Protocol of the Session on June 16, 2009

Das macht den Unterschied zwischen dem aus, was wir heute in der HGO haben, und dem, was Sie wollen. Mit der Regelung, wie Sie sie vorgeschlagen haben, nehmen wir den Kommunen das Recht.Wir nehmen den Kommunen ein Recht, darüber zu entscheiden, was sie wollen. Sie haben dann kein Recht mehr und sind gezwungen, so zu handeln und jemanden aus einer Anschlussregelung herauszulassen.

(Zuruf der Abg. Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN))

Ich meine, das passt nicht. Stellen wir uns einmal ein Baugebiet vor, in dem wir festgelegt haben, dass dort ein Blockheizkraftwerk eingesetzt wird, an das sich die Bewohner anschließen. Es gibt einen Investor, der das Blockheizkraftwerk baut. Dann arbeitet er, und nach drei Jahren kommt der Erste und sagt: Ich habe ein Passivhaus und steige aus. – Danach kommen der Zweite und der Dritte. Irgendwann ist der Betreiber des Blockheizkraftwerkes nicht mehr in der Lage, ein solches Werk wirtschaftlich zu betreiben.

(Widerspruch der Abg. Ursula Hammann (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN))

Darüber muss geredet werden. Wir können nicht einfach sagen: Wir nehmen den Gemeinden ein Recht weg und lassen es zwar zu, eine Satzung mit Anschlusszwang zu erlassen, lassen aber nicht mehr zu, zu entscheiden, wen sie aus der Satzung entlassen wollen. – Die Frage, wen sie aus der Satzung entlassen, ist nach Ihrem Entwurf so geregelt: Wenn ich sage, ich möchte heraus, bin ich draußen. – So geht es nicht. Damit gängeln wir wieder die Gemeinden. Wir sind der Auffassung, dass diese Kannregelung richtiger ist und den Gemeinden in der Abwägung auch entgegenkommt.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, so, wie es dasteht, geht es nach unserer Auffassung nicht.

(Zuruf der Abg. Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN))

Wir wollen keinen Dirigismus von außen.Wir wollen,dass die Gemeinden ihre Rechte behalten.

(Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Wir wollen, dass sie noch mehr Rechte bekommen!)

An diesem Punkt wollen Sie der Gemeinde ein Recht wegnehmen, indem Sie sagen, der muss entlassen werden, während die Gemeinde heute das Recht hat, jemanden entlassen zu können. Das ist der wesentliche Unterschied.

(Beifall bei der CDU)

Ich kann doch nicht einerseits eine Satzung erlassen, es anschließend dann aber jedem überlassen, aus der Satzung herauszugehen. Stellen Sie sich einmal vor, wir machen das beim Wasser genauso. Das geht so nicht.

(Zuruf der Abg. Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN))

Wir meinen, man muss darüber reden, welche Möglichkeiten es gibt. Es kann nicht sein, dass wir durch eine solche Regelung den Gemeinden ihre Rechte nehmen.

Wir unterstützen all jene Maßnahmen, die auf einer Freiwilligkeit beruhen, die eine Freiwilligkeit oder eine Wahlmöglichkeit einräumen. Wir halten es für wichtig, die Menschen mitzunehmen, wie wir das auch bei der Nachhaltigkeitsstrategie wollen. Wir lehnen die dirigistischen Eingriffe ab.

Wir wollen die Bürger nicht gängeln, wir wollen sie unterstützen.Wir wollen ihnen bei der Verbesserung der Energieeffizienz und deren verstärktem Einsatz helfen. Das kann und muss stärker gefördert werden.

(Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Das passt nicht zusammen!)

Dann komme ich auf das zurück, was ich hier bereits gesagt habe, auf Ihre Frage, woher das Geld kommt: Ich schlage Ihnen vor, mit uns gemeinsam den Weg zu gehen, die Kernkraftanlagen, die nahezu CO2-frei und damit klimaneutral sind,

(Widerspruch bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

länger laufen zu lassen und dort die Mittel abzuschöpfen,

(Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Sie glauben an Märchen!)

um so die finanziellen Anreize zu schaffen, damit die Menschen dort freiwillig an dieser Thematik arbeiten und mehr regenerative Energien nutzen, Energie einsparen.

(Zuruf der Abg. Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN))

Wir werden darüber im Ausschuss diskutieren. Vielleicht können wir auch noch einmal darüber reden, was aus unserer Sicht machbar ist und was nicht.

Insgesamt kann der Gesetzentwurf,wie er heute vorgelegt worden ist, von uns nicht mitgetragen werden. – Danke schön.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP)

Vielen Dank, Herr Stephan. – Für die SPD-Fraktion hat sich Herr Görig zu Wort gemeldet.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Jetzt kommt der Major!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung der Hessischen Bauordnung und der Hessischen Gemeindeordnung als Teilaspekt des Klimaschutzes, des Ausbaus erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz wird von uns begrüßt und unterstützt.

(Beifall der Abg. Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN))

Frau Kollegin Hammann, er ist nämlich Teilen unseres umfassenden Gesetzentwurfes sehr ähnlich, wie es Kollege Stephan eben zu Recht bemerkt hat. Wir haben ihn gestern vorgestellt und auch die fraktionsinterne Anhörung dazu gehabt.

Herr Kollege Stephan, ich will an das anknüpfen, was Sie eben gesagt haben. Der Vertreter der Wohnungswirtschaft hat sich nicht auf das bezogen, was hier vorgelegt worden ist, sondern auf das Thema Energieeinspeiseverordnung, die in diesem Jahr nochmals um 30 % verschärft worden ist. Er hat sich auch auf das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz bezogen, das seit dem 01.01.2009 gilt, und aussagt, jeder Neubau muss mindestens 15 % erneuerbare Energien bereitstellen. Darauf hat er sich bezogen und nicht auf das, was hier steht.

(Zuruf des Abg. Peter Stephan (CDU))

Herr Kollege Stephan, Sie hätten einmal die „Frankfurter Rundschau“ oder auch die „HNA“ lesen sollen.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Eine wichtige Zeitung!)

Dort stand nämlich drin: Die SPD hat einen Gesetzentwurf aus einem Guss vorgelegt, die GRÜNEN tun es scheibchenweise, die CDU aber bastelt schon seit Monaten an ihrem Energiekonzept. – Sie sollten da also ein wenig mehr Energie hineinstecken, damit am Ende auch etwas herauskommt.

(Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Peter Ste- phan (CDU))

Im Einzelnen zu den Änderungen der HGO: Herr Kollege Stephan, hier muss ich Ihnen heftig widersprechen. Die jetzige Formulierung in § 19 Abs. 2 HGO würde keinen Anschluss- und Benutzungszwang für Fern- und Nahwärmenetze aus Gründen des Klimaschutzes erlauben.

Das ist keine redaktionelle Änderung, wie Sie es dargestellt haben, sondern das Bundesverwaltungsgericht hat über eine nahezu gleichlautende Formulierung im Recht des Landes Baden-Württemberg mit Urteil vom November 2005 entschieden, dass das mit dieser Formulierung nicht geht.Vielmehr müssen Sie die andere Formulierung nehmen, sonst können Sie es nicht machen. Genau aus diesem Grund ist der Gesetzentwurf an dieser Stelle richtig, denn mit dieser Neuformulierung wird diesem Urteil Rechnung getragen.

Meine Damen und Herren von den GRÜNEN, Sie sollten allerdings die Gründe für die Festlegung eines Anschlusszwangs in dem Gesetzentwurf um den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen einschließlich des Klima- und Ressourcenschutzes ergänzen,um das im Sinne dieses Urteils eindeutiger zu fassen.

Insgesamt wird damit – und das widerspricht auch dem, was Sie gesagt haben, Herr Kollege Stephan – den Kommunen mehr Entscheidungsspielraum gegeben, nicht genommen.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Damit können die Kommunen in Freiheit kommunale Lösungen zum Klimaschutz anbieten. Ich denke, an diesem Punkt ist das auch richtig und angebracht.

Der Gesetzentwurf sieht auch eine Ausnahmeregelung vor. Die ist durchaus wichtig.

Herr Kollege Stephan, wenn jemand in einem Baugebiet, in dem es einen Anschluss- und Benutzungszwang gibt, ein Passivhaus hingestellt hat, ist es unsinnig, von ihm zu verlangen,er müsse sich anschließen.Das ist für beide Seiten Unsinn, der Passivhausbesitzer benötigt das gar nicht.

(Zuruf der Abg. Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN))

Deswegen ist die Ausnahmeregelung durchaus richtig. Sie muss vorsehen, dass eben diese Gebäude, die bereits erneuerbare Energien einsetzen bzw. diesen Standard haben, eine Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen können. Sonst ist das für den Zweck, den wir wollen, unsinnig.

An dieser Stelle besteht auch kein Bedürfnis, öffentlichen Zwang auszuüben. Wenn das jemand von sich aus gemacht hat, brauche ich ihn nicht nochmals zu zwingen, sich an Nah- und Fernwärmenetze anzuschließen.

Frau Kollegin Hammann, wenn wir das im Ausschuss näher diskutieren, werde ich erläutern, dass wir diese Ausnahmeregelung etwas genauer fassen sollten. Herr Kollege Stephan, Sie sagen, wenn wir zu viele Ausnahmen zulassen, werden die Nahwärmeprojekte nicht mehr wirtschaftlich. Das intendieren Sie mit Ihrer Aussage. Das ist durchaus richtig. Deshalb muss man diese Ausnahmeregelung auf wenige, wirklich klare Fälle beschränken. Man sollte sich dabei auf die Fälle beschränken, die bereits gesetzlich geregelt sind, und sagen, wenn diese gesetzlichen Regelungen übererfüllt sind, kann eine Ausnahme gemacht werden.So,wie wir es jetzt haben,ist es nicht genau definiert.

Als Beispiel nenne ich die Nutzung erneuerbarer Energien.Auch hier muss man über die Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes 2009 hinausgehen, ebenso über die Anforderungen der Energieeinsparverordnung. Wenn das jemand tut, dann kann man ihn von diesem Anschluss- und Benutzungszwang freistellen.

Damit will ich zur Hessischen Bauordnung überleiten. Diese beiden Gesetze gibt es natürlich schon. Bei aller Freude über die Vorlage dieses Teilgesetzentwurfes muss man das sagen. In der Realität gibt es diese Energieeinsparverordnung,die ein um 30 % erhöhtes Anforderungsniveau gegenüber der alten hat – das gilt für alle Neubauten –, und es gibt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, das ebenfalls für alle Neubauten gilt und 15 % verlangt.