Protocol of the Session on June 16, 2009

Überzeugung geht vor staatlichem Zwang. Meine Damen und Herren, das ist die energiepolitische Handlungsmaxime dieser Landesregierung.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Deswegen verweise ich auf das, was die Landesregierung in der Vergangenheit in diesem Bereich gemacht hat. Wir haben eine umfassende Öffentlichkeitsarbeit eingeleitet, etwa durch Ausstellungen, Broschüren, durch praxisnahe Leitfäden,Veröffentlichungen im Internet,

(Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wow! – Demonstrativer Beifall der Abg. Marjana Schott (DIE LINKE))

Veranstaltungen und durch die Bereitstellung von Unterrichtshilfen für die Berufsausbildung. Eines der erfolgreichen Programme ist die hessische Energiesparaktion mit ihren breit gefächerten Informationen und Weiterbildungsangeboten für Handwerker, Planer und Gebäudeeigentümer.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Das heißt,wir belassen es nicht dabei,dass wir sagen:„Die Leute sollen von alleine auf die Idee kommen“,

(Axel Wintermeyer (CDU): Richtig! Das ist praktische Politik!)

sondern wir geben Hinweise, dass es Sinn macht, so etwas zu tun, indem wir diese Beratungsangebote machen.

Ich möchte noch auf eines hinweisen.Aus welchen Gründen Sie das machen, haben bereits die Vorredner dargestellt. Was völlig unterschlagen wird, ist, welche rechtlichen Möglichkeiten es bereits gibt. Es gibt bereits jetzt eine Fülle von Möglichkeiten, auf kommunaler Ebene Maßnahmen für den Klimaschutz zu ergreifen. Auf der Grundlage des Baugesetzbuches können Sie im Bebauungsplan verschiedene klimaschutzbezogene Festsetzungen treffen. Damit ist es beispielsweise möglich, über einen qualifizierten Bebauungsplan bestimmte Brennstoffe, z. B. Kohle und Heizöl, auszuschließen oder zu verlangen, dass bei der Errichtung von Gebäuden bauliche Maßnahmen für den Einsatz erneuerbarer Energien, insbesondere für Solarenergie, getroffen werden müssen. Das heißt, über das Baugesetzbuch haben wir schon eine Fülle von Möglichkeiten für den kommunalen Satzungsgeber.

(Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Aha! – Zuruf des Abg. Manfred Görig (SPD))

Sie haben selbst davon gesprochen: Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz und den Jahresprimärenergiebedarf richten sich in erster Linie nach den gebäudebezogenen Vorgaben der Energieeinsparverordnung, deren aktuelle Änderung am 1. Oktober 2009 in Kraft tritt.

Meine Damen und Herren, wenn wir eine solche Maßnahme zum 01.10.2009 in Kraft treten lassen, dann sollten wir doch erst einmal beobachten, was dabei heraus

kommt, bevor wir durch kommunales Satzungsrecht schon wieder einen draufsetzen.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Zuruf der Abg. Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN))

Außerdem müssen Neubauten seit Anfang des Jahres nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – auch davon war schon die Rede – den Wärmeenergiebedarf grundsätzlich durch die anteilige Nutzung von erneuerbarer Energie decken. Auch hier ist schon eine Möglichkeit geschaffen, und deswegen sage ich: Es besteht keine Notwendigkeit, jetzt zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen.

Sie gehen darüber hinaus in Ihrem Gesetzentwurf so weit – den Hinweis möchte ich hinzufügen –, nicht nur Regelungen für bestehende Gebäude zu treffen, sondern sie sollen auch für den Neubau gelten. Hier bestehen verfassungsrechtliche Bedenken, ob es insoweit überhaupt eine Kompetenz der Länder gibt. Es gibt eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes für diese Materie. Die Pflicht zur anteiligen Deckung des Wärmebedarfs neuer Gebäude durch neue Energien hat der Bund – ich habe darauf hingewiesen – bereits genutzt. Es bestehen also darüber hinaus auch verfassungsrechtliche Bedenken, dies auf diese Art und Weise durch ein Landesgesetz zu regeln.

Gleichwohl werden wir diese Diskussion führen – damit habe ich begonnen –, weil wir in der Zielsetzung durchaus einer Auffassung sind. Aber ich glaube, wir sollten auch bei einem solchen Gesetz daran denken, gesetzgeberische Enthaltsamkeit dort zu üben, wo es möglich ist. Dies scheint in diesem Fall gegeben zu sein. Wir haben hinreichende Möglichkeiten, hier etwas zu tun. Im Übrigen geht es um Überzeugung und nicht um gesetzgeberische Maßnahmen, die im Wege des Zwangs durchgesetzt werden müssen. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Posch. – Die Rednerliste ist abgearbeitet.Ich stelle fest,die erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Zweites Hessisches Zukunftsenergie- und Klimaschutzgesetz hat stattgefunden.

Der Gesetzentwurf soll federführend an den Umweltausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss und den Wirtschaftsausschuss zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen werden. – Kein Widerspruch, dann wird so verfahren.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen (Informationsfreiheitsgesetz) – Drucks. 18/449 –

Dazu wird Tagesordnungspunkt 6 mit aufgerufen:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Hessisches Gesetz zur Einführung des Rechts auf Informationsfreiheit – Drucks. 18/450 –

Zur Einbringung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN darf ich Herrn Frömmerich das Wort erteilen. Herr Frömmerich, siebeneinhalb Minuten Redezeit für Sie.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Frömmrich, ohne „e“!)

Ohne „e“? So sparsam? – Entschuldigung, ich werde es beim nächsten Mal berücksichtigen.

Vielen Dank, Herr Präsident! Da, wo wir einsparen können, sparen wir auch ein.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben heute schon über das Thema Datenschutz geredet. Jetzt kommt die andere Seite der Medaille, die Informationsfreiheit.

Informationsfreiheit ist ein Lebenselement der freiheitlichen Demokratie.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von der FDP: Oh!)

Je besser der Informationsstand der Bürgerinnen und Bürger ist, desto höher ist die Legitimation der von ihnen gewählten Repräsentanten.

Das sagte der Hessische Datenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch in einem Brief an unsere Fraktion zur Vorlage unseres Gesetzentwurfs für ein Informationsfreiheitsgesetz in der 16. Wahlperiode. Diese Aussage ist aktueller denn je.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir sind für Mitwirkungsrechte.Wir sind für Partizipation und dafür,dass Informationen,die bei öffentlichen Stellen und bei Behörden vorliegen, den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt werden. Deswegen legen wir Ihnen heute diesen Gesetzentwurf vor.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, in Hessen wurde leider viel zu viel Zeit vertan, ein eigenes Informationsfreiheitsgesetz vorzulegen.In der 15.und 16.Wahlperiode hat meine Fraktion bereits Gesetzentwürfe eingebracht. Leider haben Sie die Möglichkeit nicht genutzt, diese modernen Gesetzentwürfe in die Tat umzusetzen.

Hessen ist das Stammland des modernen Datenschutzes. Leider hinken wir beim freien Zugang zu Informationen anderen Bundesländern hinterher. Neben dem Bund haben mittlerweile elf andere Bundesländer den Zugang zu Informationen gesetzlich geregelt. Unser Gesetzentwurf will dieses Defizit beseitigen und auch in Hessen ein modernes Gesetz schaffen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bürgerinnen und Bürger sollen die Möglichkeit bekommen, Informationen von Verwaltungen und von öffentlichen Stellen abzufragen. Schon im Jahre 2002 veröffentlichte der Europarat eine Empfehlung, Informationsfreiheitsgesetze in allen Mitgliedstaaten zu verabschieden.Inzwischen gibt es fast in allen europäischen Ländern Informationsfreiheitsgesetze. Das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes ist am 1. Januar 2006 in Kraft getreten. Damit hat jeder oder jede ein Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen der öffentlichen Stellen des Bundes erhalten.

Unser Gesetzentwurf sieht vor, dass die Bürgerinnen und Bürger in Hessen nicht länger benachteiligt werden und dass die Bürgerinnen und Bürger endlich dieses Recht auch in Hessen bekommen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir wollen die Rechte der Bürgerinnen und Bürger stärken und staatliches Handeln transparenter machen. Wir wollen dem Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger Rechnung tragen, die mehr Mitsprache, mehr Transparenz und mehr bürgerschaftliche Kontrolle des Verwaltungshandelns wollen. Mitwirkung ist Mittel zur Beseitigung von Politikverdrossenheit und Wahlmüdigkeit. Deswegen ist auch ein Informationsfreiheitsgesetz dringend notwendig.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, unser Gesetzentwurf trägt auch einem neuen Staats- und Verwaltungsverständnis Rechnung. Wir sehen nicht mehr den Obrigkeitsstaat der Vergangenheit, sondern unsere Leitlinie ist der Staat als Dienstleistungsverwaltung. In vielen Debatten auch in diesem Hause reden wir immer über moderne Verwaltung und vom Staat als Dienstleister. Wenn wir diese Aussage ernst meinen, wenn doch der Bürger Kunde ist, dann sollten wir dem Wunsch des Kunden folgen und ihm die Informationen zur Verfügung stellen, die er wünscht, und zwar ohne Gründe zu nennen und ohne Beteiligter in einem Verfahren zu sein.

Wenn der Kollege Beuth dieses Ansinnen in einer Pressemitteilung als Bürokratiemonster abqualifiziert, kann ich nur sagen,

(Peter Beuth (CDU): Darauf komme ich gleich zurück, Herr Kollege!)

dass ich selten so viel – Entschuldigung – Unsinn gelesen habe wie von Herrn Kollegen Beuth zu diesem Themenkomplex.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Herr Kollege Beuth, Sie kommen mir vor wie der Geisterfahrer auf der Autobahn, der sich darüber beschwert, dass alle anderen in die verkehrte Richtung fahren. Elf andere Bundesländer und der Bund haben ein Informationsfreiheitsgesetz.Dort wurde nicht der öffentliche Notstand ausgerufen. Dort wurde die Verwaltung eben nicht lahmgelegt. Im Gegenteil, die Erfahrungen in diesen Ländern zeigen, dass die Bürgerinnen und Bürger von ihrem Recht sehr verantwortungsvoll Gebrauch machen und dass die Bürgerinnen und Bürger dieses Recht eben auch nutzen.