Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich glaube, das ist wirklich etwas, bei dem man sich nicht groß streiten sollte. Der Finanzminister hat gerade eben gesagt, dass sich die Punkte, über die man diskutieren muss, in Grenzen halten. Wir haben jetzt die erste Lesung dieses Staatsvertrags. Das, was der Finanzminister gesagt hat und was man im Gesetzentwurf lesen kann, erscheint erst einmal sinnvoll. Es erscheint als eine Lösung, die man durchaus nehmen sollte.
Herr Kollege Norbert Schmitt hat gerade eben die Ministerpräsidenten der SPD-geführten Länder aufgezählt. Wir freuen uns natürlich, dass auch Winfried Kretschmann das unterzeichnet hat. Von daher kann das nicht verkehrt sein.
Wenn ein Schwabe das unterzeichnet, ist da etwas Richtiges dran. Von daher glaube ich, dass man sich bei dieser Frage wird einigen können.
Ein kleiner Kritikpunkt in der Sache ist, dass wir uns mit einem Staatsvertrag beschäftigen, der sich auf einen Staatsvertrag bezieht, den zumindest wir Parlamentarier noch nicht kennen. Das ist für eine Debatte im Parlament nicht besonders hilfreich. Denn man sollte schon kennen, auf welchen Paragrafen in dem anderen Staatsvertrag sich das bezieht und was da genau steht. Ich gehe einmal davon aus, dass wir das während der Ausschussberatungen erklärt bekommen.
Das bringt mich zu dem, was Herr Kollege von Zech hier vorgetragen hat. Ich wäre ganz vorsichtig hinsichtlich einer Aussage, was mit dem anderen Staatsvertrag geschehen wird. Herr Kollege von Zech, Sie sollten sich vielleicht einmal die Zeit nehmen und das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Thema Glücksspiel in Deutschland nachlesen. Da geht es um die Frage der kohärenten Regelungen beim Glücksspiel. Angesichts der Eckpunkte, von denen ich gerade in dem von Ihnen hochgelobten Glücksspielstaatsvertrag gehört habe, wage ich zu bezweifeln, ob dieser Staatsvertrag Bestand haben würde, wenn jemand vor dem Europäischen Gerichtshof dagegen klagen würde. Von daher hätte ich mich da nicht so weit aus dem Fenster gelehnt. Aber es ist Ihre Sache, wie Sie das beurteilen.
Die Nähe der FDP zur Glücksspiellobby ist bekannt. Das wissen wir. Das muss man nicht wieder einmal betonen.
Herr Finanzminister, der Staatsvertrag, der hier vorliegt, erscheint uns zunächst einmal sinnvoll. Deswegen harren
Herr Kollege Frömmrich, vielen Dank. – Als nächster Redner hat sich Herr Kollege Schaus von der Fraktion DIE LINKE zu Wort gemeldet. Herr Schaus, bitte schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die klassenlose Gesellschaft lassen wir jetzt einmal beiseite, denn es geht hier eher um die klassenlose Lotterie, die allen auf öffentlich-rechtlicher Basis zugänglich sein soll. Insofern kann ich nur sagen: Dafür sind wir immer. Das ist keine Frage. Wenn es Lotterien gibt, dann wollen wir das gerne unter öffentlich-rechtlicher Kontrolle und Aufsicht haben.
Herr von Zech hat die Bekämpfung der Spielsucht angesprochen. Auch wenn das hier bei diesem Staatsvertrag eher eine untergeordnete Rolle spielt, ist das doch ein Thema. Insofern stimme ich Ihnen da durchaus zu. Wir glauben, dass das in privater Hand viel schwieriger wäre. Dazu haben wir schon die entsprechenden Diskussionen geführt.
Ich will das gar nicht in die Länge ziehen. Herr Minister, wir haben vernommen, dass der Staatsvertrag zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten soll. Das ist die konkrete Absicht. Insofern ist Eile geboten.
Wir von der LINKEN unterstützen grundsätzlich diese Forderung. Ich sage einmal: Ich als Gewerkschafter hätte es lieber gesehen, wenn man das Personalvertretungsgesetz aus Hamburg statt des Bundespersonalvertretungsgesetzes zugrunde gelegt hätte. Aber da will ich nicht kleinlicher als die anderen sein.
Das ist einfach weitgehender. Da gibt es mehr Mitbestimmungsrechte. Das wäre schon gut, wenn man Regelungen für die Personalvertretung treffen will. Darauf habe ich halt einen Blick.
Ansonsten kann ich nichts feststellen, was gegen diesen Staatsvertrag sprechen sollte. Deswegen sind wir für eine zügige Behandlung und Entscheidung auch im Hessischen Landtag zu haben. – Vielen Dank.
(Beifall der Abg. Janine Wissler und Barbara Cár- denas (DIE LINKE) – Janine Wissler (DIE LINKE): Das war eine hervorragende Rede!)
Herr Kollege Schaus, ich danke Ihnen. – Als nächster Redner hat sich Herr Kollege Milde von der Fraktion der CDU zu Wort gemeldet. Herr Milde, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Bei so viel Eintracht muss man schon ein bisschen aufpassen.
Die Eintracht ist heute ein Grund zum Jubeln. Aber bei so viel Eintracht muss ich aufpassen, dass ich am Ende nicht mit den LINKEN, den GRÜNEN, der SPD und den anderen eine Große Koalition suche.
(Hermann Schaus (DIE LINKE): Jetzt müssen Sie dagegen sein! Oder wie? – Janine Wissler (DIE LINKE): Dann stimmen Sie doch dagegen!)
Aber in der Tat – das wird Sie nicht verwundern, begrüßen auch die Mitglieder der CDU-Fraktion, genauso wie die Mitglieder der FDP-Fraktion, den Gesetzentwurf. Er ist auch nicht so spektakulär, wie sich das in manchen Äußerungen zum Thema Glücksspielstaatsvertrag oder zu den Wahlergebnissen in Schleswig-Holstein darstellen könnte. Vielmehr geht es, wie es der Finanzminister vorhin gesagt hat, in der Tat lediglich um die Zusammenführung der beiden Klassenlotterien.
Es spielen auch historische Gründe eine Rolle, warum der eine Sitz dort und der andere dort ist. Das ist natürlich alles sachlich begründet.
Es geht um die Vorlage eines Staatsvertrages. Da muss ich sagen: Herr Frömmrich hat vollkommen recht. Es ist ein bisschen unglücklich, dass wir den Staatsvertrag noch nicht haben, auf den sich dieser bezieht.
Trotzdem ist es richtig, dass wir es heute machen; denn die Eile hat der Finanzminister genannt. Bis zum 30.06. soll das in Hamburg eingereicht werden. Wir haben ein gemeinsames Interesse daran, dass es geschieht. Der Finanzminister hat auch auf die betriebswirtschaftlich sinnvolle Lösung hingewiesen. Es gibt nun einmal zurückgehende Einnahmen bei den Lotterien. Da muss man sich betriebswirtschaftlich anders aufstellen.
Drittens ist die Risikoverteilung von 16 auf 16 Länder natürlich nicht zu unserem Schaden. Zu guter Letzt – das betrifft vor allem das Land Hessen – gibt es einen positiven Effekt auf die Bilanz des Landes Hessen, weil der Wert höher ist als das, was bisher in den Büchern steht, und sich somit der Wert erhöht. Insofern können wir rundum zufrieden sein, Herr Finanzminister.
Auch wir sehen den Beratungen im Haushaltsausschuss – Herr Frömmrich, da müssten Sie zu uns kommen – sehr positiv entgegen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Milde. – Es liegen keine weiteren Wortbeiträge vor. Damit ist der Gesetzentwurf eingebracht.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder, Drucks. 18/5563, wird zur Vorbereitung der zweiten Lesung dem Haushaltsausschuss überwiesen.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE für ein Hessisches Mindestlohngesetz (Landes- mindestlohngesetz) – Drucks. 18/5582 –
Zur Einbringung des Gesetzentwurfs hat sich Frau Abg. Wissler, Fraktion DIE LINKE, gemeldet. Frau Abg. Wissler, Sie haben das Wort.
Das Arbeitsentgelt muss... zum Lebensbedarf für den Arbeitenden und seine Unterhaltsberechtigten ausreichen.
Die Realität in diesem Land sieht leider ganz anders aus. In Hessen arbeiten heute rund 300.000 Beschäftigte zu Niedriglöhnen, also zu Löhnen, die kaum oder gar nicht ausreichen, um damit den Lebensunterhalt zu finanzieren, geschweige denn, eine Familie zu ernähren. Diese Zahl wächst stetig. Frauen sind besonders stark von dieser Entwicklung betroffen. Mittlerweile arbeitet jede dritte Frau im Niedriglohnsektor.
Wenn man Art. 33 der Hessischen Verfassung ernst nimmt, dann ist dies nichts anderes als ein permanenter Verstoß gegen die Verfassung. Dazu würde ich mir auch einmal einen Aufschrei der sogenannten Verfassungsschützer in diesem Land wünschen.
Lohndumping ist geduldeter Verfassungsbruch, und die Landesregierung tut nichts dagegen, obwohl es hier um die Existenz und auch um die Würde von Menschen geht.
Es ist nicht hinnehmbar, dass eine wachsende Zahl von Menschen gezwungen ist, trotz Vollzeitbeschäftigung zur Arbeitsagentur zu gehen und ihre geringen Einkommen mit Hartz IV aufzustocken. Aber genau darauf spekulieren die Unternehmen: Sie zahlen Hungerlöhne, und die Steuerzahler sollen das dann aufstocken.
Das geht nicht nur zulasten der Allgemeinheit, sondern es ist vor allem auch entwürdigend für die Betroffenen. Gerade in einem reichen Land wie Hessen muss gelten: Von Arbeit muss man leben können.
Deshalb brauchen wir endlich einen gesetzlichen Mindestlohn, der die Menschen vor diesen Dumpinglöhnen schützt. Denn sozial ist eben nicht automatisch, was Arbeit schafft, wenn die Löhne am Ende zum Leben nicht reichen. Mit der Ausweitung des Niedriglohnsektors steigt das Armutsrisiko für breite Schichten der Bevölkerung. Denn niedrige Einkommen bedeuten irgendwann niedrige Renten. Die Ausweitung des Niedriglohnsektors und der prekären Beschäftigungsverhältnisse wird zu einer explodierenden Altersarmut führen.
Meine Damen und Herren, natürlich belasten Niedriglöhne auch die Sozialversicherungssysteme; denn wer wenig verdient, zahlt auch wenig ein. Je größer der Niedriglohnsektor, desto mehr Steuergelder müssen aufgewendet werden, um diese sozialen Härten abzufedern. Von daher will ich sagen: Ein gesetzlicher Mindestlohn würde dazu beitragen, dass die öffentlichen Haushalte entlastet würden.