Ein nächster Punkt ist, dass man eigentlich den gewählten Regionalversammlungen mehr Bedeutung geben müsste, auch in den Aufstellungsverfahren des LEP, insbesondere dann, wenn Fachbehörden miteinander streiten und man deshalb sinnvollerweise die regionale Ebene, vertreten durch die Versammlungen, in die Gesamtsicht der Dinge einbeziehen sollte. Das ist aber – schauen Sie sich § 4 Abs. 9 an – leider auch nicht der Fall.
Darüber hinaus ist anzumerken, dass Sie davon abgehen wollen, die Planzeichenverordnung als allgemein gültige Grundlage für die Planungsarbeiten beizubehalten, sondern das Ganze durch fachaufsichtliche Vorgaben regeln. Meine Damen, meine Herren, auch wenn es mehr die Fachleute als vielleicht allgemein interessieren dürfte, ist das aber ein klarer Schritt für mehr Intransparenz in diese Richtung. Den halten wir demzufolge auch für falsch.
Meine Damen, meine Herren, einer der weiteren Punkte, die zu nennen wären – alle kann man in der Kürze der Zeit sicherlich nicht ansprechen –, ist die Frage, warum man bei dem Verfahren für Zielabweichungen und noch deutlicher insgesamt bei Raumordnungsverfahren, wenn für solche Projekte gleichzeitig Planfeststellungsverfahren vorgesehen sind, auf Raumordnungsverfahren vollständig verzichtet oder dies zumindest ermöglicht werden soll und letztendlich in die Entscheidung der Landesregierung gegeben wird.
Machen wir uns das doch einmal klar: Das hätte, wenn es damals schon so gegolten hätte, bedeuten können, dass bei dem Verfahren zum Ausbau des Flughafens auf ein Raumordnungsverfahren verzichtet worden wäre. Nun ist es sicher richtig, dass man mit dem Ergebnis, das damals zustande kam, aus unserer Sicht nicht unbedingt zufrieden sein muss. Aber es war eigentlich beim genauen Lesen die klare Feststellung: Das Raumordnungsverfahren führt zu dem Ergebnis, dass der Ausbau des Flughafens nicht raumverträglich ist – dann kommt der Nachsatz –, aber raumverträglich gemacht werden könnte, wenn eine Reihe von Maßgaben erfüllt worden ist.
Darüber, ob diese Maßgaben erfüllt sind oder nicht, streiten wir übrigens bis zum heutigen Tage, Stichwort: Nachtflüge. Auf so etwas von vornherein zu verzichten, was heißt das denn? Das heißt auch nichts anderes, als dass Sie die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger möglichst weiter einschränken wollen.
Einen allerletzten Punkt will ich noch ansprechen. Das ist ein Thema, das hier wahrscheinlich die allerwenigsten verstehen werden. Das bezieht sich speziell auf den Regionalen Flächennutzungsplan, wie er uns für das Rhein-MainGebiet vorliegt. Es gibt das Problem der Wahl des Maßstabs. Der Maßstab ist in dem Gesetzentwurf so fortgeschrieben, wie auch schon in der Vergangenheit definiert, mit der erklärten Absicht, die Planung möglichst diffus zu gestalten.
Die Forderung nach einem präziseren Maßstab – nämlich 1 : 25.000 statt 1 : 100.000, sodass man noch Flächen von 1 ha auch darstellen kann – wurde bewusst mit dem Argument verweigert, dann hätten die Gemeinden mehr Spielraum, weil man es nicht so genau nachvollziehen könne. Genau das ist für die Regionalplanung und für Raumplanung insgesamt nicht sinnvoll, dass man nämlich die Pläne von vornherein so gestaltet, dass man möglichst nichts präzise daraus entnehmen kann und dass jeder noch machen kann, was er will. Das ist nicht der Sinn von Landesplanung. Damit verfehlt dieser Entwurf des Landesplanungsgesetzes auch seine Aufgabe. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Kaufmann. – Als nächsten Redner habe ich Herrn Kollegen Schork von der CDUFraktion. Bitte schön, Herr Schork, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Erste Bemerkung. Wir reden über den Gesetzentwurf für ein Hessisches Landesplanungsgesetz. Die Bemerkung mache ich deswegen, weil sich die Ausführungen des Kollegen Warnecke so angehört haben, als ob wir über Landesentwicklungsplanung, respektive über Regionalpläne diskutieren.
In dem Gesetzentwurf werden das grundsätzliche Verfahren und die Verfahrensschritte für eine in sich geordnete und stimmige Landesplanung vorgegeben, d. h. es wird geregelt, was in einem Landesentwicklungsplan als minimale Erfordernisse aufgeschrieben und enthalten sein muss. Es wird gesagt, was in den Regionalplänen zu stehen hat und dass dafür die drei Regionalversammlungen zuständig sind.
Schließlich wird auch auf den Regionalen Flächennutzungsplan für den Ballungsraum eingegangen und festgelegt, dass die Verbandskammer das entsprechende Gremium ist, um diese Landesplanung in einem geordneten Verfahren abzuwickeln, und dass die Regionalpläne und der Flächennutzungsplan eben auf Basis und aus dem Landesentwicklungsplan und den dort vorhandenen Vorgaben zu entwickeln sind.
Das ist zusammengefasst – das hat der Minister bei der Einbringung deutlich gemacht – die Fortschreibung der bewährten Regelungen aus dem alten Planungsgesetz. Das ist der Punkt, über den hier diskutiert und der zum Teil kritisch gesehen wird. Der Minister hat darauf hingewiesen, dass insbesondere noch einmal klargestellt ist, dass in diesem ganzen Verfahren den kommunalen Gebietskörperschaften besondere Bedeutung zukommt. Das ist in § 2 des Gesetzentwurfs geregelt. Sich dann hierhin zu stellen und zu sagen, das sei ein Dokument des Misstrau
Herr Kollege Rudolph, Sie werden mir aber nachsehen, dass ich nicht alle Probleme der SPD zu meinen Problemen mache. Dann hätte ich einen ganzen Tag genug zu tun.
Weiterhin wurde explizit aufgenommen – das ist eine Neuerung und das Ergebnis des Hessischen Energiegipfels –, dass die Bedeutung der erneuerbaren Energien in das Landesplanungsgesetz aufgenommen und dort vorgeschrieben wurde, dass in den nachfolgenden Planungen zu dem Thema erneuerbare Energien zur Nutzung und Ausweisung von Flächen und Ähnlichem ganz klar Stellung bezogen werden muss und dies in die nachgeordneten Pläne aufzunehmen ist – sowohl in den Landesentwicklungsplan als auch in die Regionalpläne.
Wenn Sie hier anfangen, über Einzelfragen im Zusammenhang mit Windkraft und Schutzzonen für den Roten Milan zu reden, oder wenn Sie über das Thema Vorranggebiete bei der Windkraft mit oder ohne Ausschlusswirkung sprechen, dann reden Sie an der falschen Stelle. Denn das ist nicht Gegenstand eines Landesplanungsgesetzes, sondern das ist Gegenstand des Landesentwicklungsplans. Insbesondere ist dies Gegenstand der Regionalpläne.
Auch hier weise ich auf eines hin. Wenn Sie sich so manche Diskussion, die in diesem Zusammenhang geführt wird, anschauen, werden Sie sehr verschiedene Fronten sehen. Auf einmal haben die Naturschutzverbände, die Vogelschützer und alles, was eher dem grünen Bereich zugeordnet wird, erhebliche Bedenken gegen die Ausweisung der Standorte zur Nutzung der Windkraft, während andere eher sagen: Jawohl, das sind geeignete Standorte. – Ich glaube nicht, dass wir all diese einzelnen Fragen im Landesplanungsgesetz regeln können. Vielmehr bin ich zutiefst davon überzeugt, dass dies in den Regionalversammlungen mit den Betroffenen vor Ort vernünftig geregelt werden kann.
Dann wurde noch etwas anderes angesprochen. Das ist der andere Punkt, über den wir sicherlich im Verfahren zur Vorbereitung der zweiten Lesung diskutieren werden. Das betrifft die Beteiligung der Öffentlichkeit.
In dem Gesetzentwurf steht ganz klar, dass die Kommunen da entlastet werden sollen und dass sie in Zukunft nicht an jeder Stelle die Pläne und den Umweltbericht auslegen müssen. Herr Kollege Kaufmann, das heißt aber noch lange nicht, dass damit die Mitwirkungsrechte der Beteiligten, der Bürgerinnen und Bürger eingeschränkt werden. Das heißt schon gar nicht, dass das über die Köpfe der Betroffenen hinweg gemacht werden soll. Vielmehr werden die Möglichkeiten der modernen Technik verstärkt Anwendung finden. Das wird auch ausdrücklich klargestellt.
Die Realität ist doch bereits heute so, dass die Betroffenen in den wenigsten Fällen – um nicht zu sagen: überhaupt nicht – zu den Stellen in den Kommunen gehen, an denen das ausgelegt ist, und sich die ausgelegten Pläne zwei oder drei Stunden lang gemeinsam mit einem Mitarbeiter der Verwaltung anschauen. Vielmehr ist die Realität doch so, dass die interessierte Bevölkerung, die inter
essierten Mitglieder der Verbände und alle, die sich mit dem Thema befassen, heute ins Internet gehen und sich dort die Pläne, die entsprechenden Planzeichnungen und alles, was damit verbunden ist, anschauen. Sie bilden sich darüber ihre Meinung und verfassen ihre Stellungnahmen entweder schriftlich per Brief, oder – auch das ist ein Weg, der vorgesehen ist – sie verfassen ihre Stellungnahme direkt am PC und leiten diese dann elektronisch an die entsprechenden Stellen weiter.
Inwiefern man da von einer Einschränkung der Mitwirkungsmöglichkeiten reden kann, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich glaube, das ist ein Thema, das wir noch ein bisschen während der Anhörung und während der Vorbereitung der zweiten Lesung des Landesplanungsgesetzes noch ein bisschen diskutieren müssen.
Wir, die Mitglieder der CDU-Fraktion, sind der Auffassung, dass der Gesetzentwurf, den die Landesregierung vorgelegt hat, den Erfordernissen entspricht. Regelungen, die sich in der Vergangenheit bewährt haben, sollen 1 : 1 übernommen werden. Die Ergänzungen insbesondere in Bezug auf die Bedeutung der Nutzung der erneuerbaren Energien sind, so glaube ich, in diesem Haus Konsens. Auch das Verfahren der Beteiligung der Öffentlichkeit – ich will das abschließend sagen – halten wir für richtig gewählt und für zielführend.
Ich glaube, in diesem Sinne handelt es sich um einen guten Gesetzentwurf. Wir werden die weitere Diskussion und die Vorbereitung der zweiten Lesung positiv begleiten. – Vielen Dank.
Herr Kollege Schork, danke schön. – Als nächster Redner hat sich Herr Müller von der FDP-Fraktion zu Wort gemeldet. Herr Müller, bitte schön, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich finde, der Beitrag des Herrn Warnecke war wirklich völlig daneben. Es tut mir leid. Aber Sie haben überwiegend zum Teilplan Wind des Landesentwicklungsplans gesprochen, mit dem sich das Kabinett schon beschäftigt hat und mit dem wir uns nach der Sommerpause und nicht heute im Plenum beschäftigen werden.
Heute geht es um das Landesplanungsgesetz, das die Rahmenbedingungen dafür setzen soll. Insofern stimme ich Herrn Kaufmann ausdrücklich zu.
Sie haben auf Bayern Bezug genommen. Bayern hat im Unterschied zu allen anderen Bundesländern eine Vollversion des Landesplanungsgesetzes erlassen, obwohl der Bund im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung von seinen Kompetenzen vollumfänglich Gebrauch gemacht hat. Das ist ein äußerst umstrittenes Verfahren.
Ich halte es deshalb für richtig, dass sich das Wirtschaftsministerium, also das Planungsministerium, dafür entschieden hat, den Entwurf eines Ausführungsgesetzes zu machen und sich darauf zu beschränken, das regeln zu wollen, was nicht bereits durch das Bundesraumordnungsgesetz geregelt wird. Ich glaube, dass wir damit auf der besseren und der sicheren Seite sind. Denn wir müssen uns an die rechtlichen Rahmenbedingungen halten.
Im Übrigen möchte ich Herrn Schork für seine Ausführungen danken. Die Raumordnung ist mittlerweile zunehmend in Bundesrecht übergegangen. Die Rahmengesetzgebung wurde abgeschafft. Damit hat der Bund im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung von seinen Rechten Gebrauch gemacht. Das ist alles sehr technisch. Das hat Auswirkungen darauf, wie das Landesplanungsgesetz ausgestaltet werden soll. Es wird deshalb deutlich kürzer als das frühere Landesplanungsgesetz sein. Es sollen da nur noch einige Punkte aufgenommen werden, die besondere Situationen bei uns betreffen.
Herr Kaufmann hatte große Not, da noch etwas zu finden. Es sind noch eineinhalb Jahre bis zur Landtagswahl. Da kann man sich nicht mehr sachlich mit einem Text auseinandersetzen, sondern muss Oppositionspolitik machen.
Herr Kaufmann hat damit angefangen, zu argumentieren, dass wir die Bürgerbeteiligung abschneiden wollten. So etwas Absurdes habe ich in der Tat noch nicht gehört. Wie er das aus dem Text des Gesetzentwurfs herausgelesen hat, kann ich nicht nachvollziehen.
Die öffentlich in allen Rathäusern aller Städte und Gemeinden ausgelegten Unterlagen wurden von den Bürgern nicht mehr genutzt. Wir wollen das jetzt ändern und das im Internet veröffentlichen. Damit würden wir es jedem ermöglichen, von zu Hause aus viel einfacher darauf Zugriff zu nehmen und seine Stellungnahme abzugeben.
Dabei davon zu reden, dass wir über die Köpfe der Bürgerinnen und Bürger hinweg entscheiden wollten, ist wirklich absurd. Das ist ausgedacht und der verzweifelte Wunsch, an dem Gesetzentwurf einen Kritikpunkt zu finden, der mitnichten richtig ist.
Ich glaube, dass es auch richtig ist, das so zu organisieren, dass die vielfältigen Planabweichungen, die es zu den Regionalplänen, aber auch zum Landesentwicklungsplan gibt, möglichst schnell im Sinne der Bürgerinnen und Bürger geändert werden können. Auch dafür hält der Gesetzentwurf die richtigen Ansätze bereit.
Alles Weitere ist bereits gesagt. Wir werden die inhaltliche Debatte darüber, wie wir die Landesplanung dann umsetzen, bei der Aufstellung des Landesentwicklungsplans diskutieren. Herr Warnecke, denn das ist der richtige Ort dafür. Hiermit sollen nur die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Deswegen appelliere ich noch einmal an Sie, wie es auch der Minister schon getan hat. Wir könnten bei diesem Gesetzentwurf wirklich zu einer Einigung kommen und das dann mit einer großen Mehrheit beschließen. Alles andere wäre reine Oppositionsrhetorik. Ich befürchte, dass die Mitglieder der Opposition nicht mehr die Bereitschaft haben, sich konstruktiv zu beteiligen. Aber ich habe die Hoffnung noch nicht gänzlich aufgegeben.
Ich glaube, mit dem Entwurf des Landesplanungsgesetzes wurde eine ausgewogene Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Raumordnung vorgestellt. Ich freue mich in der Tat auf die Beratungen, die wir sicherlich intensiv im Ausschuss haben werden. – Vielen Dank.
Herr Kollege Müller, vielen Dank. – Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Ende der Debatte angelangt. Das war die erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Hessisches Landesplanungsgesetz.
Der Gesetzentwurf wird dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr, federführend, und dem Ausschuss für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, beteiligt, zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen.