Protocol of the Session on June 16, 2009

Deswegen darf ich versuchen, Sie ein wenig um Aufmerksamkeit zu bitten und zu dem Thema zurückzukommen. Es geht hier darum – das ist Gegenstand des Gesetzentwurfs der SPD –, die Zuständigkeit für die Aufsicht im Datenschutz auch für den nicht öffentlichen Bereich, also vor allem für den privatwirtschaftlichen Bereich, auf den Hessischen Datenschutzbeauftragten zu übertragen. Zur Lösung dieses jetzt auch von der SPD erkannten Aufsichtsproblems soll der Hessische Datenschutzbeauftragte der Kontrolle durch eine parlamentarische Datenschutzkommission unterstellt werden, der er umfassend über seine Tätigkeit zu berichten hat und der er auf Verlangen Einsicht in seine Akten zu gewähren hat.

Das klingt auf den ersten Blick ganz gut. Es hat auch einen guten Ansatz. Die SPD greift dabei vor allem auf das von uns als FDP verfolgte Anliegen zurück, eine Zusammenfassung der Datenschutzaufsicht herbeizuführen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf Sie daran erinnern, dass der letzte, der 17. Hessische Landtag auf Antrag der FDP-Fraktion mit Zustimmung der übrigen Fraktionen, leider damals noch mit Ausnahme der CDU, am 28. August 2008 in einem seiner wenigen sinnvollen Beschlüsse feststellte,

(Heiterkeit bei der SPD)

dass die Einrichtung eines Kompetenzzentrums Datenschutz erforderlich sei.

(Beifall bei der FDP)

Offensichtlich wollen Sie hieran anschließen. Das ist sicher gut gemeint.Aber leider gilt wie so oft: Gut gemeint ist noch lange nicht gut. Schnellschüsse werden oft zu Rohrkrepieren. Das ist bei diesem wichtigen Anliegen mehr als bedauerlich.

(Beifall bei der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, komplizierte rechtliche Materien – die haben wir hier nun einmal – eignen sich nicht dazu, übers Knie gebrochen zu werden. Hier gilt im ganz besonderen Maße, dass Sorgfalt vor Schnelligkeit geht. Deshalb haben wir mit unserem Koalitionspartner auch vereinbart, Frau Faeser, was Sie zwar kennen sollten, was ich Ihnen aber gerne vorlese. Es heißt dort wörtlich:

Wir werden prüfen, wie bei gleichzeitiger Lösung der Frage der Exekutivbefugnisse und der Justiziabilität

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Seit zehn Jahren prüft ihr!)

ein unabhängiges Kompetenzzentrum Datenschutz eingerichtet werden kann, das sowohl für den staatlichen als auch für den privaten Bereich zuständig ist.

(Beifall bei der FDP und des Abg. Axel Winter- meyer (CDU))

An dieser Stelle sind die komplizierten Fragestellungen in einer für solche Vereinbarungen typischen abstrakten Beschreibung angedeutet.

(Günter Rudolph (SPD): Das können nur Juristen!)

Herr Kollege Rudolph, Sie haben auch gewisse Kenntnisse: Das ist in der Tat eine juristische Frage, und juristische Fragen muss man juristisch beurteilen. – Sie, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, hätten gut

daran getan, sich mit diesen Rechtsfragen vertieft zu beschäftigen oder ansonsten wenigstens das Ergebnis unserer Prüfung abzuwarten.

(Günter Rudolph (SPD): Und lange prüfen, Herr Greilich! – Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Seit zehn Jahren prüft ihr!)

Es gibt einige Bundesländer, die bereits entsprechende Modelle umgesetzt haben. Ich will die Beispiele hier nicht aufführen; das werden wir alles im Rahmen der Ausschussberatungen tun. Entscheidend ist, dass die Konstruktion aller dieser Modelle im Hinblick auf die tatsächliche Unabhängigkeit des Datenschutzes der Aufsichtsbehörde fraglich ist. So charmant Ihre Idee mit der parlamentarischen Datenschutzkommission klingen mag,

(Günter Rudolph (SPD): Die ist sogar gut!)

sie überzeugt mich leider auch nicht so sonderlich. Sie selbst hätten stutzig werden sollen, wenn Sie so verschiedene Regelungsgegenstände wie die Kontrolle des Verfassungsschutzes und des Datenschutzes miteinander vergleichen. Die Fälle unterscheiden sich grundlegend.

Die Kontrolle des Verfassungsschutzes durch die Parlamentarische Kontrollkommission stellt eine Vorstufe der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes durch den Landtag dar.Dabei wird letzten Endes die Landesregierung kontrolliert; denn die hat die letzte Verantwortung für den Verfassungsschutz und nicht etwa diese Parlamentarische Kontrollkommission. Warum das so ist, muss ich Ihnen, Frau Kollegin Faeser, nicht genauer erklären. Ich will es nur für den Rest des Hauses in Erinnerung rufen. Hier geht es darum, dass dort Lebenssachverhalte zu kontrollieren sind, die aus gutem Grund oft der Geheimhaltung unterliegen und die deswegen nicht in der üblichen Art der parlamentarischen Kontrolle bearbeitet werden können.

(Beifall bei der FDP)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe schon einmal gesagt, es geht nicht an, die Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten mit der des Geheimdienstes zu vergleichen.

(Nancy Faeser (SPD): Das tut auch keiner! – Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Wer hat das denn getan?)

Das sind zwei grundlegend unterschiedliche Gegenstände.

Es gibt viele Fragen, die hier vertieft zu untersuchen sind, insbesondere ob das vorgesehene Akteneinsichtsrecht für Abgeordnete in Einzelakten des Datenschutzbeauftragten mit deutschem, mit hessischem Verfassungsrecht vereinbar ist. Die Frage, die vor allem unbeantwortet ist – das ist die ganz spannende Frage, und deswegen sind wir der Meinung, man muss das in Ruhe in der nächsten Zeit prüfen, und die Prüfung konnte bislang nicht erfolgen – –

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Was heißt das aus Ihrer Sicht auf der Zeitachse?)

Wenn Sie mich ausreden lassen, will ich es Ihnen gerne erklären,Herr Kollege.– Das Entscheidende ist die Frage, ob das, was Sie hier vorschlagen, in irgendeiner Weise mit den Anforderungen an eine Neuordnung des Datenschutzes nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar ist.

(Beifall bei der FDP – Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Bis wann?)

Herr Kollege Schäfer-Gümbel,wenn Sie sich vorbereitet hätten, wüssten Sie es. Wir haben uns erlaubt, um Ihre Frage beantworten zu können, einmal nachzufragen.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Die Frage ist einfach: Bis wann?)

Wir haben festgestellt, und das wissen Sie auch – zumindest Frau Kollegin Faeser weiß es; bei Ihnen bin ich mir nicht sicher –, dass ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig ist, das genau diese Frage klären wird. Der Berichterstatter des Europäischen Gerichtshofs – –

(Zurufe von der SPD)

Herr Präsident, ich weiß nicht, ob ich eine verlängerte Redezeit bekomme.

Nein, ich wollte nur nachfassen, dass ich mit dem Anspruch des Kollegen Schäfer-Gümbel wegen der Ruhe einverstanden bin. – Vielleicht sollten Sie ihn auch selbst befolgen. Danke schön.

(Wortmeldung des Abg. Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD))

Herr Kollege Schäfer-Gümbel, ich beantworte Ihre Frage, bevor sie gestellt wird und Sie mich noch länger aufhalten. Wenn die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der zweiten Jahreshälfte vorliegt, dann werden wir eine Handlungsempfehlung haben. Entweder wird die Entscheidung in unserem Sinne ausfallen, und wir werden die Chance haben, in dem Freiraum frei zu gestalten, wie wir das hier machen, oder es geht gegen die Bundesrepublik Deutschland aus.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie Zwischenfragen?

Nein, ich gestatte keine. Ich bin schon lange genug in Verzug mit meiner Rede

(Günter Rudolph (SPD): Das ist wahr!)

durch die permanenten Störungen derer, die nicht so recht auf die Sache zurückzuführen sind.

Meine Damen und Herren, es macht absoluten Sinn, abzuwarten,wie der Europäische Gerichtshof in der zweiten Jahreshälfte entscheiden wird. Wenn wir diese Entscheidung vorliegen haben,

(Nancy Faeser (SPD): Mit der Entscheidung ist im Juni zu rechnen!)

dann werden wir uns auch mit den verschiedenen organisatorischen Fragen zu beschäftigen haben, die damit verbunden sind, z. B.:Wie soll das überhaupt organisiert werden? Geht das dann noch im Nebenamt?

(Florian Rentsch (FDP): Genau so sieht es aus!)

Wie leiten wir das Know-how aus dem Regierungspräsidium Darmstadt über? Das alles sind völlig ungeklärte Fragen, die Ihr Schnellschuss übrig lässt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden im Rahmen einer geordneten parlamentarischen Beratung versuchen,in aller Ruhe und Sorgfalt zu klären,ob die nötigen Prüfungen im Rahmen der Beratung des Gesetzentwurfs der SPD ganz oder teilweise erfolgen können,damit der mit Ihrem vorschnellen Gesetzentwurf verbundene Aufwand nicht völlig nutzlos verpufft. Wir werden die rechtlichen Fragestellungen aufwerfen und bewerten.

Ich komme zum Schluss. Das Ergebnis dieser sorgfältigen Prüfung werden wir dann umsetzen. Wegen der schon heute deutlichen schweren handwerklichen Mängel Ihrer Initiative ist aber absehbar, dass Ihr Entwurf letztlich kaum die Grundlage notwendiger Gesetzesänderungen sein kann.

(Lachen bei der SPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass mag Sie erfreuen oder nicht; ich vermute, es erfreut Sie eher nicht. Aber es ist nun einmal so.