentwurf sprechen. Deswegen, glaube ich, ist es am Schluss ein Signal des Landtags, dass wir das Abgeordnetengesetz in sachgerechter und adäquater Weise einstimmig ändern werden, mit allen Stimmen. Ich hoffe, die Kolleginnen und
Kollegen der CDU bekommen dann auch die Hände hoch, weil die LINKEN mitstimmen. Aber die Sache gebietet es. – Vielen Dank.
Wir haben das auch damit begründet, dass insbesondere Kosten eingespart werden können, die der Landeswahlleiter – ich sage: der amtierende Landeswahlleiter – auf 1,3 Millionen € beziffert hat. Weitere Einsparungen erfolgen in den Kommunen, z. B. durch die nicht doppelte Besetzung bei Wahlhelfern in nicht bekannter Höhe.
Die Folge dieser Entscheidung, dass es eine Überschneidungszeit bei den gewählten Bewerbern und den noch amtierenden Abgeordneten von etwa dreieinhalb Monaten gibt, wird jetzt mit einer gemeinsamen Initiative angegangen. Sie werden verstehen, dass wir uns, nachdem die Landesregierung unserer Forderung gefolgt ist, einer gemeinsamen Initiative aller Fraktionen nicht entziehen konnten und wollten.
Insofern tragen wir den Gesetzentwurf in vollem Umfang mit. Die Lösung, die jetzt gefunden wurde, ist ein sinnvoller Kompromiss.
Sechs Wochen Überschneidungszeit und damit Vorbereitungszeit für neu gewählte Abgeordnete ist ein durchaus richtiger und richtig gewählter Zeitraum. Ich will darauf hinweisen, dass diese Regelung eine generelle Regelung ist, keine, die sich nur auf den nächsten Wahltag und die nächste Wahlperiode bezieht, sondern sie ist auch darüber hinaus Bestandteil des Abgeordnetengesetzes für weitere Wahlen.
Lassen Sie mich aber noch eines hinzufügen. In der Presse ist oft von Doppelbezahlung oder Doppelalimentierung gesprochen worden. Ich denke, dass dieser Begriff falsch ist und geradegerückt gehört. Denn er impliziert, dass Abgeordnete doppelt bezahlt oder doppelt alimentiert würden. Davon kann aber keine Rede sein. Es geht hier lediglich um eine Überschneidung von Personen, die in dem gleichen Zeitraum jeweils einen Anspruch auf Diäten haben, wie das im Volksmund heißt, während die anderen Abgeordneten noch in Amt und Funktion sind.
Meine Damen und Herren, wenn es darum geht, Geld zu sparen, dann, finde ich, haben wir eine richtige Entscheidung getroffen. Aber ich würde mir wünschen, dass es in
diesem Zusammenhang noch weitere gemeinsame Initiativen im Landtag gibt. Dazu sind wir bereit in dieser und in den nächsten Legislaturperioden. Ich erinnere daran, dass wir schon im Jahr 2009 gefordert hatten, dass die Pensionsberechtigung der Abgeordneten dadurch verändert wird, dass für uns alle in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden könnte.
Das hätte viel Geld gespart und viel zur Gerechtigkeit beigetragen. Wir werden die Initiative in der nächsten Legislaturperiode wieder aufgreifen und hoffen auf Ihre Unterstützung. – Vielen Dank.