Protocol of the Session on May 9, 2012

An dieser Stelle frage ich mich, ob die CSU hellsichtig war, weil sie vorausgeahnt hat, dass es mit der Betreuungsplatzversorgung nichts wird, oder ob sie einfach nur gern ein bisschen bayerische Heile-Welt-Mentalität mit Frauen am Herd und der Wiege bewahren wollte.

Mit der Herdprämie sollte es Wahlfreiheit geben; denn wenn der Staat in die Kinderbetreuung investiert, dürfen die Familien nicht zu kurz kommen. Dass die Familien am meisten profitieren, wenn die Kinder in einer gut ausgestatteten Kita untergebracht sind, sollte sich herumgesprochen haben. In weiten Kreisen der FDP und selbst in der CDU ist das angekommen. Aber der Streit mit der Schwesterpartei wird immer heftiger. Und was macht an dieser Stelle die aus Hessen stammende Bundesfamilienministerin Kristina Schröder? – Sie schreibt ein Buch:

(Günter Rudolph (SPD): Lässt schreiben!)

„Danke, emanzipiert sind wir selber!“, in dem sie sich auf nichts festlegt, außer auf die Wahlfreiheit. Aber Wahlfreiheit setzt voraus, dass ich wählen kann. Die Wahlfreiheit habe ich aber nicht, wenn ich keinen Krippenplatz bekomme. In Hessen fehlen noch immer rund 5.000 Plätze, in Städten wie Frankfurt fürchtet sich die Verwaltung vor dem nächsten Sommer. Denn was soll die Stadt tun, wenn Eltern ihr Recht einklagen? Diese Klagen werden die Eltern gewinnen. Davon aber kann die Stadt keine einzige Erzieherin finden und keine weitere Kita eröffnen.

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, sagt:

Diese Garantie wird nicht einlösbar sein.

Robert Fischbach, Präsident des Hessischen Landkreistages, verweist darauf:

Eine sich jetzt abzeichnende Betreuungsquote von bundesdurchschnittlich 40 bis 50 % anstelle der ursprünglich prognostizierten 35 % sowie hierfür nicht auskömmliche Finanzierungsmittel des Bundes und der Länder stellen bundesweit die Landkreise, Städte und Gemeinden vor große Herausforderungen. So auch in Hessen, wo die Bundesmittel nunmehr nahezu voll ausgeschöpft sind und in vielen Landkreisen deutlich geworden ist, dass auch die hinzukommende Landesförderung nicht ausreichen wird.

Fischbach weiter:

Die hessischen Landkreise wenden sich daher mit Nachdruck an die Hessische Landesregierung, mit den Kommunalen Spitzenverbänden in Gespräche über die deutliche Erhöhung der vom hessischen Sozialminister in Aussicht gestellten Landesmittel von 30 Millionen sowie deren sofortige Bereitstellung einzutreten. Ein solches Spitzengespräch könnte zudem notwendige Klarheit über den derzeitigen kreisbezogenen Ausbau- und Finanzierungsstand der U-3-Kinderbetreuung sowie die weiteren gemeinsamen Schritte bringen. Wir hoffen daher, dass das Land den Gesprächsbedarf endlich erkennt und mit den Kommunalen Spitzenverbänden in den Dialog tritt.

Dem kann ich mich nur anschließen.

(Beifall bei der LINKEN)

Vor diesem Hintergrund findet das Trauerspiel um das Betreuungsgeld statt. 2008 wurden für sechs Jahre Bundesmittel für den Ausbau in Höhe von 165,2 Millionen € bewilligt. Das Betreuungsgeld würde sich jährlich auf 2,2 Milliarden € belaufen.

(Petra Fuhrmann (SPD): Hört, hört!)

Wie viel Kinderbetreuungseinrichtungen könnte man mit diesem Geld schaffen, Erzieherinnen so bezahlen, dass der Beruf attraktiv ist, und die Qualität der Kinderbetreuung wesentlich verbessern?

(Beifall bei der LINKEN, bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Kordula Schulz-Asche (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN))

Stattdessen wird unter dem Deckmantel der Wahlfreiheit und der Gleichbehandlung ein Taschengeld für Mütter finanziert, die es überwiegend gar nicht brauchen. Die Familien, die sich in wirtschaftlicher Abgesichertheit dafür entscheiden, dass ein Elternteil zu Hause bleibt – meistens die Mütter –, tun das mit und ohne Betreuungsgeld. Wir werden also erhebliche Mitnahmeeffekte bekommen, deren Vermeidung doch sonst immer so wichtig zu sein scheint.

Die erwerbslose Mutter, deren Chancen auf einen KitaPlatz gleich null sind, soll aber nach Meinung von Frau Schröder kein Betreuungsgeld bekommen, um keine falschen Anreize zu setzen. Diese Frauen haben überhaupt keine Wahlfreiheit. Sie haben keine Arbeit, und deshalb bekommen sie keinen Kita-Platz. Arbeit können sie nicht annehmen, wenn sie ihr Kind nicht betreuen lassen können. Zur Strafe bekommen sie die 150 € nicht, die Manager-, Banker- und Arztgattinnen selbstverständlich erhalten. Das ist die Wahlfreiheit und Gerechtigkeit à la CDU und CSU. Ich finde das unerträglich.

(Beifall bei der LINKEN und bei Abgeordneten der SPD)

Als das Tüpfelchen auf dem i gibt es vonseiten des Bundesjustizministeriums verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Einführung des geplanten Betreuungsgeldes. Die Eltern würden danach zu einer bestimmten Art und Weise der Erziehung ihrer Kinder gedrängt. Der Staat solle aber die Familie als eigenständige und selbstverantwortliche Gemeinschaft respektieren. Da wundert sich niemand mehr, wenn mit dem Titel „Nicht meine Ministerin“ bereits über 20.000 Unterschriften unter einem offenen Brief stehen. Ich kann nur sagen: Meine Ministerin ist das auch nicht.

(Beifall bei der LINKEN)

Noch vor Kurzem hieß es aus der Bundesregierung, man dürfe Eltern nicht mehr Geld für ihre Kinder in die Hand geben, denn man wisse ja nicht, ob es bei den Kindern ankommt. Wir erinnern uns an die Hartz-IV-Diskussion. Jetzt ist dieselbe Regierung aber gewillt, Eltern Geld in die Hand zu geben. Auf den Einwand, dass dann Kinder möglicherweise nicht in die Kita gebracht werden, denen es ganz besonders guttun würde, kommt ein so hochwertiger Vorschlag von der Ministerin, dass man die Auszahlung an die Wahrnehmung der Untersuchung beim Kinderarzt knüpfen könne.

Und die vormals gemeinte Zielgruppe, nämlich die HartzIV-Empfänger, schließt man kurzerhand wieder aus. Die bekommen zwar das Geld, damit formal alles korrekt läuft. Aber dann rechnet man es als Einkommen an und zieht es hinten wieder ab. Heuchlerischer und verlogener geht es meiner Meinung nach nicht mehr.

(Beifall bei der LINKEN)

Das heißt auch, Sie schließen alle Alleinerziehenden vom Betreuungsgeld aus, denn in der Regel kann Frau entweder ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten, dann bekommt sie aber kein Geld, oder sie bleibt zu Hause. Dann muss sie Hartz IV beantragen und bekommt auch kein Betreuungsgeld – pardon, sie bekommt es selbstverständlich. Aber hinten wird es wieder abgezogen: rechtlich korrekt, menschlich perfide. Die Arztgattin ist Ihnen eben mehr wert.

(Beifall bei der LINKEN – Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): Uiuiui!)

Das ist doch wahr. Wenn Sie es nicht aushalten können, dann ändern Sie das Ganze einfach. Das ist genau die Situation, die Sie schaffen: Die Frauen, die es am Nötigsten brauchen, bekommen es nicht, und die, die es nicht brauchen, kriegen es ungefragt.

(Zuruf der Abg. Claudia Ravensburg (CDU))

Sie schaffen noch eine andere Situation, dass nämlich die Pädagogik völlig in den Hintergrund tritt. Wenn man sich eine Familie vorstellt, die ein relativ geringes Einkommen hat, womöglich noch mit einem Verdiener in der Familie, der weniger als der andere verdient, und man dann zusammenrechnet, dass ein Kita-Platz wie beispielsweise in der Stadt Kassel 150 € kostet, das Betreuungsgeld aber noch einmal 150 € ausmacht, dann fangen diese Familien an zu rechnen. Dann fällt die Pädagogik mit Sicherheit hinten runter.

Sie reden immer davon, dass Sie gleiche Bildungschancen schaffen wollen. Ich möchte nur an den FDP-Setzpunkt denken, der noch kommen wird. Sie sorgen aber für einen Rahmen, der das von vornherein verhindert. Frauenpolitisch ist das Betreuungsgeld ebenfalls nur rückwärts gewandt. Wenn wir Frauen ermutigen wollen, sich am Erwerbsleben zu beteiligen, wirtschaftlich von ihren Partnern unabhängig zu sein, dann brauchen wir eine Förderung aller Möglichkeiten, die die Frauen dazu befähigen, und nicht ein Taschengeld, das sie ermutigt, zu Hause zu bleiben.

(Beifall bei der LINKEN)

Arbeitsmarktpolitisch kann ich mir nichts Dümmeres vorstellen, als einen Teil derer, die wir doch angeblich so notwendig brauchen, um die Facharbeiterlücke zu schließen, durch ein Belohnungssystem aufzufordern, dem Arbeitsmarkt fernzubleiben. Ich fordere die hessische CDU auf, sich für eine fortschrittliche Familienpolitik einzuset

zen und dazu beizutragen, das unsinnige Betreuungsgeld zu verhindern.

Kommen Sie dem Anliegen des Landkreistages nach, und sorgen Sie für eine ordentliche finanzielle Ausstattung der Kinderbetreuung. 2,2 Milliarden € wären ein guter Anfang. Eine Familienministerin, die in der CDU eine Quotenfrau ist und sich gegen Quoten am Arbeitsmarkt ausspricht,

(Petra Fuhrmann (SPD): Heimatquote!)

die „Wahlfreiheit“ sagt und staatlich finanziertes Gattinnentaschengeld meint, die ein Buch gegen Feministinnen schreibt und eine Herdprämie propagiert, hätte ins vorletzte Jahrhundert gepasst. Nur wäre sie als Frau nicht Ministerin geworden.

(Petra Fuhrmann (SPD): So ist es!)

Sollte die Bundesregierung dieses unsägliche Betreuungsgeld einführen, dann hoffe ich, dass die Erste, die davon Gebrauch macht, Kristina Schröder ist.

(Beifall bei der LINKEN – Zurufe von der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Schott. – Als nächste Wortmeldung liegt mir die Wortmeldung von Herrn Merz vor.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Albert Einstein hat einmal gesagt:

Man muss die Dinge so einfach wie möglich machen – aber nicht einfacher.

An diese Maxime haben sich die Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion DIE LINKE leider nicht gehalten.

(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Das ist doch wirklich...!)

Liebe Kollegin Schott, wenn man schon mit der Frage der Einführung eines Betreuungsgeldes nach der Debatte, die wir im letzten Plenum dieses Landtags hatten, erneut eine Diskussion für nötig hält, dann sollte man es doch mit einer gewissen Ernsthaftigkeit tun. Und die lassen Sie – das muss ich mit einem gewissen Mitleid sagen – in Ihrem Antrag vermissen. Wenn der Landtag als einen von gerade mal drei Sätzen beschließen soll, dass der Kita-Ausbau stockt, dann ist das argumentativ ein bisschen ärmlich.

(Bettina Wiesmann (CDU): Bravo!)

Deswegen haben wir es für nötig und richtig gehalten, einen eigenen Antrag zu der Sache vorzulegen. Wir möchten auch, dass dieser Antrag zur weiteren Beratung dem Sozialpolitischen Ausschuss überwiesen wird, damit wir das Thema auf der Tagesordnung halten und es vielleicht zu einem Zeitpunkt diskutieren können, wenn nun einmal tatsächlich ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vorliegt, auf den wir alle mit Spannung warten. Damit komme ich jetzt zum Gegenstand dieser Debatte selbst.

Meine Damen und Herren, ich hatte in meinem Redebeitrag in der letzten Plenardebatte sehr ausführlich aus einer Stellungnahme der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände zitiert. Ich hatte aus Zeitgründen darauf verzichtet, weitere Kritikerinnen und Kritiker des Betreuungsgeldes zu zitieren. Die kann man auch gar nicht alle zitieren, aber ein paar will ich Ihnen

heute nachtragen. Aus gegebenem Anlass fange ich mit der heute wiedergewählten Ministerpräsidentin des Saarlandes an, Frau Kramp-Karrenbauer:

Ich tue mich schwer mit dem Betreuungsgeld.

Das habe auch etwas mit der Prioritätensetzung zu tun. Als Beispiel für eine solche Priorität verwies sie dann auf den Nachholbedarf beim Ausbau der Zahl der Krippenplätze.