Protocol of the Session on March 27, 2012

Eine abschließende Bewertung ist erst möglich, wenn darüber hinaus weitere Angaben vorliegen, z. B. zu den Bestellungen der Verkehrsleistungen – übrigens über 2017 hinaus – oder der Mitfinanzierung. Eine abschließende Positionierung der Landesregierung – ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich sagen, dass dies auch alle anderen Gesellschafter im Aufsichtsrat des Nordhessischen Verkehrsverbundes betrifft – wird erst möglich sein, wenn alle Unterlagen vorliegen, d. h. in der nächsten Sitzung des Aufsichtsrates.

Wer war zuerst dran? – Herr Kollege Al-Wazir, Zusatzfrage.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Um Gottes willen, ich möchte mich nicht vordrängen!)

Die Kollegin hat es so gewünscht.

Herr Staatssekretär, zahlt das Land Hessen noch immer Geld dafür, dass dort nichts fährt?

Herr Staatssekretär Saebisch.

Herr Al-Wazir, ich weiß nicht, wann Sie das letzte Mal in Nordhessen waren. Aber in Nordhessen fährt eine ganze Menge öffentlicher Verkehr.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP – Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und des Abg. Timon Gremmels (SPD))

Herr Kollege Gremmels, Ruhe bitte. – Frau Müller, Sie dürfen noch eine freie Frage stellen. Danach kommt Herr Kollege Kahl als Fragesteller.

Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die Reaktivierung der Strecke günstiger wäre als die gegenwärtige Nichtinbetriebnahme der Strecke und die Zahlung für bestellte Verkehre?

Herr Staatssekretär Saebisch.

Frau Abgeordnete, das kommt ganz darauf an. Es kommt nämlich darauf an, inwieweit in Verhandlungen zum einen mit dem jetzigen Betreiber der Gesamtstrecke wie aber auch der DB Netz hier eine gesamtwirtschaftliche Betrachtungsweise auch über das Jahr 2017 dargestellt werden kann.

Genau das ist die entscheidende Frage, nämlich warum der Aufsichtsrat des Nordhessischen Verkehrsverbundes und – ich betone das ausdrücklich – alle Gesellschafter, auch die kommunalen, Wert darauf gelegt haben, dass eine Entscheidung erst dann getroffen werden kann, wenn die entsprechenden Gespräche mit allen Beteiligten und die dafür notwendigen Finanzierungsverträge im Ganzen vorliegen. Dieser Zeitpunkt war erkennbar in der letzten Aufsichtsratssitzung des Nordhessischen Verkehrsverbundes noch nicht gekommen.

Deswegen werden wir uns, genauso wie alle anderen Gesellschafter im NVV auch, erst dann eine abschließende fachliche Meinung bilden und eine Entscheidung treffen können, wenn alle entsprechenden Verträge wie auch die komplette Nutzen-Kosten-Untersuchung bzw. deren fachliche Auswertung vorliegen.

Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abg. Kahl.

Herr Staatssekretär, nennen Sie uns doch bitte, bezogen auf genau diese noch nicht reaktivierte Strecke zwischen Frankenberg und Korbach, die finanzielle Gesamtverpflichtung für das Land Hessen, wenn die Strecke nicht wieder in Betrieb genommen wird.

Herr Staatssekretär Saebisch.

Herr Abg. Kahl, das kann ich Ihnen heute nicht sagen, weil ich schlicht und ergreifend den momentan geführten Gesprächen, gerade mit denjenigen – –

(Zuruf des Abg. Reinhard Kahl (SPD))

Herr Abg. Kahl, Sie haben mich doch gefragt, wie die zukünftige finanzielle Verpflichtung des Landes Hessen im Hinblick auf den nicht reaktivierten Teil der Strecke Frankenberg – Korbach aussieht.

Dazu sage ich Ihnen noch einmal: Es ist gerade der Sinn der Prüfaufträge, die zum einen an die Geschäftsführung des NVV wie zum anderen in das Ministerium gegeben worden sind, dass wir diese Frage insgesamt noch einmal kalkulieren. Es gibt mit allen Beteiligten Gespräche darüber, wie das Defizit aussehen könnte, wenn es nicht zu einer Reaktivierung dieser Strecke kommt.

Wenn ich Ihnen heute eine Zahl für die nächsten Jahre nenne, kann ich Ihnen – übrigens auch im Sinne Ihrer haushaltspolitischen Verantwortung – nicht zusagen, ob es tatsächlich zu einem solchen Defizit kommt, weil derzeit genau hierüber Gespräche geführt werden.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Wir zahlen doch dafür, dass zurzeit nichts läuft! 2016 ca. 16 Millionen €!)

Herr Kollege Frömmrich, es gibt keine Zwischenrufe, sondern nur Zwischenfragen. Dann müssten Sie weiterfragen.

Die nächste Frage ist Frage 647. Frau Abg. Karin Müller (Kassel) , bitte schön.

Ich frage die Landesregierung:

In welcher Weise wird sie sicherstellen, dass die Zweckbindung der Mittel aus dem Entflechtungsgesetz – zurzeit 96,5 Millionen € - für den kommunalen Verkehrsbereich auch nach 2013 zur Verfügung steht, um damit auch den Bedarf der Mittel gegenüber dem Bundesfinanzminister zu dokumentieren?

Herr Staatssekretär Saebisch.

Frau Abgeordnete, durch die Verfassungsänderungen der Föderalismusreform und das Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen, das sogenannte Entflechtungsgesetz, vom 5. September 2006 stehen den Ländern für die Bereiche Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden, Hochschulbau, Bildungsplanung und Wohnraumförderung bis einschließlich 2013 die im Entflechtungsgesetz festgelegten Mittel – für Hessen sind es insgesamt 157 Millionen € – zur Verfügung.

Die Frage, ob und welche Mittel von 2014 bis 2019 nach dem Entflechtungsgesetz noch angemessen und erforderlich sind, bzw. die sogenannte Revisionsklausel ist Gegenstand aktuell laufender Gespräche der Länder mit dem Bund.

Selbstverständlich wird sich die Hessische Landesregierung dafür einsetzen, dass der Bund dem Land Hessen auch in den Jahren ab 2014 die derzeitigen Mittel gemäß Entflechtungsgesetz mindestens in ihrer derzeitigen Höhe zur Verfügung stellt und die Förderung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur in der heutigen Höhe fortgeführt werden kann.

Aufgrund der noch ausstehenden Ergebnisse der Gespräche zwischen dem Bund und den Ländern kann weder die Hessische noch eine andere Landesregierung bereits heute Festlegungen zur Mittelbereitstellung für die einzelnen Bereiche kommunale Verkehrsinfrastruktur, Wohnraumförderung, Hochschulbau und Wohnraumförderung treffen. Das ist in der Tat misslich, aber wir hoffen, dass die Gespräche zwischen Bund und Ländern sehr zeitnah abgeschlossen werden können und eine komplette Freigabe der Mittel auch über das Jahr 2014 hinaus insbesondere für die von Ihnen gerade angesprochene und von Ihnen unterstützte Verkehrsfinanzierung in den Gemeinden sichergestellt werden kann.

Zusatzfrage, Frau Abg. Müller.

Andere Länder haben dies durch einen Gesetzentwurf dokumentiert. Die Landesregierung hat einmal geäußert, es solle einen Kabinettsbeschluss oder einen Gesetzentwurf oder eine reine Willensbekundung geben. – Welches ist das Mittel der Landesregierung, um den Willen zu dokumentieren?

Herr Staatssekretär Saebisch.

Die Landesregierung wird die entsprechende Zweckbindung der Mittel durch Kabinettsbeschluss sicherstellen. Das haben wir in der Kabinettsitzung vergangenen Montag für die Jahre 2014 ff. bereits getan.

Frage 648, Herr Abg. Bocklet.

Ich frage die Landesregierung:

Kann sie sich vorstellen, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten für eine landesweite Einführung von Widerspruchsausschüssen in Jobcentern einzusetzen, wie beispielsweise jener, der seit Oktober 2011 im Jobcenter des Schwalm-EderKreises eingerichtet wurde und immerhin zu einer Reduzierung um rund die Hälfte der Klagen vor dem Sozialgericht führte?

Herr Staatsminister Grüttner.

Herr Abgeordneter, ja.

Zusatzfrage, Herr Bocklet.

Würden Sie uns daran teilhaben lassen, wie Sie gedenken, sich dafür einzusetzen?

Herr Staatsminister Grüttner.

Der Widerspruchsausschuss im Schwalm-Eder-Kreis ist als Pilotprojekt gestartet worden. Wir müssen beobachten und wollen auch evaluieren, ob sich die bisher positiven Ergebnisse verfestigen. Wenn dies der Fall ist, werden wir als Land Hessen es in den Bund-Länder-Ausschuss – der für die Fragestellung einer möglichen Empfehlung im Hinblick auf Qualitätsstandards eine Beratungsfunktion hat – einbringen und den Versuch unternehmen, das Vorhaben mehrheitsfähig zu machen, um es entsprechend einführen zu können.

Zusatzfrage, Herr Kollege Bocklet.

Wenn ich es richtig verstanden habe, haben Sie eben vom Bund-Länder-Ausschuss gesprochen. Sie haben auch die Möglichkeit, sehr direkten Zugriff auf die hessischen Jobcenter zu haben, beispielsweise in den Optionskommunen. Würden Sie sich auch dafür einsetzen, es dort direkt einzuführen? Das würde ja viel schneller gehen.

Herr Staatsminister Grüttner.

Herr Abgeordneter, wie Sie wissen, gibt es dazu gesetzliche Rahmenbedingungen, die beachtet werden müssen. Deswegen ist es nicht so einfach. Gleichzeitig wollen wir abwarten, ob sich die bisher positiven Entwicklungen auf Dauer tatsächlich bestätigen.

Frage 649, Herr Abg. Kaufmann.

Ich frage die Landesregierung: