Meine Damen und Herren, im vorliegenden Bericht wird ein Rückgang der Ausländerpetitionen ausgewiesen. Auch das haben wir eben schon gehört. Möglicherweise ist das in dem Inkrafttreten von § 25a des Aufenthaltsgesetzes begründet. Nach diesem Paragrafen können gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende sowie deren Familienangehörige unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Die Bleiberechtsregelung gemäß § 25a des Aufenthaltsgesetzes ist grundsätzlich als Fortschritt anzusehen.
Dennoch greift das unseres Erachtens zu kurz. Eine Erweiterung wäre dringend notwendig. Zum Beispiel ist es nicht nachvollziehbar, warum der begünstigte Personenkreis auf Menschen zwischen 15 und 21 Jahren reduziert bleiben soll. Auch Alleinstehende und Kinderlose sollten hier berücksichtigt werden.
Letztlich greift auch die Forderung an die Eltern, den Lebensunterhalt vollständig ohne Inanspruchnahme von So
zialleistungen sichern zu müssen, zu weit. Geringere Anforderungen, eine überwiegend eigenständige Sicherung des Lebensstandards, wären hier ausreichend.
Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich sagen: Alle Kollegen und Mitarbeiter, mit denen man es zu tun hat, machen ihre Arbeit mit sehr großer Ernsthaftigkeit. Der Ton ist über die Fraktionen hinweg wirklich von Kollegialität und Anteilnahme geprägt. Dafür danke ich sehr herzlich. Das ist eine Grundlage, auf der wir Menschen wirklich optimal helfen können, die unsere Hilfe brauchen, die Gerechtigkeit erstreben, von uns erwarten und auch fordern.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst darauf hinweisen, dass das Grundrecht Petitionsrecht in Deutschland und Hessen eine lange Tradition hat. Das Allgemeine Preußische Landrecht und alle deutschen Verfassungen bis hin zur Hessischen Verfassung verpflichten die gewählten Bürgerschaften, Bitten und Beschwerden – sogenannte Petitionen – zur Prüfung entgegenzunehmen.
Im Petitionsausschuss des Hessischen Landtags waren wir im Jahr 2011 mit großem Engagement darum bemüht, den Bürgerinnen und Bürgern unseres Bundeslandes mit ihren Beschwerden Gehör zu verschaffen.
Im Jahr 2011 gingen rund 15 % weniger neue Petitionen ein als im Vorjahr. Die Anzahl der abschließend behandelten Petitionen ist um 18 % gesunken.
Die im Jahr 2011 rund 1.000 neu eingegangenen bzw. abschließend behandelten Petitionen bedeuten nicht, dass wir uns nur um die Probleme einer recht überschaubaren Zahl von Personen gekümmert haben. Hinter diesen Petitionen standen im erfassten Zeitraum 64.000 Menschen. Zwei Drittel der Petitionen betrafen das Thema Fluglärm. Dieses Thema wühlt die Menschen außerordentlich auf. Zeitweise hat dieses Thema die Schlagzeilen der Zeitungen beherrscht.
Abgesehen von Themen mit großem Medieninteresse wenden sich viele Menschen auch in einer für sie wichtigen Frage mittels einer Petition an den Hessischen Landtag. Für 12.000 Bürgerinnen und Bürger galt das im Fall der Pferdesteuer.
So hoch diese Zahlen auch sind, es geht aus ihnen nicht hervor, ob es sich hierbei um hessische Bürgerinnen und Bürger handelt, und auch nicht, ob sie tatsächlich betroffen sind. Deutlich zurückgegangen ist die Zahl der Ausländerpetitionen. Vor rund zehn Jahren war das noch die Hälfte aller Petitionen. In den letzten drei Jahren konnten wir einen kontinuierlichen Rückgang beobachten; inzwischen sind es nur noch 20 % aller Petitionen.
Warum ist das so? Das hat seinen Grund in ausländerrechtlich großzügigen Bleiberechtsregelungen. Auch
wenn die Opposition hier einen gegenteiligen Eindruck erwecken möchte, so widerlegt sie die Realität – auch nachzulesen in diesem Bericht – eindrucksvoll.
Die Bleiberechtsregelung in § 25a des Aufenthaltgesetzes, welcher die Hessische Landesregierung schon vor Inkrafttreten mit einer entsprechenden Regelung entsprochen hat, hat diesen Rückgang der Zahlen mitbewirkt und ist zu begrüßen.
(Beifall bei der CDU und der FDP – Willi van Ooyen (DIE LINKE): Trotzdem braucht niemand abgeschoben zu werden!)
Es wird bei der Vorstellung des Petitionsberichts immer darauf hingewiesen, dass dieser Ausschuss besonders bürgernah ist. Das erlaubt aber nicht den Umkehrschluss, dass das Abgeordnetendasein ansonsten von fehlender Bürgernähe geprägt sei.
Wir haben die Möglichkeit, im Rahmen des Hessentags mit unserem Stand des Petitionsausschusses, in Bürgersprechstunden und bei Ortsterminen mit den unterschiedlichen Anliegen der Bürgerinnen und Bürger in Kontakt zu kommen. Letztendlich ist es so, jeder Wahlkreisabgeordnete kennt solche Anliegen, seien es nachbarschaftsrechtliche Fragestellungen, naturschutzrechtliche Fragestellungen oder auch ganz normaler baurechtlicher Ärger. Sie sind Teil der täglichen Arbeit. Jeder Kollege, unabhängig davon, ob er im Petitionsausschuss ist oder nicht, weiß ein Lied davon zu singen.
Ein weiterer Schritt im Sinne der Bürgerfreundlichkeit ist die geplante Änderung der Geschäftsordnung des Hessischen Landtags. Es ist zum einen vorgesehen, zukünftig die Möglichkeit einer Onlinepetition zu eröffnen, zum anderen soll ein sogenanntes Beschleunigungsgebot aufgenommen werden. Das soll noch einmal hinterlegen, dass Bürgerinnen und Bürger ein Anrecht darauf haben, dass Petitionen zeitnah erledigt werden.
Ich sage es auch heute noch einmal deutlich: Es kann nicht angehen, dass Petitionen über Jahre im Petitionsausschuss liegen und noch nicht einmal beraten werden. Es kann nicht angehen, dass Petitionen, die entscheidungsreif sind, nicht abgeschlossen werden.
Das kann nicht sein. An dieser Stelle hört auch das freie Mandat auf. Darüber muss sich jeder klar sein. Es gibt auch Rechte der Petenten.
(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das entscheiden nicht Sie, wo das freie Mandat aufhört! – Weitere Zurufe von der Opposition – Gegenrufe von der CDU – Glockenzeichen des Präsidenten)
Im Petitionsausschuss haben wir den unschätzbaren Vorteil, dass wir mit den oft schwierigen Fragestellungen nicht alleine dastehen. Ein besonderer Dank – das Petitionsreferat ist vertreten – geht an Frau Bachmann, Herrn Beck, Frau Brink, Frau Rost. Frau Bicking sehe ich gerade nicht. Einen herzlichen Dank an die unglaublich tolle Unterstützung. Ein ebensolcher Dank geht an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ministerien und der Verwaltung, insbesondere an Frau Ruf-Hilscher vom hessischen Innenministerium und an Frau Schnier vom Stenografischen Dienst.
Nur zwei Sätze noch. – Wir haben uns in dem zurückliegenden Jahr bemüht, den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden. In 83 % der Fälle konnten wir keinen positiven Bescheid erlassen. Diese Zahl belegt aber auch eindrucksvoll, wie gut die Arbeit der zuständigen Organe in der Justiz und der Verwaltung ist. Das ist auch ein Beleg dieses Petitionsberichts. – Vielen Dank.
Sehr verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Petitionsbericht ist im Grunde dafür da, die Arbeit im Ausschuss Revue passieren zu lassen, sie zu bewerten und auf die Bedarfe der Petenten einzugehen.
In der Regel fange ich meine Rede damit an, zu sagen, dass dieser Ausschuss konsensorientiert, politikfern und sachorientiert arbeitet. Der Beitrag von Frau Wallmann lässt mich ein bisschen daran zweifeln, ob das auch die Intention der CDU-Fraktion ist und das auch in Zukunft so bleiben soll.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN – Holger Bellino (CDU): Absoluter Quatsch ist das!)
Frau Kollegin, mit Verlaub, die Freiheit des Mandats hier zu diskutieren, ist ein sehr riskantes Spiel, das Sie hier beginnen.
(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Polizeistaat! – Gegenruf des Abg. Holger Bellino (CDU): Da, wo Sie ideologisch verwurzelt sind, gibt es keine Petitionen!)
Wir als Landtagsfraktion der GRÜNEN werden das freie Mandat und die freie Verantwortung der Abgeordneten nicht einfach so hergeben. Das möchte ich für uns noch einmal festhalten.
Natürlich möchte ich auch zu Beginn den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsreferats ganz herzlich danken.