dafür ausgesprochen haben, dass eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden sollen. Es gab zwei Anträge zum Thema Fracking bei der UMK, einer von Nordrhein-Westfalen. Es wurde dann ein gemeinsamer Antrag daraus gemacht. Die verschiedenen Bestandteile der Anträge wurden zusammengeführt. Am Ende kam ein Antrag heraus, der von allen getragen wurde, in dem man sich klar gegen ein Fracking mit umwelttoxischen Substanzen ausgesprochen hat. Das ist der Beschluss der Umweltministerkonferenz.
Dann gab es als Nächstes eine Vorlage im Bundesrat. Das ist richtig. Einige Bundesländer haben diesen Beschluss der Umweltministerkonferenz in einen Entschließungsantrag aufgenommen, um ihn im Bundesrat abstimmen zu lassen. Dieser Entschließungsantrag, der dort zur Abstimmung kam, wurde von allen, auch von der Hessischen Landesregierung, mitgetragen – nur damit klar ist, was Beschlusslage ist.
Der Bundesrat hat am 01.02. mit den Stimmen von Hessen einen Antrag beschlossen, wonach Fracking in Trink- und Mineralwasser- sowie Heilquellenschutzgebieten abgelehnt wird. Darin wird klar gesagt, dass die Datengrundlage heute noch nicht ausreicht, um konkrete Maßnahmen zu genehmigen. Es wurde klargestellt, dass Genehmigungen nicht erteilt werden können, solange nicht die Entsorgung des Flowback geklärt ist. In dem Antrag wurde weiterhin gefordert, dass die vorliegenden Gutachten systematisch ausgewertet werden und dass es eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung geben soll. – Das zu den Fakten.
Wenn hier also gefragt wird, wie die Position der Hessischen Landesregierung ist: Die ist sehr klar und sehr eindeutig.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Angela Dorn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was ist mit Ihrer Koalition?)
Lassen Sie mich doch einmal zu Ende führen. Vielleicht sind wir am Ende wieder alle ganz lieb zueinander.
Es gibt einen Bundesratsantrag, der beschlossen worden ist. Von der Koalition auf Bundesebene wurden jetzt Teile dieses Bundesratsbeschlusses umgesetzt.
Zwei Teile des Bundesratsbeschlusses wurden aufgenommen. Es wurde die verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufsuchung und Gewinnung aufgenommen
sowie die Regelung zum bundeseinheitlichen Verbot von Fracking in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten. Das ist das, was auf Bundesebene gemeinsam vereinbart wurde.
Es ist vollkommen richtig: Ja, das ist nicht in Gänze das, was der Bundesrat beschlossen hat. Es wurden Teile aufgenommen. Es ist aber auch nicht etwas komplett anderes, sondern es wurden Teile aufgenommen.
Es wurde nicht aufgenommen der Ausschluss umwelttoxischer Chemikalien, der, wie gesagt, im Beschluss der UMK und des Bundesrates steht und der von uns mitgetragen wurde. Es wurde nicht mit aufgenommen die Untersagung der Entsorgung des Flowback, der Abwässer. – Das ist der Sachstand. Das heißt, die Position der Landesregierung ist durch die Bundesratsabstimmung dokumentiert. Die ist klar. Insofern wird sich daran meines Erachtens auch nichts ändern. – Erster Punkt.
Zweiter Punkt. Schauen wir nach Hessen. Reden wir ehrlich darüber, in welcher Situation wir uns in Hessen befinden. In Hessen haben wir einen Antrag auf eine bergrechtliche Erlaubnis, eine Konzession vorliegen, d. h. nicht auf konkrete Maßnahmen. Wenn es eine bergrechtliche Erlaubnis gäbe, hieße das nicht, dass damit konkrete Maßnahmen zugelassen würden. Ich habe klar gesagt, dass wir diese bergrechtliche Konzession nicht erteilen, wenn nicht ausgeschlossen ist, dass Schädigungen für die Umwelt dabei herauskommen könnten.
Jetzt müssen wir noch eines dazusagen. In NordrheinWestfalen wurden inzwischen zahlreiche bergrechtliche Erlaubnisse erteilt. Es wird immer gesagt, das sei Claimabsteckung. Das haben wir in Hessen noch nicht. Wir haben sehr frühzeitig, nachdem wir den Antrag auf diese bergrechtliche Erlaubnis bekommen haben – –
Vergessen Sie, dass Sie getrieben haben. Wenn Sie anfangen zu laufen, sind wir schon längst unterwegs.
Reden wir von Fakten und nicht von den Falschinformationen, die von Ihrer Seite weitergegeben wurden.
Was haben wir sehr verantwortungsvoll gemacht? Wir haben zwei Gutachten in Auftrag gegeben, die sich mit folgenden Sachverhalten beschäftigen. Das ist richtig wiedergegeben worden.
Im ersten Sachverhalt geht es darum, inwieweit die geologischen Voraussetzungen in Hessen gegeben wären, und zwar aufgrund der Gutachten, die auf Bundesebene erstellt wurden, heruntergebrochen auf Hessen, HLUG. Das heißt, welche geologischen Voraussetzungen haben wir, und wie sieht das mit Beschränkungsgebieten, Trinkwasserschutzgebieten aus? Im Moment sieht es aufgrund der Erkenntnisse, die wir voraussichtlich gewinnen werden, so aus, dass Fracking in Nordhessen gar keine Rolle spielen wird, weil der Anteil der Schutzgebiete so groß ist, dass dieses Gebiet dafür nicht infrage kommt. Ich nehme diese Einschätzung jetzt vorweg; sie ist noch nicht endgültig. – Das ist der erste Punkt.
Zweiter Punkt. Wir haben ein entsprechendes Gutachten in Auftrag gegeben, in dem die Berücksichtigung des öffentlichen Interesses, dazu gehört in der Tat auch die Gefährdung des Grundwassers, wenn es passieren könnte, bewertet wird. Es wird auch geklärt, inwieweit dies schon im Rahmen einer bergrechtlichen Erlaubnis – also Claimabsteckung, Sie wissen, was ich damit meine – berücksichtigt werden kann. Herr Gremmels, ich sage Ihnen das ganz klar: Es ist eine bösartige Unterstellung, immer wieder zu sagen, wir würden bei den Gutachten auf Zeit spielen wollen, damit wir unter Umständen einen Tag nach der Landtagswahl Genehmigungen erteilen würden. Das ist unverschämt.
Herr Gremmels, Sie haben es selbst als Unterstellung bezeichnet, und ich sage Ihnen: Das, was Sie an dieser Stelle leisten, hat die Nähe von Demagogie.
So, jetzt gehen wir weiter. Ich habe Ihnen deutlich gesagt, dass wir dem Ausschuss für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Gutachten zur Verfügung stellen, sobald sie vorliegen werden.
Jetzt werden Sie nicht kindisch. – Ich habe Ihnen im Ausschuss für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz deutlich gesagt, dass wir sie, sobald sie vorliegen werden, zur Verfügung stellen. Ich gehe davon aus, dass die Gutachten deutlich vor der Sommerpause vorliegen werden. Herr Gremmels, Sie glauben doch nicht allen Ernstes, dass wir eine solche Entscheidung, wie wir sie zu treffen haben, auf die lange Bank schieben, um Ihnen genau das zu ermöglichen, was Sie eben versuchen: irgendetwas hineinzuinterpretieren, was schlicht und einfach nicht stimmt. – Besten Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das war eine sehr aufschlussreiche Debatte, die wir hier in den letzten 50 Minuten erlebt haben, und sie kam offensichtlich genau zum richtigen Zeitpunkt, weil wir Sie zwingen wollten, zu sagen, wo Sie in der Frage des Frackings stehen.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Hans-Jürgen Irmer (CDU): Dazu brauchen wir Sie nun wirklich nicht!)
Ich mache jetzt einmal einen Strich unter die Rede des Kollegen Landau von der CDU und unter die des Kollegen
Sie haben viele Worte gebraucht, um vom eigentlichen Punkt abzulenken. Im „Wiesbadener Kurier“ vom 11.02. lautet die Überschrift – da ging es um die Arbeitsgruppe der Bundestagsfraktionen von Union und FDP –: „Schwarz-Gelb will nach Gas bohren“. Jetzt sagt der Kollege Sürmann, das sei alles überhaupt kein Problem, es werde in Zukunft Green Fracking geben. Herr Sürmann, wissen Sie, Green-Fracking ist ungefähr so wie soziale FDP. Das ist ein Widerspruch in sich.
Ich bin wirklich entsetzt darüber, dass Sie überhaupt nicht in der Lage sind, einmal ein wenig aus den Erfahrungen der letzten Jahre und Jahrzehnte zu lernen. Letzte Woche ging durch die Presse, wie viele Milliarden Euro der Steuerzahler jetzt ausgeben muss, um die Asse zu sanieren. Das ist vor 40 Jahren ein sogenanntes „sicheres“ Atommüllendlager gewesen, das jetzt zusammenbricht und für Milliarden und Abermilliarden Euro saniert werden muss. Übrigens bezahlt das der Steuerzahler und nicht Ihre Freunde von RWE.
Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, als es im Werra-Meißner-Kreis darum ging, ob die Versenkung der Laugenabwässer von Kali + Salz sicher ist oder nicht. Inzwischen läuft die Lauge an allen Seiten, rechts und links raus. Das nennt man jetzt „diffuse Einträge“. Wenn man daraus also irgendetwas lernen kann, dann ist es das, dass man, bevor man solche Sachen anfängt, womit man im Zweifel irreparable Schäden hervorruft, ganz genau schauen muss und im Zweifel sagt: „Nein, wir tun es nicht“.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich finde es wunderbar, wenn sich jetzt Herr Altmaier auf Bundesebene hinstellt und erklärt: 14 %, sozusagen die Wasserschutzgebiete, sind ausgenommen. – Dann heißt das, wenn man sich das einmal anschaut, im Umkehrschluss, in der Bundesrepublik Deutschland sei es auf 86 % der Landesfläche erlaubt. Wenn Sie dort die Risiken betrachten, kann das doch nicht Ihr Ernst sein.