Protocol of the Session on May 12, 2009

(Beifall bei der FDP)

Auch das wird der einzelnen Schule im Rahmen der erweiterten Selbstständigkeit eingeräumt. Die besonderen Rechte und die Verantwortung der Eltern dürfen dabei nicht aus dem Blick verloren werden.Aus diesem Grunde wird vorliegend auch der § 110 Abs. 2 des Schulgesetzes, der die Mitbestimmungsrechte der Eltern in der Schule regelt, an die Änderung des Schulgesetzes vom 5. Juni des vergangenen Jahres angepasst. Die Frage der Qualität wird in zwei weiteren Aspekten in den Mittelpunkt des Gesetzentwurfes gestellt.

Der erste betrifft die Vorverlegung der Schulanmeldung auf März/April, um in diesem Rahmen wie bisher die Feststellung der Förderziele im sozialen, emotionalen, sprachlichen und kognitiven Bereich durchführen zu können. Das ist auch ein erster Schritt, um die Voraussetzungen für das Schulvorbereitungsjahr zu schaffen. Aber vor allem bietet die Vorverlegung bereits ab dem Schuljahr 2010/2011 die Möglichkeit zu einer Verlängerung der äußerst erfolgreichen Vorlaufkurse zur Sprachförderung.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Bisher können diese nach Schulanmeldung im Herbst erst im November starten. Zukünftig beginnen sie mit dem jeweiligen Schuljahr. Damit bleibt für die Vermittlung ausreichender Sprachkompetenz mehr Zeit – ein weiterer Schritt zu mehr Integration.

Der zweite Aspekt schulischer Qualität betrifft die integrierten Gesamtschulen. – Jetzt sind wir bei dem politischen Thema. Sie alle wissen, dass ich eine Anhängerin dieser Schulform bin. Herr Wagner, ein bisschen weniger Ideologie in Ihren Beiträgen und ein bisschen mehr Sachlichkeit wären gut.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Meine Meinung zu der Zügigkeit von integrierten Gesamtschulen war schon immer die gleiche. Deshalb haben wir auch letztes Mal, als Sie das geändert haben, dagegen gesprochen. Denn ich habe immer gesagt, dass die Zweizügigkeit einer schulformübergreifenden Gesamtschule, wie sie mit der Gesetzesänderung im vergangenen Jahr ermöglicht wurde, den Anspruch einer Schwerpunktbildung sowie einer angemessenen Fachleistungsdifferenzierung nicht ausreichend zulässt.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU – Zuruf der Abg. Heike Habermann (SPD))

Frau Habermann, hören Sie nur einfach weiter zu. – Die integrierte Gesamtschule bietet im Gegensatz zur Hauptund Realschule in drei Bildungsgängen aus. Sie hat nämlich einen Anteil von Gymnasiasten. Der gehört zu dem Schulkonzept der integrierten Gesamtschulen. Das muss sich auch nach außen in der Zügigkeit widerspiegeln.

(Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): Sehr gut! Sie sprechen mir aus dem Herzen! – Zuruf der Abg. Heike Habermann (SPD))

Wie die integrierte Gesamtschule – Herr Wagner, das haben Sie leider wieder falsch verstanden – intern differenziert, ob sie intern dreizügig oder zweizügig differenziert,

das bleibt ihr weiterhin überlassen.Aber sie hat Anspruch auf Vermittlung gymnasialer Bildung.

(Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): Sehr gut! – Zuruf der Abg. Heike Habermann (SPD))

Sie führt auch auf den Gymnasialabschluss hin. Deshalb muss das auch von außen sichtbar sein. Sie muss sich von der Haupt- und Realschule unterscheiden.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU – Zuruf des Abg.Wolfgang Greilich (FDP))

Wir haben Ihnen schon gesagt, dass das für die neu zu gründenden gilt. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Es ist meinem Haus und mir nicht möglich gewesen, in Hessen eine zweizügige IGS zu finden. Die alten betrifft es also sowieso nicht.

Zum Lehrerbildungsgesetz. Bei den heute eingebrachten Änderungen zum Lehrerbildungsgesetz handelt es sich nur um Korrekturen, die insbesondere für den Quereinstieg jetzt dringend erforderlich sind,die aber auch bei der Notentabelle für das erste und zweite Staatsexamen vorgenommen werden müssen.

Weitere Änderungen, etwa beim pädagogischen Vorbereitungsdienst, werden wir noch in diesem Jahr zur Beratung vorlegen.

Für den Quereinstieg in den Lehrerberuf – ich sage ganz deutlich, angesichts des Lehrermangels in vielen Fächern in den nächsten Jahren werden wir weiterhin auf Quereinstiege angewiesen sein – wird mit diesem Gesetz die rechtliche Grundlage geschaffen, wie es das Verwaltungsgericht im Januar gefordert hat. Selbstverständlich gilt weiterhin der Grundsatz: Ausgebildete Lehrer gehen grundsätzlich vor Quereinsteigern.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Der jahrelangen Kritik an der Notentabelle wird nun mit einer neuen Tabelle begegnet, die die Notenverteilung im oberen Leistungsbereich gerechter abbildet. Frau Habermann, es ist eben keine Abiturnotentabelle. Bei der Abiturnote ist die beste Note eine 0,66,bei den Staatsexamen ist die beste Note eine 1,0. Also können Sie das nicht mit den Notenunterschieden bei den 15 Punkten der Abiturnoten vergleichen.

(Heike Habermann (SPD): Aber ich kann einen Durchschnitt berechnen!)

Wir werden nach Lösungen suchen,um denjenigen zu helfen, die durch die alte Tabelle Nachteile erlitten haben. Wichtig war uns zum gegenwärtigen Zeitpunkt, dass die Gesetze jetzt von den Fraktionen eingebracht wurden,damit wir sie so beschließen können, dass sie zum nächsten Schuljahr gelten.

Meine Damen und Herren, ich werbe um Ihre Zustimmung zu diesen beiden Gesetzentwürfen, da sie für die Schulen, die Eltern, die Schülerschaft und die Studenten Rechtssicherheit schaffen. Außerdem tragen sie zur Qualität der schulischen Bildung und der Lehrerausbildung bei. – Vielen Dank.

(Lebhafter Beifall bei der FDP – Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, damit ist die erste Lesung beider Gesetzentwürfe erfolgt.

Vereinbarungsgemäß beschließen wir nun die Überweisung dieser Gesetzentwürfe nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Kulturpolitischen Ausschuss. – Dem widerspricht niemand. Dann ist dies so beschlossen.

Meine Damen und Herren, die Geschäftsführer haben mir über einen der ihren mitteilen lassen, dass wir jetzt noch die Beschlussempfehlungen behandeln.

(Günter Rudolph (SPD):Was weg ist, ist weg!)

Was weg ist, ist weg. Außer bei den Abgeordneten gilt das insgesamt.

Bitte, Herr Schaus.

Herr Präsident, es tut mir leid, aber ich bin eben erst angesprochen worden. Unsere Fraktion ist nicht damit einverstanden, dass wir die Beschlussempfehlungen heute vorziehen.

Herr Kollege Schaus, lassen Sie mich versuchen, mit dem mir eigenen Charme den Versuch einer Vermittlung zu unternehmen. Wenn hier Beschlussempfehlungen mit Aussprache wären, würde ich sofort sagen: Sie haben recht, Ende. – Aber es geht nur um Beschlussempfehlun

gen,bei denen wir vorher vereinbart haben,dass wir keine Aussprache haben.

Wir haben jetzt noch Zeit,bis wir zur Veranstaltung gehen müssen. Es geht nur darum, etwas aus der Enge der Tage Mittwoch und Donnerstag herauszuziehen, um mehr nicht. Deswegen bitte ich Sie auch im Hinblick auf die Präsidentschaften hier, das jetzt vorzuziehen, damit wir morgen diese fünf Minuten einsparen. Es geht um fünf Minuten.

Herr Kollege Wagner.

Herr Präsident,wenn es so ist,dass der Kollege Schaus die Information so kurzfristig bekommen hat und sich deshalb auf das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion nicht vorbereiten konnte, bitte ich darum, dem Wunsch von Herrn Schaus zu entsprechen.

Meine Damen und Herren, darüber ist nicht abzustimmen.

Dann sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung angelangt. Der Kulturpolitische Ausschuss kann nachher tagen. Um 19:30 Uhr beginnt die Veranstaltung.

Wir sehen uns morgen früh um 9 Uhr wieder. Einen schönen Abend.

(Schluss: 18:54 Uhr)