Protocol of the Session on March 8, 2012

Eine weitere Frage, die Sie auch noch nicht beantwortet haben – eine Nachrückerliste ist von Ihnen explizit nicht ausgeschlossen worden, aber dann bleibt doch die Frage zu beantworten –: Welche Kommunen werden in diese Nachrückerliste aufgenommen, und wann erfahren diese Kommunen, dass sie eventuell noch unter den Schutzschirm kommen können?

Sie sehen: Es gibt viele wichtige Fragen, auf die noch Antworten gegeben werden müssen. Deshalb freuen wir uns auf eine interessante, bestimmt manchmal auch harte Debatte im Gesetzgebungsverfahren.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Denn bei allen Auflagen für die Kommunen muss der Schutzschirm die kommunale Selbstverwaltung respektieren. Er ist ein kleiner Schritt, um die Kommunen zu entlasten. Er ändert aber nichts an der chronischen Unterfinanzierung der Kommunen.

(Norbert Schmitt (SPD): So ist es!)

Hier muss das Land seiner Verantwortung nachkommen, für alle Kommunen eine auskömmliche Finanzausstattung sicherzustellen.

Das Land darf sich aber nicht auf den Schutzschirm beschränken. Der KFA muss gerechter und aufgabenbezogen die Kommunen finanzieren.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Kollegin, Sie müssten zum Schluss kommen.

Ja, ich komme zum Schluss. – Der demografische Wandel und die Sozialstruktur müssen in den Kommunen berücksichtigt werden. Wir brauchen auch endlich eine Verstetigung des Finanzausgleichs zwischen Land und Kommunen, damit eine größere Berechenbarkeit der KFA-Leistungen möglich ist. Die Reform des KFA ist überfällig,

(Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Irmer (CDU))

ebenso die Weiterentwicklung der Gewerbesteuer zu einer kommunalen Wirtschaftssteuer. Der Schutzschirm ist ein Puzzleteil in einem großen Ganzen. Aber er muss die kommunale Selbstverwaltung respektieren, und er darf nicht das letzte Teil bleiben. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Clemens Reif (CDU))

Vielen Dank, Frau Kollegin Enslin. – Für die CDU-Fraktion hat jetzt Herr Schork das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei dem Beitrag des Kollegen Schmitt hatte ich stellenweise das Gefühl, dass er nicht über das Schutzschirmgesetz des Landes Hessen spricht,

(Holger Bellino (CDU): So ist es!)

sondern über den Stärkungspakt der Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Nordrhein-Westfalen ist bedauerlicherweise SPD-regiert. In dem dortigen Stärkungspakt sind unter anderem enthalten: eine Solidaritätsumlage von 195 Millionen € für die finanzstarken Kommunen zur Finanzierung dieses Stärkungspaktes; der Haushaltsausgleich ist spätestens in fünf Jahren zu erreichen;

(Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

wenn das in diesen fünf Jahren nicht gelingt, dann droht und kommt der Beauftragte nach § 124 der nordrheinwestfälischen Gemeindeordnung, gemeinhin „Sparkommissar“ genannt. Das ist SPD-Politik in Nordrhein-Westfalen.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

Das führt zu der Feststellung: Die Kommunen in Hessen können froh sein, dass die SPD hier nicht an der Regierung ist, sondern CDU und FDP dieses Land regieren.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Norbert Schmitt (SPD): Fastnacht ist doch seit Aschermittwoch vorbei!)

Da die Grundzüge dieses Gesetzes vorgestellt und diskutiert worden sind, möchte ich auf einige Bemerkungen eingehen, die von meinen Vorrednern gemacht wurden.

Der erste Punkt ist das Prinzip der Freiwilligkeit. Das Schutzschirmgesetz ist bewusst so angelegt, dass jede kommunale Gebietskörperschaft selbst entscheiden kann, ob sie das Angebot des Landes zur Teilentschuldung annimmt.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Das ist eine kommunale Entscheidung. Die Kommunen, die sagen: „Jawohl, wir nehmen das Angebot an“, entscheiden selbst und machen selbst einen Vorschlag, wie sie durch geeignete Konsolidierungsmaßnahmen einen Haushaltsausgleich erreichen können.

(Zurufe der Abg. Petra Fuhrmann (SPD) und Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Das ist die kommunale Selbstverwaltung. Mit diesen beiden Dingen gehen sie dann zum Land und stellen bis Ende Juni einen Antrag. Danach wird individuell und auf Basis des Antrags, der vorgeschlagenen Maßnahmen, mit dem Land darüber gesprochen, wie die endgültigen Vereinbarungen aussehen. Die sollen bis zum Jahresende abgeschlossen sein.

(Norbert Schmitt (SPD): Ich wünsche viel Spaß dabei!)

Auch ich wünsche dabei viel Spaß. Sie übersehen nämlich eines, und das ist ein entscheidender Punkt. Das können Sie im Gesetzentwurf nochmals nachlesen bzw. in mehreren Gesetzen. Denn manchmal frage ich mich schon, ob Sie die Gesetze, die wir hier im Hessischen Landtag verabschieden, überhaupt gelesen haben.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Ich rede gerade von der Hessischen Gemeindeordnung.

(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Ich rede von der Verfassung!)

In dem Gesetz zum Kommunalen Schutzschirm steht in Bezug auf die Konsolidierung der Kommunen und den Haushaltsausgleich nichts anderes als in der gültigen Hessischen Gemeindeordnung:

(Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

schnellstmöglicher Haushaltsausgleich durch geeignete Konsolidierungsmaßnahmen. Das steht schon jetzt in der Hessischen Gemeindeordnung.

In diesem Zusammenhang davon zu reden, dass damit die kommunale Selbstverwaltung ausgehöhlt wird, ist nachgerade ein Hohn. Das ist geltende Rechtslage.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Dann haben Sie beklagt – und da müssen Sie sich schon entscheiden, was Sie wollen –, dass der Schutzschirm mit 3,2 Milliarden € zu klein ist. Herr Kollege Schmitt, zwei Sätze später haben Sie sich darüber beklagt, dass wir die Belastungen des Landes mit 100 Millionen € auf 30 Jahre festlegen.

(Norbert Schmitt (SPD): Genau: 30 Jahre!)

Was ist denn Ihr Vorschlag?

(Norbert Schmitt (SPD): Zehn Jahre!)

Wollen Sie, dass der Schutzschirm größer wird und damit die Belastungen des Landes höher werden? Oder was wollen Sie?

(Norbert Schmitt (SPD): Zehn Jahre!)

Das ist genau das Problem: dass Sie an diesem Gesetzentwurf herumkritisieren, aber nichts zu den Kriterien gesagt haben. Sie haben keine eigenen Vorschläge gebracht. Ich bin einmal sehr gespannt, ob Sie im Zuge der Anhörung und der Diskussion im Haushaltsausschuss wenigstens bei dem einen oder anderen Punkt einen konstruktiven Vorschlag machen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Zu den Zinsen. Fakt ist, dass die Schulden bei den Kommunen sofort weggenommen werden. Sie erhalten Zinsdiensthilfen von 1 % aus Landesmitteln

(Norbert Schmitt (SPD): Wo ist der Kreditzins?)

und weitere 1 % Zinshilfen auf Antrag aus dem Landesausgleichsstock. Das bedeutet, die Kommunen erhalten sofort, wenn sie den zweiten Prozentpunkt beantragen, 2 % Zinsentlastung, die sofort im Haushalt der Kommunen wirken.