Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich insbesondere nach dem Wortbeitrag des Herrn Kollegen Rudolph noch einmal genötigt gesehen, etwas zu sagen, weil ich denke, dass hier eine parteipolitische Dimension in die Debatte hineingekommen ist, die dem Thema nicht angemessen ist.
Denn ich denke, gerade bei einer so heiklen juristischen Frage darf das natürlich nicht unter den Tisch fallen. Denn wir werden uns vor Gericht, wie man so schön sagt, auf hohe See begeben.
Ich möchte noch einmal auf das Abstimmungsverhalten hinweisen. Denn ich denke, das kann hier so nicht stehen bleiben, dass das unverantwortlich sei. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen: Sowohl in der Innenministerkonferenz als auch in der Ministerpräsidentenkonferenz gilt das Einstimmigkeitsprinzip. Das heißt, wenn ein Land sagt: „Nein, wir machen nicht mit“, sind quasi alle anderen 15 Länder zur Untätigkeit verurteilt.
Wer wären wir denn, wenn wir sagen würden: „15 Bundesländer sind dafür, und wir blockieren mit einem Nein das Verfahren, das 15 andere Bundesländer wollen“?
Was hätten Sie uns denn in diesem Hause vorgeworfen, wenn wir das Verfahren mit einem Nein blockiert hätten?
Ich möchte gerne einmal wissen, was geschehen wäre, wenn aufgrund des Neins des Landes Hessen alle anderen Bundesländer, die dafür sind, zur Untätigkeit verdammt worden wären. Ich möchte dann einmal Ihre Redebeiträge hören und die Pressemitteilungen sehen, die Sie verschickt hätten.
Deswegen ist es genau richtig, zu sagen: Wir haben starke Bedenken. Wir haben starke Zweifel, aber wir stellen uns diesem Verfahren nicht in den Weg. – Das ist genau das, was Innenminister Rhein gemacht hat. Wir haben unsere starken Zweifel und Bedenken in einer Protokollnotiz festgehalten. Wir wollten da aber nicht im Wege stehen.
So, wie es Herr Kollege Greilich gesagt hat, wird sich Hessen im Bundesrat, wenn es möglich ist, der Stimme enthalten. Wir sagen nicht Nein. Wir stellen uns dem nicht in den Weg. Aber aufgrund der starken Zweifel sehen wir uns zu etwas anderem nicht in der Lage. Im Bundesrat, in dem es, anders als in der Innenministerkonferenz, die Möglichkeit der Stimmenthaltung gibt, werden wir uns der Stimme enthalten. Wir stellen uns dem mehrheitlichen Votum der Kollegen der anderen Länder nicht in den Weg. Ich denke, das ist genau das, was verantwortungsvolles Regierungshandeln ausmacht. Ich finde, das könnten Sie anerkennen.
Herr Kollege Mick, vielen Dank. – Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende der Aussprache zur Aktuellen Stunde der FDP betreffend Verbot verdrängt kein Gedankengut – extremistische Gesinnungen müssen auch in Hessen weiter politisch bekämpft werden angelangt.
Herr Präsident, wir beantragen zu der Abstimmung unseres Dringlichen Entschließungsantrags, jeden Absatz einzelnen abzustimmen.
Das werden wir dann tun. Ich komme jetzt zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 83. So ist das vorgesehen. Tagesordnungspunkt 83 ist der Dringliche Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE betreffend NPD-Verbot endlich auf den Weg bringen.
Wer stimmt Abs. 1 zu? – Das sind die Abgeordneten der Fraktionen der LINKEN, der SPD und der GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktionen der FDP und der CDU. Abs. 1 ist damit abgelehnt.
Wir kommen damit zu Abs. 2. Wer stimmt zu? – Das sind die Mitglieder der Fraktionen der LINKEN und der SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Mitglieder der Fraktionen der FDP und der CDU. Enthaltungen? – Das tun die
Wer stimmt Abs. 3 zu? – Das sind die Abgeordneten der Fraktionen der LINKEN und der SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktionen der FDP und der CDU. Enthaltungen? – Die Abgeordneten der Fraktion der GRÜNEN haben sich der Stimme enthalten. Abs. 3 ist damit abgelehnt.
Wir kommen zu Abs. 4. Wer stimmt zu? – Das sind die Mitglieder der Fraktionen der SPD und der LINKEN. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Mitglieder der Fraktionen der FDP und der CDU. Enthaltungen? – Das sind die Mitglieder der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Abs. 4 ist damit abgelehnt.
Wir kommen zu Abs. 5. Wer stimmt zu? – Das sind die Mitglieder der Fraktionen der LINKEN, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Mitglieder der Fraktionen der FDP und der CDU. Damit ist dieser Absatz ebenfalls abgelehnt. Damit ist der Dringliche Entschließungsantrag komplett abgelehnt.
Dann komme ich dem gerne nach. Ich lasse abstimmen über den Dringlichen Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP betreffend Rechtsextremismus auf allen gesellschaftlichen und politischen Ebenen bekämpfen.
Wer stimmt Abs. 1 zu? – CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Die übrigen drei Fraktionen. Damit angenommen.
Abs. 2: Zustimmung bei wem? – CDU und FDP. Ablehnung? – LINKE. Enthaltung? – SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Damit angenommen.
Abs. 3: Wer stimmt zu? – CDU, FDP und DIE LINKE. Wer ist dagegen? – Das ist niemand. Enthaltungen? – SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ebenfalls angenommen.
Damit ist dieser Entschließungsantrag in Gänze angenommen. Meine Damen und Herren, ich erlaube mir, diese Debatte insgesamt ausdrücklich zu loben. Es war eine sehr sachliche Debatte und dem Thema sehr angemessen. Ich bedanke mich im Namen des ganzen Hauses dafür. Vielen Dank.
Antrag der Fraktion der CDU betreffend eine Aktuelle Stunde (Zusammenarbeit mit den LINKEN: Was gilt, Steinbrück oder Schäfer-Gümbel?) – Drucks. 18/6771 –
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! In der „Wetzlarer Zeitung“ am vergangenen Wochenende wird in einem Interview mit Herrn Schäfer-Gümbel auf die Frage des Redakteurs: „Wie würden Sie sich in Bezug auf die Linkspartei entscheiden, wenn die Mehrheiten 2013 ähnlich wären wie die 2008?“, Herr Schäfer-Gümbel mit den Worten zitiert: „Ich schließe, wie gesagt, nichts aus.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren, danach stelle ich für die CDU fest, dass nach dem Wortbruch von Frau Ypsilanti nunmehr der Tabubruch von Schäfer-Gümbel folgt.
Herr Kollege Schäfer-Gümbel, das werden wir Ihnen heute, wie auch in den nächsten Monaten und den letzten Jahren hier nicht durchgehen lassen. Haben Sie denn aus den hessischen Verhältnissen des Jahres 2008 nichts gelernt?
Haben Sie denn vergessen, dass die Hessen Sie weggejagt haben, weil Sie mit den LINKEN gemeinsame Sache machen wollten? Haben Sie vergessen, welchen zum Teil gefährlichen Unsinn die LINKEN hier in diesem Landtag in den letzten vier Jahren vertreten haben? Haben Sie vergessen, wie Sie Ihre eigene Partei mit dieser Frage im Jahr 2008 kujoniert haben? Haben Sie vergessen, dass vier aufrechte Demokraten in Ihren Reihen sogar ihre politische Existenz aufgegeben haben, um ihrem Gewissen zu folgen?
Meine Damen und Herren von der SPD, Herr SchäferGümbel, haben Sie vergessen, woher DIE LINKE kommt? Diese SED-Nachfolgepartei ist Symbol eines Unrechtsstaats. Nein, meine Damen und Herren, die Ankündigung, auch mit den LINKEN im nächsten Hessischen Landtag koalieren zu wollen, bleibt ein Tabubruch unter Demokraten. Das ist empörend. Herr Kollege Schäfer-Gümbel, das ist gefährlich.
Herr Kollege Schäfer-Gümbel, aber lassen Sie mich Ihnen zunächst einmal sehr herzlich gratulieren. Sie sind ja jetzt Finanzmarktbeauftragter von Herrn Steinbrück, also eine Art hessischer Juniorbroker der SPD.
Das ruft bei uns Staunen und Verständnis zugleich auf – Verständnis deswegen, weil, wenn wir an Thyssen-Krupp denken und an die 5 Milliarden €, die dort unter einem Aufsichtsratsmitglied Steinbrück versenkt worden sind, Beratung in Finanzfragen offenbar bitter nottut.
Erstaunen aber natürlich schon, weil wir eigentlich gedacht haben, nachdem sich Herr Steinbrück in großem Umfang und in großer Vielzahl von Banken hat Aufträge bezahlen lassen: Warum braucht er eigentlich Beratung? Wenn er
Beratung gebraucht hätte, dann hätte er bei diesen Bankvorträgen bzw. bei diesen ganzen Bankveranstaltungen, bei denen er aufgetreten ist, besser einmal zugehört. Das wäre für seine eigene Erkenntnis vielleicht klüger gewesen.