Protocol of the Session on May 30, 2012

Herr Kollege Rudolph, es hilft nicht, immer nur zu rufen und zu fordern, sondern man muss auch etwas tun, und zwar in ordnungsgemäßer Art und Weise. Es hat keinen Sinn, in unbegründeter Form Wettbewerb verhindern zu wollen. Dann scheitert man, weil man nämlich im Europäischen Gerichtshof eine Adresse findet, die einem sehr klar sagt, was geht und was nicht geht.

Herr Kollege Rudolph, es ist kein Geheimnis: Wir als FDP hätten uns eine Lösung gewünscht, die weiter geht als die jetzt vorliegende. Das ist insbesondere an ideologisch begründeter Verweigerung besserer Einsicht gescheitert.

(Günter Rudolph (SPD): Das weise ich zurück! Das ging an die CDU!)

Ich denke nur an Ihre Parteifreundin Kraft und Ihren Parteifreund Beck, die sich besserer Erkenntnis, bis hin zu den Konsequenzen aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, einfach verweigern. Das, was man jetzt mit diesem Staatsvertrag umzusetzen versucht, um dem Urteil gerecht zu werden – der Kollege Frömmrich hat dazu schon einiges gesagt –,

(Günter Rudolph (SPD): Ihr werdet nicht gefragt! Ihr dürft es dann abnicken!)

ist aus meiner Sicht nicht ausreichend. Es dürfte nicht reichen, die Zahl der Konzessionen so zu beschränken, wie das jetzt der Fall ist. Es gibt nach wie vor Restriktionen im Bereich des Onlinekasinos und beim Onlinepokern, die durch nichts vernünftig zu begründen sind. Das sind eben die Zugeständnisse, die in dem Apparat der Ministerpräsidentenkonferenz gemacht werden müssen.

Die Hinweise der Europäischen Kommission zur Notwendigkeit von Nachbesserungen – nicht erst in sieben Jahren, sondern innerhalb der nächsten zwei Jahre – weisen in die gleiche Richtung. Ich kann uns allen nur raten, diese Hinweise sehr deutlich zur Kenntnis zu nehmen und dafür zu arbeiten, dass wir in den nächsten zwei Jahren auf

dem Weg vorankommen, der dort richtigerweise eingeschlagen worden ist.

Mit dem jetzt zu ratifizierenden Staatsvertrag liegt eine Regelung vor, die durchaus Probleme enthält, die aber einen sehr großen Schritt – ich betone das – in die richtige Richtung bedeutet. Viele der Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs werden umgesetzt. Der Staat kann endlich an den Milliardeneinnahmen der Glücksspielbranche partizipieren und bekommt damit Spielraum, um wichtige Suchtpräventionsmaßnahmen weiter zu stärken.

Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss. Durch die Hinweise der Europäischen Kommission wissen alle, dass an der einen oder anderen Stelle nachgesteuert werden muss. Wir Liberale werden die Entwicklung entsprechend dem Auftrag der Europäischen Kommission kritisch beobachten und uns konsequent für eine Weiterentwicklung einsetzen.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Greilich. – Damit sind wir am Ende der Aussprache. Die erste Lesung ist beendet.

Gehe ich recht in der Annahme, dass der Änderungsantrag mit überwiesen wird? – Das heißt, wir überweisen den Gesetzentwurf und den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE an den Innenausschuss zur Vorbereitung der zweiten Lesung.

Damit sind wir am Ende der Vormittagstagesordnung. Es wurde vereinbart, dass wir die Punkte 7 und 8 nach der Mittagspause und nach dem Setzpunkt der FDP-Fraktion behandeln. – Es erfolgt kein Widerspruch.

Wir treten in die Mittagspause ein. Ich unterbreche die Sitzung bis 15 Uhr.

(Unterbrechung von 13:03 bis 15:02 Uhr)

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Sie zur Eröffnung der Sitzung nach der Mittagspause begrüßen. Ich hoffe, dass sich die Reihen trotz des schönen Wetters noch füllen werden.

(Günter Rudolph (SPD): Die Hoffnung habe ich nicht! Wir fangen trotzdem an!)

Noch eingegangen und auf Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD betreffend katastrophale Zustände in der JVA Kassel-Wehlheiden, Drucks. 18/5769. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Antrag Tagesordnungspunkt 69. Die Redezeit beträgt fünf Minuten je Fraktion.

Des Weiteren möchte ich darauf hinweisen, dass das Hessische Landesamt für geschichtliche Landeskunde den Abgeordneten im Foyer Erläuterungen zu dem Landesgeschichtlichen Informationssystem Hessen – kurz: LAGIS – anbietet. Dort können sich alle Interessierten darüber informieren.

Dann steigen wir in die Tagesordnung ein. Ich rufe Tagesordnungspunkt 37 – Setzpunkt der FDP – auf:

Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Auslandsvermögen endlich besteuern – SPD und GRÜNE „schaden“ mit ihrer „Blockadepolitik“ dem Wohle des Landes und der Kommunen – Drucks. 18/5735 –

in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 64:

Dringlicher Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Schwarzgeldbesitzer in der Schweiz endlich angemessen an der Finanzierung der Staatsaufgaben beteiligen – Drucks. 18/5762 –

und Tagesordnungspunkt 68:

Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD betreffend Schwarzgeldsünder und Steuerhinterzieher schaden dem Bundesland Hessen – Drucks. 18/5768 –

Die Redezeit beträgt zehn Minuten je Fraktion. Für die FDP-Fraktion hat Herr Noll das Wort.

(Günter Rudolph (SPD): Alles in Ordnung, es gibt keine Steuerbetrüger, alles ist wunderbar! So ähnlich wird sich das anhören!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Kollege Rudolph, ich weiß, nach der Mittagspause ist es immer etwas schwierig – besonders bei diesem schönen Wetter und nach einem angenehmen Mittagessen –, sich den trockenen Themen der Tagespolitik zu widmen.

(Günter Rudolph (SPD): Ich habe durchgearbeitet!)

Aber ich sehe, Sie sind darauf eingestellt. Deswegen können wir gleich in der Sache beginnen. Zunächst einmal ist es sinnvoll, sich Gedanken darüber zu machen, was durch dieses Steuerabkommen eigentlich geregelt wird. Im Augenblick haben wir gar keine Regelung, was die Besteuerung deutscher Vermögen in der Schweiz betrifft.

(Zurufe von der SPD: Doch!)

Deswegen war es notwendig, dass die Bundesrepublik Deutschland mit der Schweiz ein Abkommen abschließt, das in dieser doch sehr schwierigen Lage klare Regelungen schafft. Dieses Abkommen sieht vor, dass es eine Nachversteuerung von Vermögen in der Schweiz gibt – die Abgabe liegt zwischen 21 % und 41 % – und dass Schweizer Kreditanstalten zukünftig

(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Vermögen versteuern! Das ist gut!)

die laufenden Einnahmen deutscher Anleger nach dem in Deutschland üblichen Steuersatz besteuern. Die Schweiz besteuert und leitet die Steuereinnahmen an Deutschland weiter. Diese Regelung ist im Gegensatz zu dem, was bislang leider Gottes Praxis ist, ein deutlicher Schritt nach vorne.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU – Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

Herr Schmitt, Sie haben nachher Gelegenheit, Ihre Sicht der Dinge darzustellen. Jetzt hören Sie sich wenigstens einmal an, wie die FDP-Fraktion dieses Thema sieht.

(Beifall bei der FDP)

Welche Auswirkungen hat das? – Das Land Hessen könnte mit einer Einmalzahlung in Höhe von mehreren 100 Millionen € rechnen. Außerdem könnten jedes Jahr

Mehreinnahmen in zweistelliger Millionenhöhe erzielt werden. Die hessischen Kommunen – das richtet sich gerade an die SPD-Fraktion – profitieren davon unmittelbar; denn es ist geplant, dass 8 % des Einmalbetrags an die Kommunen fließen.

(Sigrid Erfurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch?)

Frau Erfurth, das hängt natürlich von der Höhe der Einnahmen ab. Das ist eine ganz einfache Rechnung. – Auch weiterhin sollen 12 % der laufenden Einnahmen an die Kommunen fließen. Diese Beträge in Millionenhöhe, die dauerhaft an die Betroffenen fließen, sind spürbare Auswirkungen. Sie bewirken auch eine deutliche Erhöhung der Steuereinnahmen.

Außerdem hat es die Auswirkung, dass es kaum noch Anreize gibt, Kapital in die Schweiz zu verlagern. Dies hat natürlich auch eine Stärkung der deutschen Finanzplätze, insbesondere des Finanzplatzes Frankfurt, zur Folge. Dann würde auch weitgehend Schluss sein mit solch eigenartigen Praktiken wie dem Handeln mit SteuersünderCDs – eine ohnehin schwierige Materie.

(Zuruf der Abg. Petra Fuhrmann (SPD))

Das würde den Zustand ändern, den wir in den letzten Jahren hatten. Immerhin – das sage ich Ihnen von der SPD – würde es auf alle Fälle deutlich mehr als das sein, was die Sozialdemokraten mit ihren Finanzministern in der Vergangenheit in Bezug auf dieses Problem je zustande gebracht haben. Ich denke z. B. an das Gesetz über die strafbefreiende Erklärung. Das war ein Gesetz, das unter der rot-grünen Regierung Schröder-Fischer in die Wege geleitet worden ist.

(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Das war auch falsch!)

Ja, schön, Herr van Ooyen.

(Zuruf von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dieses Gesetz war eine Umkehrung dessen, was geplant ist. Es hatte zur Folge, dass die Besteuerung weit niedriger lag, nämlich bei 15 %, als es in dem Abkommen nunmehr geplant ist.

Der große Fehler des Gesetzes bestand darin, dass die Leute das selbst in Angriff nehmen mussten. Nicht der Staat hat automatisch solche Vermögen und Einlagen in der Schweiz besteuert und die Steuereinnahmen an die Bundesrepublik Deutschland weitergeleitet, sondern die Leute mussten das selbst machen. Die Folge davon war, dass weit weniger Einnahmen erzielt werden konnten, als es die damalige rot-grüne Regierung geplant hatte.

Das ist nicht der Sinn einer solchen Maßnahme, und deswegen zielt das Steuerabkommen mit der Schweiz in die richtige Richtung. Die Schweiz beteiligt sich nämlich aktiv an der Besteuerung dieser Vermögen und Einlagen.