Meine Damen und Herren, diese Wohnungsmärkte sind überhaupt nicht vergleichbar. Deshalb kann man nicht sagen, dass eine Übertragung von eins zu eins von dem, was in München passiert, auch in Frankfurt funktioniert.
Die Zahlen belegen es. Es ist kein geeignetes Instrument, um eines Problems, wo wir gar nicht so weit auseinander liegen, Herr zu werden. Deshalb unterstütze ich die Position der Sprecher von CDU und FDP, die sich ausdrücklich dafür ausgesprochen haben, keine unsinnigen Instrumente auszuführen, die daneben auch noch verfassungsrechtlich bedenklich sind. Die Fraktionen der CDU und der FDP haben recht.
Ich lasse in zweiter Lesung über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE für ein Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum abstimmen. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme?
Dann stelle ich fest, dass bei Zustimmung von SPD und DIE LINKE bei Enthaltung der GRÜNEN und Ablehnung der Fraktionen von CDU und FDP dieser Gesetzentwurf in zweiter Lesung abgelehnt worden ist.
Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes (HSchG) – Drucks. 18/6793 zu Drucks. 18/6764 zu Drucks. 18/6187 –
Berichterstatter ist Herr Kollege Klein. Das hören wir uns gleich an. – Ich rufe dazu den Tagesordnungspunkt 82 auf:
Beschlussempfehlung und Bericht des Kulturpolitischen Ausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend echte Wahlfreiheit zwischen G 8 und G 9 sicherstellen – Drucks. 18/6794 zu Drucks. 18/6745 –
Ich darf um mehr Aufmerksamkeit bitten, es wird jetzt komplizierter, weil Frau Öztürk nicht berichten muss, wenn wir nicht wollen.
Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betreffend Rückkehrrecht zu G 9 mindestens für 5. Klassen – Drucks. 18/6814 –
Zunächst einmal ist bei der Beschlussempfehlung – fangen wir von hinten an – die Berichterstattung von Frau Kollegin Öztürk vorgesehen. Wir verzichten auf Berichterstattung und bedanken uns dafür, dass sie bereit gewesen wäre. Aber ich kann auf den Bericht zum Gesetzentwurf nicht verzichten. Dazu erteile ich das Wort dem Abg. Klein, Freigericht.
Entschuldigung, bei mir steht es so. Wenn Frau Öztürk Berichterstatterin ist, ist das bei mir nicht angekommen. – Frau Kollegin, ich gebe Ihnen dann für die Berichterstattung zum Gesetzentwurf das Wort.
Meine Damen und Herren, auf die Aufgabe habe ich mich schon seit gestern Abend gefreut, und deswegen wollte ich die auch jetzt wahrnehmen.
Genau, Höhepunkt des Tages. – Die Beschlussempfehlung: Der Kulturpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von SPD und DIE LINKE den Gesetzentwurf in der Fassung der zweiten Lesung in dritter Lesung anzunehmen. – Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU und der FDP sowie bei Abge- ordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Alexander Bauer (CDU): Gut gemacht, sehr gut, hervorragend!)
Frau Abg. Öztürk, ich darf mich sehr herzlich für die Berichterstattung bedanken. – Ich habe eine Wortmeldung vorliegen. Frau Kollegin Ravensburg für die Fraktion der CDU.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich dachte ja, die SPD nimmt erst die Gelegenheit wahr, ihren Antrag zu begründen, den sie in dritter Lesung eingebracht hat.
Meine Damen und Herren, auch wir haben die Schreiben der Eltern und Elternbeiräte sehr wohl gelesen. Wir nehmen die Bedenken und Bitten sehr ernst, dass auch die laufenden Klassen 5 und 6 zu G 9 wechseln können, wenn sich die Schule für G 9 entscheidet. Wir haben sehr großes Verständnis, und wir wissen vor allen Dingen, dass es für die Eltern nur schwer verständlich ist, warum ihre Kinder keine Möglichkeit zum Wechsel zu G 9 haben.
Aber es gibt wichtige Gründe. Mein Kollege Dr. Herr hat sehr eindrücklich von einer Schule in Fulda berichtet, wo die Eltern in der 5. und 6. Klasse den Wechsel gefordert haben. Der Schulleiter hat dann die Eltern aus diesen Jahrgängen befragt und festgestellt, dass zwar die große Mehrheit zu G 9 wechseln, aber auch ein Teil der Eltern bei G 8 bleiben wollte.
Nun hat der VGH genau zu diesem Fall im Jahr 2009 ein Urteil gesprochen. Er hat nämlich den Eltern, die ihr Kind zu G 8 angemeldet haben und G 8 beibehalten wollten, einen umfassenden Vertrauensschutz zugesprochen. Das heißt, es wäre eigentlich eine Rückkehr nur dann möglich, wenn diese Eltern einverstanden wären.
So mussten die Schulleiter der kooperativen Gesamtschule, deren laufende Jahrgänge zu G 9 zurückkehren wollten, sehr unschöne Mobbingfälle erleben. Es wurde Druck auf die Eltern ausgeübt, die bei G 8 bleiben wollten. – Meine Damen und Herren, ich möchte nicht, dass sich solch unschöne Szenen in Hessen wiederholen.
Deshalb haben wir bereits im Ausschuss den Antrag der SPD abgelehnt, und deshalb müssen wir den gleichen Antrag mit anderen Worten auch ablehnen. Die SPD weiß, dass ihr Antrag kein gangbarer Weg ist,
denn auch Sie können das Problem des Vertrauensschutzes der Eltern der laufenden 5. Klassen nicht lösen. Dass Sie aber gleich die 6. Klassen in Ihrem Antrag ausgeschlossen haben, das zeigt, dass es auch bei Ihnen Bedenken gibt.
(Zurufe der Abg. Günter Rudolph und Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD) – Gegenruf des Abg. Holger Bellino (CDU): Hallo!)
Meine Damen und Herren, aber es gibt doch noch einen Weg für die Fuldaer Schule, genauso wie für die anderen hessischen Gymnasien, ebenfalls für die kooperativen Gesamtschulen, die mindestens dreizügig sind. Sie können nämlich am Schulversuch mit einem parallelen Angebot von G 8 und G 9 teilnehmen. Da dieser Schulversuch erst ab dem siebten Schuljahr zwischen den Bildungsgängen G 8 und G 9 trennt, können auch – das möchte ich betonen – die Schülerinnen und Schüler aus den laufenden Jahrgängen der Klassen 5 und 6 am Schulversuch teilnehmen.
Ich denke, das ist ein guter Weg, mit dem dem Anliegen vieler Eltern Rechnung getragen wird. Meine Damen und Herren, am 06.12. sind die hessischen Gymnasien und kooperativen Gesamtschulen über die Rahmenbedingungen dieses Schulversuchs informiert worden. Ich will die wesentlichen Bedingungen noch einmal nennen. Es muss pro Jahrgang mindestens eine G-8-Klasse gebildet werden können, und die Schule muss mindestens dreizügig sein. Ich sage das extra, weil der Hessische Rundfunk von Vierzügigkeit gesprochen hat.
Meine Damen und Herren, am Schluss der Debatte möchte ich die wichtigsten Eckpunkte zusammenfassen. Mit der Absicherung der Vorratsbeschlüsse und der Ausschreibung der Rahmenbedingungen für den Schulversuch eröffnen wir den Gymnasien mit dem heutigen Tag eine umfassende
Mit der Reduzierung der Zügigkeit auf drei Jahrgänge und der Reduzierung der Mindestklassenzahl auf eine G-8Klasse gibt das Kultusministerium auch kleineren Schulen im ländlichen Raum die Möglichkeit zum Parallelangebot. Unter diesen Rahmenbedingungen machen wir heute mit der Abstimmung zum Hessischen Schulgesetz den Weg für die Eltern frei.
Damit lösen wir das Versprechen unseres Ministerpräsidenten Volker Bouffier ein. Die hessischen Gymnasien können bereits ab dem kommenden Schuljahr das Wahlrecht zwischen G 8 und G 9 haben und auch das Parallelangebot wählen. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf von CDU und FDP. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf korrigiert die schwarz-gelbe Koalition einen der größten bildungspolitischen Fehler, den sie selbst gemacht hat.
Vor gut zehn Jahren wurde in unserem Land gegen den Rat aller Experten, gegen den Rat der Lehrerinnen und Lehrer, der Eltern und der Schülerinnen und Schüler G 8 eingeführt, von oben verordnet als Zwangsbeglückung. Diesen Weg haben wir GRÜNE immer kritisiert und für falsch gehalten.
Es ist gut, dass Schwarz-Gelb jetzt eingesehen hat, dass das ein großer Fehler war. Es wäre sehr gut gewesen, wenn Schwarz-Gelb das vorher eingesehen hätte. Dann hätten wir den Schülerinnen und Schülern in unserem Land manches ersparen können.
Wir GRÜNEN schlagen schon seit Jahren vor, den Schulen Wahlfreiheit zwischen G 8 und G 9 zu geben. Wir GRÜNEN sind die Erfinder der Wahlfreiheit. Wir haben seit Jahren gesagt: Lasst das die Eltern entscheiden. Hört auf, vom Kultusministerium oder aus der Mehrheit des Landtags heraus, den Eltern vorzuschreiben, was der beste Weg ist. Gebt den Eltern vielmehr Wahlfreiheit.
Das war der Kurs von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das ist der Kurs von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und das wird der Kurs von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bleiben.