Drittens. In den Nachrandstunden werden die vom Bundesverwaltungsgericht festgeschriebenen 133 Flüge realisiert – nicht mehr Flüge, aber auch nicht weniger. Ich sage eines ganz deutlich: Wer jetzt kommt, nachdem das jetzt alles klar und durch die Unterschrift von Minister Posch heute besiegelt worden ist, und sagt, er wolle etwas anderes, er kritisiere das, er wolle Änderungen,
der kann doch nur eines wollen: dass nämlich nachts mehr Flüge stattfinden, als es jetzt der Fall ist.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP – Lachen bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)
Der kann doch nur wollen, dass es mehr als 133 Flüge in den Nachtrandstunden gibt. Wenn Sie in der Sache etwas ändern wollen, dann sage ich deutlich: mit uns nicht. Weder CDU noch FDP werden Ihnen da auf den Leim gehen.
(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP – Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie machen sich doch lächerlich! – Weitere Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bei dem, was Sie als Fraktion wollen, mag das vielleicht nicht ganz zutreffen. Das räume ich gerne ein. Sie wollen viel weniger Flüge. Ihnen wäre es am liebsten, es gäbe gar keinen Ausbau. Sie wollen Lärmobergrenzen haben. All das sind Dinge, die das Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen hat. Herr Posch hat die Revision von Raunheim angesprochen.
Versuchen wir hier also nicht, wechselseitig die Dinge zu verschlimmbessern. Ihre Forderungen sind sowieso nicht zu erfüllen. Der Flughafen wird ausgebaut.
Abschließend möchte ich noch eines sagen: Die Hessische Landesregierung hat ein Anti-Lärm-Paket von einer geradezu europäischen Dimension entwickelt. Es wird jetzt umgesetzt. Wir werden dieses Paket Schritt für Schritt umsetzen, und damit wird es möglich sein
auch wenn es Ihnen, Herr Kaufmann, vielleicht nicht passt –, dass der Flughafen Frankfurt weiterhin für Wohlstand und Arbeitsplätze in der Region sorgt und dass wir
Insofern liegt noch viel Arbeit vor uns. Aber für Hessen ist das heute ein guter Tag; denn mit der Entscheidung, die Minister Posch vorgetragen hat, wird ein langes Verfahren abgeschlossen, das für Hessen von größter Bedeutung ist. Nochmals herzlichen Dank dafür.
Schönen Dank, Herr Dr. Arnold. – Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht ihr Vorsitzender, Herr Al-Wazir.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Offensichtlich hat die Intervention des Bundesverkehrsministers Ramsauer den Abg. Dr. Arnold etwas verwirrt. Anders ist dieser Redebeitrag nicht zu erklären.
Das ist ein Teil des verrückten Aktes, den wir hier gerade erleben. Es ist die abenteuerliche Abschiedsvorstellung eines hessischen Verkehrsministers, der sich hier dafür feiern lassen möchte, dass er etwas unterschrieben hat, was das Gegenteil von Rechtssicherheit bedeutet und die nächsten Klagen geradezu herausfordert. Das ist das Gegenteil von Rechtssicherheit.
Das ist geradezu irre; denn Dieter Posch erzählt seit Jahren, dass es ihm nur um Rechtssicherheit geht. Aber jetzt erlässt er einen Verwaltungsakt auf der Grundlage einer Presseerklärung. Herr Dr. Arnold, es müsste Ihnen doch auffallen, dass da etwas nicht stimmt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, warum machen Sie das? Seit dem 20. April suche ich eine Antwort darauf, und ich habe sie bis heute nicht gefunden.
Warum machen Sie das? Sie haben in diesem Verfahren eine Kette von Fehlern begangen. Im Jahr 2007 haben Sie den ersten großen Fehler gemacht, und zwar aus Sicht der Ausbaubefürworter. Sie haben diesen Fehler gar nicht aus unserer Sicht begangen, sondern aus Sicht der Ausbaubefürworter. Der erste große Fehler, den Sie gemacht haben, war, dass Sie zwar Ja zum Ausbau, aber Nein zum Nachtflugverbot gesagt haben.
Herr Dr. Arnold, lesen Sie einmal das vor, was Alois Rhiel am 18. Dezember 2007 gesagt hat, nach dem Motto: Ein Nachtflugverbot mit 17 Ausnahmen ist doch orwellscher Neusprech. – Das Bundesverwaltungsgericht hat das genauso gesehen. Nachtflugverbot bedeutet Nachtflugverbot. Es gibt keine 17 Ausnahmen bei etwas, was man als ein Verbot bezeichnen kann. Das haben wir Ihnen schon damals gesagt. Wir sind leider in allem bestätigt worden, was wir schon immer gesagt haben, nämlich dass Sie sich nicht rechtskonform verhalten haben.
Im Übrigen habe ich nicht gehört, dass der Abg. Dieter Posch rund um den 18. Dezember 2007 oder schon davor
laut dagegen protestiert hätte. Im Gegenteil, Sie haben all das mitgetragen, was damals gemacht worden ist und sich jetzt als rechtswidrig herausgestellt hat.
Sie haben einen zweiten Fehler gemacht: Im Jahr 2009 hat der Verwaltungsgerichtshof erklärt, das, was Alois Rhiel 2007 in dieser Frage gemacht habe, sei nicht korrekt. Sie können ein Nachtflugverbot nicht nur erlassen – das war bestritten worden –, sondern Sie müssen es sogar. – Jetzt kommt der Fehler, den Dieter Posch höchstpersönlich begangen hat; damals hatte er nämlich schon wieder das Amt des Verkehrsministers inne. Er hat gesagt: „Ich lege gegen dieses Urteil Revision ein“, und hat Sie alle gezwungen, diesen Unsinn mit zu vertreten und gegen das eigene Versprechen zu klagen. Das war der zweite große Fehler.
Der dritte große Fehler ist heute passiert: Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision des Landes eindeutig zurückgewiesen. Statt dass Sie jetzt endlich ein ordnungsgemäßes Verfahren einleiten, kommt der abenteuerliche Schnellschuss des heutigen Tages. Statt dass Sie aus all diesen Fehlern endlich einmal lernen, verteidigen Sie sie auch noch und rufen Hurra. Man glaubt wirklich, man ist im falschen Film.
Wir GRÜNE haben am 20. April, nachdem Dieter Posch das sogenannte Planklarstellungsverfahren angekündigt hatte – zu dem der Pressesprecher des Bundesverwaltungsgerichts übrigens sagt, so etwas sei ihm nicht bekannt; so viel zum üblichen Vorgehen –, unseren Anwalt sofort gefragt, ob das eigentlich geht. Unser Anwalt, Herr Groth – das sind Gaßner, Groth, Siederer & Coll. –, hat eindeutig erklärt,
das dürfe aus Rechtsgründen nicht vor vollständiger Kenntnis der schriftlichen Begründung des vom Bundesverwaltungsgericht am 04.04.2012 verkündeten Urteils erfolgen.
Fällt die zuständige Planfeststellungsbehörde vorher eine verbindliche Entscheidung, geht sie damit ein erhebliches erneutes Anfechtungs- und Aufhebungsrisiko ein und bewirkt das Gegenteil von dem, was sie angeblich erreichen will.
Sie haben gesagt, das sei ein „bestelltes Gutachten“, und der Gutachter sei ein „Parteisoldat“. Das sind Ihre Worte aus dem letzten Plenum. Ich rate Ihnen: Passen Sie auf. Genau dieser Anwalt hat im Jahr 2000 im Rahmen des Mediationsverfahrens den Auftrag erhalten, die Frage zu prüfen, ob ein absolutes Nachtflugverbot möglich ist. Er hat gesagt, es sei möglich. Sie haben gesagt, es sei nicht möglich. Herr Müller, wer hat am Ende recht behalten? Die Frage können Sie sich selbst beantworten.
Exakt derselbe Gutachter hat im Auftrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Jahr 2008 erklärt, ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren zur Erreichung eines absoluten Nachtflugverbots sei möglich. Dieter Posch hat damals als Abgeordneter gesagt, das sei rechtlich unmöglich. Wer hat am Ende recht behalten, Herr Müller? Sie können sich diese Frage selbst beantworten.
Jetzt sagt derselbe Anwalt, die Planklarstellung sei hochgefährlich, und Sie behaupten, er habe unrecht. Ich kann mir denken, wie das am Ende ausgehen wird.
Wenn Sie sagen, „der da“ sei ein Parteisoldat – was immer das in Ihrer Partei heißen mag –, muss ich Ihnen entgegnen: Er ist noch nicht einmal Parteimitglied.
Sie sagen also, dass auch alle Mitglieder der Fluglärmkommission Parteisoldaten sind. Sie sagen, dass der Landrat Quilling, CDU, und der Stadtrat Paul-Gerhard Weiß, FDP, ebenfalls Parteisoldaten der GRÜNEN sind. Nehmen Sie das, was Sie sagen, eigentlich ernst?