Aber wir sprechen jetzt über die Grunderwerbsteuer. Die Föderalismusreform hat die Möglichkeit gegeben, diesen Satz zu bestimmen. Das Land Berlin hat bereits zum 01.01.2007 den Grunderwerbsteuersatz erhöht. Wir konnten sechs Jahre lang den Satz stabil halten. Aus den Gründen, die Kollege Noll schon genannt hat, war es erforderlich, jetzt die Erhöhung zu machen, zumal wir diesen Nachteil im Länderfinanzausgleich in Höhe von 80 Millionen € haben.
Insoweit ist das eine notwendige Entscheidung, die uns natürlich nicht leichtgefallen ist. Denn eine Steuererhöhung ist immer auch mit Nachteilen für die Bürgerinnen und Bürger verbunden. Deswegen wissen wir, dass wir mit so etwas sehr verantwortungsvoll umgehen müssen. Deswegen haben wir bei der Grunderwerbsteuer den Satz im Gegensatz zu fast allen Bundesländern sechs Jahre auf dem niedrigen Stand halten können.
Ich hatte schon das letzte Mal erwähnt, dass RheinlandPfalz ganz schnell nach der Wahl, ohne dass man das den Bürgern vorher gesagt hätte,
(Günter Rudolph (SPD): Ach, Sie haben vorher gesagt, dass Sie die Grunderwerbsteuer erhöhen wollen?)
mit einer Verbindung aus SPD und GRÜNEN den Grunderwerbsteuersatz erhöht hat. Insofern meine ich nicht, dass es besonders redlich ist, wie Sie hier argumentieren.
Dann haben Sie neben der Sache zu der Thematik angeführt, weshalb die CDU einem Gesetzentwurf der LINKEN nicht zustimmen kann.
Da müssen Sie nur einmal – manchmal hilft es auch, ein bisschen weiterzulesen – in die Begründung des Gesetzentwurfs der LINKEN hineinschauen.
Die wird, wenn es später um Rechtsauslegung und Ähnliches geht, immer hinzugezogen. Insoweit wird die bei der Entscheidung des Landtags mit dokumentiert.
Was steht in der Begründung? – In der Begründung bei der LINKEN finden Sie unter anderem die Aussage:
erreicht werden können, muss das Land seiner verfassungsmäßigen Einnahmeverantwortung nachkommen. Diese wurde in den letzten Jahren durch Steuerentlastungen für Vermögen, hohe Einkommen und Großunternehmen stark vernachlässigt.
Nun ist es doch so, dass jeder weiß, dass das Land für Vermögensteuer, für Einkommensteuer und für Besteuerung von Großunternehmen überhaupt nicht zuständig ist.
Man kann also daran sehen, dass eine solche Begründung völlig unqualifiziert ist, weil eben überhaupt nicht berücksichtigt, für was das Land zuständig ist und für was nicht.
Wenn Sie der Meinung sind, dass es richtig ist, dann können Sie auch unserem Gesetzentwurf zustimmen.
Meine Damen und Herren, wir hatten uns einmal vereinbart, wenn ein Kollege hier vorkommt, gibt es weder Bravorufe noch Missfallenskundgebungen. Ich bitte, das zu beherzigen. Das ist parlamentarisch. Seien Sie so lieb, auch nach 18 Uhr. – Kollege Schmitt hat das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich fand das ein freundliches Empfangen der Kollegen von CDU und FDP. Die wissen auch, warum sie sich so verhalten, weil man viel peinlicher als sie – glaube ich – hier das Parlament nicht befassen kann.
Einen völlig identischen Gesetzentwurf der LINKEN-Partei werden Sie in einigen Minuten ablehnen, um dann Sekunden später einem identischen Gesetzentwurf zuzustimmen. Meine Damen und Herren, auf so eine Idee käme noch nicht einmal die Münchener Lach- und Schießgesellschaft. Sie sind wirklich die Originalimitation davon, das muss man sagen.
Das ist eine besondere Form von politischem Gedächtnisverlust. Der ist einmalig, und den hat es noch nie gegeben.
Meine Damen und Herren, das mit dem Länderfinanzausgleich, das wissen Sie, ist eine Ausrede. Die Problematik des Länderfinanzausgleichs war schon im April dieses Jahres gegeben.
folgende Presseerklärung am 18. April abgegeben. Der Länderfinanzausgleich ist ein bisschen älter als der 18. April 2012.
Die FDP ist für Entlastung der Bürger, nicht für eine zusätzliche Belastung. … Deshalb gilt es zuerst die Frage zu klären, wo können in Hessen Ausgaben eingespart werden. … Das Land hat kein Einnahme
Wer die Grunderwerbsteuer erhöhen will, muss wissen, dass er die Mieter zusätzlich belastet und Investoren abschreckt.